Bayern – Im Kurs „Sachkundelehrgang Entblutungsschnitt bei Schafen“, angeboten durch eine Münchner Behörde, kann der schächtungswillige Hobbymetzger das blutige Handwerk erlernen.
In einer Münchner Landesanstalt bietet die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) jedes Jahr einen „Sachkundelehrgang Entblutungsschnitt bei Schafen“ an. Dort lernt der zukünftige Halsdurchschneider in Theorie und Praxis, wie man einem Schaf den Hals durchtrennt, so dass es auch den muslimischen Ansprüchen genügt.
Unter behördlicher Anleitung die Kehle aufschlitzen
Wie die SZ in ihrem Artikel berichtet, nehmen die meisten Teilnehmer aus religiösen Gründen an dem blutigen Halsdurchneidelehrgang teil. Der Islam will es so, weiß die linksdrallige Alpenprawda zu berichten. Denn bei dem islamischen Gemetzel, auch Schächten genannt, muss ein Rechtgläubiger den tödlichen Schnitt setzen. Und das darf der Muslim in Deutschland nur, wenn er dem örtlichen Veterinäramt belegen kann, dass er einen solchen Lehrgang bestanden hat, also „sachkundig“ dem ausgelieferte Tier die Kehle aufschlitzen kann.
Um die eventuell an dieser Stelle schon etwas aufgebrachten Gemüter des einen oder anderen Lesers zu beruhigen, wird im SZ-Artikel darauf hingewiesen, dass es dem „Staat“ nicht nur um die religiöse Regeln gehe, sondern auch um den Tierschutz. Denn: Es gehe hier nicht um das rituelle Schlachten ohne Betäubung, denn diese sei ja in Deutschland grundsätzlich verboten und dürfe nur in Ausnahmen aus religiösen Gründen praktiziert werden.
Eine dreiste Lüge der SZ, da mit der massenhaften Einwanderung von muslimischen Menschen bei Leibe nicht mehr von Ausnahmen gesprochen werden kann, wenn wie am Fließband Anträgen zum Halal-Schlachten stattgegeben wird. Wie Jouwatch berichtete, machte das Bundesverfassungsgericht die Ausnahme zur Regel. Nach Schätzungen der deutschen Bundestierärztekammer, die zu diesem Thema ein Gutachten vorgelegt hatte, wurden 2014 – als noch vor der Massenimmigration von Hunderttausenden gläubigen Muslimen – bis zu 500.000 Tiere pro Jahr aus religiösen Gründen in Deutschland betäubungslos geschächtet.
Der Muslim muss schnell schneiden …
Die SZ geht auf diese „Problematik“ nicht ein. Es wird vom Türken Hamza Öztürk, dem syrische „Flüchtling“ Baion, der jetzt in einer Schäferei arbeitet und wegen der unglaublichen Nachfrage nach islamischen Schlachtungen am Kurs teilnimmt oder aber über 71-jährige Tunesier Zid berichtet, die brav den Ausführungen des Kurs leitenden Amtstierarztes Peter Scheibl lauschen.
So erfahren die angehenden Halsdurchtrenner, dass man mit einem einzigen Schnitt auf jeder Seite des Halses sowohl die Vene als auch die Arterie des Tieres durchtrennen müsse. Dabei aber nicht bis zur Wirbelsäule schneiden – so der fachkundige Hinweis – sonst werde das Messer stumpf. Die Zusicherung des Tierarztes, dass die rund 25 Sekunden anhaltende Betäubung das Tier nicht tötet, dürfte für die anwesenden Muslime wohl die wichtigste Information des Kurses sein, da genau das ihre archaische Ideologie vorschreibt.
… ansonsten durchlebt das Tier die islamische Hölle
Seibl informiert noch darüber, dass auch das betäubte Tier behutsam zu behandeln sei, da es sonst aus der Betäubung aufwache und dann bei vollem Bewusstsein den Kehlschnitt und den darauf folgenden, minutenlangen Todeskampf – verbunden mit Schmerzen und Angst – durchlebt. Zudem müsse der Muslim acht Sekunden nach der Betäubung dem Tier die Kehle aufgeschlitzt haben, da später die Betäubung nicht mehr ausreichend lang anhalte und das Tier – wie bereits beschrieben- leide.
Ihren unkritischen Erlebnisbericht schließt die SZ damit, den breit lächelnden tunesischen Kursteilnehmer zu seiner bestandenen Prüfung zu befragen. Der nächste, behördlich betreute „Entblutungskurs beim Schaf“ findet am 18. Juli statt, heißt es auf der LfL-Internetseite. (SB)
Quelle
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Gruß an die, die das Leben respektvoll behandeln
TA KI
Du benennst es völlig richtig:
seit 1956 sind alle Wahlen ungültig- sprich:
jeder der zu Wahl geht, seine Stimme ABGIBT und in eine URNE wirft, begeht eine STRAFTAT!!!
iCH war einmal wählen um mein 18tes Lebensjahr herum, habe mir anschließend alle Parteibücher zur damaligen Zeit durchgelesen, da iCH in der Bezirksschülervertretung in NRW war- da iCH wiederholt Schülersprecherin wurde-
UND habe anschließend JEDE Wahl boykottiert- Da in allen Parteibüchern prinzipiell der gleiche „Mist „stand- in leicht abgewandelter Formulierung, seither bin iCH mit dem Thema durch.
Wer wählt- auch nur zum Schein- anerkennt das System, selbst wenn er den Wahlschein ungültig macht ( Zerreißen, durchstreichen… etc.) kann er dies niemals beweisen, jeder Wähler muß sich im Vorfeld ausweisen, somit ist die Anerkennung der Wahl, des Wahlgeschehens dokumentiert- er hat keinerlei Beweis dafür, daß er nur teilnahm, um die Ungültigkeit der Wahl und die Ungültigkeit mit seiner Stimme zu dokumentieren…
Wer wählt verrät und begeht eine Straftat- das ist die Quintessenz, die iCH daraus
schließe