Naumburg: Polizei erschießt Mann vor Einkaufszentrum


Ein Toter bei Polizeieinsatz in Sachsen-Anhalt.

Symbolfoto

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Foto: DANIEL ROLAND/AFP/Getty Images

In Naumburg in Sachsen-Anhalt gab es heute morgen bei einem Polizeieinsatz einen Toten. Ein Polizist erschoss einen Tatverdächtigen. Die genauen Hintergründe des Vorfalls blieben zunächst unklar. Dpa berichtete.

Gegen 4.00 Uhr wurden Beamten zu einer „schweren Straftat“ vor einem Einkaufszentrum in der Naumburger Innenstadt gerufen. Eine größere Gruppe sei dort versammelt gewesen, so eine Sprecherin der Polizei in Halle. Es gab auch Verletzte. Der Einsatz dauere noch an.

Wie der Focus unter Berufung auf die „Mitteldeutsche Zeitung“ berichtete, habe ein Täter beim Eintreffen der Polizei eine weibliche Geisel genommen und mit einem Messer bedroht. Daraufhin schoss ein Polizist und der Tatverdächtige wurde tödlich getroffen.

Bei dem Einsatz sei auch ein Beamter verletzt worden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Naumburg. Von wem und wodurch war zunächst unklar. Bekannt war nur, dass ein Schuss fiel. Ob der verletzte Polizist oder ein Kollege geschossen hat, blieb zunächst offen, so Focus. (rf)

 Updates folgen!

Quelle: http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/ein-toter-in-naumburg-polizei-erschiesst-mann-vor-einkaufszentrum-a1279952.html

Gruß an die Interessierten

TA KI

4 Kommentare zu “Naumburg: Polizei erschießt Mann vor Einkaufszentrum

  1. Hat dies auf Freiheit, Familie und Recht rebloggt und kommentierte:
    Hier wird von einer Straftat berichtet, aber nicht welcher. Ich sehe die einzige Straftat darin, das die Polizei wieder einen Menschen
    umgebracht hat. Das ist auch die einige nachweisbate Strafttat! Wie
    viele derartige Straftaten werden noch folgen?

  2. Pingback: 120 000 Euro Für Schleusung! | inge09

  3. Hat dies auf Aussiedlerbetreuung und Behinderten – Fragen rebloggt und kommentierte:
    https://bewusstscout.wordpress.com/2015/02/10/urteil-aus-dem-istgh-den-haag-vom-03-02-2012-bestatigt-die-zustandigkeit-des-deutschen-reichs/
    „Das Urteil aus dem ISTGH (Internationaler Strafgerichtshof) Den Haag vom 03.02.2012 bestätigt die Zuständigkeit des Deutschen Reichs und nicht die Zuständigkeit der “Bundesrepublik Deutschland“ mit ihrer Finanzagentur GmbH, (HRB 51411), wobei die vermeintlichen “BRD–Ämter”, Behörden, Dienststellen, “Gerichte” und Verwaltungen u.a . bei dnb.com mit eigenen Umsatzsteuernummern gelistet sind.
    Urteil des BverfGE vom 25.07.2012 (-2 BvF 3/11 -2 BvR 2670/11 -2 BvE 9/11):
    Nach Offenkundigkeit dürfen Gesetze von nicht staatlichen BRD-GmbH Ausnahme– und Sondergerichten (vgl. § 15 GVG) die auf altem Nazigesetz fußen und somit gegen das gültige Besatzungsrecht, gegen die Völker – und Menschenrechte verstoßen, überhaupt keine legitime Anwendung finden.
    Durch Verfassungswidrigkeit des Wahlgesetzes ist seit 1956 kein verfassungsgebenden Gesetzgeber am Werk. Damit sind alle BRD-Forderungen eine private Forderung.
    Verstehen Sie das bitte! Alle BRD-Forderungen (Steuern jeglicher Art, GEZ-Gebühren usw. usf. sind private Forderungen, haben also keinerlei hoheitsrechtliche Rechtsgrundlage und müssen demnach auch nicht bezahlt werden. …………………….“

    https://bewusstscout.wordpress.com/2014/12/04/richterinnen-und-beamte-weigern-sich-ihre-urteile-und-beschlusse-personlich-zu-unterschreiben/

    http://www.pravda-tv.com/2013/08/urteil-bundesverfassungsgericht-der-einigungsvertrag-ist-nichtig/


    Glück, Auf, meine Heimat!

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