Verleumdung im Internet: Youtube Video vom „Generalmajor“ gelöscht – Schultze-Rhonhof erstattet Anzeige beim Staatsanwalt


Kann das jetzt jeder machen, Meinungsterror statt Meinungsaustausch im Internet durch Löschanträge bei Youtube durchsetzen? Gerd Schultze-Rhonhof, Generalmajor a.D., wurde das jüngste „Opfer“ solcher Praktiken, aber er wehrt sich.

Er wurde bekannt unter dem verkürzten Titel „Der Generalmajor“, denn seit 2015 hat Gerd Schultze-Rhonhof, Generalmajor a.D. der Bundeswehr, mit voller Namens-und Titelangabe drei Offene Briefe an die Bundeskanzlerin geschickt.

Die drei Briefe waren Warn- und Protestbriefe zur unkontrollierten Masseneinwanderung nicht nur an die Bundeskanzlerin, sondern auch an die Ministerpräsidenten der Länder, die Generalsekretäre der Parteien, viele Bundesminister und an alle Damen und Herren Abgeordnete des Bundestags. Diese Briefe wurden auch bei uns veröffentlicht.

Deshalb wandte sich Gerd Schultze-Rhonhof heute auch an uns mit folgender Nachricht, dass einer seiner Vorträge auf Youtube gelöscht wurde wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen und nicht nur das:

„Ich habe vor 13 Jahren das Buch „1939 Der Krieg, der viele Väter hatte“ über die Vorgeschichte des Zweiten Weltkriegs veröffentlicht und 2006 in München einen Vortrag über einen Teil des Buches gehalten. Der Vortrag ist damals als Video aufgenommen und bei Youtube ins Netz gestellt worden. Bis Mai 2017 ist das Buch über 56.000-mal verkauft und das Youtube-Video über 880.000-mal angesehen worden.

Vor einem Monat bin ich dann darauf aufmerksam gemacht worden, dass das Buch im Internet unter der Überschrift „Holocaust Referenz, Argumente gegen Auschwitzleugner kritisiert und der Youtube-Vortrag wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Netz gelöscht worden ist. Weder habe ich im kritisierten Buch noch sonst den Holocaust oder Auschwitz geleugnet, noch lag bei der Wiedergabe des Vortrags bei Youtube eine Urheberrechtsverletzung vor.

Wegen der Unterstellung, mein Buch oder ich hätten etwas mit Holocaustleugnung zu tun, habe ich bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet. Dennoch ist der Youtube-Vortrag seit Mai 2017 von einem der ersten Plätze der Internet-Suchliste verschwunden und stattdessen ist die Kritik des Buchs unter der Überschrift „Holocaust-Referenz: Gerd Schultze-Rhonhof: Der Krieg, der viele Väter hatte“ auf Platz 2 der Internet-Suchliste geklettert.

Dies ist technisch nur möglich gewesen, wenn der Autor dieses verleumderischen Blogs eine große Zahl von „Followern“ dazu aufgefordert und bewegt hat, seinen Artikel immer wieder anzuklicken und weitere „Follower“ im Schneeballsystem dazu auffordert, Gleiches zu tun. Außerdem vermute ich, dass das Löschen des Youtube-Vortrags und die Holocaust-Verleumdung von derselben Person oder dem selben Personenkreis veranlasst worden ist.

Solange die Staatsanwaltschaft und ein zuständiges Gericht dem Spuk des Verleumders noch keinen Einhalt geboten haben, sah ich meine einzige Reaktionsmöglichkeit bisher darin, den Youtube-Vortrag wieder auftreiben und ihn ins Netz stellen zu lassen, was mir inzwischen gelungen ist.“

Wenn jemand den Vortrag in seinen eigenen Blog übernehmen würde, wäre das eine zusätzliche Sicherung gegen eine nächste unbefugte Löschung und mir sehr willkommen.

Wenn Sie mein Anliegen nicht interessiert oder Sie es ablehnen, bitte ich Sie um Entschuldigung, Sie mit meinem Problem belästigt zu haben.“

Das Youtube-Video von 2006 mit dem Vortrag über das Buch „1939 Der Krieg, der viele Väter hatte“ ist seit vorgestern wieder zu finden, das Thema Holocaust oder Auschwitz-Leugnung kommt darin gar nicht vor:

Der 1. Offene Brief: Offener Brief von Generalmajor an Merkel: „Asyl-Politik ohne Weitsicht“

Der 2. Offene Brief: 2. Offener Brief von Generalmajor: Deshalb muss Merkel zum Wohl des Volkes zurücktreten

Der 3. Offene Brief: 3. Offener Brief von Generalmajor gegen Schönfärberei und Verantwortungslosigkeit fast aller Politiker

Quelle: http://www.epochtimes.de/politik/welt/verleumdung-im-internet-youtube-video-vom-generalmajor-geloescht-schultze-rhonhof-erstattet-anzeige-beim-staatsanwalt-a2151500.html

Gruß an die Denkenden

TA KI

Das ändert sich für die Deutschen am 1. November


Besserer Schutz vor Abmahn-Abzocke, höhere Bußgelder für unerlaubte Werbeanrufe und neue Sicherheitssysteme für Pkw: Diese neuen Gesetze und Verordnungen treten in Deutschland am 1. November in Kraft.

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Die Verbraucher in Deutschland können sich am 1. November auf einige neue Gesetze und Richtlinien freuen, die ihnen das Leben leichter machen. Bereits vor einem Jahr trat das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft, das sie vor halbseidenen Angeboten oder horrenden Abmahngebühren schützen sollte. Zum 1. November kommen jetzt noch schärfere Transparenzanforderungen für Inkassounternehmer hinzu.

Denn laut Justizministerium haben sich viele Verbraucher beschwert, dass unseriöse Inkassounternehmen aus dem In- und Ausland nicht berechtigte Forderungen stellten. „Künftig muss aus der Rechnung klar hervorgehen, für wen ein Inkassounternehmen arbeitet, warum es einen bestimmten Betrag einfordert und wie sich die Inkassokosten berechnen“, erklärt das Ministerium.

Firmen, die sich nicht daran halten, riskieren ihre Zulassung. „Aufsichtsbehörden können vor dem Widerruf der Registrierung schärfere Sanktionen gegen Inkassodienstleister aussprechen und Betriebe ohne Registrierung schließen“, heißt es dazu weiter.

Die Bundesrechtsanwaltsordnung wird zum 1. November entsprechend geändert. Für diese Berufsgruppe gelten dann die gleichen Regelungen, wenn die Juristen als Inkassodienstleister tätig werden.

Schon seit einem Jahr sind Vorschriften in Kraft, die Verbraucher vor überhöhten Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen schützen sollen. Zudem wurden die Abmahngebühren für Anwälte gesenkt und damit die Kosten insgesamt gedeckelt. Die erste Abmahnung an einen privaten Nutzer kostet seitdem 155,30 Euro.

Im Urheberrecht wurde zudem der sogenannte fliegende Gerichtsstand bei Klagen gegen Verbraucher abgeschafft. Das heißt, dass sich der Kläger künftig auch bei Urheberrechtsverletzungen im Internet nicht mehr das Gericht mit der für ihn günstigsten Rechtsprechung aussuchen kann.

Höhere Bußgelder für unerlaubte Werbeanrufe

Verträge über Gewinnspieldienste können schon seit Oktober 2013 wirksam nur in Textform geschlossen werden. Bei diesen Verträgen gehen Verbraucher oft langfristige Verpflichtungen ein, ohne dass sie sich dessen bewusst sind.

„Es darf sich nicht mehr lohnen, Verbraucher am Telefon zu überrumpeln, deshalb werden zudem die maximalen Bußgelder für unerlaubte Werbeanrufe von 50.000 auf 300.000 Euro versechsfacht“, so das Justizministerium.

Julia Rehberg, Juristin der Verraucherzentrale Hamburg, sieht aber nicht, dass die Branche dadurch bekehrt worden wäre. Ursprünglich sollte die Vorschrift für alle per Telefon oder Internet abgeschlossenen Verträge gelten. Am Ende sind aber nur die Gewinnspielvermittler unter die schärfere Regelung gefallen. „Aber das wird vor allem im Ausland häufig ignoriert“, sagt Rehberg.

Ein anderer Weg, um die Vorschrift zu umgehen, sei es, andere Produkte zu verkaufen – gern auch in Verbindung mit Gewinnspielen. „Diese Insellösung ist nicht ideal. Es wird schnell unüberschaubar“, sagt die Juristin. So würden viele Verbraucher gar nicht wissen, dass für Gewinnspiele unterschiedliche Regelungen gelten. Auch deshalb sei das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken „kein durchschlagender Erfolg“.

Reifendruck und Schleuderschutz

Neuwagen müssen ab dem 1. Novemver EU-weit zwei neue Sicherheitssysteme an Bord haben: Dann sind sowohl ein Reifendruckkontrollsystem (RDKS) und ein Elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP) bei Neuzulassungen zwingend vorgeschrieben. Die automatische Reifendruckkontrolle sei für alle Fahrzeuge der Klasse M1, also Personenkraftwagen und Wohnmobile, mit Erstzulassung ab November 2014 vorgeschrieben, erklärt Jürgen Wolz vom TÜV Süd.

Die ESP-Pflicht gelte mit wenigen Ausnahmen für die Klassen M, N und O, also Pkw, Lastwagen, Busse und Anhänger. Das ESP, auch DSC, VSC oder DSTC genannt, wirkt durch Abbremsen einzelner Räder dem Ausbrechen des Fahrzeugs entgegen. Ganz neu entwickelte Modelle mussten bereits seit 2011 mit ESP ausgestattet werden. Ab November 2014 gilt die Regelung nun für alle neu zugelassenen Fahrzeuge.

Fahrzeuge, die die EU-Verordnung nicht erfüllen und nicht einfach nachgerüstet werden können, brauchen eine Erstzulassung vor dem 1. November. Händler, die noch auf solchen Autos sitzen, konnten dafür eine Tageszulassung nutzen.

Nachrüsten wird nicht erforderlich

Autos, die bis zum 31. Oktober 2014 zugelassen wurden, müssen nicht nachgerüstet werden. Die meisten neuen Pkw haben laut TÜV bereits serienmäßig ESP an Bord. Nur im Kleinwagenbereich sei dies manchmal ein Extra, das laut Wolz etwa 300 bis 500 Euro kostet.

Auch die Reifendruckkontrolle bauen die meisten Hersteller ein. Muss ein direkt messendes RDKS nachgerüstet werden, werden nach Einschätzung des Automobilclubs ADAC 250 bis 300 Euro für die Sensoren plus etwa 50 Euro für Einbau und Programmierung fällig. Diese Kosten fallen auch für Winterräder an, die mit RDKS-Sensoren ausgestattet werden müssen.

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) begrüßt die RDKS- und ESP-Pflicht. „Die vielen Reifenteile, die man auf den Autobahnen sieht, stammen in der Regel von Fahrzeugen, die mit zu geringem Luftdruck unterwegs waren“, sagt Welf Stankowitz, DVR-Experte für Fahrzeugtechnik.

Und mangelnder Luftdruck gehe auch zulasten des Bremswegs und der Fahrstabilität. Da das ESP schon lange im Einsatz ist, haben laut Stankowitz inzwischen viele Untersuchungen gezeigt, dass dieses System Unfälle verhindert oder zumindest deren Folgen mildert. Die ESP-Pflicht schließe eine Gefahrenlücke.

Quelle: http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article133833213/Das-aendert-sich-fuer-die-Deutschen-am-1-November.html,

Gruß an die Gesetztesänderer

TA KI