Abhören aus der Ferne: Mobilfunk hat Sicherheitslücke


Abhören aus der Ferne

Mobilfunk hat Sicherheitslücke

Sicherheitsexperten entdecken gleich mehrere Lücken im Mobilfunknetz. Damit können von jedem Ort der Welt aus Anrufe abgehört und umgeleitet werden. Deutsche Mobilfunker stopften die Lücke bereits, heißt es.

SS7

Ein löchriges Protokoll der Telekommunikationsbranche erlaubt es Hackern oder Spionen, Telefonate mitzuhören und Handybesitzer zu orten. Dafür müssen die Angreifer allein eine Handynummer kennen und Zugang zu dem Protokoll SS7 haben. Mit dieser Technik kommunizieren die Mobilfunkanbieter untereinander. Sie sorgt etwa dafür, dass ein Anruf korrekt an die gewählte Nummer weitergeleitet wird.

Doch die Technik aus den 1980er Jahren hat mehrere Schwachstellen, wie Tobias Engel beim Chaos Communication Congress (31C3) in Hamburg erklärte. Engel beschäftigt sich seit Jahren mit Unsicherheiten im Mobilfunk. Die Schwachstellen, die er und andere aufdeckten, findet er besonders gravierend. „Wir alle tragen unser Telefon immer mit uns herum“, sagte er. Eine ungewollte Ortung könne ein genaues Bild über Personen liefern. Diese Abfragen sind über SS7 möglich.

Berichte über Schwachstellen in dem Protokoll gab es bereits vor dem Hacker-Treffen. Deutsche Netzbetreiber stopften die genannte Lücke, doch in anderen Netzen könnte sie noch offen sein. Engel zeigte, dass Angreifer eine Funktion des SS7-Protokolls nutzen können, um Anrufe umzuleiten. Ein Angreifer kann dafür sorgen, dass ein Telefonat im Hintergrund an ihn weitergeleitet wird, bevor er es an das ursprüngliche Ziel schickt. Die Gesprächspartner würden davon nichts merken. „Es gibt Berichte, dass das ausgenutzt wird“, sagte Engel. Ein ukrainischer Anbieter habe solche Weiterleitungen in seinem Netz bemerkt.

Beim Austausch von Daten über SS7 werde nicht ausreichend geprüft, ob jemand berechtigt ist, bestimmte Anfragen zu stellen, erklärte Engel. Als die Technik entwickelt wurde, gab es nur wenige große Telekommunikationsunternehmen. Doch heute sei es vergleichsweise einfach, Zugang zu SS7 zu bekommen, etwa als Anbieter eines SMS-Dienstes – ein Einfallstor für Hacker oder Überwacher.

Warnung durch „SnoopSnitch“

Der Sicherheitsforscher Karsten Nohl stieß parallel zu Engel auf Schwachstellen in SS7. Er zeigte, dass ein Hacker die Verschlüsselung innerhalb des Netzes überwinden und so Telefonate mithören und SMS mitlesen kann. Denn die nötigen Informationen zum Entschlüsseln von Nachrichten werden über SS7 ausgetauscht. Das soll eigentlich dafür sorgen, dass Gespräche nicht abbrechen, wenn sich jemand schnell von einer Mobilfunkzelle zur nächsten bewegt. Die Hacker konnten diese Daten jedoch auch so abfragen und SMS eines Bundestagsabgeordneten mitlesen, wie mehrere Medien berichteten.

Nohl stellte zudem eine App vor, die Smartphone-Besitzer vor Sicherheitsgefahren warnt. Die App namens „SnoopSnitch“ könne Nutzer von Android-Handys auf Abhörversuche aufmerksam machen. Engel geht davon aus, dass auch Geheimdienste oder Firmen die Lücken entdeckt haben. „Wir sind definitiv nicht die Ersten“, sagte er der dpa. „Wir sind nur die ersten, die es publik machen.“ Ein großer deutscher Telekomanbieter habe die Lücke zur Ortung gestopft, berichtete Engel in seinem Vortrag. Die Ortungsanfragen über SS7 hätten danach um 80 Prozent nachgelassen. Er nannte den Anbieter nicht namentlich.

Die Netzbetreiber Deutsche Telekom und Vodafone hatten bereits nach den ersten Berichten zu den Schwachstellen erklärt, sie hätten die Lücke in ihren Netzen geschlossen. Auch beim neuen deutschen Marktführer Telefónica Deutschland mit den Marken O2 und E-Plus hieß es, man habe Maßnahmen ergriffen, um die Schwachstelle zu stopfen. Die Telekom warnte jedoch, dass Schritte einzelner Anbieter nur ein Pflaster sein könnten. Eine dauerhafte Lösung könne nur die gesamte Industrie entwickeln.

Quelle: http://www.n-tv.de/politik/Mobilfunk-hat-Sicherheitsluecke-article14222636.html

Gruß an die Schlafschafe….

feind hört mit

TA KI

Krankenkasse: Beiträge steigen ab 2015


Techniker Krankenkasse: Beiträge steigen ab 2015 auf breiter Front

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden nach Einschätzung der Techniker Krankenkasse in den nächsten Jahren deutlich anziehen. Er würde sich nicht wundern, wenn das schon im Laufe des Jahres 2015 beginnen würde, sagte TK-Chef Jens Baas. Der von den Kassen vom kommenden Jahr an selbst festzulegende Zusatzbeitrag werde sich im ersten Jahr zunächst innerhalb etwa eines Prozentpunktes bewegen. Unter den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent, den alle bezahlen müssen, könne keine Kasse gehen, mehr als 15,5 Prozent würden nur sehr wenige erheben.
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Bis zu 1,5 ProzentpunkteBarmer-Chef erwartet steigende Beiträge

Mit Jahresbeginn sinken bei den Krankenkassen die allgemeinen Beitragssätze. Viele Assekuranzen steuern mit Zusatzbeiträgen gegen. Die Barmer GEK rechnet rechnet damit, dass diese künftig steigen. Dämpfend könnte die Bundestagswahl wirken.

Die Barmer GEK rechnet in den kommenden Jahren mit einem deutlich Anstieg der Krankenversicherungsbeiträge in Deutschland. Der Vorsitzende der Krankenkasse, Christoph Straub, sagte, für 2015 seien die Beiträge sehr zurückhaltend bemessen worden. Zudem hätten die Kassen derzeit noch ein ganz gutes Finanzpolster. Allerdings zeichne sich jetzt schon ab, dass die Ausgaben etwa im Krankenhausbereich oder für Apotheker und Arzneimittel kurz- und mittelfristig deutlich ansteigen. Die Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entwickeln sich erstmals seit einigen Jahren deutlich schlechter.

Viele Kassen haben noch eigene Reserven. Zudem liegen im Gesundheitsfonds laut Bundesgesundheitsministerium zum Jahresende 2014 noch 16 Milliarden Euro. Vor diesem Hintergrund konnten es sich die Kassen erlauben, im ersten Jahr, in dem sie den Zusatzbeitrag erstmals selbst bestimmen können, im wesentlichen noch innerhalb der bisherigen 15,5 Prozent zu liegen.

Straub sagte nun: „Allgemein ist davon auszugehen, dass der Zusatzbeitragsbedarf zunehmen wird – in den kommenden Jahren möglicherweise auf 1,5 Prozentpunkte.“ Für 2016 rechnet der Kassenchef mit einem durchschnittlichen GKV-Beitragssatz von mehr als 16 Prozent.

Grundsätzlich seien auch 2017 weitere Steigerungen zu erwarten. Allerdings wird in diesem Jahr der Bundestag neu gewählt, so dass es durchaus möglich ist, dass die Bundesregierung zu starke Anstiege zu verhindern sucht – etwa mit einem Spargesetz.

Zum 1. Januar wird der allgemeine Beitragssatz zur GKV von 15,5 auf 14,6 Prozent gesenkt. Der bisherige Sonderbeitrag der Mitglieder von 0,9 Prozentpunkten entfällt. Dafür kann jede der 131 Kassen einen Zusatzbeitrag erheben, über dessen Höhe sie selbst entscheidet. Dadurch soll der Wettbewerb unter den Kassen forciert werden.

Quelle: http://www.n-tv.de/ratgeber/Barmer-Chef-erwartet-steigende-Beitraege-article14219861.html

Gruß an die Abzocker

Abzocke-im-Internet

TA KI

Was ändert sich 2015 …


Was ändert sich 2015 …… beim Einkommen?

Die Rentenbeiträge sinken, die Prämien für die Krankenversicherung teilweise auch. Doch Gutverdiener werden diese Entlastung kaum spüren, denn die Beitragsbemessungsgrenzen erhöhen sich. Es gibt aber auch Menschen, die 2015 etwas mehr im Geldbeutel haben werden. Ein Überblick.

einkommen 2015

Neues Jahr, neue Regeln: Auch 2015 gibt es einige Neuerungen, die sich direkt oder indirekt auf den Geldbeutel auswirken werden. Hier die Einzelheiten:

Krankenversicherung

In den letzten Jahren war der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bei 15,5 Prozent fixiert. Arbeitgeber übernahmen 7,3 Prozent, den Rest – inklusive eines Sonderbeitrags von 0,9 Prozent – bezahlten die Arbeitnehmer. Ab 2015 gibt es wieder mehr Wettbewerb bei der Preisgestaltung. Der allgemeine Beitragssatz sinkt auf 14,6 Prozent, darüber hinaus können die Kassen aber einen Zuschlag in beliebiger Höhe verlangen, um ihren Finanzbedarf zu decken. Allerdings schöpfen nur wenige Kassen den Spielraum aus. Zwei regionale Anbieter wollen sich mit 14,6 Prozent zufrieden geben, die meisten größeren Kassen halten den Beitrag konstant oder senken ihn nur um 01, oder 0,2 Prozentpunkte. Wer sich eine neue Krankenkasse suchen möchte, kann die alte Versicherung mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten verlassen, wenn der Beitrag über 14,5 Prozent liegt.

Pflegeversicherung

Für Pflege soll es 2015 mehr Geld geben und das muss bezahlt werden. Die Beiträge zur Pflegeversicherung steigen deshalb um 0,3 Prozent. Versicherte mit Kindern teilen sich künftig den Beitrag von 2,35 mit dem Arbeitgeber. Für Kinderlose werden insgesamt 2,6 Prozent fällig. Davon tragen die Arbeitnehmer inklusive Beitragszuschlag 1,425 Prozent.

Rentenversicherung

Die Steigerung bei der Pflegeversicherung wird etwas abgefedert, denn die Rentenversicherung wird günstiger. Der allgemeine Beitragssatz sinkt um 0,2 Prozentpunkte auf 18,70 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils die Hälfte.

Der Rentenbeitrag muss sinken, wenn sich auf dem Konto der Rentenversicherung mehr als 1,5 Monatsausgaben Reserve gebildet haben. Inzwischen dürften sich dort sogar rund 1,8 Monatsausgaben angesammelt haben. Mit dem Rentenbeitragsgesetz wurde allerdings der Satz für 2014 auf 18,9 Prozent festgeschrieben, um die Mütterrente und die Rente mit 63 zu finanzieren.

Beitragsbemessungsgrenzen

Die Einkommen sind 2014 gestiegen und deshalb müssen auch die Beitragsbemessungsgrenzen angepasst werden. In der Rentenversicherung werden nun bis zu einem Einkommen von 6050 Euro (West) bzw. 5200 Euro (Ost) Beiträge fällig. Wer so viel oder mehr verdient, zahlt nun gut 9 bzw. 18 Euro mehr als 2014.

In der Kranken- und Pflegeversicherung gibt es eine einheitliche Grenze für Ost und West und die steigt 2015 um 75 Euro auf 4125 Euro. Bleibt der Beitragssatz der Krankenkasse konstant bei 15,5 Prozent, steigt die monatliche Belastung um bis zu sieben Euro.

Auch die Versicherungspflichtgrenze steigt. Bislang können Arbeitnehmer ab einem Jahresbruttoeinkommen von 53.550 Euro in die private Krankenversicherung wechseln. Künftig ist das erst ab 54.900 Euro möglich.

Hartz IV

Die Hartz IV-Sätze müssen jedes Jahr an die Entwicklung von Löhnen und Preise angepasst werden, das hat das  Bundesverfassungsgericht beschlossen. Für 2015 bedeutet das eine Erhöhung des Regelsatzes um acht Euro auf 399 Euro. Für Paare und Bedarfsgemeinschaften gibt es sieben Euro mehr und für Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren sind sechs Euro zusätzlich vorgesehen. Die Erhöhungen gelten auch für die Sozialhilfesätze oder die Erwerbsminderungsrente.

Mindestlohn

Leben Väter oder Mütter getrennt von ihren Kindern, müssen sie in aller Regel Unterhalt überweisen. Wie viel, das  bestimmt zum einen die Düsseldorfer Tabelle, zum anderen das eigene Einkommen. Wer selbst unterm Existenzminimum lebt, zahlt nichts. Bislang lag der Selbstbehalt bei 1000 Euro. Ab 2015 bleibt den Eltern etwas mehr, nämlich 1080 Euro. Sind Unterhaltspflichtige auf Hartz IV angewiesen, dürfen sie 880 Euro behalten.

Mindestlohn

Arbeitnehmer mit einer Vollzeitstelle sollen nicht auf Hilfe des Jobcenters angewiesen sein, um über die Runden zu kommen. Ab 2015 gilt deshalb für alle Branchen ein flächendeckender Mindestlohn von 8,50 Euro. Das sind 51 Prozent des mittleren Durchschnittslohns von Vollzeitbeschäftigten.

Es gibt aber einige Ausnahmen: Langszeitarbeitslose müssen in den ersten sechs Monaten nicht nach Mindestlohn bezahlt werden und für Jugendliche unter 18 Jahren gilt die Grenze ohnehin nicht. Auch Pflichtpraktika im Rahmen einer Ausbildung sind in den ersten drei Monaten vom Mindestlohn ausgenommen. Außerdem gibt es einige Übergangsregelungen. In Branchen mit länger laufenden Tarifverträgen müssen die 8,50 Euro erst im Jahr 2017 gezahlt werden. Auch bei Zeitungszustellern steigt der Satz schrittweise bis 2017. Für Saisonarbeiter, etwa in der Gastronomie oder der Landwirtschaft, gilt der Mindestlohn zwar sofort. Dafür können die Arbeitgeber leichter Kost und Logis verrechnen.

Pfändungsgrenzen

Wer Schulden abzahlen muss, hat ab dem 1. Juli 2015 etwas mehr Geld zum Leben übrig. Dann tritt nämlich die neue Pfändungstabelle in Kraft und nach der sind etwa 1070 Euro vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Bislang liegt der Freibetrag bei 1045 Euro.

Hintergrund ist, dass der Grundfreibetrag zum 1. Januar um 224 Euro erhöht wurde. Das macht sich nicht nur bei der Steuer bemerkbar, sondern eben auch bei den Pfändungsgrenzen. Der genaue Freibetrag wird aber erst im nächsten Frühjahr veröffentlicht.

Elterngeld

Nach der Geburt eines Kindes gibt es bis zu 14 Monate Elterngeld. Der volle Satz wird allerdings nur gezahlt, wenn Mutter oder Vater während dieser Zeit nicht arbeiten. Teilzeitarbeit mit bis zu 30 Wochenstunden ist zwar möglich, rechnet sich aber kaum. Denn das Gehalt wird auf die Leistung angerechnet. Das neue Elterngeld Plus bietet ab 2015 die Möglichkeit, Teilzeitarbeit und Elterngeld zu kombinieren. Ausgezahlt wird dann nur die Hälfte des normalen Elterngeldsatzes. Dafür wird die Elternzeit – und damit auch das Elterngeld – für jeden Teilzeit-Monat um einen weiteren Monat verlängert. Steigt eine Mutter beispielsweise sechs Monate nach der Geburt wieder Teilzeit ins Berufsleben ein, bekommt sie nicht zwölf Monate lang Elterngeld, sondern 18.

Arbeiten Mutter und Vater beide zwischen 25 und 30 Stunden Teilzeit, können sie das  Elterngeld Plus zusätzlich um vier Monate ausweiten. Mit diesem sogenannten Partnerschaftsbonus fließt das  Elterngeld Plus für beide Partner bis zu 28 Monate lang. Auch Alleinerziehende, die Teilzeit arbeiten, werden so bis zu 28 Monate lang bezuschusst.

Die Änderungen gelten nur für Kinder, die ab dem 1. Januar 2015 geboren werden.

Quelle: http://www.n-tv.de/ratgeber/beim-Einkommen-article14193521.html

Gruß an die Zahler

TA KI

Die Hohlwelttheorie


Xaver Frühbeis
Veröffentlicht in EFODON-SYNESIS Nr. 1/1994

„Hohlwelttheorie“ ist eigentlich ein Sammelbegriff für zwei Theorien, die nur wenig miteinander zu tun haben.

Theorie 1: Die innen bewohnbare Doppelerde

Eine alternative Theorie vom geologischen Aufbau des Planeten Erde. Die Erde ist nicht mit flüssigem Magma angefüllt, das allmählich nach außen hin erkaltet, sondern sie ist hohl. In ihr befindet sich noch eine Erde. Die Außenerde ist auf ihrer Innenseite ebenfalls bewohnbar. An den Polen befindet sich eine Verbindung von außen nach innen.
Diese These wurde erstmals 1818 von dem amerikanischen Offizier John Cleves Symmes aufgestellt. Leider wurde er ausgelacht, und niemand gab ihm die Mittel für eine Expedition zu den Polen, um seine Theorie zu beweisen. Der Gedanke von einer hohlen Erde geriet dann in Vergessenheit, nur in der phantastischen Literatur wurde er gelegentlich aufgegriffen, beispielsweise von Symmes selbst („Symzonia“), von Edgar Allan Poe („Der Bericht des Arthur Gordon Pym aus Nantucket“), Edward Bulwer-Lytton („Das Geschlecht der Zukunft“) und von Jules Vernes („Die Reise zum Mittelpunkt der Erde“).
Dann kamen William Reed und Marshall B. Gardner . Gardner schrieb 1913 ein Buch , in dem er behauptete, die Mammuts wären nicht ausgestorben, sondern lebten im Innern der Erde weiter.
Reed behauptete sogar, Reisende könnten, ohne es zu merken, über den Rand der Polöffnung hinweg ins Innere der Erde fahren, ohne es zu merken. Und fast alle Polforscher seien schon einmal dort gewesen. Es meldete sich denn auch ein gewisser Olaf Jansen , ein norwegischer Seemann, der behauptete, am Nordpol ins Innere der Erde vorgedrungen zu sein und dort ein Volk von gutmütigen, drei Meter großen Riesen angetroffen zu haben. Jansen wurde eingesperrt, Gardner und Reed ausgelacht.
Im Deutschland der 30er Jahre gab es die okkultistische „Vril-Gesellschaft“ , die im Geiste Bulwer-Lyttons agierte und unter Nazi-Anhängern großen Zulauf hatte.
Eventuell hat die Vorstellung, dass sich an den Polen Löcher befinden, durch die das Wasser von den Ozeanen ins Innere der Erde strömt, eine lange Tradition unter den westlichen Denkern und Wissenschaftlern (Mercator, Euler, Halley).
hohlwelttheorie

Theorie 2: Das inverse Weltall

Eine alternative Theorie vom Aufbau des Universums. Die Erde sei keine Kugel, von Weltall umgeben. Sondern das gesamte Weltall sei innerhalb der Erde. Die Kontinente der Erde befänden sich auf der Innenoberfläche einer hohlen Kugel, deren Zentrum so etwas wie ein „Fixsternball“ darstelle.
Die Idee wurde um 1890 von dem amerikanischen Physiker Cyrus R. Teedentwickelt. Eventuelle Vorbilder sind noch unklar. Teed nannte sich bald darauf „Koresh“ und gründete, basierend auf seiner Idee, eine religiöse Community von ideologisch-doktrinärem Zuschnitt mit Hauptsitz in
Florida. Die Community hat nach Koreshs Tod bis 1982 weiterexistiert und wurde danach in ein Memorial umgewandelt.
Um 1930 griffen die Deutschen Karl Neupert und Johannes Lang Koreshs Idee auf. Sie stellten die kopernikanische Lehre bis hin zur heutigen Astronomie als ein rein gedanklich abgeleitetes Konstrukt darzustellen, dessen Inkongruenz mit der Realität verursacht sei durch Fehler und
Schwächen im menschlichen Wahrnehmungssystem (Erkenntnistheorie). Sie stützten diese Behauptung mit alternativen wissenschaftlichen Versuchsergebnissen und mit Kippfigurspielen. Auf den ersten Blick kann die Hohlwelttheorie die primär erlebbaren astronomischen Phänomene
(wie Sonnenauf- und -untergang, Mondphasen, Sonnen- und Mondfinsternis etc.) genauso gut erklären wie das kopernikanische Weltbild. Lang hat seine Ideen außerdem in ein umfassendes religiös-weltanschauliches Credo eingebaut.
Während des 2. Weltkrieges fanden in Deutschland offenbar physikalische Experimente in größerem Umfang statt, die die Idee Neuperts und Langs beweisen sollten. Das Schicksal Langs und Neuperts nach 1940 ist bis jetzt unklar.
Nach dem Weltkrieg hat ein Kreis um P. A. Müller-Murnau die Theorie vom „inversen Weltall“ vehement weitervertreten (Literatur, „IN-Club“ Murnau). Wie Müller-Murnaus Gruppe auf die Tatsache reagiert hat, dass in den 60er Jahren die Raumfahrt offensichtlich die kopernikanische Lehre bestätigt hat, ist ebenfalls noch nicht bekannt.
Gruß an die, die meinen etwas definitiv zu wissen
TA KI