Thüringen – Polizei soll nicht über Vorfälle in Flüchtlingsheimen berichten


2774006844Erfurt. In Thüringen hat es einem Zeitungsbericht zufolge doch eine Anweisung an Polizisten gegeben, unter bestimmten Umständen nicht über Vorfälle in Flüchtlingsheimen zu informieren.

Das „Freie Wort“ zitierte aus einer E-Mail der Landespolizeidirektion Nordhausen vom 4. Februar dieses Jahres. Darin heißt es nach Angaben des Blattes, dass bei „Einsätzen in den Unterkünften, die keine Außenwirkung erzielen“, „keine Pressemeldung gefertigt“ werde. Die Polizei solle nur „bei eventuellen Anfragen“ von Medienvertretern reagieren. Nur bei größeren Vorfällen wie Bränden oder Massenschlägereien solle informiert werden.

Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) und Innenminister Holger Poppenhäger (SPD) hatten zuvor den Vorwurf zurückgewiesen, das Land verheimliche Kriminalität unter Flüchtlingen. Nun reagierte das Innenministerium nach Angaben der Zeitung überrascht: Das Schreiben sei ihm nicht bekanntgewesen.

Quelle: http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/thueringen-polizei-soll-nicht-ueber-vorfaelle-in-fluechtlingsheimen-berichten-aid-1.5472086

Gruß an die Polizei

TA KI

7 Kommentare zu “Thüringen – Polizei soll nicht über Vorfälle in Flüchtlingsheimen berichten

  1. Hat dies auf Aussiedlerbetreuung und Behinderten – Fragen rebloggt und kommentierte:
    https://bewusstscout.wordpress.com/2015/02/10/urteil-aus-dem-istgh-den-haag-vom-03-02-2012-bestatigt-die-zustandigkeit-des-deutschen-reichs/
    „Das Urteil aus dem ISTGH (Internationaler Strafgerichtshof) Den Haag vom 03.02.2012 bestätigt die Zuständigkeit des Deutschen Reichs und nicht die Zuständigkeit der “Bundesrepublik Deutschland“ mit ihrer Finanzagentur GmbH, (HRB 51411), wobei die vermeintlichen “BRD–Ämter”, Behörden, Dienststellen, “Gerichte” und Verwaltungen u.a . bei dnb.com mit eigenen Umsatzsteuernummern gelistet sind.
    Urteil des BverfGE vom 25.07.2012 (-2 BvF 3/11 -2 BvR 2670/11 -2 BvE 9/11):
    Nach Offenkundigkeit dürfen Gesetze von nicht staatlichen BRD-GmbH Ausnahme– und Sondergerichten (vgl. § 15 GVG) die auf altem Nazigesetz fußen und somit gegen das gültige Besatzungsrecht, gegen die Völker – und Menschenrechte verstoßen, überhaupt keine legitime Anwendung finden.
    Durch Verfassungswidrigkeit des Wahlgesetzes ist seit 1956 kein verfassungsgebenden Gesetzgeber am Werk. Damit sind alle BRD-Forderungen eine private Forderung.
    Verstehen Sie das bitte! Alle BRD-Forderungen (Steuern jeglicher Art, GEZ-Gebühren usw. usf. sind private Forderungen, haben also keinerlei hoheitsrechtliche Rechtsgrundlage und müssen demnach auch nicht bezahlt werden. …………………….“

    https://bewusstscout.wordpress.com/2014/12/04/richterinnen-und-beamte-weigern-sich-ihre-urteile-und-beschlusse-personlich-zu-unterschreiben/


    Was erwartet Ihr? Nachrichten im Knast, die werden zensiert durchgelassen! Oder dachtet Ihr, Ihr werdet von den Wärtern des NWO-System mit ordentlichen und auch wahren Nachrichten bedient? Eine Enteignete Volkswirtschaft und eine private Wirtschaft vor Sozial, unsere Väter haben ja Sklaverei abgeschafft, wird nun mit Verordnungen uns auf das Auge gedrückt, siehe, das keiner die NWO-Systemlinge und deren Kumpanei vor dem Volk anklagt und dem Volk als Herrn und Souverän Rechenschaft abgegeben wird! Selbst die Vereinbarungen zur Treuhand – Firma BRD GmbH – Finangesellschaft ist dem Volk offenbart, und man erfährt über Geheimdienste der anderen Länder, was die Verbrechen der Politik in der Firma betrieben, sind! Kredite, für Wohnungskauf und im Plattenbeu der DDR erwirtschaftet, dann verhöckert und die Kredite nicht zurückgezahlt, ein Toter und Mord vertuscht, siehe auch Mahler im Gefängnis und Diebe auf der Strasse im Weiterso! Oh, was seid Ihr Systemlinge nur für Schaafe und was wird der Eurige Verwandte mit Euch machen, wenn der erfährt, welcher Verrat in seiner Arbeit und Pensionierung lag, liegt! Daher ja auch die Senilität in der Pflege als Leistungsprogramm mit aufgenommen! Glück, Auf, meine Heimat!

  2. Pingback: Ich sehe viele Menschen | inge09

  3. Pingback: Thüringen – Polizei soll nicht über Vorfälle in Flüchtlingsheimen berichten | Der Honigmann sagt...

  4. Pingback: Honigmann-Nachrichten vom 16. Oktober 2015 – Nr. 704 | Der Honigmann sagt...

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