Deutschland: „Was jetzt eingetreten ist, übersteigt die bisherige Vorstellungskraft“- Polizeiarbeit aktiv unterstützen – Jedermann-Festnahmerecht anwenden


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Die deutsche Polizeigewerkschaft ist alarmiert und ihr stellvertretender Bundesvorsitzender Kusterer sagt: „Was jetzt eingetreten ist, übersteigt die bisherige Vorstellungskraft.“

„Es hilft nicht, wenn wir die reale Situation nicht zur Kenntnis nehmen und aus falsch verstandener Zurückhaltung Entwicklungen verschweigen!“ so der stellvertretende Bundesvorsitzende Ralf Kusterer. Er spricht im Polizeispiegel Klartext: „Massenschlägereien, Übergriffe und Straftaten im Nahbereich von Flüchtlingsunterkünften sind an der Tagesordnung, die Sicherheitslage ist mehr als angespannt.“

Kusterer fragt: „Wie „stark“ ist die Polizei momentan wirklich? Sind wir den Anforderungen gewachsen und wenn ja, wie lange noch? Wie ist es nicht zuletzt um die „mentale Verfassung“ der Polizei bestellt?“

Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, erklärte, dass Gewaltausbrüche in Flüchtlingscamps an der Tagesordnung seien. Er warnt vor „knallharten kriminellen Strukturen“ und sagte, dass die Flüchtlinge sich bereits mit Messern und selbst gebastelten Waffen ausgerüstet hätten.

Polizeiarbeit aktiv unterstützen – Jedermann-Festnahmerecht anwenden

Deutsche Bürger sind rechtlich in der Lage, die Polizei bei ihrer derzeit sehr schweren Arbeit aktiv zu unterstützen. So gibt es in Deutschland nämlich das sogenannte Jedermann-Festnahmerecht. Dieses Recht dient der Effektivität der Strafverfolgung. Polizei oder Staatsanwaltschaft können bedauerlicherweise nicht überall sein.

Nach § 127 Abs. 1 Satz 1 der deutschen Strafprozessordnung ist jedermann befugt eine Person ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen, wenn diese Person auf frischer Tat angetroffen oder verfolgt wird und wenn sie der Flucht verdächtig ist oder ihre Identität nicht sofort festgestellt werden kann.

Quelle: http://www.schweizmagazin.ch/nachrichten/ausland/deutschland/24660-Deutschland-Was-jetzt-eingetreten-ist-bersteigt-die-bisherige-Vorstellungskraft.html

Jedermann – Festnahme, § 127 StPO

Was ist erlaubt?

Die meisten Leute denken, dass nur die Polizei oder andere Strafverfolgungsbehörden das Recht zur Festnahme haben. Grundsätzlich ist dies richtig, denn das Recht auf Freiheitsberaubung ist Ausfluss des staatlichen Gewaltmonopols. Der Staat soll die Verfolgung und Ahndung von Straftaten übernehmen. Es gibt aber eine Ausnahme.

Das sogenannte Jedermann – Festnahmerecht berechtigt auch Privatpersonen andere festzunehmen. Dies dient der Effektivität der Strafverfolgung, da auch die Polizei und Staatsanwaltschaft nicht immer und überall sein kann.

Wann gilt das Jedermann – Festnahmerecht?

Gemäß § 127 Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung (StPO) ist jedermann befugt, eine Person ohne rechtliche Anordnung vorläufig festzunehmen, wenn die Person auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird, der Flucht verdächtig ist oder ihre Identität nicht sofort festzustellen ist.

Für die Annahme eines Festnahmerechts ist maßgeblich, das eine „Tat“ vorliegt. Fraglich ist dabei, ob eine Tat tatsächlich vorliegen muss oder ob ein Tatverdacht ausreicht. Der BGH lässt einen Tatverdacht genügen. Dafür müssen starke Verdachtsmomente vorliegen. Dies wird damit begründet, dass die Bürger zur Zivilcourage motiviert und nicht durch das Unwissen, ob eine Tat tatsächlich vorliegt, zurückgehalten werden sollen.

Was deckt das Festnahmerecht?

Zunächst einmal deckt das Festnahmerecht das Recht einen Tatverdächtigen unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit festzuhalten. Da der Tatverdächtige sich meist zu wehren versucht, sind auch leichte Körperverletzungen und Sachbeschädigungen von dem Recht gedeckt.
Eine wilde Verfolgungsjagd ist allerdings nicht erlaubt. Denn die Straßenverkehrsordnung dient dem Allgemeininteresse und Beeinträchtigungen sind nicht durch § 127 StPO zu rechtfertigen.

Quelle: http://strafverteidigung-hamburg.com/2097/jedermann-festnahmerecht-%C2%A7-127-stpo/

Gruß an die, die sich zur Wehr setzen gegen Angriffe

TA KI

 

 

16 Kommentare zu “Deutschland: „Was jetzt eingetreten ist, übersteigt die bisherige Vorstellungskraft“- Polizeiarbeit aktiv unterstützen – Jedermann-Festnahmerecht anwenden

  1. Wie, ich soll mich messern lassen, weil die Regierungsdarsteller, bis hinunter zum Bürgermeister vom kleinsten Nest, versagt haben oder in Logen zusammen klüngeln?

    Ich werde mich verteidigen, wenn nötig, doch ganz sicher nicht die Arbeit der „Behörden“ machen.

    lg

    ps:
    Jeder hat eine Handvoll Leute (Freunde, Bekannte, Kollegen, Familie), die er/sie bei Bedarf aktivieren kann. Von der Handvoll Leute hat auch jeder eine Handvoll Leute und von denen hat auch jeder… usw. Jeder ist Blockwart, jeder ist Führer. Solche Strukturen sind nicht unterwanderbar und bieten bei Bedarf Schutz durch Masse.

    Keine Organisation, kein Führer, keine Pamphlete, keine Fahne, kein Name -> nicht (an)greifbar

    nochmal lg

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  3. Das OWiG, die StPO, die ZPO und viele weitere Gesetze wurden durch die beiden Bereinigungsgesetze vom 19.04.2006 und 29.11.2007 vom Geltungsbereich her aufgehoben und gelten seitdem nirgendwo! Dadurch wurden im übrigen auch die Deutschen Gerichte bis auf das Arbeitsgericht und das Verwaltungsgericht rechtlich aufgehoben! Denn das Gerichtsverfassungsgesetz verlor seinen Geltungsbereich. Da dies die Alliierten verfügt hatten, sind Deutsche Gerichte nach dem „Shaef-Gesetz Nr. 2 Ziff. 10 Buchstabe c“ nicht mehr zuständig!

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  6. Erst nimmt man dem deutschen Bürger sämtliche Möglichkeiten sich und andere zu Verteidigen, in dem mal alle effektiven Selbstverteidigungswaffen als illegal erklärt, oder mit einem Führverbot belegt, oder wie beim Pfeffersray es nur zur Tierabwehr zulässt (wer in eine Kontrolle gerät und sagt er habe das zur SV gegen Menschen macht sich im Sinne des Waffengesetzes strafbar) und das Spray so abschwächt, dass eine kleine Dose Haarspray wesentlich effektiver wirkt (so kleiner Tipp am Rande), der braucht sich nicht zu wundern, wenn der deutsche Normalbürger sich wegdreht und nichts „gesehen“ hat.
    Selbst einem Sportschützen ist es noch nicht einmal erlaubt sich auf dem Weg zum Schießstand adäquat zu Verteidigen, er muss seine Waffen so transportieren, dass er keinen schnellen Zugriff darauf hat. Diese Vorschriften dienen expliziet nicht dem Diebstahlschutz, wie oft gedacht und behauptet.
    Wie soll dann der Normalbürger noch den §127 anwenden können ohne mächtig auf die Fresse zu kriegen, oder gar sein Leben zu riskieren? Sollte er es trotzdem tun, wird sich dann schon noch ein Richter finden, der dem Helfer ordendlich eines reinwürgt, wenn der Täter sich auch nur belästigt gefühlt hat (noch ein Grund für mangelnde Hilfsbereitschaft). Gibt genügend Beispiele dazu.

    • Man muss eben von den Bevorzugten lernen und Richter, die diesen Namen nicht verdient haben, zuerst verunfallen lassen, erst dann wird man sich wehren können.

  7. Vielleicht sollte man erst einmal die Gleichberechtigung der Deutschen zu den Migrationshintergründen ernst nehmen. Die besteht nämlich nicht! Die einen sind Freiwild und die anderen die Bevorrechteten, wie wir aus jahrelanger Erfahrung gelernt haben!
    Dann wäre eine konsequente Verfolgung der Kriminellen angesagt und die bisherige Kuscheltaktik müßte endlich eingestellt werden. Ansonsten muß man annnehmen, die bisher stattfindende Kriminlitätssteigerung und Verrohung wäre erwünscht und gezielt durchgeführt!

  8. Übrigens, bearbeitet die StA unsere Anzeigen nicht und die Polizei erscheint nicht, wenn wir sie rufen. Damit sind wir wohl vogelfrei!
    Da sollen wir der Polizei noch helfen, als Vogelfreie?
    Geht’s noch?

  9. Pingback: +++EILT+++ Salzburg vor der Kapitulation: Schaden: “Stadt nicht im Chaos versinken lassen” | das Erwachen der Valkyrjar

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