Wenn Gesetzgeber Gesetze brechen


gesetzebrechen

Die individuelle Moral der Regierenden ignoriert die Weisheit der Gesetzgebung.

Wenn Amtsträger das Recht brechen, brechen sie offiziell nicht das Recht. Das Wort, das die deutsche Sprache für so etwas bereithält, lautet Rechtsbeugung. In dieser sprachlichen Feinheit offenbart sich das ursprünglich ungebrochene Vertrauen, das Menschen dieses Kulturkreises vielleicht nicht in die Gerechtigkeit, aber sehr wohl in die nach Gerechtigkeit strebende Gesetzgebung einer Demokratie hatten. Die Vorstellung, der demokratische Staat könnte sich willentlich über die Gesetze erheben, also das Gesetz tatsächlich brechen, war kaum vorstell- und aussprechbar. Doch der Gesetzesbruch neuer Provenienz, für den „Rechtsbeugung“ nur noch ein Euphemismus wäre, ist weitreichend und beschränkt sich keineswegs auf die Flüchtlingspolitik. Schließlich werden nationale Rechte internationalen Organisationen ausgeliefert, die Meinungsfreiheit wird eingeschränkt, der Sozialstaat ausgehebelt und, noch viel schlimmer, es werden in der Folge neue Gesetze geschaffen, die den Rechtsbruch am Ende wieder legalisieren und damit die Werteordnung auf den Kopf stellen.

Es gibt natürlich immer Gefälligkeitsjournalisten und -juristen, die so etwas schön reden wollen. Anlässlich der als bekannt vorauszusetzenden merkelschen Rechtsbrüche in der Flüchtlingspolitik schrieb DieZeit, dies sei rechtlich einwandfrei, denn da Deutschland Teil des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ sei, wäre ihr keine andere Wahl geblieben. Dieses „System“, anscheinend eine schon 2013 installierte europäische Exekutivinstitution, regele das Asylverfahren, die Aufnahmebedingungen für Flüchtlinge und die Voraussetzungen für die Flüchtlingsanerkennung. Teil dieses Systems sei auch die Dublin-Verordnung. Unschön und ungut (und unrichtig), aber wo bleibt die versprochene Erklärung der Rechtmäßigkeit dieses Systems? Haben wir darüber abgestimmt? Wurden wir gefragt? Wie könnte ein solches „System“ deutsche Gesetze und Verfahrensweisen außer Kraft setzen?

Das interessiert Die Zeit natürlich nicht, bewegt sie sich doch in der Filterblase des herrschenden Mainstreams, wo Dinge nicht hinterfragt, sondern durchgewinkt werden. Interessant ist immerhin die Information, dass Rückführungen nach dem Dublin-Abkommen „von deutschen Gerichten bis hin zum Bundesverfassungsgericht immer wieder unter Hinweis auf menschenrechtliche Defizite untersagt werden“. Aha, hier fühlt sich das Bundesverfassungsgericht plötzlich zuständig, das im selben Zusammenhang eine Verfassungsbeschwerde gegen die Flüchtlingspolitik nicht einmal zur Verhandlung angenommen hatte.

Unfreiwillig komisch wird Die Zeit in ansonsten humorlosen Zeiten, wenn sie ungesetzliches Verhalten der deutschen Gerichte als Argument aufruft, warum eine andere Flüchtlingspolitik nicht möglich sei. Angesichts der normativen Kraft des Faktischen, dass jeder Migrant rein ins Land, aber kaum einer rauskommt, also angesichts dieser „Rechtswirklichkeit“ sei es nur folgerichtig gewesen, hemdsärmelig nach Kanzler-Beschluss das Dublin-Abkommen durch „das Prinzip der freien Wahl des Asylstaates“ zu ersetzen.

Aus der ursprünglichen umfassenden Rechtsbrechung durch den Staat entsteht also eine „Rechtswirklichkeit“, die aus „menschenrechtlichen“ Erwägungen nun nicht mehr korrigierbar und der deshalb zu folgen sei. Es wird also unrechtmäßig ein Schaden angerichtet, den zu korrigieren der Verursacher nicht verpflichtet werden kann. Mit solch einer Logik muss man sich erst mal an die Öffentlichkeit trauen.

Zur Erinnerung und zum wahren Verständnis des unglaublichen Vorgangs sei nur kurz noch einmal der Paragraph 18 des deutschen Asylgesetzes zitiert: Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist und/oder wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrags für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Klar und einfach, was hat die Bundeskanzlerin daran nicht verstanden? Eine Ausnahme hätte (wohl auch nur für Einzelfälle) bestanden, wenn das Innenministerium einen anderslautenden Erlass herausgegeben hätte. Von einem solchen Erlass ist bis heute nichts bekannt.

Und dabei reden wir nur über die Dublin-Rechtsgrundlage und noch nicht darüber, wie gesetzesfern die Definition einer grundsätzlichen Asylberechtigung vagen internationalen Absichtserklärungen untergeordnet wurde. Und selbst nach der ohnehin problematischen, aber in Paragraph 4 des Asylgesetzes umgesetzten Überformung des deutschen Verfassungsrechts durch die EU, besteht nur für jene Migranten ein „subsidiärer Schutz“, die hierzulande (nach der illegalen Einreise) legal einen Antrag gestellt haben. Zwar ist die Bundesregierung dementsprechend von ursprünglichen Freibriefen ein Stück zurückgerudert, doch konterkariert nun die Rechtsprechung der Gerichte in zehntausenden von Verfahren die Bemühungen um Schadenbegrenzung (z.B. Verhinderung von Familiennachzug).

Ulrich Vosgerau von der Uni Köln, Spezialist für Internationales und Europarecht, nannte das zugrundeliegende Verfahren im Cicero nicht nur einen „staatlich initiierten Rechtsbruch“, sondern „einen Putsch von oben“. Dem widersprechende Aussagen der Bundesregierung seien schlicht gelogen.

Komplexer wird die Frage, das müssen wir einräumen, wenn man akzeptiert, dass die Vorläufer der EU schon 1964 festlegten, dass europäische Bestimmungen nationales Recht zwar nicht außer Kraft setzen, aber brechen können. Deutsche Rechtsprechung, deutsche Politik und deutsche Demokratie wurden eigentlich schon früh zur Farce, was bisher aber kein großes Problem war, weil es wenige Anwendungsfälle für das Pro-Forma-Gesetz gab. Und bei Einhaltung der Dublin-Verordnung durch die europäischen Staaten inklusive Deutschlands hätte es nicht einmal dadurch Probleme gegeben. Nun aber wächst das Chaos ungehindert. Noch hätte Deutschland sicher die Kraft, dem europäischen Geschwurbel das demokratisch legitimierte deutsche Recht entgegenzusetzen – wenn man denn nur wollte.

Vosgerau fasst zusammen, die Politiker hätten von ihren Europabeamten fälschlicherweise gelernt, es bedürfe „keines besonderen Prozederes, wenn man Rechtsnormen oder gar die Verfassung nicht mehr einhalten will. Parlament oder Bundesverfassungsgericht müssen nicht einmal informiert werden. Man kann Gesetze, man kann die Verfassung einfach weglassen, wenn dies ‚hilfreich‘ (Angela Merkel) erscheint.“ Dies sei übrigens schon beim illegalen Eintreten von EU-Staaten für griechische Schulden eindrucksvoll bewiesen worden.

So entstehen schlichtweg illegale Entscheidungen, die die Situation in diesem Land wesentlich und unumkehrbar verändert haben, und es ist keiner da, der gegen das in sich geschlossene System von Rechtsbruch, Rechtsbeugung und Rechtsverfälschung erfolgreich angehen könnte. Doch wir sind noch längst nicht am Ende der Fahnenstange, denken wir nur an das gesetzlich völlig ungeregelte private Outsourcen staatlicher Zensuraktivitäten oder an die grundgesetzwidrige Sprachregelung des Bundesverfassungsgerichtes im Rahmen des NPD-Verbotsverfahrens, mit der die Definition eines deutschen Bürgers auf die reine Staatsbürgerschaft heruntergebrochen wird. Denken wir an die auffällig laxe Behandlung von linkem Terrorismus durch die Strafverfolgung oder an die Ungleichbehandlung von Migranten gegenüber mittellosen Biodeutschen.

Zur tristen Gegenwart gesellt sich die düstere Zukunft, in der das Recht erst gar nicht mehr gebrochen werden muss, weil man es beliebig den jeweiligen verfassungsfernen Glaubenssätzen anpassen kann. Vorreiter ist hier die Integrationsministerin Aydan Özoguz mit ihrem Impulspapier vom vergangenen November, die aus den hinlänglich bekannten „Gleichheits“erwägungen die sogenannte „positive Diskriminierung“ anstrebt, d.h. die Reduzierung der Rechte und Möglichkeiten der „Menschen, die schon länger hier leben“, aka: der eigentlichen Deutschen, aus Gründen der Politischen Korrektheit. Frau Özoguz hat dieses Impulspapier ja eigentlich auch nicht selber erarbeitet, sondern gleich den Migrantenorganisationen Geld dafür gegeben, ihren Wunschzettel zu verfassen. Nichtsdestotrotz hat Frau Merkel schon dazu demonstrativ ihren Beifall geklatscht.

Beispielsweise sollen ohne weitere gesellschaftliche Debatte die Artikel 1, 2 und 3 des Grundgesetzes außer Kraft gesetzt werden, wenn es heißen soll: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein vielfältiges Einwanderungsland. Sie fördert die gleichberechtigte Teilhabe, Chancengleichheit und Integration aller Menschen.“ Meinungsunterschiede zwischen den derart neu definierten Alt- und Neudeutschen sollen nicht auf Basis einer hier vorgefundenen Leitkultur, sondern mittels „interkultureller Öffnung“ gleichberechtigt und „kultursensibel“ erfolgen.

Der Historiker Klaus-Rüdiger Mai erklärte am Beispiel zweier Özoguz-Statements, wie das zu verstehen sei. „Erstens müsse man Kinderehen akzeptieren und zweitens kritisierte sie das Vorgehen des Innenministeriums gegen den Verein ‚Die wahre Religion‘, weil der Eindruck entstehen könnte, dass die Polizei willkürlich in Moscheen eindringen würde. Dieses Verständnis von ‚Kultursensibilität‘ widerspricht dem Artikel 3 des Grundgesetzes, dass alle Bürger vor dem Gesetz gleich sind, weil aus ‚Sensibilität‘ anderen Kulturen gegenüber Ausnahmen gemacht werden sollen.“

„Positive Diskriminierung“ bedeutet auch, dass Migranten – mit oder ohne deutsche Staatsbürgerschaft – bei Einstellungen im öffentlichen, aber auch im privatrechtlichen Bereich oder bei der Studienplatzvergabe zu bevorzugen seien. Ohne Scham wird auch hier das Grundgesetz gebeugt, das festlegt, dass niemand wegen seiner Heimat oder Herkunft benachteiligt werden darf. Zusätzlich wird ein „Nationaler Rat zur interkulturellen Öffnung“ (woher kommt einem diese Diktion bekannt vor?), der mit gesetzlicher Kompetenz Migranten in Führungspositionen bringen soll. Mai hat errechnet, dass jährlich schon jetzt 40-50 Mio. Euro Staatszuschüsse an die Migrantenorganisationen gehen, die bekanntlich keineswegs demokratisch legitimiert sind, für die hier lebenden Migranten zu sprechen, und deren Verfassungstreue nicht selten umstritten ist.

Bei genauerem Hinsehen fällt auf, dass mit der „interkulturellen Öffnung“ das Wort Integration abgeschafft wird. Auch diese Integration hatte sich schon vor der Flüchtlingswelle mehr und mehr als Fiktion erwiesen, galt doch aber als Maßstab für ein gedeihliches Zusammenleben. Mit ministerieller Rückendeckung dürfen die Migrantenorganisationen über das Impulspapier sogar impulsiv drohen:„Wir werden all jenen vehement entgegentreten, die … unseren Teilhabeanspruch in Frage stellen.“ Aber welcher Gutmensch würde sich ihnen überhaupt in den Weg stellen wollen – und der normale Bürger wird ja durch die Qualitätsmedien von solchen Entwicklungen erfolgreich ferngehalten.

Vielleicht könnte die Privatwirtschaft Widerstand artikulieren, die künftig laut Impulspapier von Migranten geleitete „Kontrollgremien“ installieren müsste? Ihr würde übrigens auch über ein „Diskriminierungsmonitoring“ das freie Entscheidungsrecht über Einstellungen genommen. Nicht mehr Befähigung und Leistung soll dann an erster Stelle stehen, sondern Migrantenquote und eben jene als Kultursensibilität verkaufte Unterwerfung unter fremde, oft archaische Lebensweisen. Würden Firmen Bewerber, die nicht über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen, ablehnen, könnte sogar dies als Diskriminierung gewertet werden. An den Schulen und Universitäten soll es Angebote in den Muttersprachen der Migranten geben, zudem werden bundesweit kommunale Dolmetscher eingeführt. Das Lernen der deutschen Sprache wäre ja auch Integration und nicht interkulturelle Öffnung.

Hier sind legislative Ungleichbehandlungen kurz vor der Institutionalisierung, die direkt dem Grundgesetz widersprechen. Man mag die Naturkonstante bedauern, dass Fremde sich in jedem neuen Land gegen Widerstände durchzusetzen haben, wobei dies, wenn es real diskriminierende Formen annimmt, einerseits durch bestehende Gesetze und andererseits durch den guten Willen einer Kulturnation sowieso schrittweise korrigiert werden wird. Nun aber soll gemäß der Gleichheitsideologie mit rechtsferner Gewalt auf Kosten der nativen Bevölkerung Deutschlands eine so ideologische wie realitätsferne Gleichheit hergestellt werden. Man kann sicher sein, das genau dies zu Segregation, Spannungen und Konflikten führen wird. Weiteres Drehen an den gesetzlichen Bestimmungen, sprich: Zensur und Unterdrückung, müssen auf diesem Weg die Folge sein.

Moral und Gesetz sind die Säulen, auf denen eine zivilisierte Gesellschaft ruht, wobei das Gesetz selber als eine über lange Zeiträume kondensierte Form der Moral angesehen werden kann. Nur so ermöglicht es der Gesellschaft, Grundlagen des Zusammenlebens zu definieren, die über wechselnde zufällige, willkürliche und individuelle Moralvorstellungen hinausweisen. Eine Gesellschaft, die auf diese Weisheit des Rechts nicht nur verzichtet, sondern, wie es bei uns zur Regel wird, diese systematisch mit Füßen tritt, ist voller Hybris. Eine solche Gesellschaft ist dekadent und zum Untergang verdammt.

Quelle: http://chaosmitsystem.blogspot.de/2017/02/wenn-gesetzgeber-gesetze-brechen.html

Gruß an die Deutlichen

TA KI