Verfassungsrechtler Scholz: Kein „Flüchtling“ hat Anspruch auf Asyl in Deutschland


Die Flüchtlingsentscheidungen der Bundesregierung verstoßen gleich gegen mehrere Gesetze, kritisiert der Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz.

Der Artikel 16a Grundgesetz sagt, dass bei uns niemand Anspruch auf Asyl hat, der aus einem sicheren Drittstaat kommt, die „Flüchtlinge“ die zu uns kommen, kommen alle aus sicheren Drittstaaten, Österreich, Kroatien, Ungarn, Italien, Griechenland usw. Das Asylverfahrensgesetz sagt das gleiche, das Asylverfahrensgesetz sagt des Weiteren, dass die Bundespolizei wirksame Grenzkontrollen durchführen muss, das ist nicht geschehen. Das Abkommen von Dublin sagt das gleiche wie Artikel 16a, kein Asylrecht in einem Land, für denjenigen, der aus einem sicheren Drittstaat kommt. Auch das Abkommen von Schengen ist verletzt worden.

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Gruß an die Erwachten
TA KI

8 Kommentare zu “Verfassungsrechtler Scholz: Kein „Flüchtling“ hat Anspruch auf Asyl in Deutschland

  1. Pingback: Das Wundermittel – Goldene Milch | inge09

  2. ja wir als Pack / und Nazis wissen das !!! und die Verbrecher in der Politik ignorieren das Vorsätzlich ! und Pack Gabriel will ja die Wirtschaftsflüchtlinge erst mal ins Land lassen anstatt direkt an der Grenze zurückzuschicken ! die Millionen was das kostet sollte der Verbrecher aus seiner Tasche Zahlen und die Parteikasse mit dafür Haftbar machen !

  3. Pingback: Politisches Irrenhaus Deutschland !!!!! | Verbrecherjustiz

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