Jo Conrad unterhält sich mit Arne von Hinkelbein über gesetzliche Zahlungsmittel, die wenig bekannt sind, z.B. Schuldscheine, woraus sich vielfältige Möglichkeiten ergeben, Forderungen auszugleichen.
Jo Conrad unterhält sich mit Arne von Hinkelbein über gesetzliche Zahlungsmittel, die wenig bekannt sind, z.B. Schuldscheine, woraus sich vielfältige Möglichkeiten ergeben, Forderungen auszugleichen.
Der „Focus“ vermeldet:
In Deutschland bahnt sich eine Diskussion über eine Katzensteuer an. Während die großen Parteien noch skeptisch gegenüber einer möglichen Besteuerung sind, ist die Grüne Jugend offen. Sie fordert „umfassende Analysen“.
Nachdem die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vergangene Woche in einem ausführlichen Kommentar mit zahlreichen Vorurteilen gegen die süßen Vierbeiner mobil gemacht hat schaltet sich jetzt die Politik ein.
Die Grüne Jugend könnte sich eine solche Steuer durchaus vorstellen, berichtet die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“. Das Blatt zitiert den Bundessprecher der Junggrünen, Moritz Heuberger, mit der Forderung nach „umfassenden Analysen“ des Katzenproblems.
Eigentlich könnte man froh sein, dass die Grünen so etwas fordern, würden sie doch damit wohl endgültig bei der nächsten Wahl aus dem Bundestag fliegen.
Aber wie bei fast allem, was die Grünen fordern und verbieten wollen, scheint auch hier eine mächtige Lobby dahinter zu stehen. Die dts-Nachrichtenagentur vermeldet:
Der Deutsche Jagdverband kann sich eine Katzensteuer als Maßnahme zur Senkung der Zahl der Katzen ohne Besitzer in Deutschland vorstellen. „Angesichts von 2,5 Millionen besitzerlosen, unterernährten Katzen, die die Artenvielfalt gefährden, fordern wir, dass Katzenbesitzer mehr Verantwortung übernehmen“, sagte Hartwig Fischer, Präsident des Deutschen Jagdverbandes, der „Bild“ (Montag). Ein Schritt in die richtige Richtung sei die Umsetzung des Paderborner Modells, sagte er weiter.
Die Stadt Paderborn hatte 2008 die Kastrations- und Meldepflicht für alle Katzen verordnet. „Wenn das nicht hilft, ist die Politik gefordert, weitere Maßnahmen zu treffen, zu denen auch eine Katzensteuer gehören könnte“, sagte Fischer weiter. In Deutschland gibt es geschätzt etwa 13 Millionen Katzen.
Natürlich würde diese Steuer wieder nur die Armen treffen, aber das ist halt typisch für eine Lobbypartei wie die Grünen
Symbolfoto: Pixabay/ CC0 Public Domain
Quelle: http://www.journalistenwatch.com/2017/01/23/katzensteuer-gruene-in-der-hand-der-jaegerlobby/
Gruß an die, die ihre Tiere hegen
TA KI
Für Kinder, die ab 1. Juli 2015 geboren werden, gibt es mit dem Elterngeld Plus weitreichende Änderungen: Die neue Variante des einkommensabhängigen Elterngeldes bietet Müttern und Vätern die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten und trotzdem staatliche Unterstützung zu erhalten.
Die Eltern bekommen zwar beim Elterngeld Plus nur halb so viel Geld wie die Bezieher des regulären Elterngeldes. Dafür ist aber der Zeitraum, in dem die Familie Unterstützung erhält, mit 24 Monaten doppelt so lang wie bisher. Genutzt werden kann die Regelung im Zeitraum zwischen dem dritten und dem achten Lebensjahr des Kindes. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht mehr erforderlich.
Zudem können beide Elternteile ihre Elternzeit in je drei statt bisher in zwei Abschnitte aufteilen. Soll der dritte Block Elternzeit zwischen dem vollendeten dritten und achten Lebensjahr genommen werden, kann der Arbeitgeber dies aus dringenden betrieblichen Gründen dann aber ablehnen.
Die Anmeldefrist für die Elternzeit für den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes wird auf 13 Wochen erhöht. Die für die Elternzeit vor dem dritten Geburtstag beläuft sich nach wie vor nur auf die sieben Wochen davor.
Arbeiten Mutter und Vater beide jeweils zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche, gibt es einen Partnerschaftsbonus. Das heißt, die Unterstützung wird noch für weitere vier Monate bezahlt, sodass sich die Bezugsdauer für Elterngeld auf maximal 28 Monate erhöht.
Das Existenzminimum – laut Pfändungstabelle ein monatlicher Grundfreibetrag, der nicht gepfändet werden darf – steigt am ersten Juli von 1045,08 auf 1073,88 Euro. Auslöser ist die Erhöhung des Grundfreibetrages im Einkommensteuergesetz zum ersten Januar von 8130 auf 8354 Euro. Er bildet die Grundlage für die Pfändungstabelle. Erhöht werden entsprechend auch die Freigrenzen bei unterhaltspflichtigen Personen.
Ab dem ersten Juli 2015 steigen die Zahlungen aus der Rentenkasse in den neuen Bundesländern um 2,5 Prozent, in den alten Bundesländern sind es 2,1 Prozent. Errechnet wird die Rente aus den im Verlauf des Arbeitslebens angesammelten Entgeltpunkten. Wie viel die wert sind, hängt vom sogenannten Rentenwert ab. Er steigt in den alten Ländern von 28,61 auf 29,21 Euro. Für die neuen Länder klettert er von 26,39 Euro auf 27,05 Euro. Damit steigt er von 92,2 Prozent auf 92,6 Prozent des Westwertes.
Ein versicherter Arbeitnehmer erwirbt in einem Jahr genau einen Entgeltpunkt, wenn er exakt den Durchschnittslohn verdient. Der oft genannte Eckrentner arbeitet 45 Jahre und verdient – unrealistischerweise – in dieser Zeit immer exakt den Durchschnittslohn. Seine Rente beträgt im Westen demnach 1314,45 Euro. Er bekäme 27 Euro mehr. Eine monatliche Rente von 1000 Euro steigt um 20,97 Euro in den alten Bundesländern und um 25,01 Euro in den neuen Bundesländern.
Für Bezieher einer Hinterbliebenenrente oder einer Erziehungsrente steigen am Juli die Freibeträge, die sie verdienen können, ohne dass es zu Kürzungen bei der Rente kommt. Laut der Deutschen Rentenversicherung Bund erhöhen sie sich ab dem 1. Juli in Westdeutschland von 755,30 Euro auf 771,14 Euro und in Ostdeutschland von 696,70 Euro auf 714,12 Euro.
Und bei volljährigen Waisen entfällt ab dem 1. Juli die Anrechnung des eigenen Einkommens auf die Waisenrente. Ihre Waisenrenten werden künftig immer in voller Höhe gezahlt.
Deutschlands Wirtschaft leidet unter den bürokratischen Auflagen. Allein die Informationspflichten schlagen bei den Unternehmen laut Statistischem Bundesamt mit jährlich fast 43 Milliarden Euro zu Buche. Aus diesem Grund macht die Bundesregierung Ernst mit dem Bürokratieabbau – ab dem ersten Juli wird eine Bürokratiebremse eingeführt.
Jedes Bundesministerium muss im gleichen Umfang, mit dem es durch neue Vorschriften und Auflagen weitere Belastungen für die Wirtschaft aufbaut, an anderer Stelle Belastungen abbauen. Außen vor bleiben allerdings Belastungen, die die Bundesregierung nicht selbst zu verantworten hat, etwa die Umsetzung von Verfassungsgerichtsurteilen oder EU-Richtlinien.
Ist bei einem Gesetz der damit ausgelöste bürokratische Aufwand für die Wirtschaft so groß, dass das verantwortliche Ministerium selbst nicht für ausreichende Kompensation sorgen kann, dann soll der Ausgleichsbedarf auf alle Ressorts verteilt werden, so die Vorstellung der Bundesregierung.
Für viele galt es als einzig verständlicher Tarif im öffentlichen Personennahverkehr: Schwarzfahren kostet 40 Euro. Damit ist nun Schluss, das Fahren ohne gültigen Beförderungsschein oder die Beförderungserschleichung, wie es offiziell heißt, wird ab ersten Juli um 20 Euro teurer.
Damit wird das „erhöhte Beförderungsentgelt“ nach zwölf Jahren erstmals angehoben. Durch Fahrgäste ohne Ticket entgehen Nahverkehrsanbietern laut eigenen Berechnungen bis zu 250 Millionen Euro im Jahr.
Der Notgroschen auf dem Konto ist ab Anfang Juli besser vor dem Verlust bei Bankenpleiten geschützt. Dann tritt das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Einlagensicherungsrichtlinie in Deutschland in Kraft – eine Reaktion auf die weltweite Finanzkrise, die die Pleite der US-Bank Lehman Brothers 2008 ausgelöst hatte.
Wie bisher schon bleibt es im Fall einer Bankenpleite beim gesetzlich garantierten EU-Einlagenschutz von bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank. Dieses Mindestschutzniveau soll ab dem 3. Juli in allen 28 EU-Staaten gelten. Deutsche Banken haben aber ein Einlagensicherungssystem, das in der Regel über die europäischen Garantien hinausgeht. Auch Sparkassen und Volksbanken verfügen über eigene Sicherungssysteme. Relevant sind die neuen Regeln deshalb in erster Linie für deutsche Kunden von ausländischen Banken.
Im kommenden Jahr sollen die hiesigen Sparer zudem schneller an ihr Geld kommen. Kontoinhaber sollen Einlagen innerhalb von sieben Arbeitstagen zurückerhalten – in Deutschland bereits ab dem 1. Juni 2016 und nicht wie EU-weit spätestens 2024. Derzeit gilt eine Frist von 20 Tagen.
Für besonders schutzbedürftige Einlagen – etwa solche aus dem Verkauf einer Privatimmobilie – besteht ein Schutz von bis zu 500.000 Euro. Er gilt für bis zu sechs Monate nach Einzahlung. Die grenzüberschreitende Abwicklung soll zudem vereinfacht werden.
Bei einer Pleite eines Geldhauses in einem anderen EU-Land, das auf dem deutschen Markt mit einer Zweigstelle vertreten ist, arbeiten die jeweiligen Sicherungssysteme automatisch zusammen, so die Finanzexpertin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Dorothea Mohn. Auch für Fremdwährungskonten gilt die gesetzliche Einlagensicherung. Bislang wurden nur Einlagen in Euro oder einer EU-Währung erfasst. Entschädigt wird in Euro.
Die Lkw-Maut wird zum Monatswechsel für weitere 1100 Kilometer auf Bundesstraßen mit mindestens zwei Fahrspuren je Richtung erhoben. Derzeit gilt die Lkw-Maut auf etwa 12.800 Kilometern Bundesautobahnen und 1200 Kilometern Bundesstraßen, so das Bundesverkehrsministerium.
Zudem sollen ab 1. Oktober 2015 auch Lkw ab 7,5 Tonnen Gesamtgewicht in die Maut einbezogen werden. Bislang sind nur Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von zwölf Tonnen mautpflichtig.
Quelle: http://www.welt.de/finanzen/article143296395/Das-aendert-sich-am-1-Juli-fuer-die-Deutschen.html
Gruß an das Volk- dem Financiere dieser Gesetzesschreiber
TA KI
Kleinere Straftaten könnten künftig nur noch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, womit Polizeikräfte dort nicht mehr zum Einsatz kommen müssten. Wie die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ berichtet, reagiert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) mit diesen Plänen sowohl auf neue personelle Belastungen durch Terrorismusgefahren und Kriminalität, als auch auf drohende Pensionierungen.
Der stellvertretende Vorsitzende der GdP, Arnold Plickert, sagte der Zeitung, zu diesen kleineren Straftaten könnten Delikte wie Beleidigung, Sachbeschädigung oder Schwarzfahren zählen. Künftig soll die Ahndung eines Vergehens als Ordnungswidrigkeit demnach dann ausreichen, wenn sie nicht von Mehrfachtätern verübt werde.
Quelle: https://de.nachrichten.yahoo.com/polizei-kleinen-straftaten-mehr-ermitteln-072116172.html
Wegen 20€ im Bereich der OWIG ( z.b. Falschparkens) werden zur Zeit massenhaft Menschen in Gefängnisse gesteckt- Die Summen werden künstlich durch sog. Bearbeitungsgebühr utopisch nach oben revidiert, so daß aus ursprünglich 20€ mit einem Mal 120€ werden, obwohl Widersprüche eingereicht, und sich mit dem geltenden Gesetz intensiv auseinandergesetzt wird. Wenn ein solcher Mensch auf Grund seiner intensiven Studien der geltenden Gesetze dann erstaunt feststellt, daß nicht nach dem Gesetz, sondern einfach gegen ihn gehandelt wird, kommt es nicht selten dazu, daß zukünftig der OWIG unterliegenden polizeilichen „Anliegen“ – durch solch Betroffene- in Bezugnahme auf nicht geltendes angewendetes (Un-) Recht widersprochen wird…
Liebe POlizei, kann es sein, daß euch bewußt wird, daß ihr gegen das Gesetz immer mehr Menschen in Gefängnisse stecken sollt, weil ihr den Auftrag dazu erhalten habt?? Das ganze OHNE amtliche Legitimierung UND ihr lediglich über Dienstausweise verfügt, die ihr ( obwohl es das geltende Gesetz vorschreibt) nur sehr widerwillig vorzeigt, wenn überhaupt?? UND NEIN, es reicht nicht aus, daß ihr ein buntes Auto und eine der Polizei als Erkennung dienende Uniform anhabt, denn eine Uniform kann sich jeder im Kostümverleih aushändigen lassen…. UND Nein, nicht jeder der sich mit dem Gesetz beschäftigt hat und feststellen muß, daß willkürlich und eben NICHT nach Gesetzeslage gegen ihn gehandelt wird ist zwangsläufig „Reichsdeutscher“, auch in den Fortbildungen die man euch zuteil werden läßt „hinkt“ Vieles an der Realität vorbei…
Wir sind nicht gegen euch, warum auch wir kennen euch nicht einmal… Wir sind viel mehr an eurer Seite, ihr ward mal unser “ Freund und Helfer“, leider geht euch allzuoft die höfliche Umgangsform verloren, ihr geht sogar soweit und beleidigt ohne Grund Menschen, oder legt sie in Handschellen, weil deren Bekleidung euch mutmaßen läßt, daß sie „gewissen Gesinnungen“ unterlege… UND DAS IST SO GESCHEHEN!!! Gruß TA KI
Eigentlich sollte die neue Gesundheitskarte die alte am ersten Oktober ersetzen. Nun ist es der erste Januar 2015, ab dem gesetzlich Krankenversicherte die neue elektronische Gesundheitskarte mit Chip und Foto endgültig brauchen. Denn Ärzte können Patienten während einer Übergangszeit ab Oktober auch mit der alten Karte weiter behandeln. Darauf weisen die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der Krankenkassen hin.
Danach verliert sie definitiv ihre Gültigkeit – unabhängig von dem aufgedruckten Datum. „Es ist für alle Beteiligten gut, dass nun endlich Klarheit herrscht. Insbesondere war uns wichtig, dass die Ärzte die Sicherheit haben, auch noch im vierten Quartal dieses Jahres über die alte Krankenversichertenkarte abrechnen zu können“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen.
Die niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte können ihre Leistungen noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres über die alte Karte abrechnen. Rezepte, die auf die alte Karte ausgestellt wurden, sollen aber auch noch im nächsten Jahr eingelöst werden können.
Die siebte Novelle der Verpackungsverordnung tritt ab Oktober 2015 in Kraft. Wichtigster Punkt für Industrie und Handel: Die so genannte Eigenrücknahme wird ersatzlos gestrichen. Große Mengen des Verpackungsmülls wurden schon seit Jahren als Eigenrücknahmen deklariert.
Die Idee: Leere Konservendosen, Shampooflaschen oder Zahnpastatuben landen nicht in der Gelben Tonne, sondern können zurück ins Geschäft gebracht werden. Das ist allerdings in der Realität kaum passiert.
„Eigenrücknahmen gelten als Schlupflöcher“, heißt es bei der Bundesregierung. Hersteller müssten für so gesammelte Verpackungen keine Entsorgungsgebühren an die Firmen des Dualen Systems zahlen. „So zahlen sie für immer geringere Mengen Müll Lizenzgebühren an das Duale System.“
Viele Kunden würden Recycling-Abfälle jedoch nicht in den Laden zurückbringen, sondern in die gelbe Tonne stecken. „Recycling-Unternehmen holen sie ab, obwohl die Hersteller nicht für deren Entsorgung gezahlt haben und bleiben dann auf den Kosten sitzen.“
Ab 1. Oktober gilt für alle Beschäftigten der Abfallwirtschaft bundesweit ein Mindestlohn von 8,86 Euro. Damit müssen auch Betriebe den Mindestlohn zahlen, die nicht tariflich gebunden sind. Die Abfallwirtschaft hat seit dem 24.06.2014 einen neuen Tarifvertrag. Er bezieht auch die Straßenreinigungs- und Winterdienste ein.
In der Branche sind rund 180.000 Menschen beschäftigt. Die Tarifparteien haben beantragt, die vereinbarten Mindestlöhne für alle Arbeitgeber der Branche zum sechsten Mal in Folge für allgemeinverbindlich zu erklären. Die Mindestlöhne gelten auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, wenn sie Beschäftigte nach Deutschland entsenden.
Der Gesetzliche Mindestlohn von 8,50 pro Stunde gilt ab dem 1. Januar 2015 flächendeckend für alle Branchen. Allerdings sind noch bis Ende 2016 Mindestlöhne unter 8,50 Euro erlaubt, wenn allgemeinverbindliche Mindestlohn-Tarifverträge gelten.
Spätestens 2017 muss auch in diesen Branchen mindestens 8,50 Euro pro Stunde gezahlt werden. Laut Bundesregierung werden 3,7 Millionen Menschen vom gesetzlichen Mindestlohn profitieren.
Ab dem 1. Oktober gelten für Südafrika-Urlauber neue Ein- und Ausreiseregeln. So müssen Minderjährige ab diesem Datum eine internationale Geburtsurkunde vorweisen oder eine nationale Urkunde mit englischer Übersetzung.
Reist das unter 18 Jahre alte Kind nicht in Begleitung von beiden sorgeberechtigten Eltern, braucht es außerdem eine Bestätigung des fehlenden Elternteils, dass es mit der Reise einverstanden ist, sowie dessen Passkopie und Kontaktdaten. Darauf weist das Auswärtige Amt hin.
Alternativ müssen die Reisenden Nachweise mit sich führen, dass es die Einverständniserklärung nicht braucht – zum Beispiel den gerichtlichen Beschluss über das alleinige Sorgerecht oder die Sterbeurkunde.
Das Auswärtige Amt empfiehlt, englischsprachige Übersetzungen aller Dokumente dabeizuhaben. Fragen zu den Bestimmungen könne nur das südafrikanische Department of Home Affairs verbindlich beantworten.
Im Grundbuchamt hält ab Oktober 2014 der Computer Einzug. Der Bund hat ein Gesetz für die Umstellung auf ein Datenbankgrundbuch auf den Weg gebracht. Die Landesregierungen, die für die technische Umsetzung des Vorhabens verantwortlich sind, werden dabei ermächtigt, Zeitpunkt und Umfang der Einführung des elektronischen Grundbuchs jeweils selbst zu bestimmen.
Es sollen neue Darstellungsformen des Grundbuchinhalts sowie neue Recherche- und Auskunftsmöglichkeiten zugelassen werden, so die Bundesregierung.
Um eine bestimmungsgemäße Nutzung des Systems sicherzustellen, werden Eintragungsmasken und -formate für die Grundbuchämter grundsätzlich verbindlich vorgegeben.
Zugleich wird das Genehmigungsverfahren bei der Veräußerung eines Grundstücks vereinfacht, das nach der Grundstücksverkehrsordnung in Ostdeutschland noch immer erforderlich ist. Ab dem Jahr 2017 wird die Genehmigung nur noch erforderlich sein, wenn für das Grundstück ein Antrag auf Rückübertragung nach dem Vermögensgesetz vorliegt.
Zum 1. Oktober 2014 ändert Amazon in Deutschland das Provisionsmodell für so genannte Affiliates, die über ihre Seiten Käufer zu Amazon weiterleiten. Laut dem Onlineportal „Internet World“ werden Provisionen künftig nach Produktkategorien gestaffelt. Bislang war vor allem die Anzahl der verkauften Produkte entscheidend über die Provisionshöhe.
Ab Oktober zahlt Amazon ein Prozent bei Fernsehern, Smartphones und Tablets ohne Vertragsbindung. Drei Prozent gibt es für die Vermittlung von Käufen für Computer, Elektronik und Fotoapparate sowie Elektro-Großgeräte.
Fünf Prozent werden für Software, Musik, DVD, Games, Baumarkt, Spielzeug, Küche, Haushaltswaren sowie Sport- und Freizeitartikel gezahlt. Sieben Prozent gibt es für Bücher, Auto- und Motorradzubehör, Musikinstrumente, Bürobedarf, Babysachen, Kosmetik oder Lebensmittel und zehn Prozent für Bekleidung, Schmuck oder Gepäck.
Die Arbeitsgruppe Theoretische Fahrerlaubnisprüfung und Aufgabenentwicklung der Arbeitsgemeinschaft Technische Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr, zu der TÜV und DEKRA gehören, hat den amtlichen Fragenkatalog für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung überarbeitet.
Zum 1. April sind bereits neue Videofragen hinzugekommen. Ab 1. Oktober gibt es eine kleine Erweiterung. Mit dieser Änderung werden weitere Fragen mit dynamischen Situationsdarstellungen in die theoretische Fahrerlaubnisprüfung eingeführt. Fünf Fragen werden gestrichen, neun Videofragen und zwölf 12 konventionelle Fragen kommen neu hinzu.
In jeder Führerscheinprüfung muss ein Prüfling zwei von insgesamt 60 Videofragen beantworten. Jedes Video darf man sich fünf Mal ansehen.
Die dargestellten Situationen sind Variationen einer Verkehrssituation. Damit sollen die Führerscheinaspiranten beweisen, dass sie das Thema verstanden und die Fotos und Antworten nicht bloß auswendig gelernt haben.
Gruß an die Änderer
TA KI