Sollten die neuen Erkenntnisse, die in der Presse genüsslich über die verfilzte Zusammenarbeit zwischen dem BND und den amerikanischen Nachrichtendiensten zur intensiven Ausspähung der europäischen und deutschen Industrie ausgebreitet werden, nur im Ansatz zutreffend sein, dann sollte die Frau Bundeskanzlerin Konsequenzen ziehen.
Warum soll noch „Schwarz-Rot-Gold“ über dem Kanzleramt wehen?
Natürlich liegt ein gewisses Risiko darin, einen ehemaligen Präsidenten des MAD zum Kronzeugen für derart gewagte Behauptungen heranziehen zu wollen. Eigentlich ist der MAD noch nie dadurch bekannt geworden, Dinge von staatspolitischer Bedeutung beurteilen zu müssen oder zu können. Aber das Unbehagen ist da und wird durch Veröffentlichungen reihenweise genährt.
Dazu trägt nicht nur die Kenntnis vieler Bürger über den Einfluss amerikanischer Financiers auf die deutsche Presse bei. Tatsache ist nun einmal, dass in den USA für ein finanzielles und sonstiges Engagement von Ausländern auf dem Pressesektor andere Regeln gelten, als dies für amerikanische Geldgeber bei der deutschen Presse gilt. Es mag historische Gründe dafür geben, den Grundsatz der Reziprozität in der Behandlung ein und desselben Sachverhaltes diesseits und jenseits des Atlantiks unterschiedlich angewendet zu sehen. Zeitgemäß sind diese Unterschiede allerdings nicht.Den meisten Menschen im Lande missfällt es gewaltig, von deutschen Basen unter US-Kontrolle mörderische Aktivitäten wie die Drohneneinsätze feststellen zu müssen. Das hat mit gemeinsamer Verteidigung nichts, aber auch gar nichts zu tun. Für die obersten Verfassungsorgane, wie Bundespräsident, Präsident des Deutschen Bundestages, Präsident des Bundesverfassungsgerichts und die Frau Bundeskanzlerin wäre es eine staatspolitische Verpflichtung, diese kriminellen Aktivitäten zu unterbinden. Das würde dem Weltfrieden dienen. Das wird in der eigenen Verfassung ausdrücklich postuliert, und niemand schert sich darum.
Gerade das, was über die Abhörpraktiken zu Lasten der eigenen deutschen oder europäischen Industrie durch den eigenen Nachrichtendienst jetzt bekannt wird, lässt nicht nur an einen „Staat im Staate“ denken, sondern auch daran, dass ein fremder Staat eigene deutsche Staatsorgane übernommen hat und mit oder ohne Wissen des eigenen Kanzleramtes gegen eigene deutsche Staatsbürger nutzt.
Die Crux liegt wohl darin, dass über die Verträge, wie sie anlässlich der Wiedervereinigung Deutschlands reihenweise abgeschlossen worden sind, um das eigentliche Ziel der Wiedervereinigung aus deutscher Sicht nicht zu gefährden, besatzungsrechtliche Bestimmungen, die mit der gemeinsamen NATO-Verteidigung nichts zu tun haben, dem wiedervereinigten Deutschland aufgebürdet worden sind. Wir können heute feststellen, zu welchen Konsequenzen das geführt hat, wie selbst höchstrichterliche Urteile deutlich machen. Die Frau Bundeskanzlerin persönlich müsste jeden Anlass sehen, diesen Umstand zu beenden.