von Michael Grandt
In unserer „Meinungsfreiheitsrepublik“ gibt es „Sagbarkeitsregeln“, die Sie schnell zu einem Rechtspopulisten machen. Welche das sind, erfahren Sie hier …
Die „Zensur“ findet über „Sagbarkeitsregeln“ statt
Frage: Wer errichtet in einem „demokratisch“ verfassten Gemeinwesen, das in seinem Grundgesetz festlegt, dass eine Zensur nicht stattfindet (vgl. GG Art. 5, 1), überhaupt sprachliche Grenzen?
Antwort: Keine einzelnen, sondern die Gesellschaft. Denn es gibt eine weitgehende gesellschaftliche Übereinkunft der linken Gutmenschen darüber, was als „ sagbar“ gilt. Wer diese Übereinkunft übertritt, bricht ein Tabu und muss gegebenenfalls mit Sanktionen rechnen.
Keine objektive Geschichtsschreibung möglich
Daneben gibt es geschriebene Gesetze, die den Sprechern und Schreibern bei politischen Auseinandersetzungen Grenzen aufzeigen. Diese Gesetze beziehen sich in Deutschland z. B. auf die NS-Vergangenheit. Im § 130 des Strafgesetzbuches ist geregelt, dass die Verbrechen des Nationalsozialismus nicht „in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“, gebilligt, geleugnet oder verharmlost werden dürfen.
Dies lässt keine vollständig objektive Geschichtsforschung zu, denn der gesellschaftliche Diskurs und NICHT die historischen Tatsachen bestimmen letztlich unser Geschichtsbild. Deshalb recherchiere ich zu diesem Thema häufig mit ausländischen Quellen, die diese Einschränkung der Forschung nicht kennen.
Die Bundeszentrale für politische Bildung teilt den Wortschatz von (Rechts)Populisten in folgende drei Kategorien ein:
1. Wörter, die politische Konzepte bekämpfen:
Diese Wörter dienen dazu, politische Konzepte und Phänomene, die den Rechtspopulisten als bekämpfenswert gelten, extrem negativ zu bewerten. Dies geschieht häufig durch die Verwendung historisch belasteter Vokabeln.
Beispiele:
- Umvolkung
- Bevölkerungsaustausch (im Zusammenhang mit Flüchtlingen)
- Ethnosuizid (= Verharmlosung des Holocaust)
- Islamisierung (im Zusammenhang mit Flüchtlingen)
Die Erklärung der Bundeszentrale für politische Bildung:
„Wird beispielsweise im Zusammenhang mit den aktuellen Flüchtlingsbewegungen von einer Umvolkung oder einem Bevölkerungsaustausch gesprochen, so wird damit – auch wenn es vielen gar nicht bewusst sein mag – ein nationalsozialistischer Topos aktiviert (…) Heutzutage soll mit der Vokabel auf eine drohende „Überfremdung“ Deutschlands hingewiesen werden. Gemeint ist also, dass die Politik der Bundesregierung dazu führe, dass „das deutsche Volk“ in der Bundesrepublik Deutschland durch zunehmende Immigrationsbewegungen Nichtdeutscher gegen eine ausländische Bevölkerung ausgetauscht werde (…) Dieses Konzept, nach dem also in Deutschland v.a. Deutsche zu wohnen haben bzw. nach dem Deutschland den Deutschen gehöre, ist mit der politischen und gesellschaftlichen Realität freilich nicht in Einklang zu bringen“.
2. Wörter, die historisch belastet sind:
Diese Wörter sind historisch belastet und sollen offenbar reanimiert und gleichzeitig rehabilitiert werden.
Beispiele:
- Völkisch
- Volksverräter
- Lügenpresse
Die Erklärung der Bundeszentrale für politische Bildung:
„Die häufig auf Demonstrationen von Pegida und AfD zu hörende Vokabel Lügenpresse hat eine lange Geschichte (..)Bereits während des 1. Weltkrieges wurde Lügenpresse verwendet und diente später insbesondere den Nationalsozialisten zur pauschalen Abqualifizierung unabhängiger Presseorgane. Insofern wurde mit dieser Vokabel keine rational begründbare Medienkritik betrieben, sondern eine pauschale Abqualifizierung mit gleichzeitiger Bedrohung ausgedrückt. Dies gilt auch für die heutige Zeit, in der der Vorwurf der Lügenpresse bzw. der Meinungsdiktatur meist mit Kommunikationsverweigerung einhergeht, mit der konsequenten Weigerung, den solcherart diffamierten Medien und ihren VertreterInnen überhaupt eine Chance zur Rechtfertigung oder Richtigstellung zu geben.“
3. Wörter, die politisch beschimpfen:
Diese Wörter fallen zunächst nicht durch historische Belastung im Diskurs auf, sondern durch ihre Qualität als grobe Beschimpfungen.
Beispiel:
Die Erklärung der Bundeszentrale für politische Bildung:
„ (…) Krankheits- oder auch Tiermetaphern im politischen Diskurs dienen der Abwertung des politischen Gegners, in ihrer extremen Form gar seiner Dehumanisierung. Beispielsweise nutzen die Nationalsozialisten Krankheitsmetaphern, um Menschen jüdischen Glaubens ihre Menschenwürde abzusprechen: Die Rede war dann z. B. von Parasiten (…), die den „deutschen Volkskörper“ schädigten (…) Der politische Gegner erscheint dann als Krankheitserreger oder Seuche. Aktionen gegen einen solchen Gegner gelten dann als Notwehr, als medizinisch gebotene Maßnahme zur Erhaltung der eigenen Gesundheit bzw. der des ganzen Volkes. Zwar lässt sich der Ausdruck vom versifften links-rot-grünen 68er Deutschland nicht mit dem NS-Sprachgebrauch identifizieren oder auf ihn direkt zurückführen. Jedoch deutet diese Form der verbalen Diffamierung auf einen aggressiven politischen Agitationsstil hin, der in erster Linie durch Freund-Feind-Schemata gekennzeichnet ist.“
DAS sind die 8 Worte, die Sie laut „Sprachpolizei“ nicht benutzen dürfen:
- Umvolkung
- Bevölkerungsaustausch (im Zusammenhang mit Flüchtlingen)
- Ethnosuizid (= Verharmlosung des Holocaust)
- Islamisierung (im Zusammenhang mit Flüchtlingen)
- Völkisch
- Volksverräter
- Lügenpresse
- Linksversifft.
Die Erklärung der Bundeszentrale für politische Bildung:
„Sämtlichen hier beschriebenen Wörtern kommt ein hohes provokatives Potenzial zu. Dies hängt damit zusammen, dass die Verwendung historisch belasteter Vokabeln – auch wenn sie in veränderter Bedeutung verwendet werden – in der bundesrepublikanischen Öffentlichkeit noch immer einem Tabubruch gleichkommt. Von Rechtspopulisten werden sie gezielt eingesetzt, um auch ein rechtsextremes Publikum anzusprechen, das einer rationalen, abgewogenen Argumentation vermutlich wenig abgewinnen würde (…)“
Sprach-Faschistenstaat Deutschland
Unglaublich, was in unserem Sprach-Faschistenstaat Deutschland trotz Art 5 Grundgesetz („Meinungsfreiheit“) stattfindet. Da wir diese de facto NICHT haben, berufe ich mich auf Art. 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und des UN-Zivilpaktes :
„Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten“.
Quellen:
Cornelia Schmitz-Berning: Vokabular des Nationalsozialismus, Berlin 2007
Deutsches Universalwörterbuch, Berlin 2015
Helmut Kellershohn: Umvolkung, in: Gießelmann, Bente et al. (Hrsg.): Handwörterbuch rechtsextremer Kampfbegriffe, Schwalbach/Ts., 2016, S. 282–297
Benjamin Kerst: Islamisierung, in: Gießelmann, Bente et al. (Hrsg.): Handwörterbuch rechtsextremer Kampfbegriffe. Wochenschau Verlag: Schwalbach/Ts. 2016, S. 144–161
Andreas Musolff: What role do metaphors play in racial prejudice? The function of antisemitic imagery in Hitler’s Mein Kampf, in: Patterns of Prejudice 41 (1) 2007, S. 21–43
Thomas Niehr: Politische Sprache und Sprachkritik, in: Mitteilungen des Deutschen Germanistenverbandes, Heft 3 (2011), S. 278–288
Bundeszentrale für politische Bildung: bpb.de/politik/extremismus/rechtspopulismus/240831/rechtspopulistische-lexik-und-die-grenzen-des-sagbaren
Quelle: https://brd-schwindel.org/diese-8-worte-duerfen-sie-nicht-sagen-sonst/
Gruß an die eigenständig Denkenden
TA KI