Eine Berliner Wurstverkäuferin auf Diät bekommt ihre volle Hartz-IV-Leistung – auch wenn sie auf das Essen im Betrieb verzichtet. Das hat das Berliner Sozialgericht entschieden.
Eine Kürzung der sogenannten ergänzenden Leistungen zur Grundsicherung müsse sie nicht hinnehmen, heißt es im rechtskräftigen Urteil (S 175 AS 15482/14). Eine Anrechnung der Pausenverpflegung mit Fleisch und Mayonnaise-Salaten sei nicht rechtens gewesen.
Die Verkäuferin bekam für sich und ihr Kind Hartz-IV-Geld, weil ihr Einkommen von rund 1000 Euro im Monat zum Leben nicht ausreichte. Das Jobcenter zog jedoch nicht nur ihr Verkäuferinnengehalt von rund 1000 Euro im Monat heran, sondern auch eine Pauschale für das Pausenessen des Arbeitgebers zwischen 35 und 50 Euro. Die Frau fühlte sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt und zog vor Gericht.
Firmenessen darf nicht angerechnet werden
Die Sozialrichter urteilten nun, das Firmenessen dürfe nicht zu einem reduzierten Regelbedarf führen. Dies gelte erst recht, wenn gar nichts davon angerührt werde. Die Frau habe abgenommen und sehr auf eine fettarme Ernährung geachtet.
Zudem kritisierten die Richter, die Hartz-IV-Vorschrift zur Anrechnung von Verpflegung verstoße gegen höherrangiges Recht. Das Geld zur Sicherung des Lebensunterhaltes sollte die Selbstverantwortung der Hilfeempfänger fördern.
Gruß an solche Sach-/ und Fallbearbeiter der ARGE und des Jobcenters- ihr seid Konkurrenzlos bezüglich eurer Menschenverachtung
TA KI
Hat dies auf NeueDeutscheMark2015 rebloggt.
Nicht mal essen und Wohnung wird dedn Menschen mehr gegönnt. Perverses Rechts- und Verwaltungspack.
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