Nach Entscheidung gegen Masken in Schulen: Durchsuchungsaktion bei Weimarer Richter
Laut und regelmäßig kritisiert die Bundesregierung rechtsstaatliche Defizite in Ländern, denen sie politisch nicht über den Weg traut: Insbesondere in Polen und Ungarn. Der Tenor: Die Unabhängigkeit der Justiz sei dort nicht gewährt, kritische Richter gerieten unter Druck. Umso erstaunlicher ist eine Nachricht, die jetzt aus Weimar kommt. Am Montagmorgen gab es eine groß angelegte Untersuchungsaktion gegen Christian Dettmar, den Richter in Weimar, der eine weit beachtete Entscheidung gegen die Corona-Maßnahmen fällte und in einem konkreten Fall die Pflicht zum Maskentragen und zu Schnelltests in Schulen für rechtswidrig erklärte. Nach Angaben seines Anwalts durchsuchten Ermittler sowohl das Büro des Richters als auch sein Auto und sein Haus. Gegen ihn wird wegen des Anfangsverdachts auf Rechtsbeugung ermittelt. Es bestehe ein Anfangsverdacht, dass sich der Richter einer Beugung des Rechts schuldig gemacht habe, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Erfurt am Montag mitteilte. Sein Handy wurde beschlagnahmt. Kritiker sehen darin einen „Willkürakt“, einen „Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz“ sowie den Versuch, andere kritische Richter einzuschüchtern und zu verängstigen. Die Staatsanwaltschaft sieht indes „Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte willkürlich seine Zuständigkeit angenommen hat, obwohl es sich um eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit handelte, für die ausschließlich der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist“. In den großen Medien wird über die Ermittlungen berichtet, nicht jedoch über die Durchsuchungs- und Beschlagnahme-Aktion.
Laut Dettmars Anwalt Gerhard Strate wirft die Staatsanwaltschaft dem Richter vor, gegen Paragraf 1666 („Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“) des Bürgerlichen Gesetzbuchs verstoßen zu haben. Die Vorschriften in Absatz 4 dort besagen aber, dass ein Familiengericht auch bevollmächtigt ist, „auch Maßnahmen mit Wirkung gegen einen Dritten“ zur Abwendung von Gefahren für Kinder zu treffen. Richter Dietmar sei davon ausgegangen, dass mit „Dritten“ auch öffentliche Institutionen wie Schulen gemeint seien. Dies sei eine eine „absolut vertretbare Position““, so der Anwalt.
Der Abgeordnete des Berliner Abgeordnetenhauses Marcel Luthe (bis Oktober FDP, jetzt Freie Wähler), kommentierte die Nachricht wie folgt: „Im Gegensatz zu Richtern sind Staatsanwälte nicht Teil der unabhängigen Judikative, sondern der politischen Weisungen unterliegenden Exekutive. Mir will doch niemand aus dem Kabinett von LINKE/SPD/Grüne erzählen, die Maßnahme – ein unfassbarer Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit – sei nicht vorher mit der politischen Hausleitung rund um den Grünen Justizminister Adams abgestimmt gewesen? Gibt es da einen Untersuchungsausschuss oder schläft Thüringen?“
Der Richter Dettmar hatte entschieden, dass die Pflicht zum Maskentragen, zum Einhalten von Mindestabständen und zu Schnelltests an Schulen eine Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes darstellt. Und zwar so gravierend, dass sich ohne ein Einschreiten eine erhebliche Schädigung von Kindern mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt. Der Richter erklärte in seiner Entscheidung: „Eine solche Gefährdung liegt hier vor. Denn die Kinder werden insbesondere durch die Pflicht, während der Schulzeit Gesichtsmasken zu tragen und Abstände untereinander und zu weiteren Personen einzuhalten, in ihrem geistigen, körperlichen und seelischen Wohl nicht nur gefährdet, sondern darüber hinaus schon gegenwärtig geschädigt. Dadurch werden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt. Das gilt insbesondere für das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und auf körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 Grundgesetz sowie für das Recht aus Artikel 6 Grundgesetz auf Erziehung und Betreuung durch die Eltern (auch im Hinblick auf Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und von Kindern zu tragender ‘Gegenstände‘).“ Der gesamte Beschluss (Amtsgericht Weimar, Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21) umfasst 178 Seiten und ist eine Generalabrechnung mit den Corona-Vorschriften an Schulen. Sie finden Details hier.
Während etwa selbst die „Neue Südtiroler Tageszeitung“ aus Italien schnell über das Urteil berichtete, war laut Google zunächst etwa bei den großen öffentlich-rechtlichen Sendern nichts erschienen. Später zogen die großen Medien, wohl notgedrungen, nach. Dabei betrieben sie zum Teil schon in der Überschrift Richterschelte und Framing im Sinne der Regierung. Etwa Focus Online: Dubiose Expertengutachten als Grundlage – Fragwürdiges Urteil: Amtsgericht Weimar untersagt Maskenpflicht und Tests an Schulen. Dieses Schweigen bzw. diese Richterschelte ist für eine demokratische Medienlandschaft überaus bemerkenswert. Auch bei T-Online stand schon in der Überschrift: „Fragwürdige Gutachter-Auswahl“. Weiter hieß es in dem Text: „Corona-Verharmloser sehen darin einen Meilenstein, aber in der Praxis dürfte sich trotz der spektakulär anmutenden Entscheidung nichts ändern.“ Neutral und so, wie es sich journalistisch gehört, berichtete die „Berliner Zeitung“, die als eines der wenigen großen Medien ebenso wie der Nordkurier aus Neubrandenburg immer wieder durch sachliche und kritische Berichte zur Corona-Krise auffällt.
„Dekadenz – Jubelnd in den Untergang“ beschreibt den nach meiner Ansicht, absurden Zustand, in dem sich Europa und speziell hier Deutschland befinden. Der Film ist ein kurzweiliger Streifenzug durch die Zeitgeschichte des Nachkriegsdeutschlands. Er erzählt vom „langen Marsch der Sozialisten durch die Institutionen“ und den Warnungen davor durch FJ Strauß, von der deutschen Einheit, der nach Links gerückten Republik und vom schleichenden Verlust der Werte der Aufklärung. Ich hatte bereits 2016 mit den Dreharbeiten begonnen und musste diese 2017 aufgrund der intensiven Drehkosten abbrechen. Ende 2020 habe ich beschlossen, mit den Dreharbeiten fortzufahren, nach dem ich den wunderbaren Essay „Linker Ideologie-Fun-Park vor der Pleite“ des österreichischen Autors Werner Reichel gelesen habe. Werner Reichel stellte mir seinen Text freundlicherweise, kollegial und unentgeltlich zur Verfügung und so ist der Film heute am 25.04.2021 fertig geworden.
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Verwendete Quellen & Filmausschnitte: 3SAT Mediathek, Kultur trotz(t) Corona, 19.01.2021 ZDF, Freibeuter der Meere (1/3) Die Korsaren, 06.12.2015 Thüringer begrüßen Flüchtlinge am Saalfelder Bahnhof. Mediengruppe Thüringen Verlag GmbH, 06.09.2015 50 Friseure schneiden 300 Flüchtlingen die Haare, Ze.tt Zeit-Online, 14.09.2015 ARD, Tagesthemen 09.03.2021 Ehemaliger Flüchtling auf dem Weg in den Bundestag, Reuters 25.02.2021
Zwischen Feminismus und Grundlagenforschung: Wozu Gender Studies?: BR 09.02.2017 Völkerverständigung in Sachen Liebe: Ein Flirtkurs für Flüchtlinge: Der Spiegel, 29.01.2017 Kurse vom Flirtcoach Deutsche Freundin für Flüchtlinge: Euronews 28.06.2018 Omas gegen rechts: BR 28.06.2018 DIE ERFAHRUNGEN ZWEIER FLÜCHTLINGE MIT DISKRIMINIERUNG von FATEH KHODAMORADI: Youtube And Videowettbewerb, 31.05.2017 SOULTALK – Psychosoziale Beratung v. Geflüchteten f. Geflüchtete Kongregation der Schwestern des Erlösers Deutschland, warum afrikanische Migranten so schlecht behandeln: Blazemind Youtube, 03.02.2021 ISLAMISTISCHE GEFÄHRDER: Wie groß ist die Terrorgefahr in Deutschland? WELT Nachrichtensender. Checkpoint Charlie – Gate to Communism – U.S. Army in Cold War Berlin Youtube (US-Army Archiv) Werbe-Highlights der 50/60er Jahre, Youtube, picustla, 01.01.2012 Wirtschaftswunder in der Bundesrepublik Deutschland, Youtube, Histoclips DAS WIRTSCHAFTSWUNDER – FILMSORTIMENT.de Die 68er Revolte: 06.10.2011 ZDF 68er-Bewegung ZDF Günter Gaus im Gespräch mit Rudi Dutschke: Zu Protokoll, 03.12.1967 ARD/SWR Rudi Dutschke Podiumsdiskussion: 3SAT Die Geschichte der RAF: ZDF, 28.06.2020 Altkanzler Schmidt: „Terrorismus keine Chance“ ZDF BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Nordrhein-Westfalen Joschka Fischer wird Umweltminister in Hessen 1985: ARD Franz Josef Strauß über Rot Grün 1986: ARD Franz Josef Strauß gestorben: ARD, Tagesschau Tag der deutschen Einheit – Tagesschau vor 20 Jahren: ARD Vor 20 Jahren: Abzug der russischen Truppen: Spiegel TV, Der Spiegel Die Bundestagswahl 1998: Spiegel TV, Der Spiegel Vor 20 Jahren: Die Bundestagswahl 1998: Spiegel TV, Der Spiegel Angela Merkel zur Bundeskanzlerin gewählt!: CDUTV, 2005 Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Angela Merkel zur Energiepolitik: Bundesregierung Politik und Wirtschaft reagieren überwiegend positiv auf …Tagesschau, 22.07.2011 „Wir schaffen das“-Statement von Angela Merkel am 31.08.2015: Tageschau, ARD, 31.08.2015 Antifa DEMO Open borders in front of Merkel Bundestag / Refugees are welcome here 2015: Youtube, RafaVideoart, 04.02.2016 Angela Merkel wirft verächtlich die Deutschland Fahne weg – Deutschland Flagge: ZDF, MOMA Jan, Ska & Terry berichten aus der 1. Plenarwoche,
Schnittfehler bitte ich zu verzeihen, da ich neun Stunden auf der Demo filmte und erst gegen Morgen fertig wurde mit dem Schnitt des Streifens.
Es waren Szenen, die mich schockierten, die ich gestern auf der Demonstration gegen das Infektionsschutzgesetz in Berlin erlebte. Ich bin für gewöhnlich immer ein Verteidiger der Polizi. Aber was sich die Polizeiführung bzw. Innensenator Andreas Geisel (früher SED, heute SPD) und einzelne Beamte gestern erlaubten, war unfassbar und eines demokratischen Rechtsstaats unwürdig. Faustschläge gegen auf den Kopf von Menschen, die auf dem Boden lagen, Schläge in den Bauch von Menschen, die abgeführt wurden, eine Rentnerin, die man einfach über den Boden zerrte. Ich selbst wurde gestern nicht Zeuge von Gewalt gegen Polizei, bis auf zwei, drei Gegenreaktionen bei Festnahmen im Affekt. Und bis auf massive Beschimpfungen in der aufgeheizten Stimmung. Es gab Bericht von Flaschenwürfen auf Beamte; und einige der anfangs Festgenommen machten auf mich den Eindruck, als seien sie gekommen, um zu randalieren – sie wirkten wie Fremdkörper in der Demonstration, und wie Provokateure. Es ist also durchaus möglich, dass hier zunächst die Polizei brutal angegangen wurde. Da können dann einzelnen Beamten schon mal die Nerven durchgehen. Aber dann müssen die Kollegen einschreiten, und die Führung – Polizeibeamte dürfen sich nicht an friedlichen Demonstranten und Journalisten mit Brutalität schadlos halten. Und solche Szenen erlebte ich wiederholt. Ja ich würde sagen – systematisch. Mir wurde – als ausgewiesener Presse-Vertreter, die Kamera aus der Hand geschlagen, ich wurde umgeschmissen – alles, damit ich die brutalen Szenen nicht fotografiere kann. Aber sehen Sie sich lieber die Szenen selbst an. Leider sind sie aufgrund des oft katastrophalen Netzes in der Hauptstadt teilweise sehr schlecht – aber man kann alles erkennen, was man erkennen muss. Die Szenen sind eine erschütternde Momentaufnahme aus einem Land, dessen Politiker und Medien sich selbst zum „besten Deutschland aller Zeiten“ erklärt haben. Die Bilder würden eher vermuten lassen, dass sie aus einem undemokratischen Land stammen.
Artikel 20 Absatz 4, dem Widerstandsrecht. Es ist für den Ausnahme- und Notfall gemacht und wird auch nur dann wirksam. Doch was heißt Notfall? Worum geht es eigentlich genau bei diesem Widerstandsrecht im Grundgesetz? Wer hat das Recht zum Widerstand? Und: Wann ist dieser legitim, wann nicht?
Mit Fäusten gegen die Demokratie – so brutal geht Berlins Polizei gegen Demonstranten vor
(…)In Artikel 20 Absatz 4 der Verfassung heißt es:
„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Gemeint ist die Ordnung der parlamentarischen Demokratie, des sozialen und föderalen Rechtsstaates, die in Artikel 20 Absatz 1 bis 3 genannt werden.
Der Widerstandsartikel richtet sich an die Bürger – ganz anders als die Regelungen, die gleichzeitig als Notstandsverfassung ins Grundgesetz eingefügt wurden. Während diese die Handlungsfähigkeit des Staates in Krisensituationen stärken sollen, ermächtigt Artikel 20 Absatz 4 ausdrücklich die Bürger.
„Die Corona-Regeln sind wie die Straßenverkehrsordnung. Alle müssen sich ungefragt daran halten.“ – Stimmt das?
Die Corona-Regelungen basieren nicht auf einer ausgewogenen Abwägung aller Interessen. Sie sind mehrheitlich von oben bestimmt und vorgeschrieben worden.
Einen ausgeglichenen Entscheidungsprozess, wie es ihn etwa bei den Verkehrsregeln gibt, wo die Einsprüche aller Verkehrsteilnehmer Berücksichtigung finden, gab und gibt es nicht.
Wir steuern auf eine Karambolage zu, von der sich viele „Kleine“ nie wieder erholen werden. Herrscht auf der Corona-Straße etwa das Recht des stärker Motorisierten?
Von den Corona-Maßnahmen restlos genervt hier ein Video mit ein Paar Thesen. Inspiriert wurde die Aktion von Gunnar Kaiser. Viele haben inzwischen ihre Statements veröffentlicht. Hier ist meines, nach Demo-Reden, Artikeln auf meiner Website, Rubikon u.v.a.m. Ob’s hilft?
„Stimmt es, dass mit der Ergänzung eine weitere Einschränkung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit beschlossen werden soll?“
Bei der Antwort auf diese Frage kam die Bundesregierung heute auf der Bundespressekonferenz ziemlich ins Schleudern. Erst nach einigen Rückfragen gab es zumindest etwas Entwarnung.
Zwangstests und Impfausweise zum Einkaufen, für Zugang zu Bildung und zu Sport- und Kulturangeboten? Neusprech wie aus George Orwell’s „1984“? Ein falsches Verständnis von „Gesundheit“, „Solidarität“ und „Grundrechten“?
Das Milgram-Experiment ist ein erstmals 1961 in New Haven durchgeführtes psychologisches Experiment, das von dem Psychologen Stanley Milgram entwickelt wurde, um die Bereitschaft durchschnittlicher Personen zu testen, autoritären Anweisungen auch dann Folge zu leisten, wenn sie in direktem Widerspruch zu ihrem Gewissen stehen. Der Versuch bestand darin, dass ein „Lehrer“ — die eigentliche Versuchsperson — einem „Schüler“ (ein Schauspieler) bei Fehlern in der Zusammensetzung von Wortpaaren jeweils einen elektrischen Schlag versetzte. Ein Versuchsleiter (ebenso ein Schauspieler) gab dazu Anweisungen. Die Intensität des elektrischen Schlages sollte nach jedem Fehler erhöht werden. Diese Anordnung wurde in verschiedenen Variationen durchgeführt. Das Milgram-Experiment sollte ursprünglich dazu dienen, Verbrechen aus der Zeit des Nationalsozialismus sozialpsychologisch zu erklären…..
In Nordrhein Westfalen testen Schülerinnen und Schüler sich jetzt regelmäßig selbst – zwei- bis dreimal in der Woche, morgens in der Klasse gemeinsam mit allen anderen, unter Anleitung und Aufsicht des Lehrers oder der Lehrerin. Wer positiv getestet wird, wird unverzüglich isoliert und dann des Schulgeländes verwiesen.
Die Testung ist zwar noch freiwillig (Anm.: Am 1. 4. 2021 wurde bekanntgegeben, dass auch NRW eine „Testpflicht“ für Schülerinnen und Schüler einführt), aber es wird vom Ministerpräsidenten Armin Laschet bereits laut über einen Testzwang für Kinder nachgedacht. Das würde dann auch bedeuten, dass Testverweigerer nicht am Unterricht teilnehmen können und auch keine weiteren Bildungsangebote bekommen. Das Recht auf Bildung wird so von der Bereitschaft zum Test abhängig gemacht.
In einigen Bundesländern wie z. B. Sachsen sowie in Österreich ist der Testzwang für Kinder schon Realität (siehe Anmerkung unten).
Ich mache da nicht mit.
Ich weigere mich.
Ich sage nein.
In vollem Bewusstsein der großen Schwierigkeit, in der derzeitigen Situation Entscheidungen zu treffen, die einen sicheren Schulalltag zu gewährleisten sollen, erhebe ich hier erneut schwere Bedenken gegen dieses Vorgehen und gegen den vom Schulministerium vorgesehenen Einsatz von Lehrerinnen und Lehrer zur Beaufsichtigung, Anleitung und Dokumentation von Selbsttests für Schülerinnen und Schüler und weigere mich, mich an diesem Verfahren zu beteiligen.
Diese Maßnahmen stehen in meinen Augen im Konflikt mit dem
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Art. 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
und der
Landesverfassung Nordrhein-Westfalen Art. 6
(1) Jedes Kind hat ein Recht auf Achtung seiner Würde als eigenständige Persönlichkeit und auf besonderen Schutz von Staat und Gesellschaft
sowie der Datenschutz-Grundverordnung, Art, 5 und 6: Art. 5 Abs. 1
Personenbezogene Daten müssen
a) auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden („Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz“);
b) für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden (…)
c) dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein („Datenminimierung“)
und
Art. 6 Abs. 1 Satz 1
Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist.
a) Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;
b) die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;
c)die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt;
d)die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen; und
e) die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.
Ich begründe meine Weigerung:
Die Anweisung zur Anleitung, Beaufsichtigung und Dokumentation eines SARS-Cov2-Antigen-Selbsttests im Unterricht halte ich für einen erheblichen Übergriff auf den Menschen und eine Verletzung der Würde unserer Schülerinnen und Schüler.
Die Anordnung verletzt die Würde der Kinder und Jugendlichen, weil sie sie unnötigerweise eine Situation bringt, in der ihre Intimsphäre, ihre Privatsphäre und ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt werden.
Dies ist insbesondere der Fall, da es sich hier um Kinder handelt und nicht gewährleistet ist, dass ihre Bereitschaft, sich selbst dem Test zu unterziehen, selbstbestimmterfolgt, sondern der Verdacht besteht, dass
aufgrund von Gruppendruck und Angst vor Beschämung und Ausgrenzung die Entscheidung zur Teilnahme nicht in voller
Mündigkeit und Freiwilligkeit getroffen wird.
Es ist in der vorgesehenen Situation eines gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern sowie der Lehrkraft im Klassenraum durchgeführten Selbsttests vollkommen unmöglich, die für einen medizinischen Vorgang notwendige Privatsphäre und Vertraulichkeit zu gewährleisten. Dies fällt um so mehr ins Gewicht, als der Selbsttest in der derzeitigen Situation eine neuartige und psychisch belastende Situation darstellt.
Die Verletzung der Privatsphäre beginnt bei der Erfragung der Bereitschaft zum Test. Es ist bei dem derzeitigen Vorgehen nicht geklärt, wie gewährleistet werden kann, dass eine Schülerin / ein Schüler nicht dem Verdacht, dem Argwohn oder der sozialen Ausgrenzung seitens sowohl der Mitschüler/innen als auch des Lehrerkollegiums ausgesetzt ist, sobald er oder sie sich nicht testen lässt, da eine solche persönliche und intime Entscheidung sofort allen Beteiligten bekannt werden muss.
Wenn z. B. die Nicht-Einwilligung zu den Selbsttests namentlich im Kollegium bekannt gegeben wird, stellt das m. E. einen Verstoß gegen die Vertraulichkeit, die in gesundheitlichen und medizinischen Fragen medizinethischer Standard ist, dar.
Die Privatsphäre der Schülerinnen und Schüler wird weiterhin verletzt, sobald es im Klassenverband zur Testsituation kommt. Zum einen stellt der invasive medizinische Eingriff, auch wenn er selbst vorgenommen wird, einen intimen Vorgang dar, der in einer vertraulichen Atmosphäre (familiär oder ärztlich) durchgeführt werdensollte. Zum anderen ist wiederum nicht gewährleistet, dass die anwesenden Personen vom Ergebnis des Testes nichts erfahren, da der/die Schüler/in das Ergebnis kundgeben muss und in der Folge von der Lehrkraft isoliert werden soll. Das bedeutet, dass in der vorgesehen Situation die Verletzung der informationellen Selbstbestimmung, der Privatheit von Gesundheitsdaten unumgängliche Voraussetzung zur Durchführung ist.
Dadurch ergibt sich eine Situation, in der der/die Schüler/in – unabhängig vom tatsächlichen Ergebnis des Testes – möglicherweise einem erheblichen Maß an Stress, Beschämung und Angst ausgesetzt ist.
Diese psychische Belastung wird noch dadurch erhöht, dass der/die Schüler/in sich bewusst sein muss, dass die Lehrperson von dem Ergebnis erfährt und es notwendigerweise zumindest indirekt öffentlich machen wird.
Zudem ist es m. E. nicht möglich, den bei einem positiven Testergebnis entstandenen Stress pädagogisch verantwortungsvoll aufzufangen und ihm gemeinsam mitdem Schüler / der Schülerin individuell und fürsorglich zu begegnen. Stattdessen wird der/die Schüler/in (sichtbar für alle anderen) isoliert und möglicherweise in seiner/ihrer Angst allein gelassen. Es ist mir in einer solchen Situation nicht möglich, meiner Fürsorgepflicht nachzukommen.
Die von vielen Schulen vorgesehene Regelung, die positiv getesteten Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof zu versammeln, birgt m. E. die Gefahr, dass sie weiterer Beschämung ausgesetzt sind, weil sie dort von den meisten Klassenräumen aus zu sehen sind.
Aus den vorstehenden Überlegungen ergibt sich zudem, dass die vorgesehene Art der Testung gegen Datenschutz-Grundverordnung Art. 5 Abs. 1 Buchstabe a, Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe a verstößt.
Eine rechtmäßige Einwilligung liegt nicht vor, da sie unter Druck erteilt wird (und bei Kindern zudem durch den gesetzlichen Vertreter erteilt werden müsste, und auch dies ohne Druck, was in keiner Weise gewährleistet ist). Die Verarbeitung der Daten erfolgt weder transparent (Art. 5 Abs. 1 Buchstabe b), noch wird der Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 Buchstabe c) auch nur in Ansätzen eingelöst: Das Testergebnis gelangt Personen zur Kenntnis, die es schlicht nichts angeht.
Ich mache da nicht mit.
Ich weigere mich.
Ich sage nein.
Die Anweisungen verstoßen darüber hinaus gegen das
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Art. 2 (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden
und die
Landesverfassung Nordrhein-Westfalen Art. 6
(2) Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und den Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Staat und Gesellschaft schützen sie vor Gefahren für ihr körperliches, geistiges und seelisches Wohl. Sie achten und sichern ihre Rechte, tragen für altersgerechte Lebensbedingungen Sorge und fördern sie nach ihren Anlagen und Fähigkeiten.
Ich begründe meine Weigerung:
Meines Wissens hat im Vorfeld der Anweisung keine ausreichende Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Abs. 1 ArbSchG) stattgefunden. Es ist Aufgabe des Dienstherrn, sowohl die mechanischen (§ 5 Abs. 3 Nr. 2 ArbSchG) also auch die psychischen (§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG) Einwirkungen auf die Schülerinnen und Schüler, die sich als Folge der Selbsttestungen ergeben können, zu ermitteln und gemäß § 6 ArbSchG zu dokumentieren. Diese Erfordernisse gelten über § 21 AGB VII uneingeschränkt auch für den Schulbetrieb. Der mögliche Einwand, die Schülerinnen und Schüler seien keine Arbeitnehmer, verfängt daher bereits im Ansatz nicht.
Durch den Nasen-Rachen-Abstrich kann es erstens zu Schmerzen während der Probenentnahme, zweitens zu Blutungen im oberen Nasenraum und drittens zur Schädigung des Frontallappens im menschlichen Gehirn kommen. Außerdem besteht die Gefahr, dass die Teststäbchen ihrerseits giftige Chemikalien enthalten, die durch die Nasenschleimhaut und, soweit es zu Blutungen kommt, auch durch das Blut in den menschlichen Körper gelangen können.
Weder auf der Ebene der Gefahrermittlung noch auf der Ebene der Gefahrprävention ist dergleichen m. W. abgewogen worden.
In der Packungsbeilage „Sars-CoV-2 Rapid Antigen Test“ des Herstellers Roche ist festgehalten, dass die Inhaltsstoffe des Testkits folgende Nebenwirkungen haben können:
– allergische Hautreaktionen
– schwere Augenreizung.
Bei anhaltender Augenreizung soll der Schüler / die Schülerin „ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.“ In der Testsituation ist ein solcher Rat nicht möglich.
Laut Packungsbeilage „Sars-CoV-2 Rapid Antigen Test“ enthält das Testkit „einen besonders besorgniserregenden Stoff (SVHC): Octyl-/Nonylphenolethoxylate.“ Ich sehe mich nicht in der Lage,
über die Wirkung dieses Stoffes medizinisch kompetent Auskunft zu geben, zumal nicht geklärt ist, wer die Haftung für mögliche Schädigungen durch den Stoff übernimmt. Die Haftungsübernahme nach § 104 AGB VII greift nur bei Fahrlässigkeit; wenn den Kindern bei der Testung etwas zustößt, werden mir die betroffenen Eltern indes rasch Vorsatz unterstellen. Und von der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei Test-Unfällen befreit mich niemand.
Es wird in der Packungsbeilage des Weiteren spezifiziert:„Nur zur Verwendung als Teil einer IVD-Methode und unter kontrollierten Bedingungen – gem. Art. 56.3 und 3.23 der REACH-Verordnung.“ Solche kontrollierte Bedingungen sind im Klassenverband m. E. nicht gegeben.
Für eine Anleitung und Beaufsichtigung eines solchen medizinischen Eingriffs bin ich weder ausgebildet noch kompetent. Die Frage nach der Haftung bei einer fehlerhaften Anwendung durch die Schülerinnen und Schüler und bei Unfällen ist nicht geklärt. Es ist zu befürchten, dass ich, wenn ich als Lehr- und Autoritätsperson einen medizinischen Vorgang anleite (ohne zudem medizinisch geschult zu sein) nicht nur falsche Autorität vorspiegele und anmaße, sondern auch zur Haftung zu ziehen bin, wenn aufgrund von fehlerhafter Anwendung oder Unfällen Schäden entstehen.
Ich mache da nicht mit.
Ich weigere mich.
Ich sage nein.
Darüber hinaus halte ich die Durchführung von Selbsttests in der vorgesehenen Weise als anlasslose Massentests nicht für angezeigt.
Bei der Entnahme eines Nasen-Rachen-Abstrichs zum Zwecke der Feststellung einer SARS-CoV-2-Infektion handelt es sich um einen invasiven diagnostischen Eingriff. Ein solcher Eingriff ist lediglich dann veranlasst, wenn er medizinisch indiziert ist. Eine solche Indikation liegt indes nicht vor. Es ist offensichtlich fehlerhaft, die gesamte Bevölkerung oder auch nur sämtliche Schülerinnen und Schüler unter den Generalverdacht einer Ansteckung mit SARS CoV-2 zu stellen. Unter anderem aus diesem Grund hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 2.3.2021 die pauschale Testpflicht für das Personal in Einrichtungen im Gesundheitswesen für nichtig erklärt.
Dort ist insbesondere ausgeführt, dass ein Ansteckungsverdacht nicht pauschal aus dem Kontakt mit Risikopatienten abgeleitet werden kann.
Zudem stellt die Testung mit einem Antigen-Schnelltest stellt kein geeignetes Mittel dar, um eine Infektion (§ 2 Nr. 2 IfSG) oder auch nur einen Ansteckungsverdacht (§ 2 Nr. 7 IfSG) festzustellen.
In der Packungsbeilage des von der Fa. Roche hergestellten SARS CoV-2 Rapid Antigen Test wird unter „Anwendungsbereich“ festgehalten: „Dieser Test dient zum Nachweis von Antigenen des SARS-CoV-2-Virus bei Personen mit Verdacht auf COVID-19“.
Um die Verwendung dieses Testsystems zu rechtfertigen, muss also bereits ein konkreter Verdacht einer Ansteckung mit SARS CoV-2 vorliegen. Ein solcher Verdacht lässt sich nur anhand von einschlägigen Symptomen begründen.
Werden Schnelltests ungezielt, d.h. ohne Rücksicht auf das Vorhandensein von Symptomen eingesetzt, erzeugt dies einen hohen Anteil an falsch positiven Ergebnissen, wie insbesondere die Graphik auf Seite 3 des RKI- Papiers „Corona-Schnelltest-Ergebnisse verstehen“ deutlich wird. Bei niedriger Prävalenz des Erregers wird außerdem ein vernichtend hoher Prozentsatz falsch positiver Testergebnisse errechnet (ebenda Seite 2).
Im Epidemiologischen Bulletin des RKI Nr. 8/2021 finden sich auf Seite 4 zwei weitere Rechenbeispiele, die im einen Fall auf einen positiven Vorhersagewert von 4,17% (= 95,83% falsch positive Ergebnisse), um anderen Fall von 11,5% (= 88,5% falsch positive Ergebnisse) kommen.
Bereits aus den Informationen, die beim RKI abgerufen werden können, ergibt sich somit, dass der flächendeckende und undifferenzierte Einsatz von Corona-Schnelltests epidemiologisch jeglichen Sinns entbehrt.Auch das Deutsche Netzwerk Evidenzbasierte Medizin rät vom anlasslosen Testen symptomloser Menschen ab.
Der anlasslose massenhafte Einsatz von Antigen-Schnelltests steht im klaren Widerspruch sowohl zu den Empfehlungen des Herstellers als auch zu den Informationen, welche beim RKI verfügbar sind, zumal für die Notwendigkeit solcher Massentestungen keine belastbare wissenschaftliche Grundlage besteht und Schulen nach Aussage führender Wissenschaftler keine Treiber des Infektionsgeschehens sind.
Ich mache da nicht mit.
Ich weigere mich.
Ich sage nein.
Die Anweisungen hindern mich außerdem an der Erfüllung des mir von der Landesverfassung und vom Schulgesetz erteilten Bildungsauftrages und stehen daher im Konflikt zu den Normen der
Allgemeinen Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen
§ 5 Pädagogische Freiheit und Verantwortung
Es gehört zum Beruf der Lehrerinnen und Lehrer, in eigener Verantwortung und pädagogischer Freiheit die Schülerinnen und Schüler zu erziehen, zu unterrichten, zu beraten, zu beurteilen, zu beaufsichtigen und zu betreuen
sowie dem
Schulgesetz Nordrhein-Westfalen § 1 Recht auf Bildung, Erziehung und individuelle Förderung
(1) Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung. Dieses Recht wird nach Maßgabe dieses Gesetzes gewährleistet
und dem
Schulgesetz Nordrhein-Westfalen § 2 Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule
(1) Die Schule unterrichtet und erzieht junge Menschen auf der Grundlage des Grundgesetzes und der Landesverfassung. Sie verwirklicht die in Artikel 7 der Landesverfassung bestimmten allgemeinen Bildungs- und Erziehungsziele.
(2) Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung. Die Jugend soll erzogen werden im Geist der Menschlichkeit, der Demokratie und der Freiheit, zur Duldsamkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zur Verantwortung für Tiere und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, in Liebe zu Volk und Heimat, zur Völkergemeinschaft und zur Friedensgesinnung.
Ich begründe meine Weigerung: Den mir von der Landesverfassung und vom Schulgesetz Nordrhein-Westfalen auferlegten Bildungsauftrag kann ich vor dem Hintergrund des Vertrauensverhältnisses zu meinen Schülerinnen und Schülern nicht erfüllen. Meine pädagogische Tätigkeit im Sinne einer bildenden und persönlichkeitsentwickelnden Arbeit baut in jeder Hinsicht auf der Beziehung zu meinen Schülerinnen und Schülern auf, die durch die Herstellung einer psychischen Stresssituation, die der sozialen Ausgrenzung und Beschämung Tür und Tor öffnet, und die Anmaßung medizinischer Kompetenz erheblich gestört wird.
Es ist zudem zu befürchten, dass in Zukunft nicht getestete Kinder vom Unterrichtsbesuch ausgeschlossen werden und die Teilnahme zur direkten oder indirekten Bedingung der Teilhabe an Bildung gemacht werden wird. Dieser bedenklichen Entwicklung möchte ich keinen Vorschub leisten. Ich halte diese Vorgänge in ihrer Unbedachtheit, Unbegründetheit und Unverhältnismäßigkeit nicht nur für einen sehr fragwürdigen Bruch mit medizinischen, rechtlichen und pädagogischen Prinzipien, sondern geradezu für einen Skandal und eine moralische Bankrotterklärung.
Ich mache da nicht mit.
Ich weigere mich.
Ich sage nein.
Anmerkung:
Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen führt nach den Osterferien eine Corona-Testpflicht für den Schulbesuch ein. Auch Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt haben eine Testpflicht an Schulen für die Zeit nach Ostern bereits beschlossen, in anderen Bundesländern wird darüber diskutiert. In Sachsen besteht sie bereits seit einigen Wochen.
Wir leben in einem Land, in dem der Gesundheitsminister sagt, dass man nicht zu viel testen sollte, damit man nicht so viele falsch-positive Ergebnisse hat … und ein halbes Jahr später hat man die Testzahlen verzigfacht, Schnelltests auf den Markt gebracht und Schüler sollen sich täglich selbst testen?
Wir leben in einem Land, in dem der Gesundheitsminister sagt, dass es ein Fehler war den Einzelhandel zu schließen und dass es nicht wieder passieren wird … und ein paar Monate später wird der Einzelhandel erneut geschlossen?
Wir leben in einem Land, in dem der Gesundheitsminister sagt, das Virus mache an geschlossenen Grenzen nicht halt … und ein Jahr später sind fast alle Grenzen geschlossen?
Wir leben in einem Land, in dem der Staatsvirologe sagt, dass man die Pandemie mit Masken nicht aufhält … und ein halbes Jahr später tragen selbst die Kinder in den Grundschulen Masken?
Wir leben in einem Land, in dem der Staatsvirologe sagt, dass man als Normalbürger nicht mit der ständigen Angst vor Infektionen herumlaufen sollte … und ein paar Jahre später sollen alle Menschen jederzeit so handeln, als wären sie infiziert?
Wir leben in einem Land, in dem der Präsident der Bundesoberbehörde für Gesundheitsfragen im Januar sagt: „JE MEHR WIR IMPFEN, UMSO MEHR VARIANTEN WERDEN AUFTRETEN …“ und nachdem man dann monatelang massenhaft geimpft hat, treten Varianten auf, mit denen man dann den nächsten Lockdown rechtfertigt?
Wir leben in einem Land, in dem einer der Ministerpräsidenten fordert, Politiker wegen ihrer Vorbildfunktion mit AstraZeneca zu impfen … und am selben Tag werden die Impfungen mit AstraZeneca vorsorglich ausgesetzt?
Wir leben in einem Land, in dem die Bundeskanzlerin im Oktober sagt, es werden uns vier schwere Monate bevorstehen … und im März sagt sie das gleiche über die Monate bis Juni?
Wir leben in einem Land, in dem die Bundeskanzlerin im November sagt, dass wir uns jetzt nur noch für ein paar Wochen anstrengen müssen … und im Frühling ist immer noch Lockdown und es ist von einem Dauerlockdown bis Herbst die Rede?
Ach und noch was …
Sehe ich das richtig?
Dass wir keine Übersterblichkeit haben, ist aufgrund des Lockdowns, aber dass z. B Bayern so hohe Fallzahlen hat, ist trotz dem Lockdown?
Wenn du bei der Impfung Begleiterscheinungen hast, ist das ein Zeichen dafür, dass sie wirkt.
Wenn du keine Begleiterscheinungen hast, ist das ein Zeichen dafür, wie verträglich sie ist?
Und: Wir hatten in diesem Winter weniger schwere Atemwegserkrankungen, weil die Menschen zu Hause bleiben und außerhalb brav Maske tragen. Im gleichen Zeitraum stiegen die Corona-Fallzahlen und die Inzidenzwerte, weil die Menschen sich nicht an die Maßnahmen halten?
Ach, und … Sehe ich das richtig? Wir haben eine Pandemie mit einem schweren akuten Atemwegssyndrom, aber das Statistische Bundesamt spricht von einem niedrigen Niveau an schweren Atemwegserkrankungen im vergangenen Winter?
Sehe ich das richtig?
Man hat ein Jahr lang Politik mit dem Narrativ „Jeder, der stirbt, ist einer zu viel!“ gemacht … und nun heißt es bei den Impftoten: „Es sterben halt ein paar, Leben bedeutet nun einmal Risiko …“?
Sehe ich das richtig? Wir impfen Millionen von Menschen, damit wir alle bald wieder „frei“ sein können, aber die Geimpften müssen trotzdem in Quarantäne, weil nicht bewiesen ist, dass sie nicht infektiös erkranken?
Sehe ich das richtig?
Junge Menschen dürfen bzw. teilweise müssen an fast allen Schulen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz morgens im Klassenraum einen Selbsttest machen; positiv getestete und Testverweigerer werden isoliert bzw. vom Schulgelände entfernt. Die negativ getesteten Schülerinnen und Schüler dürfen allerdings die Maske immer noch nicht ablegen?
Könnte es sein, dass die Maske zur Uniform eines Kults geworden ist, die man auch dann nicht ablegen will oder darf, wenn sie ihre ursprüngliche Schutzfunktion gar nicht mehr erfüllen kann?
Also um das mal zusammenzufassen:
Die Argumente gegen die Maßnahmen sind relativ leicht zu verstehen und die unterstützenden Fakten und Belege relativ leicht zu recherchieren. Die hinter ihnen stehenden Werte und Überzeugungen wie Freiheit, Selbstbestimmung, Menschenwürde und Einhaltung der Grundrechte sind durchdacht, erprobt, angesehen und ehrwürdig.
Die Verteidiger des Regierungskurses und der Alternativlosigkeit der Maßnahmen hingegen winden sich seit Wochen und Monaten in immer abstrusere rhetorische Tiefen hinab – dauernd müssen immer neue und sich selbst widersprechende Zusatzannahmen gemacht, immer neue Bedrohungen hinzuerfunden, immer neue Ziele gesetzt und die unbedeutendsten Details der Kritiker bis zum Gehtnichtmehr gestrohmannt werden, um das Narrativ aufrechtzuerhalten.
Und ihr denkt, Geistesgrößen wie Rezo, Wolfgang Niedecken, Ralph Ruthe, Thomas D. oder Richard David Precht hätten diese immer unschärfer und verworrener werdenden Argumentationslinien verstanden und seien aus eigener Erkenntnis zu Propagandisten des Pandemieregimes geworden?
Nichts – ich wiederhole: NICHTS – von den Horrorprognosen und Untergangsprophetien des letzten Jahres ist eingetroffen.
Nicht hier, nicht in Schweden. Nirgendwo.
Und trotzdem setzen sie ihre tausendfach widerlegte, ad absurdum geführte und an der Realität gescheiterte zerstörerische Politik mit dem Gerede von einer dritten Welle, mutierenden Mutanten und immer neuen Angstszenarien weiter fort.
Und wir machen das immer noch mit und nicken das immer noch ab und hoffen immer noch, es wäre bald vorbei.
Uns ist wahrlich nicht mehr zu helfen.
Nicht alle nicken es ab, aber immer noch zu viele, obwohl sie doch behaupten, für Wissenschaftlichkeit und Solidarität zu stehen. Aber man kann es nicht laut genug sagen: Es ist ein Kult. Das alles hat längst jeglichen Kontakt mit dem Boden der Realität verloren und eine Pseudo-Realität um sich herum errichtet, die es abschottet gegen jegliche Kritik, Fakten und Fragen von seiten des gesunden Menschenverstandes.
Es ist ein Kult, und in seiner Welt sind Menschen, denen Freiheit und Grundrechte wichtig sind, „Coronaleugner“, während sie selber in Wirklichkeit Grundrechteleugner sind.
Es ist ein Kult, und ein wichtiger Bestandteil der Kultideologie ist die große Umkehrung alles dessen, was früher einmal selbstverständlich war:
Gesunde sind Kranke. Kranke sind symptomlos. Grundrechte sind Privilegien. Angst, Hysterie und Hypochondrie ist gesund. Diskriminierung ist Gerechtigkeit. Hinterfragen ist Verrat. Staatshörigkeit ist links, Gehorsam ist progressiv. Impfen ist Freiheit.
Und seltsamerweise scheinen für die Kultopfer die negativen Impffolgen das zu sein, was für den gesunden Menschenverstand die Infektionskrankheit ist. Plötzlich gelten wieder folgende Prinzipien:
1. Es ist wichtig, bei der Todesursache genau hinzusehen und Vorerkrankungen zu berücksichtigen.
2. Wer alt ist und stirbt, hat vielleicht eh seine Lebenserwartung überschritten. Niemand lebt ewig.
3. Leben ist nun mal Risiko, man muss gewisse adverse Effekte in Kauf nehmen.
4. Eigenverantwortung ist wichtig; ich will nicht, dass der Staat mir vorschreibt, ob ich AstraZeneca nehme oder nicht.
5. Wir dürfen uns nicht von emotionalen Bildern und tragischen Einzelfallgeschichten in den Medien Angst machen lassen und in Panik verfallen.
6. Wir können nicht die Grundrechte und Freiheiten von Millionen einschränken, nur weil einige erkranken und die bloße Möglichkeit eines Kollapses des Gesundheitssystems besteht.
So erobern sie sich auf perverse Weise das zurück, was sie einst als gesunden Menschenverstand kannten. Aber da in ihrer Welt gesund das neue krank ist …
Es ist ein kranker Menschenverstand, und da Krankheit für sie symptomlos ist, können sie es nicht erkennen.
Aber ein paar Fragen an die Coronazis und Lockdownfetischisten hätte ich da noch:
Fühlt ihr euch eigentlich schlecht, wenn ihr daran denkt, dass sie bei den vergangenen Überlastungen des Gesundheitssystems nicht lauthals nach grundrechtseinschränkenden Maßnahmen geschrien haben?
Und auf wessen Kosten machen wir eigentlich die Lockdowns, wenn die Menschen nichts mehr haben, was sie opfern können?
Überhaupt sollte man, bevor man mit Maßnahmengläubigen und Grundrechteleugnern sich auf eine Diskussion einlässt, folgende drei Fragen stellen:
1. Hat dich die Pflegesituation vieler älterer Menschen bereits in den letzten Jahren empört und dazu gebracht, tätig zur Verbesserung beizutragen oder sie lautstark von der Politik zu fordern?
2. Hast du bereits vor, während oder nach den letzten Grippeepidemien drastische Einschnitte in das gesellschaftliche Leben gefordert, um erneute Überlastungen des Gesundheitssystems und 25.000 Tote zu vermeiden?
3. Hast du dein Kind einem Pharmaunternehmen oder „der Wissenschaft“ zur Verfügung gestellt, damit an ihm die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Impfstoffen für Kinder getestet werden können?
Wenn eine oder mehrere Fragen davon mit nein beantwortet werden, wäre die Anschlussfrage: Sagt dir der Begriff “Heuchelei“ etwas?
Und uns selber können wir fragen:
Welchen Spruch werden wir wohl in fünf Jahren von denjenigen, die mit ihrem Mitläufertum derzeit die Zukunft und die Gesundheit unserer Kinder zerstören und zur Traumatisierung einer ganzen Generation beitragen, am häufigsten hören?
1. Wir wussten es doch nicht besser!
2. Das hat uns so niemand gesagt!
3. Alle haben es so gemacht, das konnte doch nicht falsch sein.
4. Was soll man als Einzelner schon groß tun?
5. Was hätte man denn anderes tun sollen?
6. Wir haben es doch nur gut gemeint!
7. Wir wurden halt von Politik und Medien manipuliert!
8. Aber die Wissenschaft war sich doch einig!
9. Ich war gar nicht richtig mit dabei, ich hab immer nur so getan?
10. Ich hab doch nur Befehle befolgt!
Oder wird es doch ein herzliches “Heil Corona!” sein?
Aber stellt euch nur mal vor, wie es sein muss, Anhänger eines Kults zu sein, dessen Propagandisten die geistige Klarheit, die Ausstrahlung und die rhetorische Potenz eines Karl Lauterbach haben. Ein Mensch, der einfach nur einmal fest in den Arm genommen werden muss. Ganz fest.
Manchmal tun sie mir fast leid, die Kultopfer. Nicht mal einen anständigen Kult wie früher, mit charismatischen Führerpersönlichkeiten, einnehmender Ästhetik und leidenschaftlicher Rhetorik, mit Flaggen, Symbolen und Liedern gönnt man ihnen.
Ihr Kult ist nach außen hin so banal und bieder wie er im Innern inkonsistent, ängstlich und lebensfeindlich ist.
Doch heute ist mir auch eines klar geworden: An einem gesellschaftlichen Leben, das von denjenigen gestaltet wird, die die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben vom Impfstatus eines Menschen abhängig machen wollen, möchte ich gar nicht teilnehmen.