Der Samstagsfilm


 

Sein gutes Recht

Obwohl die Demenzerkrankung bei Max noch nicht weit fortgeschritten ist, wurde dem Alleinstehenden ein Betreuer zugewiesen. Nichts kann er mehr selbst entscheiden – schlimmer noch, sein Betreuer entscheidet eindeutig gegen die Interessen des Betreuten. Da nimmt Max‘ wiedergefundene Jugendfreundin Leni den Kampf auf und versucht ihn aus der Betreuungsfalle zu befreien.

Gruß an die Sehenden

TA KI

Der Samstagsfilm


Sein gutes Recht

Die Jugendfreunde Max Büttner und Leni Schönwald treffen sich im fortgeschrittenen Alter zufällig wieder. Die Sympathie von damals besteht noch immer. So verabreden sie sich zu gemeinsamen Freizeitaktivitäten und verbringen viel Zeit miteinander. Was Leni nicht weiß: Max steht unter gerichtlicher Betreuung. Man fand ihn zeitweise orientierungslos vor. Da er sich mit seinem Sohn überworfen hat, setzte das Gericht einen Berufsbetreuer ein.

Sein Zustand verschlechtert sich so weit, dass Betreuer Schallings eine Heimunterbringung veranlasst. Tragischerweise leitet Schallings nun auch den Verkauf von Max’ Villa in die Wege, um die Heimkosten decken zu können. Leni findet heraus, dass dies weit unter Wert geschah. Das Grundstück wurde einfach als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. In solchen Fällen ist eine Schmiergeldzahlung an den Anwalt zu vermuten. Leni sucht Hilfe bei Max’ Sohn Steffen. Der zögert zwar, aufgrund der verbalen Verletzungen der Vergangenheit, unterstützt aber dann doch Lenis Bemühungen den Betreuer Schallings abzusetzen. Dem Vormundschaftsgericht rechnet Leni in der mündlichen Verhandlung vor, dass der Anwalt so viele Patienten betreut, dass er weit über das normale Maß hinaus arbeiten müsste, um für alle Schützlinge angemessen sorgen zu können. Zusammen mit dem ominösen Grundstücksgeschäft überzeugt dies den Richter, dass der Antrag auf einen Betreuerwechsel durchaus berechtigt ist. Lenis Beharrlichkeit hatte also Erfolg.

Gruß an die Betroffenen

TA KI