Katalonien war nicht der Anfang. In ganz Europa ist Sezession en vogue. Blick in die Geschichte: Ohne Sezession keine USA. – In Bayern wünscht ein Drittel der Bevölkerung den Austritt aus der BRD. Auch viele Sachsen und Thüringer wollen „raus“.
Von Dagmar Metzger
Nicht nur in Katalonien, in ganz Europa ist Sezession en vogue – überall auf dem alten Kontinent streben Volksgruppen danach, sich aus größeren Staatsgebilden zu lösen.
In Italien wiederum strebt nur rund 150 Jahre nach der mühevollen und blutigen Einigung des Landes die Provinz Venetien nach Unabhängigkeit. Gleich hinter Venetien und Katalonien stehen beispielsweise Südtirol oder das Baskenland in den Startlöchern, um sich dem Streben nach staatlicher Unabhängigkeit anschließen.
Bayern kann es auch allein
Auch in Deutschland hält nicht jeder die Einheit der 16 Bundesländer für gottgegeben. Zumindest stellte bereits im August 2012 das CSU-Urgestein Wilfried Scharnagl fest: Bayern kann es auch allein.
Tatsächlich hatte YouGov bei einer Umfrage im Juli 2017 erstaunlich große Tendenzen nach Unabhängigkeit in deutschen Landen festgestellt: In sechs Bundesländern wünscht sich jeder Fünfte, dass sein Bundesland aus Deutschland austritt.
Ganz vorne dabei sind die Bayern, von denen sogar jeder Dritte (32 Prozent) die Unabhängigkeit wünscht. Gefolgt von den Saarländern und Thüringern mit je 22 Prozent. In einer aktuellen Internetumfrage des Merkur sprachen sich sogar fast 40% der Bayern für eine Unabhängigkeit aus.
Ebenfalls besonders häufig wollen Menschen aus Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern (je 21 Prozent) und Sachsen-Anhalt (20 Prozent) die Unabhängigkeit ihres Bundeslandes.
Am wenigsten Interesse an einem Austritt ihrer Länder aus der Bundesrepublik haben die Rheinland-Pfälzer, die Schleswig-Holsteiner und die Niedersachsen (je 8 Prozent).

Rechtliche Situation für Deutschland und Bayern
Die „Bayernpartei“ hat in ihrem Programm den Satz „zu gegebener Zeit [wollen wir] einen Volksentscheid über die bayerische Unabhängigkeit herbeiführen“ stehen.
Wie in kaum einem anderen Bundesland ist man stolz auf seine ureigenen Traditionen, Sitten und Gebräuche. Gleichzeitig ist Bayern seit über 25 Jahren das Bundesland, welches mit am Meisten zum Länderfinanzausgleich beiträgt, für viele Bürger des Freistaates ein Ärgernis.
Doch das Bundesverfassungsgericht verkündete im Dezember letzten Jahres: „In der Bundesrepublik Deutschland als auf der verfassungsgebenden Gewalt des deutschen Volkes beruhendem Nationalstaat sind die Länder nicht „Herren des Grundgesetzes“. Für Sezessionsbestrebungen einzelner Länder ist unter dem Grundgesetz daher kein Raum. Sie verstoßen gegen die verfassungsmäßige Ordnung.“
Ohne Sezession keine USA
Historiker verweisen jedoch darauf, dass zurückblickend eine regionale Sezession und Abspaltung so gut wie nie im Einklang mit den Gesetzen des jeweiligen Staates stattfand, denn Verfassungen sehen diese Option schlichtweg nicht vor. So würden zum Beispiel die neuenglischen Staaten an der amerikanischen Ostküste auch heute noch zum Vereinigten Königreich gehören, wenn man sich damals an die Gesetzgebung gehalten hätte.
Wirtschaftliche Interessen
Natürlich sind es nicht allein Motive nationaler Identität und Selbstbehauptung, die den Drang zur Sezession befeuern. Wie sooft sind es insbesondere wirtschaftliche Faktoren, die eine entscheidende Rolle bei den Abspaltungsbemühungen spielen.
Gerade Katalonien ist eine starke Wirtschaftsregion, deren Bürger es zunehmend leid sind, den Rest Spaniens alimentieren zu müssen, ohne dafür echte eigene Vorteile zu genießen.
Ähnliches gilt für Venetien. Schottland wiederum hofft, dass es im Falle einer Unabhängigkeit künftig mehr von dem Öl vor seiner Küste profitieren würde – bisher geht der Löwenanteil aus den Verkaufserlösen des schwarzen Goldes nach London.
Für Ökonomen, Philosophen und vor allem natürlich für Staatsrechtler werfen die nicht unbedingt neuen, aber erstmal mit Erfolgsaussichten versehenen Sezessionsbestrebungen spannende Fragen auf: Welche Währungen würden bspw. in den neu geschaffenen Staaten verwendet und könnte der Finanzminister des ehemaligen „Mutterlandes“ die Verwendung „seiner“ Währung als allgemeines Zahlungsmittel verbieten, so wie Großbritannien dies bereits den Schotten drohte?
Wie würden die neu gegründeten Länder damit umgehen, wenn sich nun ihrerseits weitere Regionen abspalten wollten – wie beispielsweise die Orkney- und Shetland Islands, die eigentlich lieber zu Großbritannien als zu Schottland gehören würden.
Und natürlich: Würden diese neuen Länder automatisch Teil der EU oder müssten sie erst einen Aufnahmeantrag stellen? Falls ersteres mit JA beantwortet würde – wie sehe es dann mit der Teilnahme am Euro aus?
Warnung für EU
Der EU selbst allerdings zeigen die Abspaltungsbemühungen deutlich, dass sie sich in die völlige falsche Richtung bewegt: Wenn schon die permanente Alimentierung innerhalb der Nationalstaaten spaltend wirkt, wie stark werden dann erst die Fliehkräfte, wenn künftig die Niederländer die Portugiesen finanzieren sollen und die Finnen die Iren oder die Slowenen die Griechen?
Die Idee einer gesamteuropäischen und vor allem dauerhaften Solidarität und damit einer gemeinsamen schuldnerischen Haftung ist absurd. Kurzfristig mögen dadurch die Finanzmärkte beruhigt und der Euroraum stabilisiert werden, auf lange Sicht aber wird dies zur Zerstörung der EU beitragen.
Darüber hinaus zeigen die Bemühungen in Katalonien und Co., dass die Bevölkerung keineswegs den Traum der Brüssler Eurokraten von einem zentralistischen Superstaat namens „Europa“ mitträumen. Im Gegenteil, die Bürger sehnen sich nach kleinen Staatseinheiten, mit denen sie sich einerseits besser identifizieren können und die andererseits effizientere Verwaltungseinheiten darstellen und somit die Nöte und Problem der Bürger besser adressieren.
Dass die EU in ihrer Entwicklung den falschen Weg eingeschlagen hat, ist sofern besonders bedauerlich, als dass sie gerade den nach Unabhängigkeit und Eigenstaatlichkeit strebenden Regionen den perfekten Rahmen bieten und so einer völligen Zersplitterung des Kontinents entgegenwirken könnte. Unter einem gemeinsamen Dach – dem europäischen Markt mit den vier Freiheiten einerseits und einem Grundwertekatalog, beispielsweise die allgemeinen Menschenrechte, andererseits – könnte sich einen Vielzahl ansonsten relativ unabhängiger Staaten entwickeln.
Die Vorteile der unabhängigen Regionen
Die unterschiedlichsten Formen des Wirtschaftens, der politischen Mitbestimmung und des gesellschaftlichen Zusammenlebens ließen so eine Pluralität entstehen, die allen Bürgern nur zum Vorteil gereichen könnte.
Vor allem aber würde so den unterschiedlichen Kulturen und Mentalitäten Europas, die unseren Kontinent so reich machen, der ihnen gebührende Respekt entgegengebracht.
Befreit von der behindernden Bürokratie eines zentralistischen, alles kontrollierenden Überstaates könnten sich die so verbundenen Staaten sehr schnell zu einem prosperierenden Wirtschaftsraum entwickeln. Mit den derzeit Brüssel beherrschenden Einheits- und Harmonisierungsfanatikern aber wird die Entwicklung weiter in das Gegenrichtung gehen.
Staatszwang
Interessant ist übrigens auch der Umgang der jeweils betroffenen Staaten mit den Sezessionsbestrebungen in ihrem Inneren: Während Großbritannien, wohl nicht zuletzt aufgrund seiner kolonialen Vergangenheit, eine schottische Unabhängigkeit zwar nicht für klug hält, aber die Legitimität eines solchen Referendums grundsätzlich anerkennt, lehnt Madrid das Ansinnen der Katalanen in Bausch und Bogen ab.
Dieses widerspreche der spanischen Verfassung, die eine unauflösliche Einheit der spanischen Nation festschreibt – eine Argumentation, die natürlich schon insofern etwas dürftig ist als dass die meisten Katalanen sich eben gar nicht als Teil der spanischen Nation begreifen.
Außerdem, so Madrid weiter, werde hierdurch das Prinzip der territorialen Integrität verletzt – ein Argument welches auch immer wieder im Zusammenhang mit den Ereignissen auf der Krim zu hören ist.
IGH: kein Verbot einer einseitigen Unabhängigkeitserklärung
In diesem Kontext sei an ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) in Den Haag anlässlich der Unabhängigkeit des Kosovos erinnert: In diesem kommt der
IGH zu dem Schluss, dass das Völkerrecht kein Verbot einer einseitigen Unabhängigkeitserklärung kenne.
Auch das grundsätzliche Prinzip der territorialen Integrität könne in solchen Fällen nicht greifen, da es nur für zwischenstaatliche Beziehungen, nicht aber im innerstaatlichen Bereich gelte. Spanien, wen wundert es, protestierte damals heftig gegen jene Position und erkennt das Kosovo bis heute nicht als eigenständigen Staat an.
Andere Nationen, wie beispielsweise die USA und auch Deutschland, begrüßten das Gutachten hingegen explizit unter dem Hinweis auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker.
http://www.mmnews.de/politik/31877-bayern-den-bayern-austritt-aus-brd
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Gruß
TA KI