Bundesgerichtshof: Gema kann Ärzte nicht für Radiomusik abkassieren


Radiomusik im Wartezimmer einer Arztpraxis wird nicht öffentlich vorgeführt und ist bei der Gema nicht vergütungspflichtig. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden – mit weitreichenden Folgen.

Ärzte müssen keine Gebühren an den Rechteverwerter Gema zahlen, wenn im Wartezimmer Radiomusik spielt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Aktenzeichen: I ZR 14/14). Der Bundesgerichtshof urteilte, dass die Wiedergabe von Hörfunksendungen in Zahnarztpraxen „nicht öffentlich und damit auch nicht vergütungspflichtig ist“.

„Das hat weitreichende Folgen für alle Wartezimmer“, erklärte Ehssan Khazaeli, wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Rechtsanwaltspartnerschaft Werdermann und von Rüden Golem.de.

Der Zahnarzt und die Gema hatten am 6. August 2003 einen Lizenzvertrag geschlossen, den der Arzt im Dezember 2012 fristlos kündigte. Das hatte er damit begründet, dass die Wiedergabe von Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 15. März 2012 (C-135/10) keine öffentliche Wiedergabe sei.

Die Gema klagte und forderte für den Zeitraum vom 1. Juni 2012 bis zum 31. Mai 2013 eine Vergütung von 113,57 Euro. Ein Amtsgericht hatte den Zahnarzt zur Zahlung von 61,64 Euro plus Zinsen verurteilt und die Klage ansonsten abgewiesen. Eine Berufung der Gema blieb ohne Erfolg.

Gema gab nicht nach

Mit einer von einem Landgericht zugelassenen Revision hatte die Gema versucht, den Beklagten zur Zahlung der Vergütung von 51,93 Euro für die Zeit vom 17. Dezember 2012 bis zum 31. Mai 2013 zu zwingen. Doch ein Gericht entschied, dass der Lizenzvertrag durch die fristlose Kündigung zum 17. Dezember 2012 beendet wurde. Der Arzt war durch das EU-Urteil zu einer fristlosen Kündigung berechtigt, legte auch der Bundesgerichtshof fest.

Quelle: http://www.golem.de/news/bundesgerichtshof-gema-kann-aerzte-nicht-fuer-radiomusik-abkassieren-1506-114763.html

Gruß an die, die sich nicht ausbeuten lassen

TA KI

BKA-Trojaner befällt immer mehr Smartphones


So schützen Sie sich gegen die Erpressungssoftware

879fa510-ffce-11e4-a8a1-6dc8d3245017_BKA-Trojaner-befaellt-immer-mehr-SmartphoneComputernutzer schlagen sich seit Jahren mit dem sogenannten BKA-Trojaner herum. Mittlerweile sind aber auch immer mehr Smartphone-Besitzer von der Schadsoftware mit Behördenlogo betroffen. Wir geben Tipps, wie Sie sich gegen die mobilen Erpresser schützen und sie loswerden können.

Beim ersten Auftauchen des BKA-Trojaners ist der Schreck beim Betroffenen erst einmal groß. Seit Jahren setzt die Schadsoftware mit behördlichem Anstrich Computernutzern zu. Unter dem offiziellen Logo von Bundeskriminalamt, Bundespolizei oder Gema wird dabei auf eine angeblich ungesetzliche Tätigkeit des Benutzers moniert, etwa der Besuch pornografischer Seiten oder Lizenzverstöße bei Musikstücken. Er wird aufgefordert, eine Geldstrafe zu überweisen – andernfalls droht eine Sperrung der Daten auf dem Computer. Derartige erpresserische Programme werden auch als Ransomware bezeichnet.

Die Masche der Kriminellen hat sich in den vergangenen Jahren jedoch unter Computernutzern herumgesprochen und Geräte sind immer besser gegen einen Befall geschützt. Die Online-Erpresser nehmen deshalb verstärkt Smartphones ins Visier, wie der Internetverband eco warnte. Bei dem von ihm betriebenen Beratungsdienst Botfrei.de „mehren sich die Meldungen über einen BKA-Trojaner, der besonders Nutzer von Android-Smartphones betrifft“.

Schadsoftware wird hartnäckiger

Die ersten Meldungen über befallene Handys mit dem Google-Betriebssystem gab es vor etwa einem Jahr. Bei früheren Versionen des Trojaners half es in vielen Fällen, das Gerät auszuschalten und im abgesicherten Modus wieder hochzufahren. In diesem Zustand werden nur die ursprünglich vom Hersteller installierten Apps geladen und befallene Programme können deinstalliert werden.

Seit einigen Wochen beobachten Ermittler und Computerexperten aber eine neue Variante des BKA-Trojaners, bei der diese Methode keine Abhilfe mehr schafft. „Hier wird vermutlich nur noch ein Werksreset helfen“, riet das Polizeipräsidium Nordhessen. Wie schon bei betroffenen PCs sollen auch Smartphone-Opfer keinesfalls der Erpressung stattgeben, sondern Anzeige erstatten.

Vorsicht, Zurückhaltung, Vorsorge

Ransomware gerät häufig über infizierte Apps auf das Handy. Programme sollten daher immer nur von offiziellen Quellen installiert werden. Außerdem sollten Nutzer die Zugriffsberechtigungen von Apps einschränken. Vorsicht ist zudem stets beim Öffnen von Links in E-Mails geboten. Ein voreiliger Klick und im Handumdrehen hat sich der Trojaner auf dem Telefon eingenistet.

Pflicht für jeden Smartphone-User ist auch die Nutzung von Antiviren-Apps. „Wenn es sich nicht um tagesaktuelle Schadsoftware handelt, sichern die Antivirenprogramme regelmäßig auch diese Gefahren ab“, teilte das Polizeipräsidium Nordhessen mit.

Quelle: https://de.nachrichten.yahoo.com/bka-trojaner-bef%C3%A4llt-immer-mehr-smartphones-153435849.html

Gruß an die, die sich nicht einschüchtern lassen

TA KI