von Ulrike Baureithel
Mit medienwirksamen Aufregern war Jens Spahn (CDU) noch nie geizig. Anfang September erklärte der Gesundheitsminister in der „Bild“-Zeitung, er wolle die Organspende zum „Normalfall“ machen.[1] Künftig solle jeder Bundesbürger automatisch ein Spender werden, solange er oder die Angehörigen nicht ausdrücklich widersprechen.
Dass die Zahl der Organspenden hierzulande weit hinter dem Bedarf liegt, ist bekannt. Deshalb wird jedes Jahr Anfang Juni , wenn anlässlich des „Tags der Organspende“ die von der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) veröffentlichten und seit Jahren rückläufigen Zahlen zum Spenderaufkommen kursieren, den Deutschen eine latente Schuldlast auferlegt. 2017 erreichten sie mit einem neuerlichen Rückgang von fast zehn Prozent ihren bisherigen Tiefststand: Von 797 Spendern konnten 2594 Organe entnommen werden. Die nachdrücklichen Appelle für den Organspendeausweis gehen alljährlich einher mit dem Hinweis auf die altruistischere Haltung in anderen europäischen Ländern und die vielen Kranken, die auf den Wartelisten ihrem baldigen Tod entgegensehen. Hartgesotten, wem kein schlechtes Gewissen aufblitzt, falls er keinen Organspendeausweis bei sich trägt.
In diesem Jahr wurde der Tag zusätzlich flankiert von der Forderung des Deutschen Ärztetags, das Transplantationssystem grundsätzlich zu verändern: Es könne von jedem Bürger und jeder Bürgerin erwartet werden, so der Antrag, dass sie sich mit der Problematik auseinandersetzten und im Falle einer tatsächlichen Ablehnung ihr „Nein“ zur Organspende formulierten.[2] Vorangegangen war ein Vorstoß der Bundesärztekammer, dessen Präsident, Frank Ulrich Montgomery, zu den Fürsprechern der sogenannten Widerspruchsregelung gehört, seit Jahren sekundiert vom SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach. Für diese gilt der Grundsatz, dass jeder so lange Organspender ist, bis er dem nicht aktiv widerspricht. So verfahren inzwischen viele europäische Länder.
Hierzulande gilt bislang nach wie vor die 1997 im Transplantationsgesetz (TPG) verankerte erweiterte Zustimmungslösung, nach der ein Organspender oder dessen Angehörige der Spende aktiv zustimmen müssen. 2012 wurde diese im Rahmen des Gewebegesetzes ergänzt durch ein Verfahren, das vorsieht, dass die Bevölkerung alle zwei Jahre von der Krankenkasse dazu angehalten wird, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Spendermeldung als lästige Pflicht
Während Spahns Amtsvorgänger Hermann Gröhe konsequent an diesem Weg festgehalten hat und Spahn diesem lange folgte, legt er als Gesundheitsminister nun eine plötzliche Kehrtwende hin. Dabei hatte er noch wenige Tage, bevor er das Thema in den medialen Erregungskreislauf brachte, sein „Gesetz für die bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende“ vorgelegt. Es handelt sich um die Umsetzung einer im Koalitionsvertrag beschlossenen Veränderung im klinischen Ablauf und reagiert auf die lange bekannte Tatsache, dass eigentlich die Krankenhäuser das Nadelöhr bei der Organspende sind.[3] Schon nach der Verabschiedung des TPG vor gut zwanzig Jahren berichteten Ärzte hinter vorgehaltener Hand, „dass niemand wild auf die Organentnahme“ sei und sie mit der Spendermeldung eher einer lästigen Pflicht nachkommen.
Auch die Klinikleitungen selbst haben kein großes Interesse daran, weil es sich bislang um ein Zuschussgeschäft handelt und die angespannte Personalsituation es oft gar nicht zulässt, den aufwändigen Prozess von der Erkennung des Hirntods über die Hirntoddiagnostik und das schwierige Gespräch mit den Angehörigen bis hin zur unter Zeitdruck stehenden Organentnahme abzuspulen. Daran änderten auch die von den Kliniken abzustellenden Transplantationsbeauftragten – die personelle Schnittstelle zwischen Intensivstation, Angehörigen und OP – nichts. An dieser Stelle setzt das Gesetz an: Es winkt den Krankenhäusern mit mehr Geld für die Explantation und den Koordinationsbeauftragten mit mehr Zeit und Macht, etwa durch den Zugriff auf die Patientenakten. Insgesamt soll das Gesetz den Anreiz erhöhen, mehr potentielle Spender zu melden. Befürwortet man die Organspende grundsätzlich, ist das durchaus rational und bewirkt möglicherweise eine Erhöhung des Organaufkommens.
Warum jedoch lässt Spahn seinem eigenen Gesetz gar nicht die Chance, entsprechende Effekte zu entfalten, sondern bricht eine Ad-hoc-Debatte vom Zaun, die, wie ihm seine Parteikollegin und gesundheitspolitische Sprecherin, Karin Maag, entgegenhält, eher zur Verunsicherung der Öffentlichkeit beiträgt?[4] Spahns Lust an profilträchtiger Kontroverse ist bekannt, wenn er auch eher als grobkantiger Polarisierer unterwegs ist, als dass er sich durch Nachdenklichkeit in sensiblen bioethischen Fragen einen Namen gemacht hätte. Tatsache ist, dass die verbale Zustimmung zur Organspende nach den Skandalen der letzten Jahre wieder gestiegen ist und der Anteil der Menschen, die einen Spenderausweis bei sich tragen, bei 36 Prozent liegt. Möglicherweise sieht Spahn darin ein Möglichkeitsfenster, die Widerspruchsregelung in einer fraktionsübergreifenden Initiative ohne allzu großen Widerstand durchs Parlament zu bringen.
Paradoxe Widerspruchsregelung
Spahn jedenfalls findet die „Pflicht“, „konsequenzlos ‚Nein‘ zu sagen“, wie sie sich in der Widerspruchsregelung niederschlägt, zumutbar, eine „Pflicht zu aktivem Freiheitsgebrauch“, wie er den Skeptikern den Wind aus den Segeln zu nehmen versucht.[5] Doch was bedeutet eigentlich eine „Spende“ – im christlichen Sinn ein Akt der Nächstenliebe –, wenn sie selbstverständlich von einem erwartet wird wie der Ablass im Mittelalter und gegen die man höchstens ein Widerstands- oder Abwehrrecht in Anschlag bringen kann? Eine Leibspende zumal, viel mehr also als eine Geldspende, die niemand „selbstverständlich“ erwartet, die aber steuerlich abgesetzt werden kann.
Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, der Sozialethiker Peter Dabrock, sieht darin einen „tiefen Eingriff in das Selbstverfügungsrecht über den eigenen Körper“.[6] Schweigen werde auf diese Weise zur Zustimmung, und das ziehe einen „Paradigmenwechsel“ in einem „ganz zentralen verfassungsrechtlichen Bereich“ nach sich. Ähnlich sieht dies auch der ehemalige Bischof der Evangelischen Kirche, Wolfgang Huber, der vor „einer Art der Organ-Bereitstellungspflicht“ warnt.[7] Weniger religiös argumentiert der FDP-Vorsitzende Christian Lindner: Die Widerspruchslösung sei eine „Deformation des Selbstbestimmungsrechts“. Es dürfe keine „Art von sozialem Erwartungsdruck aufgebaut werden“, twittert er.
Durch diesen „Paradigmenwechsel“ würden aber nicht einmal die Angehörigen entlastet, denn Spahn verfolgt eine „doppelte Widerspruchslösung“: Nicht nur der Organspender wird gefragt, sondern im Spendenfall auch weiterhin Verwandte oder das enge soziale Umfeld. Das ist schon aus rechtssystematischer Sicht ein Paradox, denn in der Logik dieser Regelung stimmt ja zu, wer nicht widerspricht – weshalb dann noch die Angehörigen befragen, die ja nur den im TPG verankerten „mutmaßlichen Willen“ des Verstorbenen zu exekutieren haben? Ganz abgesehen von den rechtlichen Problemen, die selbst Ärztepräsident Montgomery einräumt, wenn er darauf hinweist, dass einem Patienten bei jedem noch so geringfügigen Eingriff das Einverständnis abverlangt werde, nicht aber bei einem so fundamentalen, wie ihn die Organspende darstellt.[8]
Das Ob statt das Wie diskutieren
Der Hinweis auf die todesbedrohten Patienten auf den Wartelisten von Eurotransplant, dem man sich, auch wenn man die Organspende ablehnt, kaum entziehen kann, rührt indessen an einem Tabu, auf das die Sozialethikerin Alexandra Manzei aufmerksam macht. Sie weist darauf hin, dass der Organmangel ursächlich auch etwas mit der medizinischen Unterversorgung der Patienten zu tun hat. Denn erstens werden immer mehr Diagnosen auf die therapeutische Möglichkeit der Transplantation verengt. Und zweitens sind transplantierte Organe nicht für die Ewigkeit gemacht, sondern werden regelmäßig abgestoßen. Beides erhöht ständig den Bedarf – zumal die rund 50 deutschen Transplantationszentren ein Interesse daran haben, möglichst viele Organe zu verpflanzen.[9]
Es war auch Alexandra Manzei, die in einer Talkrunde von Anne Will daran erinnerte, dass das Hirntodkonzept, das eine Organspende überhaupt erst ermöglicht hat, angesichts der neuen bildgebenden Verfahren in den vergangenen Jahren international zunehmend in Frage gestellt wurde. Das amerikanische President’s Council of Bioethicshatte schon 2008 festgehalten, „dass der anhaltende Dissens“ im Hinblick auf das Hirntodkriterium und die neuen empirischen Ergebnisse „eine erneute Debatte über den Hirntod“ erforderten.[10] Der Deutsche Ethikrat hatte dies ein paar Jahre später aufgegriffen, ohne allerdings nachhaltige öffentliche oder gar politische Aufmerksamkeit zu erregen. Selbst sprach er sich in seiner späteren Stellungnahme für die Beibehaltung des Hirntodkriteriums aus, wohl wissend, dass sonst das gesamte System ins Wanken geriete.[11]
Doch um solche grundsätzlichen, das gesamte Transplantationssystem hinterfragenden Überlegungen – also das „Ob“ – geht es bei öffentlichen Debatten über Organspende schon lange nicht mehr, sondern nur noch um das „Wie“. Wie lange und intensiv wurde darüber diskutiert, wann der Mensch tot ist und nach welchen Kriterien Organe verteilt werden sollen. Aber auch die Situation der Organempfänger und ihre nicht nur medizinischen Probleme mit einem neuen Organ waren Gegenstand der Kontroverse. Solche fundamentalen Fragen hatten die parlamentarischen Debatten 1997 und sogar noch 2012 jedoch zu den „Sternstunden“ gemacht, von denen Jens Spahn nun so schwärmt.[12] Es ist bezeichnend und ein Indiz für den Grad der Normalisierung der „Pflicht“, dass jeder Einwand gegen die Widerspruchsregelung derzeit vorab begleitet werden muss mit einem pflichtschuldigen Statement zugunsten der Organspende. Zugleich bezweifelt andererseits niemand mehr den generellen Anspruch, den Patienten auf die Organe sterbender hirntoter Patienten haben, und es wird so getan, als ob der bundesweite Bedarf an Organen bei Einlösung der Bringschuld tatsächlich zu befriedigen sei.
Der »Normalfall« der Spende
Doch was bedeutet vor diesem Hintergrund der von Spahn eingeforderte „Normalfall“ der Organspende? Dass Organspende künftig das Sterben begleiten wird? Dass es normal wird, Körperteile zu spenden? Oder dass Organspende therapeutischer Normalfall wird? Oder handelt es sich um die Normalisierung einer möglichst breiten Mobilisierung von Organen zur zweckhaften Verwendung – ganz so, als ob es sich dabei um unbegrenzt auszubeutende Bodenschätze handelte? CDU-Gesundheitspolitiker Georg Nüßlein verhehlt nicht, dass bei der Widerspruchsregelung auch Standortargumente eine Rolle spielen: „Wenn wir nichts ändern, hängen wir uns von diesem besonderen Teil der Medizin ab“ und werden „im Bereich der Forschung und der Umsetzung nicht an der Spitze bleiben“.[13]
Dass das Transplantationssystem anfällig ist für Skandale, haben die letzten Jahre offenbart. Auch deshalb hat die Organspende in der Bevölkerung an Vertrauen verloren: Manipulierte Wartelisten, Unregelmäßigkeiten bei der Verteilung, Korruption und vieles mehr sind Begleiterscheinungen von Geschäftsfeldern, in denen es um viel Geld geht. Der Fall an der Uniklinik Essen, dessen leitender Transplantationsarzt in Untersuchungshaft sitzt, weil ihm vorgeworfen wird, den Tod eines Patienten aufgrund einer nicht notwendigen Transplantation zu verantworten, ist nur die Spitze des Eisbergs.[14] Aber selbst wenn man gegen alle Erfahrung davon ausginge, dass Weißkittel immer weiße Westen trügen – es bleibt bei vielen die Angst, als Träger eines Organspendeausweises schneller zum Hirntoten erklärt zu werden.
Die künftige politische Willensbildung im Parlament dürfte aber nicht nur von dem beschriebenen Normalisierungsschub beeinflusst werden, sondern vor allem auch durch die Haltung der AfD, die sich mit klobigen Worten gegen Spahn stellt und den Schulterschluss mit Christian Lindner sucht. Im konservativen Lager gibt es mittlerweile Unterstützer der Widerspruchsregelung, vereinzelt auch unter Grünen und Linken.[15] Ob es Spahn und Lauterbach allerdings gelingen wird, eine Mehrheit für die Widerspruchslösung zu organisieren, hängt auch davon ab, ob in der eingeleiteten Debatte jene Stimmen wieder hörbar werden, die den „Organbedarf“ anders begreifen als nur ein Problem der Ressourcenbeschaffung.
[1] Organe spenden soll Pflicht werden, in: „Bild-Zeitung“, 2.9.2018.
[2] Zit. nach „Ärzteblatt“, 10.5.2018.
[3] Zu diesem Schluss kommt auch eine aktuelle Studie von Kevin Schulte, Thorsten Feldkamp und Kollegen der Apollon Hochschule für Gesundheitswissenschaft Kiel, die die Realisierungsquoten von Organspenden an sechs Universitätskliniken in Deutschland untersucht haben. Diese liegen zwischen einem und 16 Prozent. Einen Grund sehen die Autoren in der Finanzierungslücke bei der Organentnahme. Vgl. „Deutsches Ärzteblatt“, 27-28/2018,
S. 463-468.
[4] Vgl. Spahns Vorstoß für Organspende spaltet Union in: „Stuttgarter Nachrichten“, 4.9.2018.
[5] Jens Spahn: Organspende – eine nationale Aufgabe in: „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, 5.9.2018.
[6] Peter Dabrock, Tiefer Eingriff in das Selbstverfügungsrecht. Interview im „Deutschlandfunk“, 4.9.2018.
[7] Wolfgang Huber bei „Anne Will“, 9.9.2018.
[8] Vgl. Kritik aus der Union an Spahns Vorschlag zur Organspende, www.zeit.de, 4.9.2018.
[9] Vgl. Alexandra Manzei, Organmangel als strukturelles Problem der Transplantationsmedizin, in: „zur debatte“, 3/2013.
[10] Vgl. Controversies in the Definition of Death, Dezember 2008.
[11] Vgl. Deutscher Ethikrat: Hirntod und Entscheidung zur Organspende, Stellungnahme vom 24.2.2015.
[12] Vgl. Jens Spahn in der „FAZ“, a.a.O.
[13] Wir müssen die Voraussetzungen verbessern, dass Organe gespendet werden, in: „Deutschlandfunk“, 2.6.2018.
[14] Vgl. Todesfall an der Uniklinik. Transplantationsarzt sitzt in U-Haft in: „WAZ“, 4.9.2018.
[15] Vgl. Eine Frage des Gewissens, in: „Süddeutsche Zeitung“, 9.9.2018.
Danke an Elisabeth
Gruß an die Erkennenden

TA KI