Flüchtlinge mit vielen Identitäten


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Flüchtlinge haben die Behörden zum Teil massiv getäuscht. Sie sind mit bis zu fünf Namen und Herkunftsangaben registriert, wie jetzt bei Straftaten aufflog.

Als die Bundespolizisten die persönlichen Daten des straffällig gewordenen Flüchtlings überprüften, trauten sie ihren Augen nicht. Wenn ihre gesammelten Informationen stimmten, dann wurde der Mann in Deutschland gleich unter einer Handvoll unterschiedlicher Namen und Herkunftsangaben in verschiedenen Bundesländern registriert.

Mir und meinen Kollegen ist aufgefallen, dass Migranten mit mehreren Identitäten geführt werden“, sagt ein Bundespolizist gegenüber GEOLITICO. Er habe bis zu fünf unterschiedliche Identitäten festgestellt. „Diese Identitäten unterscheiden sich nur durch das Bundesland der Anmeldung!“ Und was ihn vor allem wundert: „Ein Abgleich der Daten zwischen den Ländern erfolgt nicht!

Chaotische Zustände bei der Einreise

Wie konnte es dazu kommen? Mit der Flüchtlingswelle im vergangenen Jahr sind viele Menschen ohne Ausweispapiere ins Land gekommen. Damit war ihre wahre Identität für die Behörden nicht nachprüfbar. Sie mussten sich auf die Angaben der Flüchtlinge verlassen. Von denen aber hielten es viele mit der Wahrheit nicht so genau. Und eine ganze Reihe von Flüchtlingen missachteten die Anweisungen der Helfer. Statt die ihnen zugewiesenen Unterkünfte aufzusuchen, reisten sie ohne gültige Ausweisdokumente quer durchs Land. Dabei haben sie sich offenbar in verschiedenen Bundesländern gleichzeitig unter Angabe jeweils anderer Namen, Geburtsdaten und Herkunftsorte als Asylsuchende gemeldet. Ein GEOLITICO vorliegendes Ermittlungsdokument der Polizei belegt dies in zumindest einem Fall.

Auf Anfrage von GEOLITICO bestätigten sowohl die Bundespolizei als auch das Bundesinnenministerium diese „Mehrfachidentitäten“. Die Bundespolizei antwortete auf unsere Frage, ob und wie Mehrfach-Identitäten durch die Meldung/Erfassung in mehreren Bundesländern entstanden sind:

„Mehrfachidentitäten konnten vor Einführung des Integrierten Identitätsmanagements dadurch entstehen, dass Migranten ohne bzw. mit ge-/verfälschten Ausweispapieren, ohne Registrierung und somit ohne identitätssichernde Maßnahmen nach Deutschland einreisen und sich im Inland mit unterschiedlichen Personalien bei Registrierungsstellen in mehreren Bundesländern anmeldeten.“

Angesichts der chaotischen Zustände bei der Einreise im vergangenen Jahr hatten die Behörden also keinerlei Überblick darüber, wen sie ins Land ließen. Erst zum Jahreswechsel hat die Bundesregierung diesem Chaos durch die im Asylpaket II enthaltenen Maßnahmen einen Riegel vorgeschoben. Dazu erklärte die Bundespolizei auf Anfrage von GEOLITICO:

Um Mehrfachidentitäten bei Flüchtlingen auszuschließen, „hat das Bundeskabinett im Rahmen des Asylpaket II den Ankunftsnachweis (AKN) eingeführt. Der AKN wird erst nach erkennungsdienstlicher Behandlung, bei der das Lichtbild des Betroffenen sowie die Abdrücke aller zehn Finger genommen werden, ausgestellt; bei Personen unter 14 Jahren wird nur das Lichtbild genommen. Vor der Ausstellung des AKN ist ein Abgleich mit den bereits vorhandenen Registrierungen durchzuführen; so kann erkannt werden, ob eine Person bereits registriert ist.
Personen, die bislang noch nicht registriert worden sind, sind nach den gesetzlichen Bestimmungen nachzuregistrieren und mit einem AKN auszustatten. Erkannte Mehrfachidentitäten werden im Ausländerzentralregister (AZR) zu einem Datensatz zusammengeführt und Alias-Personalien gebildet, sodass die auf das AZR zugreifenden Stelle erkennt, ob unterschiedliche Personalangaben gemacht wurden.“

Überraschende Ermittlungsergebnisse

Offenbar scheinen die Informationen über Mehrfachidentitäten für ermittelnde Polizisten jedoch nicht auf einen Blick ersichtlich zu sein. Beamte, die Straftaten wie das „Erschleichen von Leistungen, Nötigung und Bedrohung“ verfolgen, sagten gegenüber GEOLITICO, sie hätten die Mehrfachidentitäten erst erkannt, nachdem sie „die Personendaten und Fingerabdrücke mit den Fahndungsdateien der Bundespolizei“ abgeglichenhätten. Sie hätten das für sie überraschende Ergebnis sofort an ihrer Vorgesetzten weitergeleitet.

Auf die Frage, wie viele Fälle solcher Mehrfachidentitäten straffällig gewordener Flüchtlinge den Behörden inzwischen bekannt seien, antwortete das der Bundespolizei vorgesetzte Bundesinnenministerium GEOLITICO:

„Zur Anzahl von Tatverdächtigen, bei denen im Rahmen der Strafermittlungen Mehrfachidentitäten festgestellt worden sind, können keine Angaben gemacht werden, da in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) insofern keine gesonderte  statistische Erfassung stattfindet.“

Allerdings räumt auch das Innenministerium die chaotischen Zustände bei der Registrierung im vergangenen Jahr ein:

„In Einzelfällen war aufgefallen, dass sich Asylsuchende mehrfach zur Verteilung angestellt hatten, vor allem in der Hoffnung, an einen bestimmten Ort verteilt zu werden. Eine Statistik dazu gibt es nicht.“

Durch das am 5. Februar 2016 in Kraft getretene Datenaustauschverbesserungsgesetz (DAVG) werde aber inzwischen sichergestellt, dass die erkennungsdienstliche Behandlung bereits beim Erstkontakt mit einer der zur Registrierung befugten Behörden erfolgt. Dementsprechend könnten Mehrfachidentitäten/ Identitätstäuschungen auch wesentlich früher aufgedeckt werden, als dies in der Vergangenheit der Fall war.

Klare Gesetzeslage?

Und was geschieht mit den Flüchtlingen, bei denen aufgedeckt wird, dass sie mit verschiedenen Identitäten in mehreren Bundesländern gemeldet sind? Antwort des Innenministeriums:

„Nach § 85 Nummer 1. i.V.m. § 50 Abs. 6 AsylG ist es strafbewehrt, wenn sich der Ausländer nicht unverzüglich zu der in der Zuweisungsverfügung angegebenen Stelle begibt. Wenn ein Ausländer im Asylverfahren über seine Identität täuscht, so ist sein Asylantrag nach § 30 Abs. 3 Nr. 2 AsylG als offensichtlich unbegründet abzulehnen“.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sieht das allerdings etwas differenzierter. Es schreibt auf Anfrage von GEOLITICO:

„Nach § 30a Abs. 1 Nr. 2 AsylG kann das Asylverfahren beschleunigt durchgeführt werden, wenn der Ausländer die Behörden durch falsche Angaben über seine Identität oder Staatsangehörigkeit täuscht.“

Das gelte aber nicht in jedem Fall:

„Voraussetzung ist allerdings, dass sich der Ausländer in einer besonderen Aufnahmeeinrichtung befindet. Derzeit prüfen die Bundesländer noch, inwieweit solche Aufnahmeeinrichtungen eingerichtet werden sollen. Im Moment gibt es daher noch keine Möglichkeit, das beschleunigte Verfahren durchzuführen.“

Will heißen, derzeit passiert noch nichts.

Quelle: http://www.geolitico.de/2016/07/05/fluechtlinge-mit-vielen-identitaeten/

Gruß an die Aufwachenden

TA KI

Anleitung zum richtigen Umgang mit behördlichen Drohungen


 Anleitung zum richtigen Umgang mit behördlichen Drohungen

Zunächst möchten wir Ihnen mal eines der urtypischen Beispiele zeigen, wie die Bevölkerung dieses Landes seit Jahrzehnten von Scheinämtern und Scheinbehörden bedroht wird (siehe Bild):

LA SBg1[1]

Da heiß es “weitere Kosten…” “Erzwingungshaft…” “Beugehaft…” und was die Drohgebärdenkiste noch so alles hergibt. Fehlt eigentlich nur noch die Androhung “Elektrischer Stuhl”. 🙂

Was haben die Menschen in den vergangenen Jahrzehnten stets falsch gemacht? Ganz einfach!

Die Menschen haben sich von solchen Drohungen stets beeindrucken, einschüchtern und ängstigen lassen, getreu dem Motto:

“Jetzt bezahle ich lieber, sonst wird das ja immer teurer oder ich komme sogar in ´s Gefängnis”.

Ein Redaktionsmitglied von News Top-Aktuell propbiert das übrigens gerade selbst aus.

Bei diesem geht es um eine sogenannte und angebliche “Ordnungswidrigkeit”, obwohl das Ordnungswidrigkeitengesetz nie Gültigkeit erlangte und somit gar nicht Anwendung finden darf.

Geschwindigkeitsübertretung heißt der Vorwurf! 15 Euro sollten bezahlt werden.

Mittlerweile sind aus den 15 Euro 46 Euro geworden, aber lassen Sie uns am Anfang beginnen:

Zunächst gab ´s eine Zahlungsaufforderung. Damit sollte eine sogenannte “gebührenpflichtige Verwarnung” beglichen werden. Diese wurde natürlich nicht bezahlt.

Dann wurde daraus eine sogenannte “Bußgeldsache”. Bezahlt wurde selbstverständlich wieder nicht, aber es wurde darauf reagiert, indem unser Redaktionsmitglied der sogenannten “Bußgeldstelle” ein Schreiben zusandte, welches die Gründe beinhaltete, warum die Erhebung des Bußgeldes rechtswidrig ist.

Auf dieses Schreiben wurde sich natürlich nicht geäußert, da man gegen Fakten ja schließlich nicht wirklich argumentieren kann.

Damit war ´s aber nicht erledigt. Nun folgte eine Mahnung mit üblichen Drohungen. Diese wurde gelesen, gelacht und dann weggeschmissen. Mit anderen Worten: Wieder wurde nicht bezahlt.

Mehr als einen Monat später gab ´s nun endlich den ersten gelben Brief (Förmliche Zustellung).

Dieser wurde selbstverständlich nicht geöffnet und wegen nicht rechtskonformer Zustellung wieder zurückgeschickt.

Wiederum Wochen später folgte eine Zuschrift mit normaler Post. Dieses mal von einem Gerichtsvollzieherschauspieler.

Diesem wurde mitgeteilt, was zuvor schon der sogenannten “Bußgeldstelle” mitgeteilt wurde.

Außerdem wurde ihm das Musterschreiben aus diesem Artikel zugesandt: “klick”

Nie wieder ließ der sogenannte “Gerichtsvollzieher” von sich hören.

Nach etwa 2 Monaten Ruhe, nun das nächste Schreiben, was wiederum mit normaler Post, jetzt mal wieder von der sogenannten “Bußgeldstelle” kam. Wieder soll bezahlt werden und die sogenannte “Verwaltungsbehörde” hätte mal wieder beantragt, “Erzwingungshaft anzuordnen”.

Außerdem möge sich unser Redaktionsmitglied innerhalb einer Woche dazu äußern, obwohl das bereits zwei Mal ausführlich geschehen ist.

Sie sehen also: Man versucht es immer und immer wieder, in der Hoffnung: irgendwann wird die Person schon einknicken, klein beigeben und bezahlen. FALSCH! Darauf kann das Diebesgelumpe warten, bis ihm ein zweiter Kopf wächst.

Seit fast einem Jahr wird unser Redaktionsmitglied nun schon mit “Erzwingungs”- oder wahlweise auch mal “Beugehaft” bedroht. Nach wie vor erfreut sich der Kollege seiner Freiheit.

Wir sind schon ganz gespannt, wann man von Seiten der sogenannten “Behörden” endlich einsieht, dass es keinen Sinn hat, da unser Redaktionsmitglied weder zu beeindrucken, noch zu ängstigen ist, und niemals auch nur ein Cent an diese Verbrecherbande zahlen wird. 🙂

Was also wurde stets falsch gemacht? Das hier:

Die Allgemeinheit machte stets falsch, dass sie sich von Schreiben sogenannter “Ämter”, “Behörden” oder was auch immer, beeindrucken, sowie ängstigen ließ, und dann letztendlich doch irgendwann einknickte und bezahlte.

Lösung: Nicht ängstigen lassen und nicht bezahlen. Lassen Sie die Sie anschreiben so oft die wollen. Lachen Sie über Bedrohungen wie “Erzwingungs- Beuge- Einzelhaft”.

Schmeißen Sie den Mist in den Müll und schicken Sie gelbe Briefe (Förmliche Zustellungen) stets ungeöffnet wieder zurück. Sie sind rechtlich sowieso nicht greifbar.

Das Ganze hat übrigens noch einen Vorteil:

Wenn irgendwann niemand mehr Knöllchen und dann auch noch keine Steuern mehr bezahlt werden, dann wird die Verbrecherbande im Brackwasser der Geschichte untergehen. Die lebt nämlich vom Geld anderer Leute.

Kurzum: Auf keinen Fall bezahlen! Bedrohungen belächeln und niemals einknicken! Man kann Ihnen sowieso nichts.

Im Umkehrschluss folgendes machen:

Wer das Musterschreiben aus diesem Artikel (“klick”) versendet hat, sollte selber Rechnungen an entsprechende Gerichtsvollzieherschauspieler, sowie an die Geschäftsführer dieser sogenannten “Behörden” versenden.

https://newstopaktuell.wordpress.com/2015/04/17/anleitung-zum-richtigen-umgang-mit-behordlichen-drohungen/

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Gruß an die erhobenen Finger

TA KI

Deutschland ist zweitgrößtes Einwanderungsland


ziel-deutschland-immer-mehr-zuwanderer-bleiben-dauerhaftDie dauerhafte Zuwanderung nach Deutschland ist im vergangenen Jahr zum dritten Mal in Folge so stark gestiegen wie in keinem anderen Land der Industriestaaten-Organisation OECD. Mit voraussichtlich 465.000 Zuwanderern im Jahr 2013 sei Deutschland das zweitgrößte Einwanderungsland nach den USA, erklärte die OECD

Der Anstieg gehe überwiegend auf die innereuropäische Wanderung zurück. 2013 sei jeder dritte Migrant innerhalb der EU nach Deutschland gegangen. 2007 sei es nicht einmal jeder Zehnte gewesen.

Auch Beschäftigung und Qualifikation der Zuwanderer seien deutlich gestiegen: Über 56 Prozent der Zuwanderer, die weniger als fünf Jahre in Deutschland lebte

Gute Integration in Arbeitsmarkt

In keinem anderen Land der 34 OECD-Staaten sei die Integration in den Arbeitsmarkt so stark gestiegen wie in Deutschland. Mittlerweile liege die Beschäftigungsquote von Migranten bei 68 Prozent.

Als problematisch bezeichnete die OECD den hohen Anteil von Jugendlichen mit Migrationshintergrund, die Deutsch nur schlecht lesen und schreiben könnten. Dies betreffe über ein Drittel der im Ausland Geborenen. Das sei einer der höchsten Werte der OECD.

nabhängig von der OECD-Zuwanderungsstudie beraten am Montag im Kanzleramt Vertreter von Politik, Wirtschaft und Behörden über Möglichkeiten, die Ausbildungschancen von jungen Leuten mit ausländischen Wurzeln zu verbessern.

Quelle: http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_72000390/deutschland-ist-zweitgroesstes-einwanderungsland-hinter-den-usa.html

Gruß an die Sozialschmarotzer

TA KI