Eigentlich meinten sie es gut, die Flüchtlingshelfer in Deutschland. Die Menschen aus der Not zu retten, war ihr Antrieb. Auch der Papst appellierte an die Menschen, den Flüchtlingen zu helfen. Das hatten sich einige Bundesbürger zu Herzen genommen und übernahmen Bürgschaften für syrische Familien. Doch nun folgt ein böses Erwachen, denn die Länder und der Bund streiten sich darüber, wann die Bürgschaft enden soll. Offenbar will niemand die Kosten für die Flüchtlinge übernehmen. Die Bürgen sitzen in der Kostenfalle.
In Deutschland wollten viele Menschen den Flüchtlingen helfen und übernahmen mit Bürgschaften die Kosten des Familiennachzugs für syrische Familien. Die Bundesländer unterstützen dies und versicherten den Helfern, dass sie für maximal ein Jahr verpflichtet seien, für die Syrer zu bürgen. Doch der Bund will sich jetzt nicht an sein Versprechen halten und die Helfer bleiben auf den Kosten sitzen.
Christian Osterhaus ist einer der Betroffenen. Im Interview mit „Der Welt“ erzählt er wie die Helfenden von den Behörden im Stich gelassen werden.
Abgezockte Helfer
Am 8. September 2015 erhielt Flüchtlingshelfer Osterhaus Post vom Jobcenter Bonn. In dem Brief stand, dass er ausstehende Verpflichtungen in Höhe von 450 Euro pro Monat hat. Der Monatsbeitrag sei seine Verpflichtung aufgrund von Bürgschaften, die er 2014 übernommen hatte, um syrischen Flüchtlingen die legale Ausreise nach Deutschland zu ermöglichen. Die Zahlungspflicht wurde im neuen Integrationsgesetz auf drei Jahre begrenzt. Für Osterhaus sind das bei zwei Bürgschaften 32.000 Euro.
19 weiteren Helfern aus der Godesberger Flüchtlingshilfe ergeht es gleich wie Osterhaus. Zur „Welt“ sagt Osterhaus, dass er sich auf eine dauerhafte Bürgschaft nicht eingelassen hätte: „Die Verpflichtungserklärung haben wir in der Erwartung unterschrieben, nur für Ansprüche aufzukommen, die im laufenden Asylverfahren entstehen. Diese Ansprüche haben wir über Spenden abgedeckt“. Die Bürgen hätten nur mit einem halben, maximal einem Jahr gerechnet.
Osterhaus hatte mit einer Bürgschaft einem Syrer die Reise nach Deutschland ermöglicht. Die Flugtickets, das Visum und die ersten Monate in Deutschland finanzierte die Solidargemeinschaft der Godesberger Flüchtlingshilfe.
„Aus zwei Gründen haben wir gebürgt: Die Flucht über Schlepper ist lebensgefährlich, über den Familiennachzug ersparen wir den Flüchtlingen die gefährliche Einreise über den Seeweg. Außerdem verläuft die Integration von Flüchtlingen, die über solche Programme einreisen, besser und schneller“, sagt er der Zeitung.
Bayern beteiligte sich nicht an den Aufnahmeprogrammen
In allen Bundesländern, bis auf Bayern, wurden Aufnahmeprogramme eingerichtet. Über diese Programme sind insgesamt rund 21.500 syrische Flüchtlinge im Rahmen der Familienzusammenführung legal nach Deutschland geholt worden, so die „Welt“. Mittlerweile seien die meisten Programme ausgelaufen. Nur in Thüringen, Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Hamburg gebe es sie noch.
Um als Kontingentflüchtling anerkannt zu werden, muss man Verwandte in Deutschland haben, die die Kosten für Einreise und Aufenthalt tragen, berichtet die Zeitung weiter. Dazu gehörten Flugtickets, Visum, Miete und Unterhalt. Da es nur wenige von den bereits in Deutschland lebenden Syrern gab die über die nötigen finanziellen Mittel verfügten übernahmen Menschen wie Osterhaus die Bürgschaft.
Bund und Länder streiten über Bürgschaftsdauer – Helfer müssen zahlen
Wie lange diese Bürgschaft nun dauern soll, darüber wird jetzt gestritten.
Die Länder hätten den Helfern zur Verpflichtungserklärungen geraten, heißt es. Osterhaus und die anderen Bürgen hätten darauf vertraut, dass die Bürgschaft mit der Asylanerkennung enden würde. Das Bund und Länder in diesem Punkt anderer Auffassungen sind, darüber wurden die Bürgen nicht informiert.
Eigentlich sollte die Verpflichtungserklärung mit der Anerkennung des Asylantrags enden. Das wurde laut „Welt“ auch vom nordrhein-westfälische Innenminister bestätigt. Doch trotz der Ansage des Innenministers soll Osterhaus und die anderen Bürgen weiterzahlen.
Das liegt daran, dass Bund und Länder darüber streiten, wann die Verpflichtungserklärung endet. Eigentlich hätten die Kontingentflüchtlinge bei Asylanerkennung Anspruch auf Sozialhilfe. Dies sind Mittel, die Jobcenter aus Bundesgeldern zahlen. So sehen es die Länder vor.
Doch der Bund verweise auf die Verpflichtungserklärung, die keine Haftungsbeschränkung beinhalte. Demnach müssten die Bürgen auch nach abgeschlossenem Asylverfahren weiterzahlen. Die Jobcenter bezahlen zwar alle Sozialleistungen, verlangen das Geld aber von den Bürgen zurück.
Wie die „Welt“ berichtet, geschehe dies offenbar auch aus Trotz. Denn im Bundesinnenministerium ärgere man sich über das Verfahren der Länder, die die Landesaufnahmeprogramme missbrauchen würden. Die Leidtragenden des Streits zwischen dem Bund und den Ländern sind die Bürgen, die nun in einer massiven Kostenfalle sitzen.
Gruß an die, die ihr Lehrgeld zahlen
TA KI