Grüne in Bremen: „Reichsbürger“ sollen 5 Euro pro Tag für eine sichere Aufbewahrung ihres Ausweises zahlen


Eine tägliche Gebühr von 5 Euro soll unterbinden, dass „Reichsbürger“ ihre Ausweise bei den Behörden abgeben, schreiben die Grünen aus Bremen am 11. August in einer Presseerklärung.

Wer wie die Reichsbürger einen gültigen Pass oder Ausweis bei den Bremer Behörden abgibt, soll für die sichere Verwahrung wie in Schleswig-Holstein künftig fünf Euro täglich zahlen. Das fordert die Grünen-Fraktion (Quelle: Presseerklärung).

„Der demokratische Rechtsstaat lässt sich nicht auf der Nase herumtanzen“, erläutert der innenpolitische Sprecher Björn Fecker den Vorstoß. „Wir erwarten vom Innensenator, dass er dem Beispiel von Schleswig-Holstein folgt und per Verordnung eine Verwahrungsgebühr für die Abgabe von noch gültigen Personalausweisen einführt.“

Björn Fecker erklärt:

„Wer unsere Verfassung und unsere Gesetze nicht akzeptiert, muss spüren, dass die Rechtsordnung in unserer Demokratie für alle gilt.“

„Eine Gebühr von fünf Euro täglich erinnert auch die Reichsbürger daran, dass unsere Demokratie ein handlungsfähiger Rechtsstaat ist. Die Chance dafür hat der Innensenator, wenn er im September die Überarbeitung der Kostenverordnung für die innere Verwaltung der Innendeputation vorlegen wird“, erklären die Grünen.

Schleswig-Holstein führte die 5-Euro-Gebühr im Oktober ein

„ln-online“ scheibt, dass „Reichsbürger häufig ihre Papiere abgeben, ‚weil sie die Bundesrepublik und deren Rechtssystem ablehnen. Behördenmitarbeiter müssen die Ausweise und Pässe dann aber sicher verwahren. Dafür werden im nördlichsten Bundesland seit Oktober fünf Euro fällig – pro Tag.“

Seit der Einführung der Gebühren haben nach Angaben des Landesinnenministeriums Kiel knapp 70 Prozent der „Abgabewilligen“ ihre Dokumente dann doch behalten.

Quelle: http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/gruene-in-bremen-reichsbuerger-sollen-5-euro-pro-tag-fuer-eine-sichere-aufbewahrung-ihres-ausweises-zahlen-a2189143.html

Gruß an die Denkenden

TA KI

 

Der Staat will wissen, wo die Deutschen sind – Elektronische Änderungen im Personalausweisgesetz


Künftig soll im Personalausweis die elektronische Identifikationsnummer dauerhaft und automatisch eingeschaltet sein, außerdem sollen Geheimdienste vollautomatisch auf biometrische Passbilder zugreifen können. Das sieht ein neuer Gesetzesentwurf zum Personalausweisgesetz vor.

Deutschen Geheimdiensten soll der vollautomatisierte Zugriff auf Passbilder aller Bürger erlaubt werden – ohne dass ein Anlass dazu vorliegen muss. Dieser Vollzugriff ist in einem Entwurf zum „Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises“ versteckt, über das der Bundestag in dieser Woche beraten hat.

So ist vorgesehen, den § 25 des Personalausweisgesetzes zu ändern:

„Die Polizeien des Bundes und der Länder, das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst sowie die Verfassungsschutzbehörden der Länder dürfen das Lichtbild zur Erfüllung ihrer Aufgaben im automatisierten Verfahren abrufen.“

Netzpolitik.org weist darauf hin, dass Wolfgang Schäuble 2007 die automatisierte Passbildabfrage für Polizeibehörden durchgesetzt hat.

Ein derartiger automatisierter Passbildabruf beruht auf einer zentralen Datenbank, jedoch ist eine solche eigentlich lt. § 26 des Personalausweisgesetzes nicht erlaubt: „Eine bundesweite Datenbank der biometrischen Merkmale wird nicht errichtet“.

Künftig soll die eID im Ausweis dauerhaft und automatisch eingeschaltet sein

CDU, CDU und SPD haben für die laufende Legislaturperiode vor, die Identifizierungsfunktion des Personalausweises zur Nutzung elektronischer Behördendienste voranzubringen. Dabei soll die Nutzung des Personalausweises vereinfacht und seine (elektronischen) Anwendungen erweitert werden.

Bei zwei Dritteln der ca. 51 Millionen ausgegebenen Ausweise ist die elektronische Identifikationsnummer eID deaktiviert. Künftig soll diese automatisch und dauerhaft eingeschaltet sein (§ 18 des Personalausweisgesetzes in der Entwurfsfassung). Es soll außerdem verhindert werden, dass diese deaktiviert werden kann.

Nach §§ 18a und 21a Personalausweisgesetz können autorisierte Stellen die Ausweisdaten künftig auch ohne Eingabe der Geheimnummer des Nutzers auslesen. Die elektronische Identifikationsnummer soll dazu dienen, dass sich die Menschen gegenüber Behörden im Internet ausweisen könne.

Unternehmen und Behörden zögern mit der Anwendung, da das Verfahren zur Beantragung der Nutzung der eID aufwendig ist. Das Regierungsprogramm „Digitale Verwaltung 2020“ soll diesem Mangel abhelfen und gezielt gesetzliche Hürden abbauen.

Mögliche Folgen

Wenn der Personalausweis ständig „On“, d.h. elektronisch aktiviert ist, können vermutlich auch andere Stellen, die Interesse an Daten haben, unbeobachtet darauf zugreifen. Es wird somit leicht überprüfbar, wer sich wo befindet. Zum anderen kann der Ausweis von Behörden (und wohl nicht nur diesen) deaktiviert werden – was den Menschen zur Un-Person, die sich nicht mehr ausweisen kann, macht.

Ist der vollautomatisierte Zugriff auf das biometrische Passbild durch die Geheimdienste möglich, wird jede Videokamera nicht nur das Gesicht aufzeichnen, sondern auch in recht kurzer Frist wissen, wer derjenige ist.

Es bleibt zu hoffen, dass dies nicht nur auf deutsche Personalausweise zutrifft

Quelle: http://www.epochtimes.de/wissen/der-staat-will-wissen-wo-die-deutschen-sind-elektronische-aenderungen-im-personalausweisgesetz-a2068388.html

Gruß an die, die  endlich erkennen, daß wir in einem Überwachungsstaat sind

TA KI

Weitere Prophezeiungen oder ENDGÜLTIG STAATENLOS, Deutsch 2018 Gelber Schein


Antje Sophia

Gruß an die Erwachten

TA KI