21.04.2015 Lüneburg: Das System zeigt seine ganze Schmutzigkeit


Nachtrag:

Hauptverhandlung wegen Beihilfe zum Mord im Konzentrationslager Auschwitz

Hauptverhandlung wegen Beihilfe zum Mord im Konzentrationslager Auschwitz

Lüneburg. Vor der 4. großen Strafkammer beginnt am 21.04.2015 um 09.30 Uhr im großen Saal der Ritterakademie, Am Graalwall 12, 21335 Lüneburg die Hauptverhandlung gegen den 93 Jahre alten Angeklagten, dem die Staatsanwaltschaft Hannover vorwirft, zwischen dem 16.05.1944 und 11.07.1944 im Konzentrationslager Auschwitz Beihilfe zum Mord in 300.000 rechtlich zusammentreffenden Fällen geleistet zu haben (vgl. wegen der Einzelheiten Pressemitteilung vom 17.09.2014 Nr. 27/14; abrufbar auf der Homepage des Landgerichts Lüneburg unter http://www.Landgericht-Lueneburg.de).

Dem Verfahren haben sich mittlerweile 55 Nebenkläger und Nebenklägerinnen angeschlossen.

Die Ladung von eventuellen Zeugen und Sachverständigen wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Fortsetzungstermine sind bestimmt für den 22.04.2015, 23.04.205, 28.04.2015, 29.04.2015, 06.05.2015, 07.05.2015, 12.05.2015, 13.05.2015, 21.05.2015, 26.05.2015, 27.05.2015, 02.06.2015, 03.06.2015, 09.06.2015, 10.06.2015, 17.06.2015, 01.07.2015, 02.07.2015, 07.07.2015, 08.07.2015, 14.07.2015, 15.07.2015, 21.07.2015, 22.07.2015, 28.07.2015 und 29.07.2015 jeweils um 09.30 Uhr im großen Saal der Ritterakademie.

Aufgrund des überregionalen und internationalen Medieninteresses hat der Vorsitzende der Kammer eine Medienverfügung erlassen. Dadurch sollen sowohl eine angemessene Medienberichterstattung als auch der geordnete Verlauf der Hauptverhandlung sichergestellt werden. Eine Akkreditierung wird im Zeitraum vom 16.02.2015, 10.00 Uhr bis 20.02.2015, 12.00 Uhr unter der Faxnummer +49 4131 202 325 möglich sein. Die Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer III.2 der nachstehenden Verfügung. Die Medienvertreter werden um Beachtung der Verfügung gebeten.

Für sonstige Zuschauer ist eine vorherige Anmeldung nicht möglich.

Landgericht Lüneburg
27 Ks 9/14
1191 Js 98492/13 StA Hannover

Verfügung

In der Strafsache

g e g e n

Oskar G.

w e g e n Beihilfe zum Mord

I. Allgemeines

1. Die Sitzungen des Schwurgerichts finden im großen Saal der Ritterakademie an den anberaumten Sitzungstagen jeweils ab 9.30 Uhr statt. Das Hausrecht für das
gesamte Gebäude und zugehörige Grundstück ist dem Kammervorsitzenden übertragen.

2. Die Sicherheit und Ordnung im Gebäude und im Saal wird von Justizwachtmeistern des Landgerichts und der Staatsanwaltschaft Lüneburg sowie der Einsatzreserve
gewährleistet. Im Wege der Amtshilfe werden zusätzliche Polizeikräfte eingesetzt. Im gesamten Gebäude gilt grundsätzlich ein absolutes Verbot von Waffen und
gefährlichen Werkzeugen, ausgenommen von diesem Verbot sind die Wachtmeister und Polizeikräfte hinsichtlich ihrer Dienstausrüstung.

3. Der Zugang zur Hauptverhandlung erfolgt für Medienvertreter, Nebenkläger, Nebenklagevertreter, Sachverständige, Zeugen und Zuhörer über den Haupteingang im
Erdgeschoss. Dort ist eine Sicherheitsschleuse zu passieren. Es erfolgt eine körperliche Durchsuchung im Bedarfsfall ergänzend durch Abtasten, bzw. Absonden der
Kleidung (vgl. Sonderregelungen im Folgenden). Die Zugänge werden eine Stunde vor Sitzungsbeginn geöffnet.

4. Die bei der körperlichen Durchsuchung von den Kontrollbeamten festgestellten Gegenstände, die nach den vorstehenden und folgenden Vorschriften nicht in den
Saal bzw. in den Sicherheitsbereich hinter der Schleuse eingebracht werden dürfen, sind amtlich zu verwahren. Eine Haftung für diese Gegenstände ist
ausgeschlossen. Personen, die mit der Hinterlegung unerlaubter Gegenstände nicht einverstanden sind, erhalten zum Sicherheitsbereich und zum Saal keinen
Zutritt.

5. Das Telefonieren, Twittern und sonstige Versenden von Nachrichten, das digitale Abrufen von Daten sowie jegliche Nutzung des Internets im bzw. aus dem
Sitzungssaal sind nicht gestattet. Für diese Zwecke nutzbare elektronischen Geräte, insbesondere Mobiltelefone, Laptop-Computer oder Tablet-Computer, dürfen
nicht in den Sitzungssaal mitgenommen werden.

6. Mitarbeiter der Ritterakademie betreten das Gebäude über den Haupteingang. Sie nutzen ausschließlich zum Erreichen ihrer Arbeitsplätze sodann den rechts
dahinter gelegen Eingang zum Treppenhaus. Einem dort postierten Wachtmeister/Polizeibeamten sind Berechtigungsausweise beim Betreten vorzuweisen. Andere
Personen haben zum Treppenaufgang keinen Zutritt.

7. Das am Treppenaufgang gelegene Behinderten-WC kann von Verfahrensbeteiligten und Zuhörern genutzt werden.

II. Verfahrensbeteiligte

III. Vertreter von Presse, Rundfunk und Fernsehen

1. Akkreditierung: Da Presseplätze nur in begrenztem Umfang vorhanden sind, können nur akkreditierte Pressevertreter, die sich mit einem Presseausweis oder
anderem geeigneten Nachweis legitimieren, zur Hauptverhandlung zugelassen werden; für sie stehen die Plätze im vorderen Bereich des Zuhörerraums im
Sitzungssaal zur Verfügung. Insgesamt sind 60 gekennzeichnete Plätze für Medienvertreter vorhanden.

2. Das Akkreditierungsverfahren beginnt am 16.02.2015 um 10.00 Uhr und endet am 20.02.2015 um 12.00 Uhr. Vor diesem Zeitpunkt eingehende
Akkreditierungen werden nicht berücksichtigt. Mitteilungen über einen verfrühten Eingang erfolgen nicht. Nach Ablauf der Frist sind keine Dauerakkreditierungen für
das Verfahren mehr möglich.

Akkreditierungsgesuche sind ausschließlich per Telefax möglich. Sie sind ausschließlich an die Rufnummer 04131/202325 zu richten. Akkreditierungsgesuche an sonstige Telefaxanschlüsse des Gerichts werden nicht berücksichtigt, ebenso wenig Akkreditierungsgesuche, die per E-Mail eingehen.

Für die Akkreditierung ist das auf der Homepage des Landgerichts Lüneburg bereitgestellte Formular zu benutzen. Dieses muss vollständig ausgefüllt sein. Im Formular ist auch anzugeben, für welches der ausgeschriebenen Kontingente eine Akkreditierung erfolgen soll. Dabei kann sich jedes Presseorgan nur für eines der Kontingente bewerben.

Die zur Verfügung stehenden Plätze werden wie folgt auf nachfolgende Kontingente verteilt:

a) Deutsche Print- und Online-Medien – 11 Plätze

davon

aa) Tageszeitungen
(I) regional
– Sitz in Lüneburg – 1 Platz
– Sitz in Niedersachsen – 2 Plätze

(II) überregional
– Sitz in Deutschland außer Niedersachsen – 5 Plätze

bb) Wochen- und Monatszeitschriften, Nachrichtenmagazine – 3 Plätze

b) Deutsches Fernsehen – 7 Plätze

davon

aa) öffentlich-rechtlich – 3 Plätze
– regional (Studio in Niedersachsen) – 1 Platz
– überregional – 2 Plätze

bb) privatrechtlich – 4 Plätze

c) Deutscher Rundfunk – 7 Plätze

davon

aa) öffentlich-rechtlich – 3 Plätze
– regional (Studio in Nds.) – 1 Platz
– überregional – 2 Plätze

bb) privatrechtlich – 4 Plätze

– regional (Studio in Nds.) – 1 Platz
– überregional – 3 Plätze

d) Deutsche Nachrichten- und Presseagenturen – 5 Plätze

e) Freie Journalisten – 3 Plätze

f) Auslandsmedien – 23 Plätze

– USA/Canada – 5 Plätze
– Israel – 3 Plätze
– Ungarn – 2 Plätze
– Großbritannien – 2 Plätze
– übriges Ausland – 11 Plätze

g) Verfügungskontingent (Poolführer, falls keine
Akkreditierung; Tagesinteressenten) – 4 Plätze

Die Akkreditierungsgesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Maßgeblich ist der Eingangsvermerk im Journal des Faxservers zur Rufnummer. Bei etwaiger Zeitgleichheit entscheidet das Los.

Für Übertragungsfahrzeuge steht nur eine begrenzte Anzahl von Standplätzen zur Verfügung. Falls Standplätze benötigt werden, ist die im Akkreditierungsformular anzugeben. Die Plätze werden nach Eingang des Antrags vergeben.

Spätestens eine Woche nach Ablauf der Frist werden durch das Landgericht die erfolgreichen Akkreditierungen auf der Homepage des Landgerichts veröffentlicht. Eine weitere Benachrichtigung erfolgt nicht.

Jedes fristgerecht akkreditierte Medium erhält nur einen Sitzplatz. Soweit einzelne Kontingente nicht ausgeschöpft worden sind, werden die freien Plätze dem Verfügungskontingent zugeschlagen. Für Plätze aus dem Verfügungskontingent können sich nicht akkreditierte Medienvertreter am jeweiligen Sitzungstag persönlich mit Presseausweis oder anderem geeigneten Nachweis jeweils in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis bewerben. Dazu liegt am jeweiligen Sitzungstag eine Bewerbungsliste bei der Sicherheitsschleuse aus. Die Zuteilung erfolgt in der Reihenfolge des Listeneintrags.

Nr. I. 5.) dieser Verfügung gilt auch für die Medienvertreter.

Die vergebenen Sitzplätze sind am jeweiligen Verhandlungstag spätestens fünfzehn Minuten vor dem vorgesehenen Sitzungsbeginn einzunehmen. Ist ein Sitzplatz zu diesem Zeitpunkt nicht eingenommen, wird er für diesen Tag ggf. an nicht akkreditierte anwesende Medienvertreter vergeben. Akkreditierte Journalisten können ihren Platz schriftlich an einen Journalisten eines anderen Mediums abgeben, wenn dies bis 24 Stunden vor dem jeweiligen Sitzungsbeginn der Pressestelle des Landgerichts unter Vorlage der erforderlichen Aus- und Nachweise (s. o.) angezeigt worden ist.

3. Für Foto- und Filmaufnahmen im Gebäude werden vier Fernsehteams mit jeweils zwei Kameras (ein deutscher öffentlich-rechtlicher, ein deutscher privat-rechtlicher und zwei ausländische Sender) sowie vier Fotografen (zwei Agenturfotografen und zwei freie Fotografen) zugelassen (Pool-Bildung). Diese dürfen im Sitzungssaal an allen Verhandlungstagen ab 15 Minuten vor dem vorgesehenen Beginn der Hauptverhandlung bis 30 Sekunden nach Einzug der Kammer bzw. bis zu meiner Aufforderung zum Einstellen der Aufnahmetätigkeit filmen und Tonaufnahmen machen bzw. fotografieren. Film- und Fotoaufnahmen dürfen nur aus einem besonders gekennzeichneten Bereich heraus gemacht werden. Danach haben die Fernsehteams und Fotografen den Saal zu verlassen.

Die Bereitschaft zur Übernahme einer Poolführerschaft ist mit dem Antrag auf Akkreditierung zu erklären. Die Poolführer verpflichten sich schriftlich, auf entsprechende Aufforderung hin, gefertigte Foto- und Filmaufnahmen anderen Rundfunk- und TV-Anstalten sowie Fotoagenturen auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.

Auch die Vergabe der Poolführerschaft erfolgt nach der Reihenfolge des Fax-Eingangs. Maßgeblich ist der Eingangsvermerk im Journal des Faxservers zur Rufnummer bei etwaiger Zeitgleichheit entscheidet das Los.

Die Bestimmung der konkret mitwirkenden Personen bleibt den Fernsehsendern bzw. den Agenturen und Fotografen selbst überlassen. Die Anzahl der mitwirkenden Personen ist spätestens 24 Stunden vor dem jeweiligen Sitzungsbeginn dem Pressesprecher mitzuteilen. Es bleibt vorbehalten, die Anzahl der Mitwirkenden zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zu begrenzen.

Wegen der beengten räumlichen Verhältnisse und der Vielzahl der Personen, die sich an den Verhandlungstagen während der Verhandlungspausen und nach dem Ende der Sitzung im Gebäude aufhalten, sind Film- und Fotoaufnahmen im Sitzungssaal dort zu diesen Zeiten nicht gestattet. Die hieraus resultierende Einschränkung von Artikel 5 Abs. 1 GG ist zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der Hauptverhandlung nach § 176 GVG zwingend geboten und verhältnismäßig. Die Durchführung von Interviews im Sitzungssaal ist zu keinem Zeitpunkt gestattet.

Die unter 1.) und 3.) aufgeführten Pressevertreter erhalten Zugang zum Sitzungssaal durch den Haupteingang, wobei sie die Eingangskontrolle (I. 3.) zu passieren haben. Sie haben sich dort mit einem amtlichen Lichtbildausweis zu legitimieren. Sie sind auf Waffen und gefährliche Werkzeuge durch Abtasten und Absonden der Kleidung zu kontrollieren. Mitgeführte Behältnisse sind zu durchsuchen. Die Einbringung von Hilfsmitteln journalistischer Art (Diktiergeräte, Tonbandgeräte und zu Film- oder Fotoaufnahmen geeignete Geräte wie etwa Fotohandys u.a.) ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Dies gilt nicht für das Equipment der zugelassenen Poolführer.

Sämtlichen Pressevertretern wird es untersagt, Gegenstände an Personen im Zuschauerraum zu übergeben.

Sämtliche Pressevertreter haben den Anordnungen der Wachtmeister unverzüglich zu folgen. Kommen Sie den Anordnungen nicht nach, so verlieren sie ihre Akkreditierung bzw. die Zugehörigkeit zum Poolteam.

Ein Gerichtszeichner kann auf Antrag und nur mit meiner ausdrücklichen Genehmigung zum Saal zugelassen werden. Er unterliegt denselben Auflagen wie die Pressevertreter zu 1.) mit Ausnahme der für seine Berufsausübung erforderlichen Unterlagen und Gegenstände. Sollten mehrere Anträge von Gerichtszeichnern eingehen, entscheidet auch hier die Reihenfolge des Eingangs unter der Fax-Nr: 04131/202325 innerhalb der o. g. Frist.

IV. Zuhörer

1. Zuhörer sind alle Personen, die nicht unter Ziffern II. und III. aufgeführt sind.

2. Der Einlass für Zuhörer erfolgt ausschließlich über den Haupteingang. Aus Platzgründen können jeweils nicht mehr als 60 Zuhörer in den Sitzungssaal eingelassen
werden. Der Einlass in den Saal erfolgt jeweils 60 Minuten vor dem vorgesehenen Sitzungsbeginn. Bevor das Publikum in den zu kontrollierenden Bereich kommt,
warten diese bis auf eine Aufforderung durch das Wachtmeisterpersonal vor der Zwischentür

3. Für die Kontrolle der Zuhörer gilt Folgendes:

a) Die Zuhörer haben einen gültigen, auf ihren Namen ausgestellten amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen.

b) Sie haben sich einer körperlichen Durchsuchung auf Waffen (auch gefährliche Chemikalien, Messer u.a.), gefährliche Werkzeuge (auch Feuerzeuge und
Streichhölzer), zu Film- und Tonaufnahmen geeigneter Gegenstände, insbesondere Mobiltelefonen, Smartphones und Tabletcomputer, sowie Wurfgegenstände (z.B.
Flaschen, Dosen, Obst, Eier, Haarbürsten, Farbbeutel, Bücher) zu unterziehen. Das Gleiche gilt für Flugblätter, Transparente, Trillerpfeifen, Glocken und ähnliche
zur Verursachung von Lärm geeignete Gegenstände sowie für Kugelschreiber und Füllfederhalter. Die Untersuchung wird durch Abtasten bzw. Absonden der
Kleidung einschließlich etwaiger Kopfbedeckungen vorgenommen. Unter Umständen kann die Ausleerung und Vorlage des Tascheninhalts verlangt werden.

Das Kopieren der Ausweise der Zuhörer für die schnelle Identifizierung von Störern wird angeordnet. Die Kopien sind unverzüglich nach Schluss der Sitzung zu vernichten.

c) Die Zuhörer dürfen keine Taschen bei sich tragen.

d) Die Zuhörer erhalten Kontrollkarten, die den Beamten vor Betreten des Saales vorzuweisen sind. Bei Verlassen des Gebäudes vor Ende der jeweiligen Sitzung ist
die Kontrollkarte dem am Ausgang postierten Wachtmeister abzugeben. Die Karte und der Sitzplatz im Saal werden dem nächsten präsenten Interessenten zur
Verfügung gestellt.

4. Zuhörer, die des Saales verwiesen worden sind, haben auch das Sitzungsgebäude zu verlassen. Ein erneuter Zutritt am selben Tag ist ihnen zu verwehren.

Quelle: http://www.landgericht-lueneburg.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=13828&article_id=130959&_psmand=56

Prozess gegen Buchhalter von Auschwitz Beihilfe zum Mord an 300.000 Menschen

Am Dienstag startet in Lüneburg der Prozess gegen den 93-jährigen früheren SS-Mann Oskar Gröning, der als „Buchhalter von Auschwitz“ bekannt wurde. Gegenwärtig gibt es zwölf Vorermittlungsverfahren in Deutschland gegen weitere NS-Täter.

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Der „Marsch der Überlebenden“ gedachte am 16. April 2015 in Auschwitz den Ermordeten des Vernichtungslagers. – Foto: Stanislaw Rozpedzik/dpa

Ein halbes Jahrhundert nach den Frankfurter Auschwitz-Prozessen und fast 70 Jahre nach Kriegsende geht es vor einem deutschen Gericht noch einmal um das nationalsozialistische Vernichtungslager, das wie kein anderes für den Holocaust steht. Am Dienstag beginnt vor dem Landgericht Lüneburg der Prozess gegen Oskar Gröning, der als „Buchhalter von Auschwitz“ bekannt wurde. Das Verfahren geht in vielfacher Hinsicht über den Rahmen anderer Strafprozesse hinaus. Die Staatsanwaltschaft Hannover wirft dem 93-jährigen Gröning vor, zwischen Mitte Mai und Mitte Juli 1944 Beihilfe zum Mord an mindestens 300 000 Menschen geleistet zu haben.

Er sortierte und verbuchte das Geld der Ermordeten

In diesen zwei Monaten kamen 137 Züge in Auschwitz an, in den Viehwaggons wurden vor allem ungarische Juden aus ihrer Heimat deportiert. Die meisten von ihnen wurden an der Rampe von Auschwitz-Birkenau direkt in die Gaskammern geschickt. Auch Oskar Gröning war mindestens einmal selbst auf der Rampe. Seine Aufgabe war es, das Gepäck der in den Tod geschickten Menschen zu bewachen. Später zählte, sortierte und verbuchte er das Geld, das in der Kleidung oder im Gepäck der Ermordeten gefunden worden war. Nach Auffassung der Staatsanwälte unterstützte Gröning auf diese Weise das Morden in Auschwitz. Dass er in dem Vernichtungslager war, hat Gröning nie bestritten. Vor Gericht will er nun aussagen.

Für den Prozess haben sich 67 Nebenkläger gemeldet, sie werden von 14 Anwälten vertreten. Alle Nebenkläger sind Angehörige von Menschen, die in Auschwitz ermordet wurden. Einige haben sogar selbst das Vernichtungslager überlebt, sie sollen im Prozess als Zeugen zu Wort kommen. „Sie werden den Toten eine Geschichte und eine Stimme geben“, sagt der Rechtsanwalt Thomas Walther, der viele Nebenkläger vertritt. Wegen der großen Zahl der Prozessbeteiligten und des internationalen Medieninteresses findet der Prozess nicht im Lüneburger Landgericht, sondern in einem Saal der Ritterakademie statt.

Vor 30 Jahren wurden Ermittlungen gegen ihn eingestellt

Der Prozess steht auch für den späten Versuch der deutschen Justiz, die Versäumnisse und Fehler der vergangenen Jahrzehnte beim Umgang mit NS-Verbrechen zumindest nicht zu wiederholen. Tausende deutsche SS-Leute, die in Auschwitz beim Mord an den europäischen Juden mitmachten, mussten sich nie vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main stellte vor 30 Jahren Ermittlungen gegen Oskar Gröning und andere SS-Männer ein. Jahrzehntelang wurde bei der juristischen Verfolgung von NS-Tätern in der Regel der Nachweis eines einzelnen Mordes gesucht – doch das ist in einem Vernichtungslager wie Auschwitz kaum möglich. So lebte Gröning jahrzehntelang unbehelligt von der Justiz in der Lüneburger Heide.

Im Jahr 2011 wurde in München der frühere SS-Wachmann John Demjanjuk wegen Beihilfe zum Mord im Vernichtungslager Sobibor schuldig gesprochen. Das Urteil wurde nicht rechtskräftig, weil Demjanjuk vor der Revision starb. Dennoch änderte daraufhin die Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg ihre bisherige Praxis und suchte nun gezielt nach Wachleuten in Vernichtungslagern.

Die juristische Aufarbeitung ist noch nicht beendet

Insgesamt 30 Auschwitz-Verfahren leiteten die Ermittler an die Staatsanwaltschaften weiter. Neben Gröning wurden zwei weitere SS-Männer angeklagt, denen Beihilfe zum Mord in Auschwitz vorgeworfen wird. Das Landgericht Neubrandenburg lässt derzeit die Verhandlungsfähigkeit eines früheren SS-Sanitäters prüfen. Auch das Landgericht Detmold muss entscheiden, ob einem ehemaligen Wachmann der Prozess gemacht wird.

In Ludwigsburg wird derweil weiter nach NS-Tätern gesucht. Derzeit gebe es zwölf Vorermittlungsverfahren, sagte der stellvertretende Leiter der Zentralen Stelle, Thomas Will. Noch ist die juristische Aufarbeitung der NS-Vergangenheit nicht vorbei.

Quelle: http://www.tagesspiegel.de/politik/prozess-gegen-buchhalter-von-auschwitz-beihilfe-zum-mord-an-300-000-menschen/11658762.html

Gruß an die Prozeßbeobachter

TA KI

Der Pöbel kommt auf….


Von Pferden zu Tode geschleift: Grausamer Mord an Polizist in Westukraine

© Sputnik/ Natalya Seliverstova
In der Westukraine ist ein Polizist auf grausame Weise umgebracht worden, nachdem er versucht hatte, ein Handgemenge zu stoppen. Der Ordnungshüter wurde an einen Pferdewagen gefesselt und 13 Kilometer weit geschleift.

Der Vorfall ereignete sich am späten Samstagabend im Raum Lwow (Lemberg), wie die östliche Innenbehörde mitteilte. Ein Augenzeuge alarmierte die Polizei, nachdem an ihm ein Pferdewagen vorbei gefahren war, unter dem eine blutende Leiche befestigt war.

Der zerfetzte Leichnam wurde als Polizeikapitän identifiziert. Nach Angaben der Ermittler wurde der Mann von den Pferden 13 Kilometer weit geschleift. Entlang der Route wurden Leichenteile entdeckt. Als Tatverdächtige wurden ein 53-jähriger Ortsbewohner und sein mutmaßlicher 26-jähriger Komplize festgenommen. Nach vorläufigen Erkenntnissen hatte der Offizier versucht, ein Handgemenge zwischen den beiden Männern zu beenden, die ihre Wut daraufhin gegen ihn richteten.

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Gruß an die Widerständler
TA KI

Unglaubliche Grausamkeit


Rom (dpa) – Es ist mitten in der Nacht, die Flüchtlinge in dem voll besetzten Fischerboot sind verzweifelt. Sie haben um Hilfe gerufen, ein portugiesischer Frachter nähert sich. Die Migranten wollen die Retter erreichen und klettern auf eine Seite des Bootes.

Daraufhin kentert ihr Schiff, Hunderte Menschen stürzen ins Meer und ertrinken. So rekonstruieren die Einsatzkräfte die erneute Flüchtlingstragödie im Mittelmeer, bei der bis zu 700 Flüchtlinge vor der Küste Libyens ertrunken sein könnten. Das Entsetzen in Italien und Europa ist groß.

„Eine der größten Tragödien, die jemals im Mittelmeer geschehen ist“, sagte Carlotta Sami, Sprecherin des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR, dem TV-Sender Rai. „Die Grausamkeit der Schleuser ist unglaublich, sie haben das Boot bis zum Unmöglichen gefüllt.“ Tausende Migranten fahren jede Woche von Afrika aus ab, fliehen vor Krieg, Konflikten, Verfolgung, Hunger und Verzweiflung. Immer wieder kommt es zu Unglücken, Hunderte überleben die gefährliche Überfahrt nicht.

Als die Retter am Sonntag am Unglücksort nördlich der libyschen Küste eintreffen, können sie kaum noch etwas tun. Fast 700 Menschen werden vermisst, Küstenwache und Marine suchen mit Dutzenden Booten und Hubschraubern hektisch nach Überlebenden. Doch die Einsatzkräfte können nur noch Leichen bergen, 24 tote Körper haben sie bis zum Mittag aus den Fluten gefischt. Das Wasser hat 16 Grad, die meisten der Flüchtlinge konnten zudem wohl nicht schwimmen.

Erst vergangene Woche hatten Überlebende von 400 vermissten Migranten berichtet, vor einigen Tagen schockierten Berichte über einen tödlichen Streit zwischen Christen und Muslimen an Bord eines Schiffes. „Wenn sich die Bilanz dieser erneuten Tragödie bestätigen sollte, sind in den vergangenen zehn Tagen mehr als 1000 Menschen im Mittelmeer ums Leben gekommen“, sagte Sami. Es ist eine schockierende Bilanz – und bei gutem Wetter im Sommer wagen meist sogar noch mehr Flüchtlinge die gefährliche Überfahrt in Richtung Europa.

Bild zu Flüchtlingsdrama vor der libyschen Küste
Als die Retter am Unglücksort nördlich der libyschen Küste eintrafen, konnten sie kaum noch etwas tun.

Doch wie viele Menschen tatsächlich Jahr für Jahr im Mittelmeer sterben, weiß niemand so genau. Die meisten Opfer der Schiffsunglücke werden nie geborgen – die Zahlen lassen sich daher nur schätzen. Sicher ist jedoch: In den letzten Jahren sind es mehr und mehr Verzweifelte, die sich auf den gefährlichen Weg machen. Und seit dem Ende der italienischen Rettungsmission „Mare Nostrum“ im vergangenen Jahr steigt auch die Zahl der Toten auf dem Mittelmeer wieder an.

In Italien herrschten nach der Katastrophe Schock und Entsetzen. Papst Franziskus betete in tiefer Trauer auf dem Petersplatz für die Opfer, Regierungschef Matteo Renzi sagte alle Termine ab und kehrte nach Rom zurück, um sich dort über die Geschehnisse zu informieren. In vielen sizilianischen Gemeinden sollten die Fahnen am Montag auf halbmast wehen. Palermos Bürgermeister Leoluca Orlando klagte: „Europa kann sich seine Hände angesichts dieser Massaker nicht weiter in Unschuld waschen. Es muss seine Verantwortung übernehmen.“

Bild zu Bootsflüchtlinge
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Bis zu 700 Tote im Mittelmeer befürchtet

Boot mit Flüchtlingen gekentert – Rettungskräfte bergen erste Leichen.

Damit werden auch die Rufe nach einem entschlosseneren Eingreifen der EU lauter. Ob Politiker, Hilfsorganisationen oder der Papst, alle sind sich einig: Es muss etwas geschehen. „Jetzt ist der Moment für die EU, die Tragödien ohne zu Zögern anzugehen“, erklärte die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini. Antonio Marchesi, Präsident von Amnesty International Italien, urteilte: „Die Passivität Europas wird angesichts der Tragödien immer skandalöser und unerträglicher.“ © dpa

http://web.de/magazine/panorama/unglaubliche-grausamkeit-30585214

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Gruß an die Retter

TA KI

Germanwings Flug 9525: Immer mehr Lügen kommen ans Tageslicht


von Heiko Schrang

Die Bilder der schrecklichen Tragöde des Germanwings Fluges haben sich tief in das Gedächtnis der Menschen eingebrannt. Trauer und Entsetzen verdeckten bei vielen Menschen ihren analytischen Verstand. Damit ist es so gut wie unmöglich die Komplexität des Ereignisses zu erkennen. In diesem Zustand ist unser Geist wie ein Schwamm, der die vorgefertigte Mainstreammeinung ungefiltert aufsaugt. Nur die wenigsten widerstehen der Medienpropaganda und erkennen die unzähligen Ungereimtheiten, welche von offizieller Seite totgeschwiegen werden.

Um aber die richtigen Antworten zu bekommen müssen wir die richtigen Fragen stellen:

 

    • Wie lässt sich erklären, dass der Kamikaze-Copilot sein Ende statt im Sturzflug in einem sachten, 10-minütigen Landeanflug suchte?

 

    • Laut Behörden fingen die Passagiere – erst Sekunden vor dem Aufprall an zu schreien, obwohl der Kollege des Piloten mit einer Axt die Tür bearbeitet haben soll. Sollte die Geschichte mit der Axt sich wirklich so zugetragen haben, warum haben die ersten Reihen nichts davon bemerkt? (mehr im neuen Buch „Die Jahrhundertlüge, die nur Insider kennen 2

 

    • Warum sollte eine Axt an Bord gewesen sein, wo man ja nicht einmal eine Nagelfeile mit ins Cockpit nehmen darf?

 

    • Warum sind die drei Mirage-Jets, die nachweislich aufgestiegen sind und möglicherweise sogar Blickkontakt zur Unglücksmaschine hatten, kein Thema mehr?

 

  • Warum wurden keine Aufklärungsflugzeuge in den Himmel geschickt, die – wie der Name es schon sagt – für Aufklärung sorgen, sondern stattdessen Mirage Kampfjets?

Der Bürgermeister der naheliegenden Gemeinde Meolans Revel hat drei Mirage-Kampfjets um den Zeitpunkt des Absturzes mindestens dreimal vorbeifliegen sehen. Warum werden die Mirage-Piloten nicht befragt? Zahlreiche weitere Augenzeugen berichten in diesem Zusammenhang von einem „lauten Knall“. Eine Anwohnerin sagte gegenüber der Tageszeitung „Le Parisienne“: „…Ich habe plötzlich einen lauten Knall gehört.“ Kampfjets schickt man in der Regel nur dann los, um das Flugzeug zur Landung zu zwingen bzw. zu begleiten, und, soweit dies fehlschlägt, notfalls abzuschießen.

Warum wird diesen Meldungen nicht nachgegangen?

 

    • Diverse französische Ohrenzeugen sprachen davon, zwei Detonationen gehört zu haben. Warum verschwanden diese ersten Meldungen sehr schnell wieder aus den Medien?

 

    • Entgegen aktueller Medienberichte empfing die französische Luftraumüberwachung Minuten vor dem eigentlichen Absturz eine Notfallmeldung aus dem Cockpit der Germanwings-Maschine. Das bestätigten offizielle Vertreter der zuständigen französischen Behörden gegenüber diverser Medienanstalten. Entsprechende Berichte finden sich u.a. bei Spiegel online, CNN, France24 und N24. Warum verschwanden nach kurzer Zeit, die Meldungen über das Notsignal aus den Medien und Bild online schwenkte in die komplett andere Richtung „Warum gab es keinen Notruf“?

 

    • Warum sollte der Co-Pilot, der beabsichtigte sich selbst zu töten, kurz vor dem Absturz noch eine Notfallmeldung abgeben?

 

 

    • Die Zeugen sagten gegenüber der französischen Luftwaffe auch aus, sie hätten eine Explosion gehört sowie Rauch aus der A320 kommen gesehen, kurz bevor sie in die Felswand krachte. Was könnte an Bord explodiert sein?

 

    • Sollte es wie behauptet zu einer Frontalkoalision mit dem Berg gekommen sein, warum ist das Trümmerfeld nicht überschaubar klein mit größeren sichtbaren Flugzeugteilen? Welche Krafteinwirkung ist so groß das es die Reste „pulverisiert”?

 

    • Der Focus berichtete das Andreas L. erst vor Wochen zwei Autos gekauft hatte, eines für sich, eines für seine Freundin. Warum fand diese Meldung in den offiziellen Medien keine Erwähnung mehr? Hängt es damit zusammen, dass ansonsten der Eindruck erweckt werden könnte, dass Neuanschaffungen dieser Art gegen einen Suizid sprechen?

 

    • Die Uniklinik Düsseldorf widerspricht Medienberichten das Andreas L. wegen Depressionen in der Klinik behandelt wurde. Warum fand auch diese Meldung keine Beachtung in den Medien?

 

    • Wie kann das Flugzeug mit über 800 km/h auf einer Höhe von ca. 1.500 Meter in den Berg fliegen, wenn aus physikalischen Gründen erst ab ca. 6.000 Meter Höhe eine Geschwindigkeit von 800 km/h erreicht werden kann?

 
Mit dem Fund des Tablet von A. Lubitz in seiner Wohnung wurde zweifelsfrei seine Absicht, sich selbst töten zu wollen, bewiesen. Er soll sich über Formen des Suizids im Internet informiert haben. Auch nach Sicherheitsmechanismen von Cockpittüren habe er gesucht, so die Staatsanwaltschaft Düsseldorf.

Die Verbrecher machen es heutzutage den Ermittlern wirklich leicht. Wie auch im Fall Charlie Hebdo, wo die Täter ihren Ausweis im Auto liegen gelassen hatten, um so schneller identifiziert werden zu können. Ähnlich verhielten sich die Attentäter vom 11.09.2001, die allesamt mit ihren Klarnamen die Flüge buchten. Sogar der Pass von Mohammed Atta wurde, wie durch ein Wunder völlig intakt, ca. acht Straßenblocks vom World Trade Center entfernt vom FBI aufgefunden. Entscheidend dabei ist, dass dieser Pass als Beweis für Attas Anwesenheit im Flugzeug AA 11 galt. (Videotrailer: https://www.youtube.com/watch?v=uHwAmFyuM5A )

Die Ermittler fanden damals in seinem Koffer, der aus unerfindlichen Gründen nicht ins Flugzeug verladen wurde, unter anderem Videobänder mit Boeing-Fluganleitungen. Die Wahrscheinlichkeit, dass nur durch Anschauen von Videobändern jemand in der Lage ist, eine komplizierte Boeing fliegen zu können, ist so, als ob ein Kleinkind nach dem Hören von Beethovens neunter Symphonie in der Lage ist, diese nachzuspielen.

Fangt an herkömmliche Meinungen zu hinterfragen!

Mit besten Grüßen

Heiko Schrang

http://www.macht-steuert-wissen.de/artikel/227/germanwings-flug-9525-immer-mehr-luegen-kommen-ans-tageslich.php

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Gruß an die Aufklärer

TA KI