Kennzeichenerfassung zwecks Überwachung: Brandenburg speichert Autofahrten auf Vorrat


PoliScan Surveillance: „Automatische Kennzeichenlesung mit höchster Performance“: Die Polizei Brandenburg speichert Kennzeichen aller Autos auf bestimmten Autobahnen.

Das hat die Polizei Berlin öffentlich bestätigt. Es ist umstritten, ob diese Auto-Vorratsdatenspeicherung legal ist. Erst kürzlich hat das Bundesverfassungsgericht ähnliche Systeme kritisiert.

In Brandenburg werden Kfz-Kennzeichen nicht nur nach Verdächtigen gerastert, sondern auch auf Vorrat gespeichert. Gestern haben Polizei und Staatsanwaltschaft in Berlin zugegeben:

Das vom Tatverdächtigen genutzte Fahrzeug […] wurde am Tag des Verschwindens Rebeccas von einer Verkehrsüberwachungsanlage auf der Bundesautobahn 12 zwischen Berlin und Frankfurt/Oder, am Montag, den 18. Februar 2019, um 10.47 Uhr und am darauf folgenden Tag, Dienstag, den 19. Februar 2019, um 22.39 Uhr, festgestellt.

Schon 2012 hat netzpolitik.org enthüllt, dass in Brandenburg Kennzeichen-Scanner nicht nur nach vorher definierten Kennzeichen fahnden, sondern mit einen „Aufzeichnungsmodus“ auch sämtliche Kennzeichen speichern können.

Ein Jahr später hat netzpolitik.org die Standorte der vier stationären Geräte veröffentlicht, darunter auch das aktuell diskutierte auf der Autobahn 12. Dabei dürfte es sich um das Produkt PoliScan Surveillance der Wiesbadener Firma Vitronic handeln.

Laut Journalisten ist die Polizei Brandenburg jetzt „stinksauer“, weil ihre Kollegen in Berlin das nun erneut öffentlich bekannt gemacht haben.

Wie lange die damit erhobenen Kennzeichen gespeichert werden, konnte auf Anhieb niemand sagen (Ex-Regierungsberater: Deutschland wird „Überwachungsgesellschaft“ – EU-Kommission stellt Plan zur groß angelegten Überwachung durch KI vor)

Straßenabschnitte flächendeckend erfasst

Schon 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht eine „automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen“ nur unter strengen Auflagen erlaubt. Es ist strittig, ob das Brandenburger System mit diesen Vorgaben vereinbar ist. Vor wenigen Wochen hatte das oberste Gericht zwei weitere Aspekte von Kennzeichen-Scannern für teilweise verfassungswidrig erklärt.

Auch die Landesdatenschutzbeauftragte Brandenburg prüft das System, seit vier Jahren. Sie geht davon aus, „dass die Kameras ständig Kennzeichen aufzeichnen und daher bestimmte Straßenabschnitte entgegen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts flächendeckend erfasst werden.“ Die Prüfbehörde hatte Mängel gerügt und „eine andere Rechtsmeinung als die Polizei“ vertreten.

Die Prüfung war damals noch nicht abgeschlossen: „Eine abschließende Prüfung und Bewertung der technisch-organisatorischen Ausgestaltung des Systems steht daher noch aus.“ Ob diese Prüfung mittlerweile abgeschlossen ist, konnte ein Sprecher der Landesdatenschutzbeauftragten auf Anfrage nicht sagen.

Auf Anfrage von netzpolitik.org haben Polizei und Politik in Berlin auf Brandenburg verwiesen (Totale Überwachung: So will Google unsere Stimmungen, Bewegungen und unser Verhalten überwachen).

Datenschutzbeauftragte prüft Sachverhalt

Ein Sprecher der Landesdatenschutzbeauftragten Brandenburg teilte uns mit, dass sie den Sachverhalt prüfen und das Polizeipräsidium Brandenburg heute um eine Stellungnahme bitten.

Eine Kennzeichenerfassung kann entweder präventiv erfolgen, nach dem Polizeigesetz Brandenburg, oder zur Strafverfolgung, nach Strafprozessordnung (u. a. § 111§ 100h§ 163e). Je nach Rechtsgrundlage gelten unterschiedliche Aufbewahrungs- und Löschfristen.

Die jüngsten Urteile des Bundesverfassungsgerichts beziehen sich auf Landespolizeigesetze, nicht die Strafprozessordnung. Welche Auswirkungen die Entscheidungen auf das Brandenburgische Polizeigesetz haben, wird derzeit geprüft. Auch der Innenausschuss des Landtags hat heute darüber diskutiert.

Piraten: „Völlig unverhältnismäßig“

Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei bei der Europawahl, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:

Den gesamten Fahrzeugverkehr auf einer Strecke auf Vorrat zu speichern halte ich für eine völlig unverhältnismäßige Strafverfolgungsmaßnahme. Ich rate Betroffenen, rechtlich dagegen vorzugehen, um diese Frage vor Gericht klären zu lassen. Deutschland darf sich nicht die Praxis etwa von Dänemark oder Großbritannien zu eigen machen, die Bewegungen jedes Autofahrers aufzuzeichnen und bis zu zwei Jahre lang zu speichern.

Polizei: „Beifang“ im Aufzeichnungsmodus

Eine Sprecherin der Polizei Brandenburg hat geantwortet. Sie bestätigt, dass das Auto vom Kennzeichenerfassungssystem KESY protokolliert wurde. Das System besitzt einen Fahndungsmodus, das nach definierten Kennzeichen sucht, und einen Aufzeichnungsmodus, der sämtliche Kennzeichen erhebt und speichert.

Das Kennzeichen des verdächtigen Autos war zum Erhebungszeitraum nicht im System zur Fahndung ausgeschrieben. Aber ein Richterbeschluss in einem anderen Strafverfahren hat die Aufzeichnung sämtlicher Kennzeichen erlaubt.

Und weil diese Daten schon erhoben und gespeichert waren, konnten sie auch im Nachhinein abgefragt und an die Berliner Polizei übermittelt werden. Die Brandenburger Polizei Brandenburg sprach hier explizit von „Beifang“.

Die aktuellen Urteile des Bundesverfassungsgerichts hält die Polizei Brandenburg nicht für relevant, diese gelten demnach nur für Bayern bzw. Baden-Württemberg und Hessen. Das Urteil von 2008 habe das Polizeigesetz Brandenburg „gelobt“.

Datenschützerin: „Keine gravierenden Mängel“

Ein Sprecher der Landesdatenschutzbeauftragten hat sich erneut gemeldet. Nach der Datenschutzüberprüfung 2015 hat die Polizei die „Verfahrensdokumentation“ des Systems nachgeliefert. „Im Ergebnis ihrer Auswertung haben wir hinsichtlich der Umsetzung der erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen – auch unter Berücksichtigung der vorangegangenen Vor-Ort-Prüfung – keine gravierenden Mängel festgestellt.“

Erneut betont die Behörde, dass es unterschiedliche Speicher- und Löschfristen für die erhobenen Daten gibt, je nach Rechtsgrundlage für die Datenerfassung. Eilfahndungen werden nach 24 Stunden gelöscht. Bei richterlichen Anordnungen von Beobachtung oder Observation hängt die Speicherfrist von der jeweiligen Dauer der Anordnung ab.

Darüber hinaus dürfen Strafverfolgungsbehörden erhobene Daten zum Zwecke künftiger Strafverfahren gem. § 484 StPO speichern. Die speichernde Stelle prüft nach festgesetzten Fristen, ob die Daten zu löschen sind (sog. Aussonderungsprüfung). Die Prüffristen ergeben sich regelmäßig aus § 489 Abs. 4 StPO.

Werden Daten zum Zwecke künftiger Strafverfahren in Dateien der Polizei gespeichert, gelten für die weitere Verwendung die Vorgaben des Brandenburgischen Polizeigesetzes (§ 484 Abs. 4 StPO, i. V. m. § 37 ff BbgPolG).

Quelle

Gruß an die Aufmerksamen

TA KI

 

Implantierpartys in Schweden – Wenn Technik unter die Haut geht


In Schweden tragen mittlerweile an die 3000 Menschen einen elektronischen, implantierten Chip. Er sei wie „eine elektronische Handtasche“. Doch das größte Risiko ist der Datenschutz.

Wenn Ulrika Celsing zur Arbeit geht, braucht sie keinen Schlüssel. Stattdessen hält die 28-jährige Schwedin einfach ihre linke Hand in die Höhe und schon öffnet sich die Glastür zu ihrem Büro. Wie bereits tausende ihrer Landsleute trägt sie dort unter der Haut einen Mikrochip. Der ist klein wie ein Reiskorn, hat aber riesige Einsatzmöglichkeiten. Ob elektronische Fahrkarte oder digitales Zahlungsmittel, das Implantat kann das Leben im Digitalzeitalter bequemer machen – oder auch gefährlicher, wie Kritiker warnen.

Für Celsing gehört der Miniaturchip inzwischen zum Alltag. „Zuerst wollte ich nur aus Spaß etwas Neues ausprobieren“, sagt sie. “

Ich wollte sehen, wie man das Leben in der Zukunft einfacher machen kann.“

Inzwischen nutzt sie den Miniaturchip wie eine elektronische Handtasche, auch ihre Karte fürs Fitnessstudio hat der Chip mittlerweile ersetzt. Wenn sie wollte, könnte sie ihn auch für Zugtickets nutzen. Innerhalb eines Jahres haben sich bei der schwedischen Bahngesellschaft SJ bereits 130 Nutzer für diesen Service angemeldet, bei dem die Kontrolleure dann die Hand des Fahrgastes scannen können.

Der Miniaturchip nutzt dabei das Prinzip der Near Field Communication (NFC), bei dem drahtlos Informationen ausgelesen werden. Diese Technik kommt inzwischen auch bei Kreditkarten zum Einsatz; auch die meisten Smartphones beherrschen den Nahfeldfunk. Die Implantate selbst sind dabei passiv, das heißt, sie enthalten zwar Informationen – selbst Daten von anderen Quellen lesen können sie aber nicht.

Kein Angst vor Mißbrauch

3000 Schweden haben einen solchen Chip inzwischen unter der Haut. Dabei stehen viele der rund zehn Millionen Einwohner des skandinavischen Landes nicht nur neuen Technologien, sondern auch dem Teilen privater Informationen grundsätzlich offener gegenüber als etwa die Menschen in Deutschland. Dass beispielsweise Angaben zum Einkommen des Nachbarn von jedermann bei den Behörden erfragt werden können, ist in Schweden seit langem gesellschaftlicher Konsens.

Celsing gesellte sich zu den Implantat-Vorreitern, als ihr Arbeitgeber – eine Agentur in Stockholm – eine Veranstaltung organisierte, bei der die Teilnehmer sich den Chip einpflanzen lassen konnten. Außer einem leichten Stich in der Hand habe sie bei der Injektion nicht viel gespürt, sagt sie.

Angst vor dem Missbrauch ihrer Daten hat die 28-Jährige nicht. „Ich glaube nicht, dass die gegenwärtige Technologie so weit ist, dass die Chips gehackt werden können“, sagt sie.

Aber vielleicht denke ich in der Zukunft anders darüber. Dann kann ich ihn ja immer noch wieder ‚rausnehmen.“

Größtes Risiko: Datenschutz

Kritisch sieht die Implantate hingegen der Mikrobiologe Ben Libberton, der im südschwedischen Lund in einem Labor für Lasertechnologie arbeitet. Die Chips könnten Infektionen oder Reaktionen des körpereigenen Immunsystems verursachen, warnt er.

Das größte Risiko bestehe allerdings beim Datenschutz. „Im Moment sind die gesammelten Datenmengen, die von den Implantaten geteilt werden, noch klein“, sagt er. Aber das werde sich in Zukunft höchstwahrscheinlich ändern.

„Wenn ein Chip eines Tages ein medizinisches Problem feststellen kann, wer erfährt dann davon – und wann?“, fragt Libberton. Je mehr Daten an einem Ort gespeichert würden, desto höher sei das Risiko, „dass sie gegen uns verwendet werden“.

Einen Chip unter der Haut hat inzwischen auch der 59-jährige Anders Brannfors, der sich das kleine Elektronikteilchen bei einer „Implantierparty“ einsetzen ließ. Doch so sehr ihn die Technologie auch neugierig machte – einige Wochen später hat er die Funktionen der 2.0-Version von sich selbst noch immer nicht genutzt. Auch das analoge Leben bleibt also weiter möglich. (afp)

Quelle

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Gruß an die ungläubig Schauenden

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TA KI