Wie sich Abgeordnete im Wahlkampf einen illegalen Vorteil verschaffen


Zahlreiche Bundestagsabgeordnete verschaffen sich im Wahlkampf einen Vorteil, indem sie Mitarbeiter aus ihren Abgeordnetenbüros einsetzen – das ist verboten, wenn es in der Arbeitszeit stattfindet. Die illegale Praktik hat bereits den Bundesrechnungshof, die Staatsanwaltschaft und sogar das Bundesverfassungsgericht beschäftigt, doch niemand ist eingeschritten. Einen Freibrief bekommen die betroffenen Abgeordneten auch von der Bundestagsverwaltung, die nicht hinschauen möchte.

Zu Bundestags- und Landtagswahl legen wir auf abgeordnetenwatch.de für alle Direktkandidatinnen und -kandidaten eine Profilseite an. Nicht selten kommt es vor, dass wir für unsere Recherche bei den Kreisverbänden anrufen, um zum Beispiel eine Mailadresse abzugleichen oder auf den Start des Wahlportals hinzuweisen. Dann allerdings passiert meist etwas merkwürdiges. Wenn wir nach den Wahlkampfverantwortlichen der kandidierenden Bundestagsabgeordneten fragen, werden wir so gut wie immer in das Wahlkreis- oder Bundestagsbüro des Parlamentariers weitergeleitet. Merkwürdig ist es deswegen, weil es nicht um ihre Tätigkeit als Abgeordneter geht.

Was zunächst wie eine Petitesse wirkt, ist in Wirklichkeit ein Skandal. Denn im Wettbewerb mit den anderen Direktkandidierenden im eigenen Wahlkreis verschafft sich ein Bundestagsabgeordneter auf diese Weise einen Vorteil, von dem seine Konkurrenten nur träumen können: Büros, Mitarbeiter, EDV-Ausstattung oder Reisekosten – alles von uns Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern finanziert. Dabei ist Wahlkampf eine Parteiangelegenheit, für den die Parteien aufzukommen haben, nicht jedoch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

Die illegalen Wahlkampfpraktiken

Was Volksvertreter dürfen, ist im Abgeordnetengesetz geregelt. Dort heißt es zum Beispiel in §12 (3) Satz 1 AbgG: „Ein Mitglied des Bundestages erhält Aufwendungen für die Beschäftigung von Mitarbeitern zur Unterstützung bei der Erledigung seiner parlamentarischen Arbeit gegen Nachweis ersetzt“. Die Beschränkung auf die parlamentarische Arbeit schließt im Umkehrschluss den Einsatz der Angestellten für Parteiarbeit und Wahlkampf aus – jedenfalls dann, wenn dies während der Arbeitszeit geschieht. Abgeordnetenmitarbeiter dürfen zwar Wahlkampfarbeit machen, aber dann ehrenamtlich. Ihr Einsatz kann sogar vergütet werden, doch das muss dann über die Partei oder aus dem Portemonnaie des Abgeordneten geschehen.

Tatsächlich aber scheint es ganz normal zu sein, dass die aus Steuermitteln bezahlten Abgeordnetenmitarbeiter im Wahlkampf zum Einsatz kommen. Ein Beitrag der SWR-Politmagazins „Report Mainz“ vom 17. September 2013 veranschaulicht das sehr gut:

https://www.youtube-nocookie.com/embed/zJPGvhg30BY

Zwei Zitate aus dem Beitrag von ‚Report Mainz‘:

  • „80% Wahlkampf und 20% Wahlkampfarbeit im Moment.“
    (Abgeordnetenmitarbeiterin des CDU-Bundestagsabgeordneten Steffen Bilger)
  • „Es ist natürlich auch kein politisches Geschäft in Berlin im Moment groß. Das wird wahrscheinlich bei den anderen Parteien nicht anders sein, so dass wir jetzt vor allem im Wahlkampf eingebunden sind. […] Überstunden machen wir alle. Es wird entweder bezahlt oder wir machen es mit Freizeitausgleich. Also ehrenamtliche Überstunden mache ich in meinem Job nicht.“
    (Abgeordnetenmitarbeiter der Grünen-Bundestagsabgeordneten Bettina Herlitzius)

„Alle machen es so!“

Wenn abgeordnetenwatch.de vor Wahlen mit den Abgeordnetenbüros telefoniert, kann es gar keinen Zweifel geben, dass es um Wahlkampfaktivitäten geht: Bürgerfragen, die Politikerinnen und Politiker über unser Wahlportal erreichen, stehen explizit im Kontext des Wahlkampfs. Auch die Beantwortung der Kandidaten-Check-Thesen ist eindeutig auf den Wahlkampf gerichtet und nicht auf die Öffentlichkeitsarbeit für (vergangene) Parlamentsarbeit.

Wenn wir nachfragen, ob der Einsatz für den Wahlkampf aus der Mitarbeiterpauschale des Bundestags bezahlt wird, wird dies oftmals ganz offen bejaht und damit gerechtfertigt, man habe ja ansonsten nichts zwischen zwei Legislaturperioden zu tun. Ein Mitarbeiter erzählte ganz offen: „Alle machen das so.“ Diesen Eindruck bestätigt auch ein anderer Mitarbeiter gegenüber Report Mainz. In einer Pressemitteilung des SWR heißt es:

Ein ehemaliger Mitarbeiter, 5 Jahre lang beschäftigt bei einem CDU-Bundestagsabgeordneten und bei der CDU-Fraktion, sagte ‚Report Mainz‘: „Alle Abgeordneten, wirklich alle, beschäftigen ihre Mitarbeiter auch zu Wahlkampfzwecken. Zwar wissen alle theoretisch, dass sie das nicht tun dürfen, aber praktisch hält sich keiner dran.“ Die Mitarbeiter seien im Wahlkampf viel unterwegs, würden diesen für den Abgeordneten von A bis Z managen. Das ginge schon immer so und in den letzten Monaten vor dem Wahltermin würden sie nichts anderes als Wahlkampf machen.

Wie der Bundestags den Rechtsbruch schützt

Wenn es also tatsächlich (so gut wie) alle so machen und diese Praxis sogar recht offen kommuniziert wird, fragt man sich, warum niemand einschreitet und dieses Vorgehen verhindert. Wer sich auf die Suche nach Antworten macht erfährt: Versuche, gegen den offenkundigen Missbrauch von Steuermitteln vorzugehen, gab es schon zu genüge. Doch bei den Versuchen ist es geblieben.

Eine Tragödie in 5 Akten.

Akt 1: Der Bundesrechnungshof

Schon 1992 wollte der Bundesrechnungshof (BRH) die gesetzeskonforme Verwendung der Mitarbeiterpauschale überprüfen. Doch der Bundestag verwehrte der „unabhängigen, selbständigen und weisungsfreien“ Institution die Prüfung.

Dabei stützte sich die Bundestagsverwaltung in Rücksprache mit den Fraktionen auf Art. 38 und Art. 48 (3) GG, die Freiheit des Mandats. „Die Verwendung der Mittel […] falle allein in den politischen Verantwortungsbereich der Mitglieder des Deutschen Bundestages. Eine Prüfung durch den Bundesrechnungshof komme in diesem Bereich deshalb insgesamt nicht in Betracht.“

Der Rechnungshof beschwerte sich damals über die Bundestagsverwaltung: „Aufgrund von Vorbehalten aus dem parlamentarischen Bereich verwehrte sie ihm [dem Bundesrechnungshof], im einzelnen zu prüfen, ob die Mittel nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen und entsprechend den ‚Ausführungsbestimmungen für den Ersatz von Aufwendungen, die den Mitgliedern des Deutschen Bundestages durch die Beschäftigung von Mitarbeiter(innen)n entstehen, ‚ verwendet worden sind.“

Obwohl der BRH die Argumentation und Rechtsauffassung des Bundestages nicht teilte und sich in seinem Prüfrecht nach Art. 114 Abs. 2 GG eingeschränkt sah, hat er seit 1992 keinen weiteren Versuch unternommen, die Prüfung durchzuführen oder gar einzuklagen. Das könnte auch damit zu tun haben, dass der Präsident und der Vizepräsident des Bundesrechnungshofs vom Bundestag auf Vorschlag der Bundesregierung bestimmt. An der Spitze der Prüfbehörde steht seit 2014 Kay Scheller, den die Große Koalition mit breiter Mehrheit wählte. Scheller ist mit den Vorgängen im Bundestag bestens vertraut: Zuvor arbeitete er rund 15 Jahre für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, seit 2005 als Fraktionsdirektor.

Akt 2: Der Wahlprüfungsausschuss

Ende 2013 haben (mindestens) drei Bürger Beschwerde gegen die Bundestagswahl 2013 eingelegt und diese damit begründet, dass es wegen der Verwendung von Abgeordnetenmitarbeitern im Wahlkampf illegale Parteienfinanzierung gab. Die Kandidaten mit Abgeordnetenmandat hätten einen unerlaubten Vorteil gehabt, der so groß sei, dass er das Wahlergebnis beeinflusst habe. Rechtsanwalt Ulrich Barth aus Berlin und Bürger aus Leipzig beriefen sich auf die oben verlinkte Reportage von ‚Report Mainz‘.

Doch der Wahlprüfungsausschuss entgegnete damals lapidar: Es „lässt sich dem Beitrag […] nicht entnehmen, ob, wie und von wem Abgeordnetenmitarbeiter im Rahmen des Wahlkampfs zur Bundestagswahl 2013 bezahlt worden sind. Aus dem Wahlkampfeinsatz allein ergibt sich nämlich noch nicht dessen unzulässige Bezahlung“ (S. 47 f. und 63 f.). Damit wurde die Beschwerde abgelehnt. Der Wahlprüfungsausschuss befand es seinerzeit nicht für nötig, andere Personen zu befragen, die Sachdienliches zu der Frage beisteuern hätten können. Solange ein Beschwerdeführer dem Ausschuss nicht wasserdichte Beweise vorlegt, prüft der Ausschuss also auch nicht selbst. Dabei hätte es hierfür nur einige Anrufe in den Abgeordnetenbüros bedurft.

Akt 3: Das Bundesverfassungsgericht

Wenn man mit seinem Wahleinspruch beim Wahlprüfungsausschuss vom Bundestag scheitert, bleibt nur noch der Weg vor das Bundesverfassungsgericht. Mindestens Ulrich Barth (s.o.) und Hans-Herbert von Arnim sind diesen Weg gegangen. Mitte 2014 haben sie gegen die Zurückweisung ihrer Einsprüche beim Wahlprüfungsausschuss Beschwerde eingelegt. Beide Verfahren sind bis heute nicht entschieden.

Das Bundesverfassungsgericht teilt auf Nachfrage mit, dass ein Entscheidungstermin derzeit nicht absehbar sei. Berichterstatter in beiden Fällen ist der Verfassungsrichter Peter Müller, der in seiner Zeit als Ministerpräsident des Saarlands vom dortigen Verfassungsgerichtshof verurteilt wurde, als Amtsträger seine Partei CDU illegal im Wahlkampf unterstützt zu haben. Man könnte einerseits Befangenheit des Richters vermuten oder wohlwollend sarkastisch anmerken, dass es sich also um einen Experten im Bereich der illegalen Parteifinanzierung handeln muss. Befangenheitsanträge sind jedoch in beiden Wahlprüfungsbeschwerden abgelehnt worden. Trotz vier Sachstandsanfragen an das Gericht durch von Arnim konnte noch keine Entscheidung herbeigeführt werden.

Die Bundestagswahl 2013, um die es in den Verfahren geht, ist mit der Wahl vom 24. September endgültig Geschichte. Selbst wenn das Gericht zu der Auffassung käme, dass sich Kandidatinnen und Kandidaten von fünf Parteien einen unerlaubten Vorteil verschafft haben und die Wahl verfassungswidrig war, könnte sie aus naheliegenden Gründen nicht mehr wiederholt werden.

Akt 4: Die Staatsanwaltschaft

In dem oben erwähnten ‚Report Mainz‘-Beitrag sagt der Verfassungsrechtler Hans-Herbert von Arnim: „Da es sich bei der Verwendung von Abgeordnetenmitarbeitern für den Wahlkampf um eine zweckwidrige Verwendung öffentlicher Mittel handelt, liegt hier der Tatbestand der Untreue nahe. Hier müssen meines Erachtens die Staatsanwaltschaften ermitteln.“ Daraufhin gingen mehrere Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Berlin wegen des Verdachts der Untreue ein. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen Martin Burkert (SPD), Steffen Bilger (CDU), Bettina Herlitzius (Grüne) und Steffen Bockhahn (Linke), deren Fälle in dem Report-Beitrag gezeigt werden. Ermittlungen gegen Unbekannt – also weitere Abgeordnete – wurden von der Staatsanwaltschaft nicht eröffnet, obwohl aus dem Beitrag ersichtlich war, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt, sondern um eine systematische illegale Praxis.

Alle vier Ermittlungsverfahren wurden eingestellt, weil die Staatsanwaltschaft den übereinstimmenden Aussagen der betroffenen Abgeordneten und ihren Mitarbeitern Glauben schenkte, wonach die Mitarbeiter nicht im „klassischen Wahlkampf“ eingesetzt worden seien. Damit sind Wahlkampftätigkeiten wie Haustürbesuche, Standbetreuung in der Fußgängerzone, Geschenke verteilen u.ä. gemeint. Andere Wahlkampftaktivitäten, die offenbar nicht als klassisch erachtet werden wie die Vorbereitung von Wahlkampfveranstaltungen, das Verfassen von Grußworten oder die Beantwortung von Bürgerfragen im Kandidatenprofil bei abgeordnetenwatch.de, wurden von der Staatsanwaltschaft nicht untersucht.

In einer Szene des Report Mainz-Beitrags ist zu sehen, wie Abgeordnetenmitarbeiter Tätigkeiten nachgehen, die dem „klassischen Wahlkampf“ zuzuordnen sind. Gegenüber der Staatsanwaltschaft behaupteten die Abgeordneten und ihre Mitarbeiter, diese Szenen seien von den Autoren des Films inszeniert worden. Die Redakteure wurden allerdings nicht um ihre Sicht der Dinge gebeten.

(Details zu den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen finden sich in den Unterlagen der Beschwerde von von Arnim beim Verfassungsgericht.)

Akt 5: Der Bundestag

Der Ältestenrat des Bundestags hat Ausführungsbestimmungen zu der Regelung im Abgeordnetengesetz erlassen. Darin regelt Nr. 7 Absatz 2: „Inhalt und Umfang der Beschäftigung seines Mitarbeiters bestimmt das Mitglied des Bundestages, das auch die Verantwortung für die bestimmungsgemäße Verwendung der Haushaltsmittel trägt.“ Das ist die einzige Präzisierung, die es zu der Formulierung „[…] zur Unterstützung bei der Erledigung seiner parlamentarischen Arbeit“ im Abgeordnetengesetz gibt. Man könnte aber auch sagen, dass dies keine Präzisierung ist. Denn in Wirklichkeit wird hier die Verantwortung und Kontrolle auf die Personen übertragen, die eigentlich kontrolliert werden müssten.

Die Bundestagsverwaltung behauptet, man könne die Abgeordneten nicht kontrollieren, weil ihre Arbeit und die Verwendung der ihnen zur Verfügung gestellten Ressourcen unter den Schutz des freien Mandats fallen. Dieser Schutz des freien Mandats schließt aber eine Kontrolle der Mittelverwendung nicht aus, denn die Fraktionen genießen denselben Schutz aus Art. 38 (1) GG und werden im Gegensatz zu den Abgeordneten vom Bundesrechnungshof kontrolliert.

Die Abgeordneten/Kandidaten, die das Pech hatten, in der ‚Report Mainz‘-Sendung portraitiert zu werden und anschließend den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ausgesetzt waren, haben z.T. in der Sendung und später in den Befragungen durch die Polizei zu Protokoll gegeben, dass sie sich vom Bundestag genaue Regeln gewünscht hätten, was genau erlaubt und was verboten ist. Im Klartext bedeutet das: Der Bundestag erlässt ein Gesetz, das die Arbeit seiner Mitglieder regeln soll und das in seiner Formulierung so ungenau ist, dass die Betroffenen – als die Abgeordneten selbst – nicht wissen, wie es ausgelegt werden soll.

Das Bollwerk des Bundestags

Der Bundestag hat eine so hohe Schutzmauer um die Abgeordneten gezogen, dass sie Steuermittel für ihren Wahlkampf missbrauchen können, ohne Sanktionen befürchten zu müssen. Von der letzten Sitzungswoche bis zum Wahltag werden ca. 15 Millionen Euro Mitarbeiterpauschale ausgezahlt. So wird von Bundestag und Abgeordneten ein Verfassungsbruch begangenen. Denn die Chancengleichheit der Kandidaten und der Parteien ist dadurch nicht mehr gewährleistet. Mögliche Kontrollorgane wie Staatsanwaltschaft, Bundesrechnungshof oder Bundesverfassungsgericht, können das Problem nicht lösen, solange der Bundestag sich einer Bearbeitung des Problems verwehrt und die Institutionen ihre Möglichkeiten der Kontrolle nicht ausschöpfen.

Quelle: https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/bundestag-baut-schutzmauer-um-illegale-wahlkampfpraktiken-0

Gruß an die Erkennenden

TA KI

Abgeordnete kassieren Millionensummen von Unternehmen


 

Ideen, um Politik transparenter zu machen, gibt es zuhauf. Die wohl pfiffigste lautet: Die Kleidung der Abgeordneten mit Nebeneinkünften mit Firmenlogos versehen – schon weiß die Öffentlichkeit Bescheid.

Noch allerdings muss man sich Informationen zu den Nebentätigkeiten der Abgeordneten mühsam zusammensuchen. abgeordnetenwatch.de hat die Selbstauskünfte aller 655 Abgeordneten, die in der laufenden Wahlperiode ein Bundestagsmandat innehatten, erfasst und ausgewertet. Die Ergebnisse zeigen, wie ausgeprägt die (finanziellen) Verflechtungen zwischen Abgeordneten und der Wirtschaft sind.

Zunächst: Die große Mehrheit der Parlamentarier verfügt über keinerlei meldepflichtige Einkünfte von mehr als 1.000 Euro im Monat bzw. 10.000 Euro im Jahr. Lediglich jeder vierte Bundestagsabgeordnete – 178 von 655 – hat im Laufe der 18. Wahlperiode etwas hinzuverdient, unter dem Strich 26,5 Mio. Euro bis 48,7 Mio. Euro. Genauere Angaben sind nicht möglich, da die Offenlegungsregeln wenig transparent sind: Was ein Abgeordneter nebenher kassiert, muss er nicht in Euro und Cent genau offenlegen, sondern in einer von zehn Einkunftsstufen.

Exklusiver Zugang zu Politikerinnen und Politikern

Unter den Abgeordneten mit besonders hoch vergüteten Unternehmensposten sind zahlreiche bekannte Politikerinnen und Politiker:

  • Der frühere Forschungsminister Heinz Riesenhuber (CDU) kassierte als stellvertretender Verwaltungsratschef der Schweizer Beteiligungsgesellschaft HBM Healthcare Investments AG zwischen 2014 bis 2016 mindestens 350.000 Euro, wahrscheinlich sogar deutlich mehr. Allein für das Jahr 2015 bezog er Einkünfte der nach oben offenen Einkunftsstufe 10 („mehr als 250.000 Euro“). Dass Riesenhuber im Bundestag dem Wirtschaftsausschuss angehört, verleiht der Angelegenheit besondere Brisanz.
  • Bundestagsvizepräsidentin Ulla Schmidt (SPD) kassiert als Verwaltungsrätin des Schweizer Pharmakonzerns Siegfried Holding AG pro Monat zwischen 3.500 und 7.000 Euro. Inklusive eines stattlichen Zusatzhonorars für 2016 belaufen sich ihre Einkünfte von der Pharmalobby auf 127.500 bis 205.000 Euro. Problematisch hier: Schmidt ist mit den Abläufen im Gesundheitsministerium bestens vertraut – sie war dort jahrelang Ministerin.
  • Der Kohlekonzern RAG zahlte an Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) in der laufenden Wahlperiode zwischen 120.000 und 200.000 Euro. Gemeinsam mit Lammert sitzt im RAG-Aufsichtsrat auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Joachim Poß, der eine Vergütung in gleicher Höhe erhielt.
  • Die Nürnberger Versicherung überwies der CSU-Abgeordneten Dagmar Wöhrl seit 2013 zwischen 342.000 und 525.000 Euro. Wöhrl sitzt im Aufsichtsrat der Konzernmutter und zweier Tochterunternehmen. Weitere 275.000 bis 375.000 Euro zahlte die Schweizer Privatbank Bank I.Safra Sarasin an die CSU-Politikerin für einen Posten im Verwaltungsrat.

Dass Abgeordnete in einem Unternehmen eine Funktion ausüben, ist in vielerlei Hinsicht ein Problem. Das größte ist: Konzerne erhalten auf diese Weise einen privilegierten und exklusiven Zugang zur Politik, den andere Unternehmen, Vereine oder die Bürgerinnen und Bürger nicht haben.

Und so gut wie immer fließt Geld. In 119 Fällen (xls|ods)  haben Unternehmen und Banken einen Bundestagsabgeordneten in der laufenden Wahlperiode dafür bezahlt, wenn dieser eine Funktion ausübte. In den vergangenen vier Jahren kassierten  Bundestagsabgeordnete zwischen 4,6 und 7,6 Mio. Euro für Posten in Aktiengesellschaften, GmbHs und Banken – nachfolgend eine Übersicht nach Abgeordneten.

Übersicht: Die Einkünfte von Abgeordneten aus Unternehmensposten

Nachname Vorname Partei Posten in folgenden Unternehmen
Einkünfte aus
Posten (min)
Einkünfte aus
Posten (max)
2
Harbarth Stephan CDU SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwalts AG 1.000.000,00€ 1.000.000,00€
3
Wöhrl Dagmar CSU
Bank I.Safra Sarasin Ltd.;
Nürnberger Beteiligungs-AG;
Nürnberger Krankenversicherung AG;
Nürnberger Lebensversicherung AG
617.000,00€ 900.000,00€
4
Riesenhuber Heinz CDU
HBM Healthcare Investments AG;
Reclay Holding GmbH
455.000,00€ 550.000,00€
5
Holzenkamp Franz-Josef CDU
AGRAVIS Raiffeisen AG;
LVM-Krankenversicherungs AG;
LVM-Lebensversicherungs AG
255.500,00€ 532.000,00€
6
Fuchs Michael CDU
Kienbaum Consultants International GmbH;
RHODIUS Mineralquellen und Getränke GmbH & Co. KG;
Schmiedewerke Gröditz GmbH;
Triton Beteiligungsberatung GmbH;
Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
251.000,00€ 460.000,00€
7
Schmidt Ulla SPD
K&S Sozialbau AG;
Philips GmbH;
Siegfried Holding AG
199.500,00€ 419.000,00€
8
Lerchenfeld
Philipp Graf
von und zu
CSU Krones AG 150.000,00€ 225.000,00€
9
Freese Ulrich SPD
Lanxess AG;
Lausitz Energie Kraftwerke AG;
Lausitz Energie Bergbau AG;
Vattenfall GmbH; VIVAWEST GmbH;
VIVAWEST Wohnen GmbH
139.000,00€ 265.000,00€
10
Bosbach Wolfgang CDU
AHG Allgemeine Hospitalgesellschaft AG;
DBV Deutsche Beamten-Versicherung AG;
Signal Iduna Allgemeine Versicherung AG
125.000,00€ 255.000,00€
11
Poß Joachim SPD RAG Deutsche Steinkohle AG 120.000,00€ 200.000,00€
12
Lühmann Kirsten SPD
BTA Betriebs- und Anlagegesellschaft mbH;
Deutsche Bahn AG;
Nürnberger Beamten Lebensversicherung AG
110.000,00€ 225.000,00€
13
Ramsauer Peter CSU
CNC – Communications & Network Consulting AG;
Münchener Hypothekenbank eG;
Aebi Schmidt Holding AG
96.000,00€ 185.000,00€
14
Mißfelder Philipp CDU Impulsus clean Technologies GmbH;
Thiel Capital LLC
80.000,00€ 125.000,00€
15
Funk Alexander CDU Sirrix AG 75.000,00€ 100.000,00€
16
Nüßlein Georg CSU on-collect solutions AG;
Sfirion AG
72.000,00€ 214.000,00€
17
Röring Johannes CDU
Deutscher Bauernverlag GmbH;
LVM Pensionsfonds-AG;
WL BANK AG Westfälische Landschaft Bodenkreditbank
64.000,00€ 135.000,00€
18
Schindler Norbert CDU CropEnergies AG 60.000,00€ 110.000,00€
19
Bareiß Thomas CDU Deutsche Rockwool GmbH + Co. OHG 60.000,00€ 120.000,00€
20
Kahrs Johannes SPD ROCKWOOL Beteiligungs GmbH 60.000,00€ 120.000,00€
21
Meiwald Peter GRÜNE EWE AG 60.000,00€ 120.000,00€
22
Vogel Volkmar CDU Deutsche Rockwool GmbH + Co. OHG 60.000,00€ 120.000,00€
23
Schummer Uwe CDU RWE Power AG 45.000,00€ 90.000,00€
24
Friedrich Hans-Peter CSU Friedrich-Baur-GmbH 44.000,00€ 154.000,00€
25
Klimke Jürgen CDU Industrie-Contact AG 44.000,00€ 154.000,00€
26
Röttgen Norbert CDU Macquarie Group 30.000,00€ 60.000,00€
27
Hampel Ulrich SPD BASF Coatings AG 28.000,00€ 60.000,00€
28
Henke Rudolf CDU Deutsche Ärzteversicherung-AG 28.000,00€ 60.000,00€
29
Reichenbach Gerold SPD Deutsche Telekom AG 28.000,00€ 60.000,00€
30
Steffel Frank CDU Spielbank Berlin Gustav Jaenecke GmbH & Co. KG 28.000,00€ 60.000,00€
31
Höschel Mathias Edwin CDU PVS holding GmbH 24.500,00€ 49.000,00€
32
Pfeiffer Joachim CDU Kofler Energies Power AG 22.000,00€ 45.000,00€
33
Hahn Florian CSU IABG – Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH 22.000,00€ 45.000,00€
34
Steinbrück Peer SPD
Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA;
ThyssenKrupp AG
22.000,00€ 45.000,00€
35
Burkert Martin SPD DEVK Vermögensvorsorge- und Beteiligungs-AG 20.000,00€ 70.000,00€
36
Freiherr von Stetten
Christian CDU KRIWAN Industrie-Elektronik GmbH 15.000,00€ 30.000,00€
37
Mahlberg Thomas CDU Sparkasse Duisburg 15.000,00€ 30.000,00€
38
Hajduk Anja GRÜNE mdex AG 14.000,00€ 30.000,00€
39
Hartmann Sebastian SPD Kreissparkasse Köln 14.000,00€ 30.000,00€
40
Koschyk Hartmut CSU SeniVita Sozial gemeinnützige GmbH 14.000,00€ 30.000,00€
41
Spahn Jens CDU Sparkasse Westmünsterland 14.000,00€ 30.000,00€
42
Tiefensee Wolfgang SPD K&S Sozialbau AG 14.000,00€ 49.000,00€
43
Lauterbach Karl SPD Rhön-Klinikum AG 7.000,00€ 15.000,00€
44
Schlecht Michael LINKE Volksfürsorge AG 7.000,00€ 15.000,00€
45
46
Summe: 4.608.500,00€ 7.591.000,00€

.

Wer steckt hinter „Vertragspartner 3“?

Doch die Vergütungen von Unternehmensposten sind lediglich die gut sichtbare Spitze des Eisbergs, wenn es um bezahlte Nebentätigkeiten geht. In vielen anderen Fällen bleibt vollkommen unklar, wer die Geldgeber der Abgeordneten sind – auch hier geht es um Millionenbeträge.

Wer ist zum Beispiel der Großkunde mit der Bezeichnung „Vertragspartner 3“, von dem der CDU-Bundestagsabgeordnete Johannes Röring als Inhaber eines Energie- und Düngemittelbetriebs zweimal mindestens 250.000 Euro erhielt? Die Frage ist deswegen von Belang, weil die Öffentlichkeit nur durch Kenntnis der Geldgeber beurteilen kann, ob bei einem Volksvertreter ein Interessenkonflikt besteht. Doch nach den Veröffentlichungsregeln des Bundestages können Freiberufler und Selbständige wie Röring ihre Geldgeber hinter Bezeichnungen wie „Kunde“, „Vertragspartner“ oder „Mandant“ verbergen, nicht einmal deren Branche muss genannt werden.

Es gibt zahlreiche Beispiele für beträchtliche Zahlungen an Abgeordnete aus anonymer Quelle. Eine Auswahl:

Dass es sich bei den horrenden Beträgen um Bruttozuflüsse handelt, denen oftmals Ausgaben für Mitarbeitergehälter und Investitionen gegenüberstehen, ändert an dem grundsätzlichen Problem nichts: Volksvertreter unterhalten Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen – und diese bleiben vollkommen im Dunkeln. Für die laufende Legislaturperiode belaufen sich die Nebeneinkünfte, die Abgeordnete aus anonymen Quellen erhielten, auf 6,6 bis 11,3 Mio. Euro.

Das ist zu tun

Zu viel Nähe zwischen Abgeordneten und Unternehmen ist gefährlich für unsere Demokratie. Deswegen braucht es aus Sicht von abgeordnetenwatch.de folgende Maßnahmen:

  • Alle Nebeneinkünfte müssen endlich vollständig auf den Tisch, mitsamt der Geldgeber. Dass Abgeordnete Millionensummen aus anonymen Quellen kassieren, ist nicht hinnehmbar.
  • Ein verbindliches und weitreichendes Lobbyregister muss eingeführt werden. Die Öffentlichkeit hat ein Anrecht zu erfahren, welche Kontakte es zwischen Lobbyisten und Politikern gibt und wer an Gesetzen mitwirkt.
  • Lobbyjobs in der Wirtschaft müssen verboten werden. Hierzu existieren konkrete Vorschläge: Eine aktuelle Studie der gewerkschaftsnahen Otto Brenner Stiftung regt beispielsweise an, Nebentätigkeiten bei den Unternehmen, Verbänden oder Organisationen zu untersagen, die in einem künftigen Lobbyregister eingetragen sind.

Gesamtübersicht: Alle Nebeneinkünfte der Bundestagsabgeordneten in dieser

Wahlperiode (Bruttozuflüsse)

mit * gekennzeichnete Abgeordnete sind mit Stichtag 27.07.2017 nicht mehr im Bundestag, wurden jedoch für die Berechnung berücksichtigt.
2
Nr. Nachname Vorname Partei Summe alle min Summe alle max
3
1 Lerchenfeld Philipp Graf von und zu CSU 2.198.500,00 € 3.161.000,00 €
4
2 Röring Johannes CDU 1.984.000,00 € 3.112.000,00 €
5
3 Gauweiler* Peter CSU 1.888.500,00 € 2.493.500,00 €
6
4 Stegemann Albert CDU 1.583.500,00 € 1.792.500,00 €
7
5 Harbarth Stephan CDU 1.175.000,00 € 1.250.000,00 €
8
6 Michelbach Hans CSU 1.000.000,00 € 1.000.000,00 €
9
7 Wöhrl Dagmar CSU 705.000,00 € 1.208.000,00 €
10
8 Rief Josef CDU 686.000,00 € 1.178.500,00 €
11
9 Steinbrück* Peer SPD 644.000,00 € 1.112.500,00 €
12
10 von der Marwitz Hans-Georg CDU 637.500,00 € 1.029.000,00 €
13
11 Ramsauer Peter CSU 605.000,00 € 1.237.500,00 €
14
12 Henke Rudolf CDU 539.000,00 € 1.133.000,00 €
15
13 Straubinger Max CSU 511.000,00 € 825.000,00 €
16
14 Riesenhuber Heinz CDU 478.000,00 € 598.500,00 €
17
15 Uhl Hans-Peter CSU 440.000,00 € 771.500,00 €
18
16 Fuchs Michael CDU 358.000,00 € 679.500,00 €
19
17 Freese Ulrich SPD 342.000,00 € 700.000,00 €
20
18 Scheuer Andreas CSU 309.000,00 € 663.500,00 €
21
19 Kruse Rüdiger CDU 308.000,00 € 660.000,00 €
22
20 Nietan Dietmar SPD 308.000,00 € 660.000,00 €
23
21 Tauber Peter CDU 308.000,00 € 660.000,00 €
24
22 Röttgen Norbert CDU 292.500,00 € 592.000,00 €
25
23 De Ridder Daniela SPD 290.500,00 € 614.500,00 €
26
24 Holzenkamp Franz-Josef CDU 287.500,00 € 644.000,00 €
27
25 Bosbach Wolfgang CDU 238.500,00 € 521.000,00 €
28
26 Murmann Philipp CDU 238.000,00 € 500.000,00 €
29
27 Kühne Roy CDU 237.500,00 € 490.500,00 €
30
28 Gysi Gregor LINKE 229.500,00 € 459.000,00 €
31
29 Nüßlein Georg CSU 227.000,00 € 525.500,00 €
32
30 Schindler Norbert CDU 221.000,00 € 616.500,00 €
33
31 Burkert Martin SPD 216.000,00 € 474.000,00 €
34
32 Frieser Michael CSU 208.500,00 € 489.000,00 €
35
33 Schmidt Ulla SPD 199.500,00 € 419.000,00 €
36
34 Albani Stephan CDU 198.000,00 € 462.000,00 €
37
35 Fechner Johannes SPD 189.000,00 € 484.500,00 €
38
36 Gutting Olav CDU 182.000,00 € 265.000,00 €
39
37 Mißfelder* Philipp CDU 180.000,00 € 275.000,00 €
40
38 Radwan Alexander CSU 179.500,00 € 518.000,00 €
41
39 Post Achim SPD 165.000,00 € 330.000,00 €
42
40 Lühmann Kirsten SPD 154.000,00 € 379.000,00 €
43
41 Wellmann Karl-Georg CDU 154.000,00 € 308.000,00 €
44
42 Wadephul Johann CDU 149.500,00 € 391.500,00 €
45
43 Auernhammer Artur CSU 148.000,00 € 270.000,00 €
46
44 Barley Katarina SPD 133.000,00 € 285.000,00 €
47
45 Güntzler Fritz CDU 132.000,00 € 462.000,00 €
48
46 Lammert Norbert CDU 127.000,00 € 214.000,00 €
49
47 Grindel* Reinhard CDU 126.000,00 € 255.000,00 €
50
48 Willsch Klaus-Peter CDU 124.000,00 € 308.000,00 €
51
49 Lauterbach Karl SPD 122.000,00 € 253.500,00 €
52
50 Poß Joachim SPD 120.000,00 € 200.000,00 €
53
51 Strebl Matthäus CSU 120.000,00 € 200.000,00 €
54
52 Brandt Helmut CDU 113.500,00 € 192.000,00 €
55
53 Höschel Mathias Edwin CDU 112.000,00 € 350.000,00 €
56
54 Strothmann Lena CDU 104.000,00 € 274.000,00 €
57
55 Hirte Heribert CDU 92.500,00 € 267.500,00 €
58
56 Färber Hermann CDU 88.000,00 € 308.000,00 €
59
57 Steffen Sonja SPD 88.000,00 € 298.500,00 €
60
58 Hennrich Michael CDU 80.000,00 € 242.000,00 €
61
59 Lange Ulrich CSU 76.000,00 € 143.500,00 €
62
60 Funk* Alexander CDU 75.000,00 € 100.000,00 €
63
61 Hardt Jürgen CDU 67.000,00 € 161.000,00 €
64
62 Bareiß Thomas CDU 66.500,00 € 137.500,00 €
65
63 Hauer Matthias CDU 65.000,00 € 127.500,00 €
66
64 Dehm Diether LINKE 60.000,00 € 120.000,00 €
67
65 Kahrs Johannes SPD 60.000,00 € 120.000,00 €
68
66 Mahlberg Thomas CDU 60.000,00 € 178.000,00 €
69
67 Meiwald Peter GRÜNE 60.000,00 € 120.000,00 €
70
68 Ostermann Tim CDU 60.000,00 € 120.000,00 €
71
69 Vogel Volkmar CDU 60.000,00 € 120.000,00 €
72
70 Marschall Matern von CDU 57.000,00 € 177.000,00 €
73
71 Koschyk Hartmut CSU 56.000,00 € 177.000,00 €
74
72 Held Marcus SPD 54.000,00 € 189.000,00 €
75
73 Kippels Georg CDU 52.000,00 € 95.000,00 €
76
74 Heider Matthias CDU 49.500,00 € 107.500,00 €
77
75 Trittin Jürgen GRÜNE 49.500,00 € 128.000,00 €
78
76 Castellucci Lars SPD 46.000,00 € 161.000,00 €
79
77 Seif Detlef CDU 45.500,00 € 144.500,00 €
80
78 Schummer Uwe CDU 45.000,00 € 90.000,00 €
81
79 Friedrich Hans-Peter CSU 44.000,00 € 154.000,00 €
82
80 Grotelüschen Astrid CDU 44.000,00 € 154.000,00 €
83
81 Kalb Bartholomäus CSU 44.000,00 € 154.000,00 €
84
82 Klimke Jürgen CDU 44.000,00 € 154.000,00 €
85
83 Krellmann Jutta LINKE 44.000,00 € 154.000,00 €
86
84 Lemme Steffen-Claudio SPD 44.000,00 € 154.000,00 €
87
85 Luczak Jan-Marco CDU 44.000,00 € 154.000,00 €
88
86 Mattfeldt Andreas CDU 44.000,00 € 154.000,00 €
89
87 Mayer Stephan CSU 44.000,00 € 154.000,00 €
90
88 Monstadt Dietrich CDU 44.000,00 € 154.000,00 €
91
89 Özdemir Cem GRÜNE 44.000,00 € 154.000,00 €
92
90 Schurer Ewald SPD 44.000,00 € 154.000,00 €
93
91 Selle Johannes CDU 44.000,00 € 154.000,00 €
94
92 Ulrich Alexander LINKE 44.000,00 € 154.000,00 €
95
93 Weber Gabi SPD 44.000,00 € 154.000,00 €
96
94 Weiler Albert CDU 44.000,00 € 154.000,00 €
97
95 Weisgerber Anja CSU 44.000,00 € 154.000,00 €
98
96 Wittke Oliver CDU 44.000,00 € 154.000,00 €
99
97 Zech Tobias CSU 44.000,00 € 154.000,00 €
100
98 Zimmermann Sabine LINKE 44.000,00 € 154.000,00 €
101
99 Wagenknecht Sahra LINKE 43.000,00 € 101.000,00 €
102
100 Strobl* Thomas CDU 42.000,00 € 90.000,00 €
103
101 Spahn Jens CDU 41.000,00 € 93.000,00 €
104
102 Hartmann Sebastian SPD 32.500,00 € 67.000,00 €
105
103 Hauptmann Mark CDU 30.000,00 € 60.000,00 €
106
104 Müller Bettina SPD 30.000,00 € 63.500,00 €
107
105 Brackmann Norbert CDU 28.000,00 € 60.000,00 €
108
106 Bulmahn Edelgard SPD 28.000,00 € 60.000,00 €
109
107 Caesar Cajus CDU 28.000,00 € 60.000,00 €
110
108 Hampel Ulrich SPD 28.000,00 € 60.000,00 €
111
109 Heidenblut Dirk SPD 28.000,00 € 60.000,00 €
112
110 Höhn Bärbel GRÜNE 28.000,00 € 60.000,00 €
113
111 Jüttner Egon CDU 28.000,00 € 60.000,00 €
114
112 Middelberg Mathias CDU 28.000,00 € 60.000,00 €
115
113 Miersch Matthias SPD 28.000,00 € 60.000,00 €
116
114 Pronold Florian SPD 28.000,00 € 60.000,00 €
117
115 Reichenbach Gerold SPD 28.000,00 € 60.000,00 €
118
116 Spiering Rainer SPD 28.000,00 € 60.000,00 €
119
117 Steffel Frank CDU 28.000,00 € 60.000,00 €
120
118 Tiefensee* Wolfgang SPD 28.000,00 € 79.000,00 €
121
119 Flisek Christian SPD 27.000,00 € 94.500,00 €
122
120 Steiniger Johannes CDU 27.000,00 € 94.500,00 €
123
121 Gabriel Sigmar SPD 24.000,00 € 65.000,00 €
124
122 Freitag Dagmar SPD 22.000,00 € 48.500,00 €
125
123 Hahn Florian CSU 22.000,00 € 45.000,00 €
126
124 Pfeiffer Joachim CDU 22.000,00 € 45.000,00 €
127
125 Holmeier Karl CSU 21.000,00 € 42.000,00 €
128
126 Rainer Alois CSU 21.000,00 € 42.000,00 €
129
127 Schwarz Andreas SPD 19.500,00 € 40.500,00 €
130
128 Vaatz Arnold CDU 18.500,00 € 59.500,00 €
131
129 Jörrißen Sylvia CDU 17.000,00 € 59.500,00 €
132
130 Freiherr von Stetten Christian CDU 15.000,00 € 30.000,00 €
133
131 Diaby Karamba SPD 14.000,00 € 30.000,00 €
134
132 Dobrindt Alexander CSU 14.000,00 € 30.000,00 €
135
133 Gröhe Hermann CDU 14.000,00 € 30.000,00 €
136
134 Hajduk Anja GRÜNE 14.000,00 € 30.000,00 €
137
135 Hendricks Barbara SPD 14.000,00 € 30.000,00 €
138
136 Hirte Christian CDU 14.000,00 € 29.000,00 €
139
137 Karl Alois CSU 14.000,00 € 30.000,00 €
140
138 Nahles Andrea SPD 14.000,00 € 30.000,00 €
141
139 Schuster Armin CDU 14.000,00 € 30.000,00 €
142
140 Singhammer Johannes CSU 14.000,00 € 30.000,00 €
143
141 Strenz Karin CDU 14.000,00 € 30.000,00 €
144
142 Ripsam Iris CDU 13.000,00 € 45.500,00 €
145
143 Jost* Reinhold SPD 12.500,00 € 28.000,00 €
146
144 Daldrup Bernhard SPD 10.500,00 € 21.000,00 €
147
145 Pitterle Richard LINKE 9.500,00 € 28.000,00 €
148
146 Groden-Kranich Ursula CDU 9.000,00 € 31.500,00 €
149
147 Jung Xaver CDU 9.000,00 € 31.500,00 €
150
148 Jung Franz-Josef CDU 9.000,00 € 31.500,00 €
151
149 Schröder Kristina CDU 8.000,00 € 17.500,00 €
152
150 Bär Dorothee CSU 7.000,00 € 14.000,00 €
153
151 Hasselfeldt Gerda CSU 7.000,00 € 15.000,00 €
154
152 Janecek Dieter GRÜNE 7.000,00 € 15.000,00 €
155
153 Kramme Anette SPD 7.000,00 € 15.000,00 €
156
154 Mindrup Klaus SPD 7.000,00 € 15.000,00 €
157
155 Nouripour Omid GRÜNE 7.000,00 € 14.000,00 €
158
156 Schiefner Udo SPD 7.000,00 € 15.000,00 €
159
157 Schlecht Michael LINKE 7.000,00 € 15.000,00 €
160
158 Müller Carsten CDU 6.500,00 € 17.500,00 €
161
159 Bahr Ulrike SPD 6.000,00 € 21.000,00 €
162
160 Zypries Brigitte SPD 5.500,00 € 14.000,00 €
163
161 Lindholz Andrea CSU 5.000,00 € 17.500,00 €
164
162 Roth Claudia GRÜNE 4.500,00 € 10.500,00 €
165
163 Beyer Peter CDU 3.500,00 € 7.000,00 €
166
164 Schick Gerhard GRÜNE 3.500,00 € 7.000,00 €
167
165 Schneider Carsten SPD 3.500,00 € 7.000,00 €
168
166 Hüppe Hubert CDU 3.000,00 € 10.500,00 €
169
167 Mutlu Özcan GRÜNE 2.000,00 € 7.000,00 €
170
168 Nick Andreas CDU 2.000,00 € 7.000,00 €
171
169 Rebmann Stefan SPD 2.000,00 € 7.000,00 €
172
170 Beck Volker GRÜNE 1.000,00 € 3.500,00 €
173
171 Heinrich Frank CDU 1.000,00 € 3.500,00 €
174
172 Hornhues Bettina CDU 1.000,00 € 3.500,00 €
175
173 Korte Jan LINKE 1.000,00 € 3.500,00 €
176
174 Maag Karin CDU 1.000,00 € 3.500,00 €
177
175 Meister Michael CDU 1.000,00 € 3.500,00 €
178
176 Riebsamen Lothar CDU 1.000,00 € 3.500,00 €
179
177 Silberhorn Thomas CSU 1.000,00 € 3.500,00 €
180
178 Steineke Sebastian CDU 1.000,00 € 3.500,00 €
283
284
Summe: 26.532.000,00 € 48.705.000,00 €

.

Fragen an die Abgeordneten?

Auf abgeordnetenwatch.de können Sie Abgeordnete zu ihren Nebentätigkeiten und -einkünften befragen. Hier geht es zu unserem Frageportal. Beachten Sie, dass während des laufenden Bundestagswahlkampfes ausschließlich die Direktkandidatinnen und -kandidaten befragt werden können. Sollten Sie Abgeordnete nicht finden, gibt es hierfür zwei Erklärungen: Entweder sie kandidieren lediglich auf der Landesliste ihrer Partei – oder sie treten nicht wieder an.

 


 

Da wegen des 10-Stufen-Systems keine Angaben über die tatsächliche Höhe der Nebeneinkünfte möglich sind, haben wir jeweils die unterste sowie die oberste Grenze der zehn Verdienststufen herangezogen. Beispiel: Bei einem Abgeordneten, der auf der Bundestagshomepage Einkünfte der Stufe 6 (zwischen 50.000 und 75.000 Euro) aufführt, flossen 50.000 Euro in die Berechnung seiner Mindesteinkünfte bzw. 75.000 Euro in die Berechnung seiner maximalen Einkünfte ein. Da die Höchststufe 10 („über 250.000 Euro“) nach oben hin offen ist, haben wir zur Berechnung der maximalen Einkünfte nur einen Betrag von 250.000 Euro herangezogen. In diesen Fällen kann die Summe der maximalen Einkünfte in Wirklichkeit noch sehr viel höher liegen. Monatliche Einkünfte wurden mit 44 multipliziert (1. November 2013 bis einschließlich Juni 2017), sofern ein Abgeordneter nicht explizit ein anderes Start- oder Enddatum angegeben hat. Nebeneinkünfte mit der Angabe „jährlich“ wurden mit 4 multipliziert. Eingeflossen in die Berechnung sind sämtliche Einkünfte, die von den Abgeordneten seit Beginn der Legislaturperiode am 22. Oktober 2013 auf der Bundestagshomepage veröffentlicht wurden. Bundestagsabgeordnete müssen ihre Einkünfte innerhalb von drei Monaten nach Erhalt beim Bundestagspräsidenten melden, sie werden anschließend auf der Bundestagshomepage veröffentlicht. Wegen der dreimonatigen Übergangsfrist kann es sein, dass ein Abgeordneter in den vergangenen Wochen eine Zahlung erhalten hat, diese aber noch nicht in seinem Bundestagsprofil aufgeführt wird. Stand aller Angaben ist der 01.06.2017.

Ein Dank gilt der Otto Brenner Stiftung, die für diese Auswertung die Entwicklung eines Tools unterstützt hat. Dieses erlaubt uns auch künftig, die Angaben zu den Nebeneinkünften der Abgeordneten von der Bundestagshomepage einzulesen und in strukturierter Form in den Profilen auf abgeordnetenwatch.de öffentlich zu machen. 

 

Mitarbeit: Martin Reyher, Meike Röttjer, Marthe Ruddat, Andrea Knabe-Schönemann, Boris Hekele, Melanie Bloch

Quelle: https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/2017-08-02/abgeordnete-kassierten-millionen-aus-der-wirtschaft

Gruß an die Erwachten

TA KI

Regierung will mit neuem BKA-Gesetz das ärztliche Berufsgeheimnis kippen


Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten fordern eine wesentliche Änderung des neuen Entwurfes zum Bundeskriminalamtgesetz (BKA-Gesetz). “Das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt erfordert einen ausnahmslosen verfassungsrechtlichen Schutz des ärztlichen Berufsgeheimnisses”, sagte Dr. Silke Lüder, Vizevorsitzende der Freien Ärzteschaft, am Donnerstag in Hamburg . Dem aktuellen Gesetzentwurf zufolge sollen jedoch Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten ihren Schutz als Berufsgeheimnisträger vor staatlicher Ausspähung und Überwachung verlieren. Hingegen sollen Geistliche, Bundestagsabgeordnete und nun auch alle Rechtsanwälte geschützt bleiben.

“Für uns Ärzte”, betont Lüder, “ist das völlig inakzeptabel. Das Arzt-Patienten-Verhältnis gehört zum Kernbereich privater Lebensführung der Bürger, deren Schutz das Bundesverfassungsgericht 2016 in seiner Entscheidung gegen das bisherige BKA-Gesetz verlangt hat.” Die Ärztekammern in Niedersachsen und Hamburg haben bereits in Beschlüssen den Bundestag aufgefordert, den Gesetzentwurf entsprechend zu ändern. Damit ist auch die Bundesärztekammer gefordert, sich für den Schutz der ärztlichen Tätigkeit vor staatlicher Überwachung einzusetzen.

Seit 2009 ist es den staatlichen Behörden laut BKA-Gesetz erlaubt, vorbeugend zur Abwehr schwerer Straftaten Telefon- und Onlineüberwachungen bei Verdächtigen und ihren Kontaktpersonen durchzuführen, Spähsoftware auf Computern und anderen Endgeräten zu installieren sowie Wohnungen über Ton und Bild verdeckt zu überwachen. Das BKA-Gesetz beschränkt das in der Strafprozessordnung geregelte Zeugnisverweigerungsrecht für Berufsgeheimnisträger. FÄ-Vize Lüder kritisiert: “Die Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht kann nicht Gegenstand einer Abwägungsentscheidung sein. Sie bildet die Grundlage unserer ärztlichen Tätigkeit und schützt die Grundrechte unserer Patienten.”

Quelle: http://opposition24.com/regierung-bka-gesetz-berufsgeheimnis/308027

Gruß an die Wissenden

TA KI

Wegen Armenien-Resolution: Türkei bereitet Anklage vor – Deutsch-Türkischen Abgeordneten droht Haft


Die Armenien-Resolution schlagt weitere Wellen: Die Erdogan-Regierung plant nun offenbar elf türkischstämmige Abgeordnete des Bundestags, die die Resolution zum Genozid unterstützt haben, zu verklagen. Im Fall einer Verurteilung drohen den deutschen Politikern Haftstrafen in der Türkei.

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Die Verabschiedung der Armenien-Resolution könnte dramatische Konsequenzen für die elf türkischen Abgeordneten des deutschen Bundestages haben.

Der türkische Juristenverband Hukuki Mücadele Dernegi (HMD) geht nun gerichtlich gegen diese Politiker vor, berichten Deutsche Wirtschafts Nachrichten unter Berufung auf türkische Medien.

Obwohl die betroffenen Abgeordneten in Deutschland leben, können Juristen diese Politiker, auf rechtlicher Grundlage des Artikels 301 des türkischen Strafgesetzbuchs, belangen. In dem Artikel heißt es, dass derjenige mit sechs Monaten bis zu zwei Jahren Gefängnisstrafe bestraft werden darf, der „die türkische Nation, den Staat der Türkischen Republik, die Große Nationalversammlung der Türkei, die Regierung der Türkischen Republik und die staatlichen Justizorgane öffentlich herabsetzt,“ so DWN.

Demnach gilt der HMD-Verband als regierungsnah und das Vorgehen könnte mit der Staatsanwaltschaft durchaus abgestimmt sein. Sollten die elf Bundestagsabgeordneten verurteilt werden, drohe ihnen bei einer Einreise in die Türkei die Verhaftung und Gefängnis.

Bei den betroffenen Politikern handelt es sich um Cem Özdemir, Mahmut Özdemir, Aydan Özoguz, Metin Hakverdi, Cansel Kiziltepe, Gülistan Yüksel, Ekin Deligöz, Özcan Mutlu, Sevim Dagdelen, Azize Tank und Cemile Giousouf.

DWN zitiert aus einer Mitteilung des Verbandes: „Die Armenier-Resolution des Bundestags hat keinerlei rechtliche Wirkung, da sie gegen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 15. Oktober verstößt. Der Gerichtshof hatte entschieden, dass in der Armenier-Frage im Gegensatz zum Holocaust verschiedene Ansichten geäußert werden dürfen.“

Der Grünen-Politiker Cem Özdemir steht seit der Abstimmung besonders im Kreuzfeuer. Er wird wegen der Resolution in der Türkei heftig kritisiert. Gegen Özdemir gab es bereits Morddrohungen. Die Türken werfen ihm laut DWN auch vor, vor einigen Jahren noch das Gegenteil dessen gesagt zu haben, wofür er heute kämpft.

Anders als Deutschland, Russland und Frankreich, die das Massaker an den Armeniern als Genozid betiteln, geht die USA, Großbritannien und die Niederlande auf Distanz. Sie werden den Begriff Genozid für das Massaker an den Armeniern, bei dem 800.000 bis 1.5 Millionen Menschen ermordet wurden, nicht verwenden, so DWN.

Deutsche Politiker kritisieren Erdogan

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) kritisierte den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan wegen der verbalen Angriffe gegen türkischstämmige Bundestagsabgeordnete. Das Auswärtige Amt zitierte zudem den türkischen Geschäftsträger in Berlin zum Gespräch und machte das „Unverständnis“ der Bundesregierung deutlich, berichtet „T-Online“.

Die deutschen Parlamentarier seien „frei gewählte Abgeordnete, ausnahmslos, und die Vorwürfe und die Aussagen, die da jetzt gemacht werden von der türkischen Seite, halte ich für nicht nachvollziehbar“, sagte Merkel in Berlin. Die Opposition im Bundestag hatte zuvor eine Reaktion der Kanzlerin auf die Verbalattacken aus der Türkei auf Bundestagsabgeordnete mit türkischen Wurzeln gefordert.

Erdogan reagierte erbost auf die Verabschiedung der Resolution. Nach der Abstimmung zog er umgehend den türkischen Botschafter aus Berlin ab, darüber hinaus warf er den türkischstämmigen Bundestagsabgeordneten, die für die Armenier-Resolution gestimmt hatten, vor, Sprachrohre der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu sein.

In deutschen Politikerkreisen sorgt Erdogans Vorgehen auf heftige Gegenreaktionen. Der Unionsgeschäftsführer Michael Grosse-Brömer (CDU) sagte: „Es ist überhaupt völlig inakzeptabel, Abgeordnete türkischer Abstammung wegen ihres Abstimmungsverhaltens massiv zu bedrohen.“ Er lasse sich von keinem Staatspräsidenten vorschreiben, wie er abstimme. „Das muss unser Selbstverständnis sein. Wir müssen hier ganz klar zusammenstehen.“

Von Seiten der Grünen heißt es, der türkische Präsident betreibe „offene Hetze“ gegen deutsche Abgeordnete. Bundestags-Vizepräsidentin Claudia Roth forderte Angela Merkel auf, bei Erdogan offiziell gegen dessen Vorwürfe zu protestieren. „Die Kanzlerin muss jetzt klar Stellung beziehen. Was Erdogan macht, verstößt gegen alle Gepflogenheiten“, sagte Roth so DWN. „Das darf man ihm nicht durchgehen lassen.“ (so)

Quelle: http://www.epochtimes.de/politik/welt/wegen-armenien-resolution-tuerkei-bereitet-anklage-vor-deutsch-tuerkischen-abgeordneten-droht-haft-a1335367.html

Gruß an die GANZE Wahrheit

TA KI

Wer ist schuld an Flüchtlings-Krise? Duma-Politiker antwortet Bundestagsabgeordneten


Alexej Puschkow

Alexej Puschkow, Chef des Auswärtigen Ausschusses der Staatsduma (russisches Parlamentsunterhaus), hat auf die Kritik aus dem Bundestag an den russischen Angriffen auf Terroristen in Syrien reagiert.

Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses im Bundestag, Norbert Röttgen (CDU), hatte das Vorgehen Russlands in Syrien als „Ausdruck eines brutalen Zynismus der Moskauer Politik“ bezeichnet.Puschkow twitterte dazu mit Ironie: „Im Bundestag hat man die russischen Angriffe gegen die Militanten in Syrien als Ausdruck eines ‚brutalen Zynismus bezeichnet‘. Eine ganz andere Sache sind die humanen Aggressionen von USA&Со. im Irak und Libyen!“

Der Duma-Abgeordnete verwies auch darauf, dass das Blutbad in Syrien lange vor Beginn des russischen  Luftwaffeneinsatzes begonnen habe: „Vor dem 30.09.15 hat Russland keine Luftangriffe in Syrien geflogen. Nicht wir, sondern die US-Politik im Nahen Osten hat den Flüchtlingstsunami ausgelöst. Der Bundestag sucht also am falschen Ort nach den Schuldigen.s

In Syrien dauert seit März 2011 ein bewaffneter Konflikt an, der laut Uno-Angaben bereits mehr als 220.000 Todesopfer gefordert hat. Den Regierungstruppen von Präsident Baschar al-Assad stehen islamistische Terrormilizen gegenüber, die verschiedenen bewaffneten Gruppierungen angehören. Die mächtigsten davon sind Daesh (Islamischer Staat, IS) und die al-Nusra-Front, die in den vergangenen Jahren weite Teile des Landes unter ihre Kontrolle gebracht hatten.

Die USA und ihre europäischen Verbündeten streben eine Entmachtung von Syriens Staatschef Assad an und unterstützen bewaffnete Oppositionsgruppen in Syrien, die gegen Assads Armee kämpfen. Russland hingegen hält die Regierung Assad für einzig legitim und unterstützt deren Kampf gegen die Terroristen.Die russische Luftwaffe fliegt seit Ende September auf Bitte der Regierung in Damaskus präzise Angriffe gegen Stellungen der Terrorgruppen. Parallel dazu ist eine US-geführte Koalition in Syrien aktiv, die dort seit 2014 ohne Zustimmung der Regierung  in Damaskus und deshalb entgegen dem Völkerrecht Angriffe fliegt. Nach US-Darstellung richten sich die Angriffe gegen die Terrororganisation Daesh (auch Islamischer Staat, IS), die jedoch seit Beginn des von den USA geführten Einsatzes sogar expandieren konnte.

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TA KI
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