Sexuelle Belästigungen von Migranten im Münchner Rathaus vier Wochen vom SPD-Oberbürgermeister Reiter vertuscht


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Einige Wochen konnten sexuelle Belästigungen von Flüchtlingen während einer Veranstaltung im Münchner Rathaus geheim gehalten werden. Doch nun bekamen Zeitungen Wind davon und machten die Vorfälle publik.

„Rathaus-Clubbing“ für 18-Jährige

Einmal im Jahr wird das Rathaus von München zu einem Clubbing-Tempel umfunktioniert. Eingeladen werden Mädchen und Burschen die in diesem Jahr 18 Jahre alt geworden sind. Mehrere Live-Bands spielen und bekannte DJs legen auf. Die Sitzungssäle werden zu Dance-Floors und Discotheken umfunktioniert, damit die 18-jährigen Jugendlichen ihren Spaß haben.

Sexattacke eines Syrers

Besonderen Spaß dürften freilich mehrere sogenannte Flüchtlinge gehabt haben, die die Gelegenheit wahrgenommen haben, ihren Testosteron-Trieben freien Lauf zu lassen. Unter ihnen ein 18-jähriger „Schüler“ syrischer Herkunft, der ein Mädchen heftig attackierte. Er begrapschte die junge Frau brutal und versuchte ihr gewaltsam einen Zungenkuss zu geben.

Der Sexattentäter wurde zwar von der Polizei festgenommen und wegen sexueller Nötigung angezeigt, allerdings dann wieder auf freien Fuß gesetzt.

Ein „Nein“ wird nicht akzeptiert

Auch in einem vollen Disco-Raum gab es weitere Belästigungen. Dort waren sogenannte „Antänzer“ am Werk, denen ein „Nein“ oder zurückweisende Gesten einer Frau völlig egal sind.

Nachdem es drei Mädchen zuviel wurde, verließen sie den Raum und kamen vom Regen in die Traufe. Vor einem Kinosaal wurden sie von fünf Migranten bedrängt, mit ihnen in den leerstehenden Raum zu gehen. Wieder verfehlte ein klares „Nein“ seine Wirkung und zwei Mädchen wurden von den Migranten an den Armen gepackt, um sie hineinzuzerren. Nur das sofortige Einschreiten von Security-Mitarbeitern verhinderte Schlimmeres. Die Sexstrolche wurden des Hauses verwiesen.

Ebenso gab es vor dem Rathaus mehrere Raufereien.

Koalitionspartner CSU erfuhr Vorfälle erst aus den Zeitungen

Nun aber steht der Oberbürgermeister der bayerischen Landeshauptstadt, Dieter Reiter (SPD) in schwerer Kritik, weil die Sexattacken erst jetzt, einige Wochen danach, ans Tageslicht gekommen sind. Der Koalitionspartner in der Münchner Stadtregierung, die CSU ist empört. Der Vorsitzende der CSU-Fraktion, Manuel Pretzl erklärte: „Wir haben von den Vorfällen im Rathaus, die bereits vier Wochen zurückliegen, erst aus der Zeitung erfahren. Darüber sind wir sehr irritiert.“ Ebenso drängt der Stadtpolitiker darauf, dass sich wenigstens jetzt möglichst schnell die Gremien mit der Aufarbeitung der Sexattentate beschäftigen sollen. „Die Geschehnisse müssen rückhaltlos aufgeklärt werden“, forderte Pretzl.

Späte Stellungnahme des Oberbürgermeisters

Da es Oberbürgermeister Dieter Reiter nicht mehr gelingen kann, den Mantel des Schweigens weiter über diese Vorfälle zu legen, war von ihm auch eine Stellungnahme zu hören: „Ich nehme diese Schilderungen sehr ernst. Für ein derartiges Verhalten gibt es bei mir überhaupt keine Toleranz.“ Dann lobte er die Sicherheitskräfte, die „erfreulicherweise gut und schnell“ reagiert hätten.

Vorfälle nächstes Jahr verhindern

Und damit so etwas nächstes Jahr nicht schon wieder passiert, hat der SPD-Politiker auch einen Vorschlag parat: „Wir werden künftig alles tun, um derartige Übergriffe möglichst schon im Vorfeld zu verhindern. Wir werden noch stärker darauf achten, dass zusätzlich speziell ausgebildete weibliche Ansprechpersonen eingesetzt werden, die kritische Situationen im Idealfall schon im Entstehen erkennen.“

Migrationshintergrund nach vier Wochen zugegeben

Weil außerdem die Tatsache nicht geleugnet werden kann, dass es sich bei den Sextätern um Flüchtlinge gehandelt hat, schnitt Dieter Reiter auch diese Problematik an: „Dass offenbar junge Männer mit Migrationshintergrund beteiligt waren, darf nicht wegdiskutiert werden, sondern muss auch benannt werden. Nicht umsonst steht Integration ganz oben auf unserer Agenda.“ Denn für ihn gehe es „um gegenseitigen Respekt und Einhalten von Regeln.“

Schweigen ist eher die politische Regel

Dass es allerdings in bestimmten politischen Kreisen die Regel ist, zu schweigen, wenn es um Straftaten und im Besonderen um Sexualstraftaten von Migranten geht, ist leider eine Tatsache, die wieder einmal zeigt, wie man versucht die Bevölkerung für dumm zu verkaufen.

Quelle: https://www.unzensuriert.at/content/0022505-Sexuelle-Belaestigungen-von-Migranten-im-Muenchner-Rathaus-vier-Wochen-vom-SPD

Gruß an die Klardenker

TA KI

Theresienbad-Kinderschänder bekommt wegen Formfehler zweiten Prozess – und milderes Urteil?


Weil dem OGH der Nachweis der Vergewaltigung formaljuristisch nicht passte, wird um viel Steuergeld weiter prozessiert. Foto: Thomas Ledl / Wikimedia (CC BY-SA 3.0)

Weil dem OGH der Nachweis der Vergewaltigung formaljuristisch nicht passte, wird um viel Steuergeld weiter prozessiert.
Foto: Thomas Ledl / Wikimedia (CC BY-SA 3.0)

Sechs Jahre Haft hatte jener irakische Asylwerber ausgefasst, der am 2. Dezember des Vorjahres einen zehn Jahre alten Buben in einem Wiener Hallenbad aufs Brutalste vergewaltigt und sexuell missbraucht hatte.

Tatbestand Vergewaltigung formaljuristisch nicht feststellbar  

Dieses erstinstanzliche Urteil hob der Oberste Gerichtshof (OGH) am Donnerstag nun auf und ordnet damit eine Neudurchführung des Verfahrens an. Grund für die Verfahrensaufhebung waren, so eine Darlegung des Senatspräsidenten Thomas Philipp, sogenannte „Feststellungsmängel“.

Das OGH gab bekannt, dass beim nun aufgehobenen Urteil der Schuldspruch hinsichtlich des schweren sexuellen Missbrauchs „wasserdicht“ ausfiel und bestätigte den Schuldspruch in diesem Anklagepunkt. Beim zweiten Anklagefaktum (Vergewaltigung) sollen allerdings formaljuristisch zwingend erforderliche Feststellungen in der schriftlichen Urteilsbegründung nicht zu entnehmen gewesen seien.

Täter-Rechtfertigung: „Seit vier Monaten keinen Sex mehr gehabt“

Zur Erinnerung: Der als Flüchtling in Grundversorgung in Österreich lebende Mann aus dem Irak war im September 2015 über die Balkanroute illegal nach Österreich eingereist. Im Dezember fiel er dann im Meidlinger Theresienbad über einen Zehnjährigen her, zerrte den Buben in eine Toilettenkabine, verschloss die Türe und verging sich sexuell an dem Kind (soweit der vom OGH bestätigte sexuelle Missbrauch).

Nachdem sich der schwer verletzte Bub dann an den Bademeister gewandt hatte, rief dieser die Polizei, die den Asylwerber noch im Bad verhaftete. Bei einer polizeilichen Ersteinvernahme in der Polizeiinspektion Hufelandgasse (nähe Theresienbad) gab der Iraker dann als Grund für seine Tat an, wie im Einvernahmeprotokoll dokumentiert ist, dass er „seinen Gelüsten“ nachgegangen sei, weil er „seit vier Monaten keinen Sex mehr gehabt“ habe.

Posttraumatische Belastungsstörung beim Opfer

Allerdings ist laut OGH nicht sicher, ob tatsächlich der Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt worden ist, obwohl bei dem Buben laut einem psychiatrischen Gutachten durch die schauerliche sexuelle Tat eine posttraumatische Belastungsstörung aufgetreten ist. Eine Vergewaltigung wird einer schweren Körperverletzung gleichgesetzt und dadurch mit einem Strafrahmen bis zu 15 Jahren Haft bedacht.

Da nun der Strafausspruch (sechs Jahre) aufgehoben wurde, muss der Prozess (voraussichtlich 2017) wiederholt werden. Bis dahin bleibt der Iraker wenigstens in U-Haft (wo er nicht arbeiten darf), was insgesamt eine Menge Steuergeld kostet.

Geringere Strafe möglich

Obwohl man eigentlich zufrieden sein müsste, dass diese gegenüber dem Leid des Buben vergleichsweise lächerliche Strafe von sechs Jahren aufgehoben worden ist, steht die Befürchtung im Raum, dass man mit irgendwelchen Gutachten (die dem Täter vielleicht ebenso wie dem Opfer eine Traumatisierung attestieren) oder juristischen Spitzfindigkeiten vom Tatbestand einer Vergewaltigung abkommt und nur nach Paragraph 176 StGB (Sexueller Missbrauch von Kindern) urteilt, was den Strafrahmen erheblich mindert (entweder sechs Monate bis zehn Jahre oder gar nur drei Monate bis fünf Jahre). In diesem Falle würde auch die Strafe des irakischen Asylwerbers heruntergesetzt werden.

Sextäter in ein paar Jahren wieder auf freiem Fuß

Dass diese furchtbare Tat den vergewaltigten Buben und mit ihm seine Familie ein Leben lang begleiten werden, ist für den Strafrahmen freilich nicht relevant. Und ebenso kann man davon ausgehen, dass der (derzeit nur mutmaßliche) Vergewaltiger sowieso nach ein paar Jahren frei kommt und sich wieder seiner Grundversorgung erfreuen kann.

https://www.unzensuriert.at/content/0022083-Theresienbad-Kinderschaender-bekommt-wegen-Formfehler-zweiten-Prozess-und-milderes

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Gruß an die Richter

TA KI