Frankreich erweitert 2018 die Impfpflicht um 8 Impfstoffe – Sind Masern gefährlich?


Frankreich erweitert 2018 die Impfpflicht in einem Rundumschlag um 8 weitere Impfungen und verweist wie Italien auf eine angebliche Gefahr durch ein höheres Aufkommen an Masernerkrankungen. „Die älteren Ärzte sind über die angebliche Bedrohung durch die Masern verwundert, von der in den öffentlichen Medien die Rede ist,“ schreibt Dr. Johann Loibner auf der impfkritischen Seite AEGIS.

Während in Frankreich für Kinder unter anderthalb Jahren bislang Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus und Kinderlähmung vorgeschrieben waren, kommen nun ab 2018 acht weitere hinzu: Keuchhusten, Hepatitis B, das Bakterium Haemophilus influenzae Typ b, Pneumokokken, Meningokokken, Masern, Mumps und Röteln. Genau wie in Italien argumentiert die französische Regierung mit einem angeblich bedrohlichen Aufkommen an Masernerkrankungen.

„Noch immer sterben Kinder an Masern, das ist in der Heimat von Pasteur nicht annehmbar“, erklärte der französische Premierminister Edouard Philippe. Die französische Gesundheitsministerin Agnès Buzyn kündigte laut DAZ.online Ausnahmeregeln für Eltern an, die ihre Kinder selbst nach ausführlicher Beratung nicht impfen lassen wollen. „Das Ziel ist es nicht, Geldstrafen zu verhängen, sondern pädagogisch vorzugehen“, sagte Buzyn.

Krankheitsverlauf bei Masern von Konstitution des Erkrankten abhängig

„Die älteren Ärzte sind über die angebliche Bedrohung durch die Masern verwundert, von der in den öffentlichen Medien die Rede ist,“ schreibt Dr. Johann Loibner auf der impfkritischen Seite AEGIS.

„Zum größeren Teil erkranken an Masern Kinder und jüngere Erwachsene. Der Verlauf und die Prognose der Erkrankung sind wesentlich von bestimmten Umständen abhängig. An erster Stelle steht hier die augenblickliche Verfassung des Patienten. Konstitution, Ernährungszustand, Krankenpflege und Behandlung entscheiden, wie die Masern verlaufen.

Masern bei uns, dem aktuellen sozialen Wohlstand in Mitteleuropa, unterscheiden sich essentiell von Masern in den armen Ländern. Dort erkranken noch viel mehr Kinder an Masern und sie verlaufen öfter schwer. Masern in den armen Ländern sind mit denen bei uns nicht zu vergleichen. Dasselbe gilt ebenso für viele andere akute Krankheiten, wie Grippe, Scharlach, Keuchhusten, Brechdurchfall etc. Dieses Faktum hat der bedeutende Pathologe William Osler so formuliert: Don’t tell me what type of disease the patient has, tell me what type of patient has the disease!“ (Sage mir nicht, welche Art Krankheit der Patient hat, sondern erkläre mir, welche Art von Patient diese Krankheit hat!)

Entsprechend dieser für jedermann einsichtigen Tatsache ist es unberechtigt, Masern allgemein als gefährlich einzustufen. Masern sind daher nicht prinzipiell tödlich, wie engagierte Gesundheitspolitiker verbreiten, um eine Zwangsimpfung zu begründen. Dort, wo Hunger und Elend das Schicksal bestimmen, kann jede, auch die harmloseste Krankheit zum Tod führen. Nicht so bei uns.“

Quelle: http://www.epochtimes.de/gesundheit/frankreich-erweitert-2018-die-impfpflicht-um-8-impfstoffe-sind-masern-gefaehrlich-a2163473.html

Gruß an die Ungeimpften

TA KI

Italien führt Zwangsimpfungen für Kinder ein – Kein Zugang zu Kindergärten oder Vorschulen für nicht geimpfte Kinder


Nicht geimpfte Kinder im Alter bis zu sechs Jahren werden künftig nicht in Krippen, Kindergärten oder Vorschulklassen aufgenommen. Die Eltern schulpflichtiger Kinder ab sechs Jahren, die nicht geimpft sind, müssen hohe Bußgelder zahlen.

Die italienische Regierung hat ein Gesetz über Pflichtimpfungen für Kinder erlassen. Wie Ministerpräsident Paolo Gentiloni am Freitag erklärte, gilt die Impfpflicht für insgesamt zwölf Krankheiten, darunter Masern, Hirnhautentzündung, Tetanus, Kinderlähmung, Mumps, Keuchhusten und Windpocken.

Nicht geimpfte Kinder im Alter bis zu sechs Jahren werden künftig nicht in Krippen, Kindergärten oder Vorschulklassen aufgenommen. Die Eltern schulpflichtiger Kinder ab sechs Jahren, die nicht geimpft sind, müssen hohe Bußgelder zahlen.

Die Entscheidung für das Gesetz wurde durch die seit Anfang des Jahres angeblich grassierende Masernepidemie befördert. Offiziellen Angaben zufolge wurden bis Mitte Mai 2395 Fälle registriert – gegenüber 860 im gesamten Jahr 2016. In diesem Jahr waren 89 Prozent der Kranken nicht geimpft.

Gesundheitsministerin Beatrice Lorenzin hatte sich seit Wochen für die Maßnahme stark gemacht – zum Teil gegen den Widerstand aus dem Erziehungsministerium, aber vor allem gegen den Protest der Fünf-Sterne-Bewegung. Diese sieht in dem Gesetz ein „Geschenk für die Pharmaindustrie“. Lorenzin sprach am Freitag von einer „sehr starken Botschaft an die Bevölkerung“.

Masern verlaufen meist harmlos. Während der letzten großen Masernepidemie in Italien 2002 mit 18.000 registrierten Fällen gab es 15 Todesfälle. (afp)

Quelle: http://www.epochtimes.de/gesundheit/italien-fuehrt-zwangsimpfungen-fuer-kinder-ein-kein-zugang-zu-kindergaerten-oder-vorschulen-fuer-nicht-geimpfte-kinder-a2123283.html


Was genau in den gängigen Impfungen enthalten ist, können Sie der folgenden PDF entnehmen:

Klicke, um auf Impfstoffuntersuchung01.pdf zuzugreifen

Gruß an die Wissenden

TA KI

Frankreich zwingt seine Kinder zur Impfung


Der französische Verfassungsrat hat entschieden: Erziehungsberechtigte müssen ihre Kinder gegen Tetanus, Diph­the­rie und Kinderlähmung impfen lassen. Andernfalls drohen ihnen Bußgelder – und Haftstrafen.

impfen-tut-not-als-noetigerDie gesetzliche Impfpflicht in Frankreich ist verfassungskonform. Das hat der französische Verfassungsrat (Conseil Constitutionnel) am Freitag entschieden. In Frankreich sind damit weiterhin alle Erziehungsberechtigten verpflichtet, ihre Kinder gegen Tetanus, Diph­the­rie und Kinderlähmung impfen zu lassen. Andernfalls kann den Kindern der Besuch öffentlicher Einrichtungen wie Kindergärten oder Schulen verweigert werden. Verstöße gegen die Impfpflicht können mit Geldstrafen bis zu 30.000 Euro und mit Haftstrafen bis zu zwei Jahren geahndet werden.

Ein Ehepaar aus Auxerre hatte den Verfassungsrat am 15. Januar mit einer „vorrangigen Frage zur Verfassungsmäßigkeit“ befasst. Marc und Samia Larère argumentierten, der Impfzwang verstoße gegen das in der Verfassungspräambel verbürgte „Recht auf Gesundheit“. Sie haben sich geweigert, ihre Tochter im Alter von drei Jahren impfen zu lassen, weil sie schädliche Nebenwirkungen des Impfstoffs befürchten.

Auch ihr zwei Jahre alter Sohn wurde nicht geimpft. Die Behörde zum „Mutter- und Kinderschutz“ (PMI) hatte im Fall der Tochter im vergangenen Oktober hatte Anzeige erstattet. Das Strafgericht in Auxerre setzte jedoch das Verfahren zunächst aus und legte dem Verfassungsrat den Fall vor, um die „vorrangige Frage zur Verfassungsmäßigkeit“ klären zu lassen. Nach der ablehnenden Entscheidung des Verfassungsrates wird der Strafprozess gegen das Ehepaar wieder aufgenommen.

„Recht auf Gesundheit“

Die „Verfassungsweisen“ argumentierten in ihrer Begründung, das „Recht auf Gesundheit“ beinhalte den Schutz der Bürger vor schweren und ansteckenden Krankheiten wie Diphterie, Tetanus und Kinderlähmung. Es sei dem Gesetzgeber überlassen, die beste Art und Weise festzulegen, diesen Schutz zu gewährleisten. Die allgemeine Impfpflicht, die im Einzelfall bei medizinischen Bedenken aufgehoben werden könne, verstoße somit nicht gegen die Verfassung.

Die Entscheidung über die Impfpflicht wurde von acht „Verfassungsweisen“ unterzeichnet, darunter der frühere Premierminister Lionel Jospin, der frühere Senator Hubert Haenel und der frühere Präsident der Nationalversammlung, Jean-Louis Debré. Die Mitglieder des Verfassungsrat bedürfen keiner juristischen Berufsqualifikation.

(…)

Quelle: http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/frankreichs-impflicht-verfassungsmaessig-laut-verfassungsrat-13495547.html

Danke an Traugott Ickeroth

Was kommt als Nächstes? Das Einreiseverbot für Nichtgeimpfte für Frankreich?? Wann ziehen die anderen Diktatur- EU-Länder nach?

Wann erwachen die Schlafschafe??

Gruß

TA KI