Der September bringt neue Regeln: Passagiere auf Flughäfen können härter kontrolliert werden. Teurer wird es für Autokäufer. Das Kindergeld steigt hingegen – und zwar rückwirkend für das ganze Jahr.

Schärfere Kontrollen am Flughafen
Ab dem 1. September müssen sich Passagiere an Flughäfen auf erweiterte Sicherheitskontrollen einstellen: Denn dann treten ergänzende EU-Vorschriften für die Kontrolle von Fluggästen und ihres Handgepäcks in Kraft. Das teilt die Bundespolizei in Potsdam mit. Die Regeln sollen dazu beitragen, Sprengstoffe künftig noch besser aufspüren zu können.
Zum einen kann das Handgepäck künftig nicht nur manuell nachkontrolliert werden, sondern auch mit Hilfe von Sprengstoffspürgeräten. Außerdem können auch Fluggäste selbst stichprobenartig mit den Sprengstoffspürgeräten nachkontrolliert werden. Die Bundespolizei geht aber nicht davon aus, dass es dadurch zu längeren Wartezeiten kommen wird.
Auch die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) beruhigt: „Ziel ist, dass bei erhöhter Sicherheit der Servicekomfort für die Flugreisenden nicht beeinträchtigt wird.“ Die Vorschriften zum Einsatz von Sprengstoffspürgeräten gelten laut Bundespolizei für alle Flughäfen in der EU. Der Ablauf der Kontrolle könne aber je nach Flughafen variieren.
Zuschlag auf Lufthansa-Tickets
Europas größter Luftverkehrskonzern will ab dem neuen Monat jene Tickets, die über ein globales Reservierungssystem (GDS) gebucht werden, mit einer Extra-Gebühr von 16 Euro belegen. Vor allem Reisebüros, aber auch Internetportale benutzen die Systeme der GDS-Anbieter wie Amadeus, um weltweit Flüge und andere touristische Dienstleistungen einzukaufen und abzurechnen.
Ob und in welchem Umfang diese Anbieter die Gebühr tatsächlich am Ende an die Kunden durchreichen, ist noch nicht abzusehen. Für Lufthansa-Kunden, die ihre Flüge separat buchen, hat die neue Gebühr keine Folgen. Auf der Seite der Fluggesellschaft ändern sich die Preise nicht.
Mehr Kindergeld
Die im Sommer rückwirkend für den ersten Januar 2015 beschlossenen Erhöhung des Kindergeldes wird ab September ausgezahlt, teilt die Bundesagentur für Arbeit mit. Es gibt 8,9 Millionen Berechtigte in Deutschland. Beschlossen wurde eine Erhöhung des Kindergeldes um monatlich vier Euro je Kind und ab dem 1. Januar 2016 um weitere zwei Euro je Kind.
Damit erhöht sich der Betrag für das erste und zweite Kind von 184 auf 188 Euro, für das dritte Kind von 190 auf 194 Euro und für jedes weitere Kind von 215 auf 219 Euro pro Monat. Ab Januar 2016 sind es dann für Kind eins und zwei jeweils 190 Euro, für das dritte Kind 196 Euro und für jedes weitere Kind 221 Euro.
Im September gibt es erstmalig mehr. Die Nachzahlung für die zurückliegenden Monate solle bis spätestens Oktober erfolgen, so die Behörde. Das höhere Kindergeld werde automatisch gezahlt. Ein besonderer Antrag sei nicht erforderlich.
Höhere Kfz-Steuer
Neuwagen mit Benzin- oder Dieselantrieb müssen ab dem 1. September 2015 die strengere Abgasnorm „Euro 6“ erfüllen. Allgemein gilt: Liegt der CO2-Ausstoß von Neufahrzeugen über 95 Gramm pro Kilometer, wird eine Umweltsteuer fällig – die CO2-Steuer. Laut Kraftfahrsteuer-Gesetz errechnet sie sich aus Kohlendioxid-Emissionen und Hubraum.
Abgesehen von der CO2-Steuer fällt für jeden Halter eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor – ob Diesel oder Benziner, Neuwagen oder älteres Fahrzeug – der Kfz-Steuergrundbetrag an. Dieser Betrag berechnet sich nur nach dem Hubraum: Die entsprechende Zahl wird durch 100 geteilt und bei einem Diesel mit 9,5 multipliziert, bei Benzinern mal zwei genommen. Das Ergebnis ist der steuerliche Grundbetrag, der jedem Autobesitzer einmal im Jahr automatisch vom Konto abgebucht wird.
Mit der neuen Abgasnorm „Euro 6“ wird daher die Kfz-Steuer für Fahrzeuge, deren Erstzulassung ab September 2015 erfolgt, teurer. Die gesamte Steuer für alle Autos mit Verbrennungsmotor setzt sich aus dem Kfz-Steuergrundbetrag und gegebenenfalls der CO2-Steuer zusammen.
Heizungen müssen sparsamer werden
Ab 26. September 2015 gibt es für Heizungen und Warmwasserbereiter ein Effizienzlabel mit den Buchstabenklassen A++ bis G und Mindestanforderungen zum Energieverbrauch. Darauf sollten Verbraucher bei der Auswahl achten. Für neue Kaminöfen gelten seit diesem Jahr ebenfalls strengere Regeln für den Ausstoß von Staub und Kohlenmonoxid.
Deswegen sollten Verbraucher beim Kauf auf einen Nachweis gemäß der zweiten Stufe der Bundesimmissionsschutz-Verordnung achten. Öfen, die vor 1975 eingebaut wurden, müssen bereits ab Januar Grenzwerte einhalten oder mit einem Staubfilter ausgerüstet werden. Auskunft dazu geben Hersteller oder Schornsteinfeger.
Pilot-Versuch für Online-Sprechstunde
Am ersten September startet der Pilotversuch von Techniker Krankenkasse (TK), dem Bundesverband Deutscher Dermatologen (BVDD) und dem Lübecker Start-up Patientus. TK-Versicherte haben die Möglichkeit, ihren Hautarzt per Online-Video-Sprechstunde zu konsultieren. Damit solle die Tür zu echter Telemedizin im ambulanten ärztlichen Bereich geöffnet werden, so die Kasse. Patienten würden sich Wege und Wartezeiten ersparen, Ärzte volle Wartezimmer.
Die Online-Sprechstunde mache es den Medizinern einfacher, einen Patienten zu betreuen, nachdem Diagnose und Therapie einmal persönlich besprochen worden sind. Für Ärzte bedeute es zudem den Einstieg in eine neue Form vergüteter Arbeit sagt Klaus Rupp, Leiter des TK-Versorgungsmanagements. Und für Patienten böte die Online-Video-Sprechstunde perspektivisch ein medizinisches Angebot auch dort, wo keine Strukturen vorhanden sind – zum Beispiel in ländlichen Gebieten.
Mehr Geld für Bäcker-Azubis
Der neue Tarifvertrag zur Ausbildungsvergütung im Bäckerhandwerk tritt ab 1. September 2015 in Kraft. Künftig gibt es für Auszubildende während der Lehre mehr Geld. Demnach bekommen Lehrlinge im ersten Ausbildungsjahr 470 Euro monatlich brutto. Dies entspricht einer Erhöhung von 20 Euro.
Quelle: http://www.welt.de/wirtschaft/article145803408/Das-aendert-sich-in-Deutschland-am-1-September.html
Gruß an die Informierten
TA KI