GEZ-Urteil: Verfassungsrichter und Urheber des Rundfunkbeitrags sind Brüder??!


Die Brüder Paul (l.) und Ferdinand Kirchhof. Foto: Jouwatch-Collage aus YouTube-Screenshots

Die Abweisung der Klage gegen den Rundfunkbeitrag hat ein übles Geschmäckle. Das gestern von Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof verkündete Urteil dreht sich um ein Gesetz, das auf ein Gutachten seines Bruders Paul Kirchhof zurückgeht. Wie eine „jouwatch“-Analyse ergibt, ähneln sich sogar Formulierungen im Urteil sowie im Gutachten.

Von Wilhelm Schulz

 

Rückblende: 2010 überlegten die öffentlich-rechtlichen Anstalten, wie sie aus der Rundfunkgebühr eine Quasi-Steuer machen konnten, um alle Haushalte abzukassieren – auch diejenigen, die kein Empfangsgerät besaßen. Das entscheidende Gutachten dafür verfasste Paul Kirchhof. Daraus entstand der sogenannte „Rundfunkbeitrag“ und ersetzte die GEZ-Gebühr.

Ob das Gesetz darüber verfassungskonform ist, musste nun gestern der Erste Senat unter Führung von Ferdinand Kirchhof entscheiden. Und er kam – oh Wunder – zu dem Ergebnis, dass alles bis auf die Belastung von Zweitwohnungen okay ist. Pauls Bruder Ferdinand verlas das Urteil, das bei den Staatsfunkern so viel Freude auslöste. Überraschung kann es indes nicht verursacht haben.

An die Illegalität gewöhnt

Schließlich hätte sich der Verfassungsrichter dann gegen seine eigene Verwandtschaft stellen müssen. Paul Kirchhof hatte im Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen in seinem Gutachten vom April 2010 die damals geltende Regelung, wonach ein Empfangsgerät für die Gebühr entscheidend sei, im Sinne seiner Auftraggeber als „verfassungswidrig“ bezeichnet:

„Das Empfangsgerät ist ein ungeeigneter Anknüpfungspunkt, um die Nutzer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks tatbestandlich zu erfassen und die Nutzungsintensität sachgerecht zu unterscheiden. Wegen dieser fehlerhaften Bemessungsgrundlage erreicht die Rundfunkabgabe nicht mehr alle Rundfunkempfänger, gewöhnt viele – auch jugendliche – Menschen an die Illegalität, schafft Ungleichheit unter den Nutzern. Sie ist deshalb rechtstaatlich bedenklich.“

Paul Kirchhof schlug die Haushaltsabgabe vor. Nur ein paar Wochen später, am 9. Juni 2010, beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder, genau dieses Gebührenmodell ab 2013 einzuführen. Das gesamte Paul-Kirchhof-Gutachten mit dem Titel „Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – erstattet im Auftrag der ARD, des ZDF und D-Radio“ können Sie ganz offiziell auf der Internetseite der ARD herunterladen.

Berufliche und private Verbundenheit

Die Verbundenheit der Kirchhof-Brüder geht weit über das gemeinsame Aufwachsen hinaus. Auch beruflich sind beide ähnliche Wege gegangen. Paul, 75 Jahre alt, war von 1987 bis 1999 Verfassungsrichter. Der 68-jährige Ferdinand übt dieses Amt seit 2007 aus. Er ist Vizepräsident des BVG. Beide sind damit in die Fußstapfen ihres Vaters Ferdinand senior getreten, der von 1959 bis 1979 Richter am Bundesgerichtshof war.

Auffällige Formulierungs-Ähnlichkeiten

Ferdinand junior sagte in seinem Urteil über den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk gestern:

Auf dieser Basis kann und soll er durch eigene Impulse und Perspektiven zur Angebotsvielfalt beitragen und unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen ein Programm anbieten, das den verfassungsrechtlichen Anforderungen gegenständlicher und meinungsmäßiger Vielfalt entspricht.

Es liest sich für Böswillige ein bisschen so, als hätte er einfach Sätze aus dem Gutachten seines Bruders umgeschrieben. Dort heißt es:

„Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist andererseits so zu gestalten, dass der Finanzertrag weitgehend vom ökonomischen Markt abgekoppelt und dadurch gesichert ist, ‚dass sich das Programm an publizistischen Zielen, insbesondere an dem der Vielfalt, orientiert, und zwar unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen‘.“

Noch ein schönes Beispiel gefällig? Paul Kirchhof schrieb vor acht Jahren:

„Der Abgabentatbestand muss deshalb grundsätzlich auf den Menschen, nicht das Empfangsgerät ausgerichtet werden.“

Im Urteil von Ferdinand Kirchhof heißt es:

„Auf das Vorhandensein von Empfangsgeräten oder einen Nutzungswillen kommt es nicht an.“

Quelle

 

Gruß an die Nachdenklichen

TA KI

 

8 Kommentare zu “GEZ-Urteil: Verfassungsrichter und Urheber des Rundfunkbeitrags sind Brüder??!

  1. Niemals zahlen!
    Einfachste Form der Gegenwehr!
    Sie können nicht alle verhaften!
    Sie können nicht alle einsperren!
    Sie können gegen einen Volkswillen, der sich formiert, nichts, aber auch rein gar nichts ausrichten.
    Sie dürfen dann nur verschwinden.

  2. Vor lauter Machtspielchen wollen es die Politmarionetten nicht merkeln:
    Die deutsche Demokratie, Sorry – die europäische Demokratie, wurde mit dem Urteil des EuGH zum Rundfunkbeitrag endgültig beerdigt. Nein, nicht wegen dieser lächerlichen „Gebühr“ oder wegen der erneuten Zustimmung zur Volksabzocke wie schon beim BVerfG, wo inzwischen die Brüder gegenseitig entscheiden, ob sie keine Fehler gemacht haben (die Straftäter verbergen ihre Korruption nicht mal mehr).
    Nein – viel Schlimmeres ist geschehen: Die Landesrundfunkanstalten dürfen nun europaweit direkt Zwangsmaßnahmen bis hin zum Freiheitsentzug, Rentenpfändungen uvm. durchführen, ohne einen Richter oder ein Gericht einschalten zu müssen.
    Der wichtigste Grundpfeiler der Demokratie ist die Gewaltenteilung zwischen Legislative, Judikative und Exekutive. Die GEZ und ihre Lutscher besitzen nun also eindeutig judikative Rechte und dürfen direkt die Exekutive beauftragen. Haben also hoheitlich nur eidverpflichteten Richtern vorbehaltene judikative Rechte, sind aber nicht mal eine Behörde. Damit hat erstmals mit Gerichtsunterstützung offiziell eine private Firma vollständige judikative Rechte erhalten (ich weiß, es sind alles Firmen).
    Durch das Urteil des EuGH gilt dies nun für ganz Europa und im Hinblick auf gleiches Recht für alle können sich alle privaten Firmen auf judikative Rechte berufen.
    Die Korruptheit des Gesindels in Gerichten, Behörden, Verwaltungen wird heute offen gezeigt. Vermutlich sehen das die selbstverliebten Juristen erst dann, wenn der Druck des Volkes hoch wird.
    Bei den Anwälten übrigens ist man schlechtestens aufgehoben, die haben zum größten Teil nur eine große Klappe, dahinter steckt meist nur lauwarme Luft. Habt da keine Hoffnung, macht es selbst. Sachlich und korrekt könnt ihr selbst Klagen führen und dann solltet ihr mal sehen, wie die anwaltsgeführten Gegenseiten aus den Fugen geraten.
    Reicht Strafantrag beim IStGH in Den Haag gegen dieses korrupte Pack ein, je mehr desto besser. Es kann euch dabei nichts passieren. Und schreibt an das korrupte BVerfG in Karlsruhe, dass ihr euch von dem „Im Namen des Volkes“ gesprochenen Urteil zum Rundfunkbeitrag distanziert. Keine Angst, das Gesindel antwortet euch nicht, was solle die schon schreiben dazu?

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