Lügenpresse verschweigt CDC-Studie: 35’570 Impfschäden innerhalb eines Monats!


 

22 Feb 2019 by Jan Walter

Brian S. Hooker (PhD & PE) ist ein Associate Professor für Biologie an der Simpson University in Redding, Kalifornien, wo er sich auf Chemie und Biologie spezialisiert hat. Dr. Hooker wurde am 8. Februar 2019 vor dem Gesundheitsausschuss des US-Bundesstaates Washington in den Zeugenstand gerufen, um sein Gutachten in Bezug auf Impfstoffe und Trumps landesweiten Aufhebung der Impfpflicht anzuhören, weil die jüngsten Ausbrüche von Masern, insbesondere in Rockland County (New York) und Clark County (Washington), in der öffentlichen Gesundheitsinfrastruktur der USA und in der Gesetzgebung des Staates für Furore sorgten. Industrielle Spitzengruppen wie die American Academy of Pediatrics (AAP) und die National Association of County und City Health Beamte (NACCHO) haben die Gelegenheit genutzt, um neue Gesetze zu erlassen, die Trumps Aufhebung der Impfpflicht aushebeln könnten. Landesweit wurden sogar über 70 verschiedene Gesetzesvorschläge eingereicht, die die Gesinnungsfreiheit der Menschen in Bezug auf das Impfen wieder einschränken sollen.

Dr. Hooker: „Ich hatte kürzlich das Privileg vor dem Gesundheitsausschuss im Repräsentantenhaus des Staates Washington auszusagen und möchte hier ein paar Auszüge des Gutachtens veröffentlichen. Im US-Bundesstaat Washington hat der Gesetzgeber einen Gesetzentwurf eingeführt, um die Ausnahmeregelung in Bezug auf die Gesinnungsfreiheit für den Impfstoff gegen Masern-Mumps-Röteln (MMR) aufzuheben.“

https://www-legitim-ch.filesusr.com/html/00f26b_a97f15bc868f44de5e9a888415bb9d2f.html

Folgendes wird aus dem Gutachten festgehalten:

Im US-Bundesstaat Washington gibt es ein Problem mit Masern, aber es sind nicht die niedrigen Impfraten, sondern tatsächlich die hohen Impfraten mit einem Impfstoff, der Säuglingen weder eine lebenslange Immunität noch den im ersten Lebensjahr essenziellen passiven mütterlichen Schutz bietet.

Als der Masernimpfstoff zum ersten Mal eingeführt wurde, hatten die meisten Menschen über 15 Jahre, die die Masern auf natürliche Art durchgemacht hatten, lebenslange Immunität. In den Industrienationen waren Masern, wie auch andere übertragbare Infektionen, nicht mehr gefährlich, ausser in seltenen Fällen aufgrund unzureichender Ernährung, schlechter Hygiene und/oder mangelnder Gesundheitsversorgung. Weil Masern ein fester Bestandteil der Kindheit waren, waren Jugendliche, Erwachsene, Eltern und Grosseltern immun. Und dank der passiven mütterlichen Immunität wurden Säuglinge geschützt. In den vier Jahren vor der Einführung des Masernimpfstoffs betrug die Sterblichkeitsrate im Bundesstaat Washington 1,4 in 10.000 Fällen und in der Allgemeinbevölkerung ungefähr 2 in 1.000.000.

Dem Gesetzgeber wird nun gesagt, dass die Anwendung der persönlichen Gesinnungsfreiheit die Gesundheit der Bevölkerung in Gefahr bringt. Ihnen wird erzählt, dass Masern ihre Babys in Gefahr bringen. Wenn jedoch die Mütter der Kinder während ihrer Kindheit wilde Masern hatten und stillen, sind die Babys geschützt. Wenn die Mütter geimpft wurden, auch wenn sie stillen, ist dies nicht mehr der Fall. Darüber hinaus bieten die mütterlichen Antikörper, die über die Plazenta transportiert werden eine lebenswichtige Immunität für Säuglinge.

Die Impfraten mit einem ineffektiven Impfstoff noch weiter zu steigern, ist nicht die Lösung. Der Herausgeber der Zeitschrift Vaccine Dr. Gregory Poland von The Mayo Clinic erklärte 1994: „Wenn die Masern-Impfrate in der Bevölkerung auf ein hohes Niveau ansteigt, werden Masern zu einer Erkrankung von immunisierten Personen.“ Die CDC-Statistiken für die MMR-Abdeckung von 19- bis 35-Jährigen gibt im Bundesstaat Washington 95,3% +/- 2,6% an. (Wenn die Impfstoffe wirksam wären, dürfte es diese Epidemien nicht mehr geben.)

Wie bereits vermerkt wurde, garantiert die Impfung keine Immunisierung, da Infektionskrankheiten in stark geimpften Gemeinschaften routinemässig ausbrechen. Ein Beispiel hierfür sind Pertussis-Ausbrüche, die aufgrund von Problemen mit dem azellulären Pertussis-Anteil des DTaP- und Tdap-Impfstoffs auftreten und asymptomatische Träger erzeugen. Ein asymptomatischer Träger ist eine Person, die sich mit einem Erreger angesteckt hat, aber keine Anzeichen oder Symptome aufweist. Obwohl sie vom Erreger selbst nicht betroffen sind, können Träger ihn auf andere übertragen oder Symptome in späteren Krankheitsstadien entwickeln.

Die SB277-Erfahrung (strenges Impfgesetz in Kalifornien) hat nicht zur erhofften Nachgiebigkeit der Impfverweigerer geführt. Im Gegenteil – die Aufhebung der persönlichen Gesinnungsfreiheit hat dazu geführt, dass Eltern entfremdet wurden, was zu einem Abzug aus dem Schulsystem sowie aus dem Staat führte und die Schule geriet in die unhaltbare Rolle einer „Impfpolizei“. Die Impfpflicht änderte nicht die Meinung der Eltern. Stattdessen wurden Familien aus der Schule verdrängt und Einkommensverluste für Schulbezirke verursacht. (Interessant ist auch, dass ausgerechnet elitäre Privatschulen die niedrigsten Impfraten aufweisen, wo doch genau aus diesen Kreisen der politische Druck entsteht.)

In Bezug auf die australischen Erfahrungen mit strengen Impfgesetzen erklärte ein Beamter: „Die Eltern gaben an, dass sie deswegen nicht mehr geimpft haben und vermehrt die Gesundheitsentscheidungen für ihre Kinder selbst bestimmen wollten. Zudem entstand eine beispiellose Bereitschaft, an Protestaktionen beteiligt zu sein.“ (J. Public Health Policy 2018, 39: 156, Helps et al.) Mit der Aufhebung der Gesinnungsfreiheit für den MMR-Impfstoff werden im Bundestaat Washington 2,9% der Kinder (15.000 bis 20.000 Schüler/innen) von der Schule ausgeschlossen. Wenn diese Massnahme auf alle Impfstoffe ausgeweitet wird, werden es 37.000 sein, die von der Schule entfernt werden. Für kleine Schulbezirke wird dies eine Finanzkrise verursachen. Mandate ermutigen nicht zur Impfung, sie drängen Familien aus den Schulgemeinden.

Der Oberste Gerichtshof bezeichnte im Fall Bruesewitz gegen Wyeth Impfungen als „unsicher“ und die wissenschaftliche Literatur zeigt eine beängstigende Inzidenz unerwünschter Impfstoffereignisse, angesichts dessen ist die vorgeschlagene Aufhebung der Gesinnungsfreiheit nicht tragbar. In den letzten zehn Jahren wurde in den USA ein einziger Todesfall durch Masern gemeldet und aufgrund der Krankengeschichte des Patienten ist unklar, ob und wie Masern dabei eine Rolle gespielt haben. Während des gleichen Zeitraums wurden 105 Todesfälle gemeldet, die mit den MMR- oder MMRV-Impfungen in Verbindung standen. Von 2006 bis 2011 finanzierte das CDC (Bundesbehörde des Gesundheitsministeriums) ein Projekt von Harvard Pilgrim Health Care Inc. zur Automatisierung der VAERS-Datenbank (System zur Erfassung von Impfschäden). Ursprünglich war VAERS ein passives Überwachungssystem, das auf eine freiwillige Meldung von mutmasslichen Impfschäden basierte. Da die CDC-Funktionäre über eine mögliche Untererfassung besorgt waren, liess das Team von Harvard Pilgrim ein Überwachungssystem für einen grossen Gesundheitsdienstleister mit 35 Kliniken einrichten, um die Ergebnisse von 1,4 Millionen Impfungen zu überwachen. Im Abschlussbericht kam aus, dass innerhalb von nur 30 Tagen nach der Impfung 35.570 potenzielle Impfschäden aufgezeichnet wurden. Mit anderen Worten, die Rate potenzieller unerwünschter Ereignisse lag bei 2,6% und die Mainstream Medien haben kein einziges Wort über den Skandal verloren.

Drei überprüfbare Fakten über die Masernimpfung:

1. Die Masernsterblichkeit war vor der Einführung des Impfstoffes praktisch ausgerottet.

2. In den letzten 10 Jahren hat die CDC höchstens einen Tod durch Masern registriert, dafür aber 105 Todesfälle, die mit den MMR- oder MMRV-Impfungen in Verbindung standen. (Im unten stehenden E-Mail bestätigte die CDC auf Anfrage von healthimpactnews.com, dass seit 2003 kein einziger Tod durch Masern dokumentiert wurde.)

3. Es gibt keinen einzigen überprüfbaren Beweis, dass der Masernimpfstoff vor Infektionen oder Epidemien schützt. Im Gegenteil – indessen kam aus, dass geimpfte Menschen angesteckt werden können und ansteckend sind.

(vgl. academic.oup.com, cdc.gov, ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/7740350)

Fazit: Impfen hat mehr mit einer gefährlichen Sekte gemein als mit Wissenschaft oder Gesundheit.

Quelle

Gruß an die Klardenker

TA KI

Während Obdachlose erfrieren, erzielt der Staat den höchsten Rekordüberschuss seit der „Wiedervereinigung“


Der Finanzierungsüberschuss des Staates betrug im Jahr 2018 nach aktualisierten Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 58,0 Milliarden Euro. Das ist absolut gesehen der höchste Überschuss, den der Staat seit der deutschen Wiedervereinigung erzielte. Bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen (3 386,0 Milliarden Euro) ergibt sich daraus für den Staat eine Überschussquote von +1,7 %. Bei diesen Ergebnissen handelt es sich um Daten in der Abgrenzung des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010, die die Grundlage für die Überwachung der Haushaltslage in den EU-Mitgliedstaaten bilden.

Der Finanzierungsüberschuss ergibt sich aus der Differenz der Einnahmen (1 543,6 Milliarden Euro) und der Ausgaben (1 485,5 Milliarden Euro) des Staates. Die Einnahmen legten gegenüber dem Vorjahr mit 4,7 % nochmals deutlich zu und stiegen stärker als die Ausgaben (+3,2 %). Auf allen staatlichen Ebenen waren die Einnahmen höher als die Ausgaben. Den höchsten Überschuss im Jahr 2018 realisierte mit 17,9 Milliarden Euro der Bund, bei dem unter anderem die vorläufige Haushaltsführung bis Juli 2018 ausgabendämpfend wirkte. Die Sozialversicherungen konnten das Jahr 2018 mit einem positiven Saldo von 14,9 Milliarden Euro abschließen. Auch die Kommunen profitierten von deutlich steigenden Einnahmen und erzielten im Jahr 2018 einen Überschuss von 14,0 Milliarden Euro. Die Länder erwirtschafteten 2018 einen Finanzierungsüberschuss von 11,1 Milliarden Euro.

Auf der Einnahmeseite wiesen vor allem die Einkommen- und Vermögensteuerzahlungen (+5,7 %) hohe Zuwächse auf und die weiterhin gute Beschäftigungsentwicklung führte zu einem kräftigen Zuwachs bei den Sozialbeiträgen (+4,3 %). Die Einnahmen des Staates aus Zinsen und empfangenen Ausschüttungen (+16,1 %) legten stark zu. Ursächlich hierfür war der deutlich erhöhte Bundesbankgewinn. Die Ausgabenseite wurde durch überdurchschnittliche Ausgabenzuwächse bei den Bruttoinvestitionen (+7,9 %) und beim Arbeitnehmerentgelt (+3,9 %) geprägt. Wegen des weiterhin sehr niedrigen Zinsniveaus und eines gesunkenen Schuldenstandes sind die Zinsausgaben erneut zurückgegangen (-8,5 %).

Zum Vergleich: 2016 waren 860.000 Menschen ohne Wohnung!

Diese Zahlen stammen aus dem Jahr 2017 und für 2018 belief sich die Prognose auf 1,2 Millionen Wohnungslose. Neuere Statistiken gibt es derzeit nicht. Und das hat wohl seinen Grund.

Quelle

Gruß an die Erwachenden

TA KI

Justiz-Hammer im Mordfall Peggy: Ablösung von Staatsanwalt und SOKO-Leiter beantragt


Die Tonbandaffäre im Mordfall Peggy spitzt sich immer weiter zu. Staatsanwalt Götz und SOKO-Leiter Ebner stehen unter Druck. Denn gegen sie und weitere Beamte ist Strafantrag gestellt worden. Darüber hinaus wurde die sofortige Ablösung von Götz und Ebner beantragt.

Wie uns bekannt ist, wurden die fraglichen Tonbandaufnahmen seinerzeit der Mutter von Ulvi K. vorgespielt, die darauf die Stimme ihres Sohnes nicht erkannt hatte. Zudem sind die Aufnahmen sehr undeutlich gewesen. Ob überhaupt Ulvi K., der in dem Gespräch flüssig und in ganzen Sätzen gesprochen haben soll, tatsächlich zu hören ist, steht im Gegensatz zu Erkenntnissen aus den Vernehmungsprotokollen. Darin sind stets nur knappe Antworten festgehalten worden – und das auf mehreren hundert Seiten.

Nachfolgend die gesamte PRESSEERKLÄRUNG der Anwaltskanzlei Henning:

Unter dem Datum vom 21.02.2019 habe ich, beauftragt von der Betreuerin meines Mandanten Herrn Kulac, Strafantrag gegen den Staatsanwalt als Gruppenleiter der StA Bayreuth, Daniel Götz, und ebenso den Leiter der SOKO Peggy, Herrn Kriminaldirektor Uwe Ebner, sowie die an der Zeugenbefragung durch Abspielen der Gesprächsaufzeichnung vom 24.07. 2002 Polizeibeamten, gestellt.

Ebenso unter dem Datum von 21.02. 2019 habe ich hinsichtlich dieser Ermittlungsvorgänge Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben und die Ablösung des Staatsanwaltes als Gruppenleiter, Herrn Daniel Götz, und den Leiter der SOKO Peggy, Herrn Kriminaldirektor Uwe Ebner, von den Ermittlungen im Mordfall Peggy beantragt.

Die Dienstaufsichtsbeschwerde bezieht sich auf den Komplex der Ermittlungen der SOKO Peggy in Lichtenberg bezüglich der Ermittlungshandlungen in mindestens 6 Fällen und zwar am 11.01.2019, am 28.01.2019 und in einem weiterem Fall ohne Datum, wo im Rahmen einer vorgeblichen Zeugenbefragung eine im damaligen Ermittlungsverfahren gegen Herrn Ulvi Kulac, am 24.07. 2002 von 13:05 Uhr bis 13:55 Uhr heimlich erstellte Gesprächsaufzeichnung vorgespielt wurde. Diese Gesprächsaufzeichnung beinhaltet ein hochemotionales Gespräch meines Mandanten Herrn Ulvi Kulac mit dessen Vater Erdal Kulac. Nach den Angaben dieser Zeugen wurden diese dahingehend befragt, ob diese den Inhalt des Gespräches für „glaubwürdig hielten“. Es wird hier an dieser Stelle schon darauf hingewiesen, dass diese Gesprächsaufzeichnung ausweislich der Niederschrift des Landgerichtes Hof im Verfahren 1 KLs 22 Js 12451/01 jug in Form des Protokolles der Hauptverhandlung dort weder eingeführt und auch nicht vorgespielt worden ist. Somit handelt es sich auch nicht etwa um eine Gesprächsaufzeichnung, die bereits in öffentlicher Verhandlung allen zugängig gemacht worden ist.

Mein Mandant Herr Kulac wurde im Wiederaufnahmeverfahren vom Vorwurf des Mordes an dem Kind Peggy Knobloch freigesprochen.

Die hier nunmehr Zeugen vorgespielte Gesprächsaufzeichnung wurde im Rahmen des seiner­zeitigen Ermittlungsverfahrens gegen meinen Mandanten aufgezeichnet. Sie beinhaltet ein hochemotionales Gespräch zu und über die vorgebliche Beteiligung meines Mandanten an der Tötung von Peggy Knobloch mit dem Vater meines Mandanten. Diese Aufzeichnung kann, insoweit mein Mandant freigesprochen wurde, Dritten nicht mehr vorgespielt werden. Denn mit dem Freispruch meines Mandanten ist die seinerzeitige Aufzeichnung, welche als Beweis­mittel gegen meinen Mandanten verwendet werden sollte, zu vernichten. Sie kann in keinem Fall und unter keinerlei rechtlichen Subsumtionen in einer Manipulationsvernehmung von mindestens 6 Zeugen diesen vorgespielt werden. Diese Verfahrensweise ist nicht nur rechtswidrig, sondern in einer eklatanten Art und Weise verfassungswidrig.

Diese Vorspielung eines heimlich aufgezeichneten Gespräches zwischen Vater und Sohn durch die Ermittlungsbehörden statuiert darüber hinaus einen Verstoß gegen Art. 1 Absatz 1 GG, ferner Art. 2 Absatz 1 GG und insbesondere auch Art. 3 Absatz 2 Satz 2 GG. Mein Mandant ist schwer behindert mit einem GDB von 80%.

Das Abspielen dieser Aufnahme gegenüber Dritten stellt sich als manipulative, ansonsten vollkommen sinnfreie Ermittlungsmaßnahme dar, weil im Rahmen einer „Zeugenbefragung“ der Inhalt eines Gespräches zwischen Vater und Sohn als „glaubhaft“von den Zeugen beurteilt werden soll.

Die Verwendung dieser Gesprächsaufzeichnung war und ist rechtswidrig. Eine Rechtsgrundlage hierfür gibt es nicht. Ebenso gibt es keine gerichtliche Anordnung, dass diese Gesprächsaufzeichnung im Rahmen der Ermittlungen gegenüber Dritten vorgespielt werden darf.

Wenn im Rahmen von Ermittlungen, wie hier, schwerwiegende Verletzungen des Persönlichkeitsrechtes eines geistig schwer Behinderten in jedweder Form rechts- als auch verfassungswidrig durch die mit der Leitung der Ermittlungen befassten Verantwortlichen vorgenommen werden, kann dies nicht hingenommen werden.

Ferner habe ich im Rahmen der Erhebung der Dienstaufsichtsbeschwerde zugleich die Absetzung der dafür verantwortlichen Ermittlungspersonen zum Schutz meines Mandanten, die Ablösung des Staatsanwaltes als Gruppenleiter, Daniel Götz, und Herrn Uwe Ebner, Kriminaldirektor und Leiter der Soko Peggy, beantragt.

Wie bereits ausgeführt, gab es für das Vorspielen der Gesprächsaufzeichnung keinerlei Rechtsgrundlage. Ein überwiegendes öffentliches Interesse kann hier schon deshalb nicht geltend gemacht werden,weil es sich offenkundig um eine großangelegte Manipulationsbefragung gegenüber den Zeugen handelt, deren Sinn und Zweck, was ebenso offenkundig ist, einzig darin begründet ist, meinen Mandanten als möglichen Täter oder Mittäter erneut ins Spiel zu bringen. Diese vollkommen rechtsstaatswidrige Praxis kann nicht hingenommen werden. Denn zugleich wird den Zeugen mitgeteilt, dass mein Mandant Zeuge sei.

Eine solche Ermittlungspraxis ist nicht nur vollständig rechtsstaatswidrig und verfassungswidrig, sondern sie ist darüber hinaus geeignet, das Opfer eines Justizskandales unglaublichen Ausmaßes, meinen Mandanten, Herrn Ulvi Kulac, in einer unfassbaren Art und Weise erneut in das Licht der Öffentlichkeit zu ziehen.

Hanna Henning. Rechtsanwältin

Quelle

Gruß an die Aufmerksamen

TA KI