Jugendamt: 7100 Euro monatlich für „Inobhutnahme“


Ennepetal: Über diesen Fall werden wir selbstverständlich unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten ausführlich berichten, sobald wir näheres über die Hintergründe in Erfahrung gebracht haben.

Wird ein Kind in Obhut genommen, dann folgt kurz darauf ein förmliches Schreiben, in dem die Vokabel „Kindeswohl“ keine Verwendung findet, wohl aber Kostenbeträge sehr genau beziffert werden.

Eine erste Fälligkeit gibt es auch schon, das Kindergeld wird vollumfänglich beansprucht:

Der Junge wurde in der letzten Woche vom Kindergarten abgeholt und in ein Kinderheim gebracht. Der Vater beteuert, dass die dafür angeführten Gründe nicht den Tatsachen entsprechen und der Sohn beim ihm in geordneten Verhältnissen lebt.

Quelle: https://opposition24.com/jugendamt-7100-euro-monatlich-fuer-inobhutnahme/351549

Gruß an die Erwachten

TA KI

EuGH-Urteil: Kein Kindergeld für EU-Ausländer


european_court_of_justice_-_luxembourg_1674586821

Die Diskussion über das von Österreich ins EU-Ausland gezahlte Kindergeld läuft in Österreich bereits seit einigen Jahren. 2013 wurden 205 Millionen und 2014 sogar 223 Millionen Euro für nicht hierzulande lebende Kinder gezahlt. Für 2015 sind noch keine exakten Zahlen veröffentlicht worden, man wird aber von einer ähnlichen Steigerung ausgehen müssen.

Allerdings macht nun eine Schlagzeile die Runde, die vom Standard gleich pejorativ verlautbart wird: Großbritannien darf Kindergeldbezug an Aufenthaltsrecht koppeln. Was bedeutet das im Klartext?

Anspruch auf Aufenthalt nach drei Monaten vorbei

Grundsätzlich ist die Rechtslage in der EU so, dass EU-Bürger für drei Monate in ein anderes Mitgliedsland ziehen dürfen, um dort Arbeit zu finden. Wenn das nicht gelingt, verlieren sie ihren Anspruch auf Aufenthalt wieder. Doch arbeitslose EU-Ausländer in Großbritannien hatten sich beschwert, dass ihnen wegen fehlenden Aufenthaltsrechts auch das Kindergeld verwehrt worden ist. Deswegen klagte die EU-Kommission gegen diese Praxis, denn sie hat im verlangten Aufenthaltsnachweis (Arbeit!) eine Diskriminierung gegenüber britischen Staatsbürgern gesehen, weil diese als Briten keinen Nachweis darüber erbringen müssen, aufenthaltsberechtigt zu sein.

Entscheidung des EuGH

Nun entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Großbritannien durchaus das Recht habe, Bedingungen zu knüpfen. Zwar wurde auch eine mittelbare Diskriminierung von ausländischen EU-Bürgern gegenüber britischen festgestellt, doch diese sei legitim, wenn Großbritannien damit seine Staatsfinanzen schützt. Außerdem habe die entsprechende EU-Verordnung über das Kindergeld kein gemeinsames Sozialsystem geschaffen, sondern lasse die nationalen Systeme bestehen. Und wenn diesen eine Überlastung, z. B. durch Kindergeld ins Ausland droht, dann dürfe man eben dementsprechende Maßnahmen beschließen.

Sozialsysteme enorm durch Zuwanderer belastet

Und gerade in der Brexit-Diskussion sind die Sozialleistungen für EU-Ausländer ein spezielles Thema, weil besonders durch den Zuzug osteuropäischer Menschen die Sozialsysteme in den letzten Jahren enorm belastet worden sind. Deswegen hatte David Cameron bei einem EU-Gipfel zu Jahresbeginn eine „Notbremse für Sozialleistungen“ betreffend EU-Bürgern ausgehandelt, um seinen Landsleuten den Verbleib bei der Europäischen Union schmackhaft zu machen. Ebenso hat er erreicht, dass ergänzende Sozialleistungen nur an jene ausgezahlt werden müssen, die bereits vier Jahre im Land arbeiten.

Standard schreibt ungenau

Ob das hilft, die Briten weiter in der EU zu halten, ist eine andere Frage. Trotzdem indiziert das Urteil nicht, was der Standard zwischen den Zeilen zu schreiben versucht, nämlich, dass das Kindergeld für ausländische Kinder gestrichen wird. Denn die Obersten Richter in Luxemburg haben sich keineswegs dazu geäußert, dass Großbritannien die Kindergeldsätze für EU-Ausländer senken oder gar einstellen darf, wenn die Kinder in den jeweiligen Herkunftsländern leben. Also auch Großbritannien muss, bleibt es weiter in der EU, enorme Summen an Kinder zahlen, die in Ländern leben, wo eine gesamte Familie von diesen Zahlungen ihr Auskommen findet.

Quelle: https://www.unzensuriert.at/content/0021030-EuGH-Urteil-Kein-Kindergeld-fuer-EU-Auslaender

Gruß an die Völker Europas

TA KI

Das ändert sich in Deutschland am 1. September


Der September bringt neue Regeln: Passagiere auf Flughäfen können härter kontrolliert werden. Teurer wird es für Autokäufer. Das Kindergeld steigt hingegen – und zwar rückwirkend für das ganze Jahr.

ONLINE

Schärfere Kontrollen am Flughafen

Ab dem 1. September müssen sich Passagiere an Flughäfen auf erweiterte Sicherheitskontrollen einstellen: Denn dann treten ergänzende EU-Vorschriften für die Kontrolle von Fluggästen und ihres Handgepäcks in Kraft. Das teilt die Bundespolizei in Potsdam mit. Die Regeln sollen dazu beitragen, Sprengstoffe künftig noch besser aufspüren zu können.

Zum einen kann das Handgepäck künftig nicht nur manuell nachkontrolliert werden, sondern auch mit Hilfe von Sprengstoffspürgeräten. Außerdem können auch Fluggäste selbst stichprobenartig mit den Sprengstoffspürgeräten nachkontrolliert werden. Die Bundespolizei geht aber nicht davon aus, dass es dadurch zu längeren Wartezeiten kommen wird.

Auch die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) beruhigt: „Ziel ist, dass bei erhöhter Sicherheit der Servicekomfort für die Flugreisenden nicht beeinträchtigt wird.“ Die Vorschriften zum Einsatz von Sprengstoffspürgeräten gelten laut Bundespolizei für alle Flughäfen in der EU. Der Ablauf der Kontrolle könne aber je nach Flughafen variieren.

Zuschlag auf Lufthansa-Tickets

Europas größter Luftverkehrskonzern will ab dem neuen Monat jene Tickets, die über ein globales Reservierungssystem (GDS) gebucht werden, mit einer Extra-Gebühr von 16 Euro belegen. Vor allem Reisebüros, aber auch Internetportale benutzen die Systeme der GDS-Anbieter wie Amadeus, um weltweit Flüge und andere touristische Dienstleistungen einzukaufen und abzurechnen.

Ob und in welchem Umfang diese Anbieter die Gebühr tatsächlich am Ende an die Kunden durchreichen, ist noch nicht abzusehen. Für Lufthansa-Kunden, die ihre Flüge separat buchen, hat die neue Gebühr keine Folgen. Auf der Seite der Fluggesellschaft ändern sich die Preise nicht.

Mehr Kindergeld

Die im Sommer rückwirkend für den ersten Januar 2015 beschlossenen Erhöhung des Kindergeldes wird ab September ausgezahlt, teilt die Bundesagentur für Arbeit mit. Es gibt 8,9 Millionen Berechtigte in Deutschland. Beschlossen wurde eine Erhöhung des Kindergeldes um monatlich vier Euro je Kind und ab dem 1. Januar 2016 um weitere zwei Euro je Kind.

Damit erhöht sich der Betrag für das erste und zweite Kind von 184 auf 188 Euro, für das dritte Kind von 190 auf 194 Euro und für jedes weitere Kind von 215 auf 219 Euro pro Monat. Ab Januar 2016 sind es dann für Kind eins und zwei jeweils 190 Euro, für das dritte Kind 196 Euro und für jedes weitere Kind 221 Euro.

Im September gibt es erstmalig mehr. Die Nachzahlung für die zurückliegenden Monate solle bis spätestens Oktober erfolgen, so die Behörde. Das höhere Kindergeld werde automatisch gezahlt. Ein besonderer Antrag sei nicht erforderlich.

Höhere Kfz-Steuer

Neuwagen mit Benzin- oder Dieselantrieb müssen ab dem 1. September 2015 die strengere Abgasnorm „Euro 6“ erfüllen. Allgemein gilt: Liegt der CO2-Ausstoß von Neufahrzeugen über 95 Gramm pro Kilometer, wird eine Umweltsteuer fällig – die CO2-Steuer. Laut Kraftfahrsteuer-Gesetz errechnet sie sich aus Kohlendioxid-Emissionen und Hubraum.

Abgesehen von der CO2-Steuer fällt für jeden Halter eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor – ob Diesel oder Benziner, Neuwagen oder älteres Fahrzeug – der Kfz-Steuergrundbetrag an. Dieser Betrag berechnet sich nur nach dem Hubraum: Die entsprechende Zahl wird durch 100 geteilt und bei einem Diesel mit 9,5 multipliziert, bei Benzinern mal zwei genommen. Das Ergebnis ist der steuerliche Grundbetrag, der jedem Autobesitzer einmal im Jahr automatisch vom Konto abgebucht wird.

Mit der neuen Abgasnorm „Euro 6“ wird daher die Kfz-Steuer für Fahrzeuge, deren Erstzulassung ab September 2015 erfolgt, teurer. Die gesamte Steuer für alle Autos mit Verbrennungsmotor setzt sich aus dem Kfz-Steuergrundbetrag und gegebenenfalls der CO2-Steuer zusammen.

Heizungen müssen sparsamer werden

Ab 26. September 2015 gibt es für Heizungen und Warmwasserbereiter ein Effizienzlabel mit den Buchstabenklassen A++ bis G und Mindestanforderungen zum Energieverbrauch. Darauf sollten Verbraucher bei der Auswahl achten. Für neue Kaminöfen gelten seit diesem Jahr ebenfalls strengere Regeln für den Ausstoß von Staub und Kohlenmonoxid.

Deswegen sollten Verbraucher beim Kauf auf einen Nachweis gemäß der zweiten Stufe der Bundesimmissionsschutz-Verordnung achten. Öfen, die vor 1975 eingebaut wurden, müssen bereits ab Januar Grenzwerte einhalten oder mit einem Staubfilter ausgerüstet werden. Auskunft dazu geben Hersteller oder Schornsteinfeger.

Pilot-Versuch für Online-Sprechstunde

Am ersten September startet der Pilotversuch von Techniker Krankenkasse (TK), dem Bundesverband Deutscher Dermatologen (BVDD) und dem Lübecker Start-up Patientus. TK-Versicherte haben die Möglichkeit, ihren Hautarzt per Online-Video-Sprechstunde zu konsultieren. Damit solle die Tür zu echter Telemedizin im ambulanten ärztlichen Bereich geöffnet werden, so die Kasse. Patienten würden sich Wege und Wartezeiten ersparen, Ärzte volle Wartezimmer.

Die Online-Sprechstunde mache es den Medizinern einfacher, einen Patienten zu betreuen, nachdem Diagnose und Therapie einmal persönlich besprochen worden sind. Für Ärzte bedeute es zudem den Einstieg in eine neue Form vergüteter Arbeit sagt Klaus Rupp, Leiter des TK-Versorgungsmanagements. Und für Patienten böte die Online-Video-Sprechstunde perspektivisch ein medizinisches Angebot auch dort, wo keine Strukturen vorhanden sind – zum Beispiel in ländlichen Gebieten.

Mehr Geld für Bäcker-Azubis

Der neue Tarifvertrag zur Ausbildungsvergütung im Bäckerhandwerk tritt ab 1. September 2015 in Kraft. Künftig gibt es für Auszubildende während der Lehre mehr Geld. Demnach bekommen Lehrlinge im ersten Ausbildungsjahr 470 Euro monatlich brutto. Dies entspricht einer Erhöhung von 20 Euro.

Quelle: http://www.welt.de/wirtschaft/article145803408/Das-aendert-sich-in-Deutschland-am-1-September.html

Gruß an die Informierten

TA KI

30 000 unbearbeitete Kindergeldanträge: ZDF-Magazin „WISO“ über überlastete Familienkassen nach dem EuGH-Urteil zum Kindergeld-Anspruch von EU-Ausländern


Mainz (ots) – Seit Monaten warten Tausende EU-Ausländer auf ihr Kindergeld. Bei den deutschen Familienkassen liegen derzeit 30 000 unbearbeitete Anträge von Antragstellern aus Polen und Tschechien. Darüber hinaus klagen derzeit bundesweit 1200 EU-Ausländer gegen die genehmigte Höhe oder die Ablehnung des Kindergeldes. Das ergaben Recherchen des ZDF-Wirtschafts- und Verbrauchermagazins „WISO“. Die zuständige Familienkasse Sachsen bestätigte die Zahlen. „WISO“ berichtet darüber in der Sendung am Montag, 6. Oktober 2014, 19.25 Uhr im ZDF.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Juni 2012 hat jeder EU-Ausländer Anspruch auf Kindergeld, wenn er in Deutschland arbeitet und „unbeschränkt steuerpflichtig“ ist, egal wo die Kinder leben. Das löste eine Antragsflut vor allem aus Polen aus, mit dem die Behörden bis heute überfordert sind. Als Folge des Urteils kommen jedes Jahr etwa 20 000 neue Anträge von polnischen Arbeitnehmern hinzu. Die Zahl der Kindergeldanträge aus Polen ist von 121 916 (Stand: September 2012) über 140 998 (September 2013) auf bis zu 163 088 (September 2014) gestiegen. Bei etwa einem Drittel (51 951) leben die Kinder weiterhin in Polen.

Die Bundesagentur für Arbeit, die für die Familienkassen zuständig ist, hat aber erst im Sommer 2014 zusätzliches, befristetes Personal eingestellt, das drei Monate eingearbeitet werden musste. Ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit bestätigte die ZDF-Recherchen und erklärte gegenüber „WISO“: „Es ist eigentlich überhaupt nicht zu vermitteln. Das ist passiert, das war ein Fehler. Das tut uns auch leid. Wir sind jetzt dran, das zu bearbeiten. Aber helfen können wir im Prinzip direkt nicht.“

Die Betroffenen werden also noch länger auf die Auszahlung des Kindergeldes warten müssen. Die Bundesagentur geht davon aus, dass erst im März nächsten Jahres 90 Prozent der Anträge abgearbeitet sein werden. Die Gewerkschaft vbba erklärte: „Bereits unmittelbar nach dem betreffenden Urteil des EuGH war offensichtlich, dass das Anspruchsvolumen stark steigen würde. Umgehend hätte eine Aufstockung des Personals erfolgen müssen. Die Politik muss die Bundesagentur in die Lage versetzen, dem Auftrag in quantitativer und qualitativer Hinsicht gerecht zu werden.“

Eine Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums steht noch aus.

Für redaktionelle Rückfragen ist der Autor am Sonntag, 5. Oktober 2014, zu erreichen unter der Telefonnummer 06131 – 70-15530.

http://wiso.zdf.de

http://twitter.com/zdf

OTS: ZDF newsroom: http://www.presseportal.de/pm/7840 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_7840.rss2

Pressekontakt: ZDF Presse und Information Telefon: +49-6131-70-12121

Quelle: http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2014-10/31596248-30-000-unbearbeitete-kindergeldantraege-zdf-magazin-wiso-ueber-ueberlastete-familienkassen-nach-dem-eugh-urteil-zum-kindergeld-anspruch-von-eu-auslaend-007.htm

Gruß an die Kinder

TA KI

Saisonarbeiter beantragen mehr Kindergeld


saisonarbeiter wollen mehr kindergeld

Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist dies möglich: Auch EU-Ausländer können in Deutschland unter bestimmten Bedingungen Kindergeld erhalten. Die Zahl der Anträge steigt rapide, die Kassen kommen kaum hinterher.

Osteuropäer beantragen immer öfter Kindergeld in Deutschland. Das dürfen sie seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Juni 2012. Seitdem ist die Zahl der Anträge sprunghaft gestiegen, wie der Leiter der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA), Torsten Brandes, der „Welt“ sagte. Mit einem Anstieg der Anträge sei zwar gerechnet worden, sagte Brandes. „Aber diese Antragswelle hat uns überrascht.“

Auch schon vor dem Urteil hatten Saisonarbeiter Anspruch auf Kindergeld in Deutschland. Dies war ihnen jedoch verweigert worden, wenn sie in ihrem Heimatland ebenfalls Kindergeld erhielten. Diese Einschränkung kippte der EuGH, da sie die Freizügigkeit von EU-Ausländern beeinträchtigt habe. Die Verrechnung der Leistungen wurde jedoch erlaubt.

Die neuen Anträge kommen demnach vor allem aus Polen. Zwar werde das deutsche Kindergeld mit dem polnischen verrechnet, wie es in dem Bericht heißt, doch lohne sich dies für die Antragssteller aus dem Nachbarland trotzdem, weil das dortige Kindergeld nur zehn bis zwölf Euro betrage.

30.000 unbearbeitete Anträge

Der „Welt“ zufolge kommt die BA mit dem Bearbeiten der Anträge kaum nach; in vielen Fällen warteten die Antragsteller seit mehr als einem Jahr auf ihr Geld. Derzeit seien rund 30.000 Anträge unbearbeitet. „Die Flut der Anträge legt die betroffenen Familienkassen teilweise lahm.“ Er versicherte zugleich, dass es bei inländischen Kindergeldzahlungen keine Probleme gebe.

Quelle: http://www.n-tv.de/politik/Saisonarbeiter-beantragen-mehr-Kindergeld-article12736561.html

.

Gruß an den (R)-Ausverkauf der Sozialbeiträge

TA KI