Das ändert sich für die Deutschen am 1. November


Besserer Schutz vor Abmahn-Abzocke, höhere Bußgelder für unerlaubte Werbeanrufe und neue Sicherheitssysteme für Pkw: Diese neuen Gesetze und Verordnungen treten in Deutschland am 1. November in Kraft.

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Die Verbraucher in Deutschland können sich am 1. November auf einige neue Gesetze und Richtlinien freuen, die ihnen das Leben leichter machen. Bereits vor einem Jahr trat das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft, das sie vor halbseidenen Angeboten oder horrenden Abmahngebühren schützen sollte. Zum 1. November kommen jetzt noch schärfere Transparenzanforderungen für Inkassounternehmer hinzu.

Denn laut Justizministerium haben sich viele Verbraucher beschwert, dass unseriöse Inkassounternehmen aus dem In- und Ausland nicht berechtigte Forderungen stellten. „Künftig muss aus der Rechnung klar hervorgehen, für wen ein Inkassounternehmen arbeitet, warum es einen bestimmten Betrag einfordert und wie sich die Inkassokosten berechnen“, erklärt das Ministerium.

Firmen, die sich nicht daran halten, riskieren ihre Zulassung. „Aufsichtsbehörden können vor dem Widerruf der Registrierung schärfere Sanktionen gegen Inkassodienstleister aussprechen und Betriebe ohne Registrierung schließen“, heißt es dazu weiter.

Die Bundesrechtsanwaltsordnung wird zum 1. November entsprechend geändert. Für diese Berufsgruppe gelten dann die gleichen Regelungen, wenn die Juristen als Inkassodienstleister tätig werden.

Schon seit einem Jahr sind Vorschriften in Kraft, die Verbraucher vor überhöhten Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen schützen sollen. Zudem wurden die Abmahngebühren für Anwälte gesenkt und damit die Kosten insgesamt gedeckelt. Die erste Abmahnung an einen privaten Nutzer kostet seitdem 155,30 Euro.

Im Urheberrecht wurde zudem der sogenannte fliegende Gerichtsstand bei Klagen gegen Verbraucher abgeschafft. Das heißt, dass sich der Kläger künftig auch bei Urheberrechtsverletzungen im Internet nicht mehr das Gericht mit der für ihn günstigsten Rechtsprechung aussuchen kann.

Höhere Bußgelder für unerlaubte Werbeanrufe

Verträge über Gewinnspieldienste können schon seit Oktober 2013 wirksam nur in Textform geschlossen werden. Bei diesen Verträgen gehen Verbraucher oft langfristige Verpflichtungen ein, ohne dass sie sich dessen bewusst sind.

„Es darf sich nicht mehr lohnen, Verbraucher am Telefon zu überrumpeln, deshalb werden zudem die maximalen Bußgelder für unerlaubte Werbeanrufe von 50.000 auf 300.000 Euro versechsfacht“, so das Justizministerium.

Julia Rehberg, Juristin der Verraucherzentrale Hamburg, sieht aber nicht, dass die Branche dadurch bekehrt worden wäre. Ursprünglich sollte die Vorschrift für alle per Telefon oder Internet abgeschlossenen Verträge gelten. Am Ende sind aber nur die Gewinnspielvermittler unter die schärfere Regelung gefallen. „Aber das wird vor allem im Ausland häufig ignoriert“, sagt Rehberg.

Ein anderer Weg, um die Vorschrift zu umgehen, sei es, andere Produkte zu verkaufen – gern auch in Verbindung mit Gewinnspielen. „Diese Insellösung ist nicht ideal. Es wird schnell unüberschaubar“, sagt die Juristin. So würden viele Verbraucher gar nicht wissen, dass für Gewinnspiele unterschiedliche Regelungen gelten. Auch deshalb sei das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken „kein durchschlagender Erfolg“.

Reifendruck und Schleuderschutz

Neuwagen müssen ab dem 1. Novemver EU-weit zwei neue Sicherheitssysteme an Bord haben: Dann sind sowohl ein Reifendruckkontrollsystem (RDKS) und ein Elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP) bei Neuzulassungen zwingend vorgeschrieben. Die automatische Reifendruckkontrolle sei für alle Fahrzeuge der Klasse M1, also Personenkraftwagen und Wohnmobile, mit Erstzulassung ab November 2014 vorgeschrieben, erklärt Jürgen Wolz vom TÜV Süd.

Die ESP-Pflicht gelte mit wenigen Ausnahmen für die Klassen M, N und O, also Pkw, Lastwagen, Busse und Anhänger. Das ESP, auch DSC, VSC oder DSTC genannt, wirkt durch Abbremsen einzelner Räder dem Ausbrechen des Fahrzeugs entgegen. Ganz neu entwickelte Modelle mussten bereits seit 2011 mit ESP ausgestattet werden. Ab November 2014 gilt die Regelung nun für alle neu zugelassenen Fahrzeuge.

Fahrzeuge, die die EU-Verordnung nicht erfüllen und nicht einfach nachgerüstet werden können, brauchen eine Erstzulassung vor dem 1. November. Händler, die noch auf solchen Autos sitzen, konnten dafür eine Tageszulassung nutzen.

Nachrüsten wird nicht erforderlich

Autos, die bis zum 31. Oktober 2014 zugelassen wurden, müssen nicht nachgerüstet werden. Die meisten neuen Pkw haben laut TÜV bereits serienmäßig ESP an Bord. Nur im Kleinwagenbereich sei dies manchmal ein Extra, das laut Wolz etwa 300 bis 500 Euro kostet.

Auch die Reifendruckkontrolle bauen die meisten Hersteller ein. Muss ein direkt messendes RDKS nachgerüstet werden, werden nach Einschätzung des Automobilclubs ADAC 250 bis 300 Euro für die Sensoren plus etwa 50 Euro für Einbau und Programmierung fällig. Diese Kosten fallen auch für Winterräder an, die mit RDKS-Sensoren ausgestattet werden müssen.

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) begrüßt die RDKS- und ESP-Pflicht. „Die vielen Reifenteile, die man auf den Autobahnen sieht, stammen in der Regel von Fahrzeugen, die mit zu geringem Luftdruck unterwegs waren“, sagt Welf Stankowitz, DVR-Experte für Fahrzeugtechnik.

Und mangelnder Luftdruck gehe auch zulasten des Bremswegs und der Fahrstabilität. Da das ESP schon lange im Einsatz ist, haben laut Stankowitz inzwischen viele Untersuchungen gezeigt, dass dieses System Unfälle verhindert oder zumindest deren Folgen mildert. Die ESP-Pflicht schließe eine Gefahrenlücke.

Quelle: http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article133833213/Das-aendert-sich-fuer-die-Deutschen-am-1-November.html,

Gruß an die Gesetztesänderer

TA KI