Wird der Rechtsfrieden in Deutschland aufgekündigt?


Unmittelbar vor den bürgerkriegsähnlichen Ausschreitungen in Hamburg kamen Schlag auf Schlag mehrere Urteile hoher deutscher Gerichte, die einen längst vergessenen Begriff in den Mittelpunkt staatlichen Lebens stellten: Rechtsfrieden und das, was den Bürgerinnen und Bürgern im Staat vermittelt werden könne.

Es waren traurige Anlässe, die Grundlage dieser Urteile gewesen sind. Raser auf deutschen Straßen hatten Menschen auf dem Gewissen. Die Gerichte, darunter der Bundesgerichtshof, waren der Ansicht, dass dem Gerechtigkeitsgefühl in der Bevölkerung auch durch das jeweilige Strafmaß Rechnung getragen werden müsse.

Dieses Gerechtigkeitsgefühl in der deutschen Bevölkerung wurde während des Hamburger G-20 Gipfels durch Bürgerkriegsformationen tief verletzt. Wer für sein Anliegen demonstrieren will, hat dafür die Rechtsordnung im Rücken und das Selbstverständnis unseres gesamten Staates.

Das, was in Hamburg stattgefunden hat, zerstört die Grundlage unseres Zusammenlebens und die Substanz unseres Staates. Darauf hatten es die versammelten Straftäter aus Deutschland, zahlreichen Nachbarländern und ihre nachrichtendienstlichen Hintermänner abgesehen. Der Rechtsfriede in Deutschland war das Ziel und dieser Rechtsfriede hat substantiellen Schaden genommen.

Bei individuellen Straftätern könnte es durchaus möglich sein, dass sie sich der Strafverfolgung stellen müssen. So genau weiß man das allerdings heute auch nicht mehr. Fraglich ist jedoch, wie das kollektive Versagen unseres Staates auf allen mit der Vorbereitung und Durchführung des Gipfeltreffens betrauten staatlichen Ebenen erklärt werden kann? Wenn Fußball-Hooligans bei relevanten Spielen erwartet werden, können diese bereits an den Grenzen oder Bahnhöfen zurückgeschickt werden. Als allerdings im Vorfeld des Gipfeltreffens die
Nachrichten meldeten, dass aus der Schweizer Grenzstadt Basel ein Zug mit rund 800 Menschen Richtung Hamburg aufbrechen würde, musste man erstaunt sein. Oder wussten die Behörden nicht, was da auf Hamburg und Deutschlands Bild in der Welt zukam?

Wir haben in Deutschland und unseren Nachbarstaaten den gewaltigsten Kontrollapparat, den man sich vorstellen kann. Es ist überhaupt nicht nötig, mit historischen Vergleichen zu kommen. Die Dimension ist unglaublich. Selbst wenn man sich ansieht, welcher Kräfte sich die Bundesregierung bei der lückenlosen Überwachung des deutschen Volkes bedient, kommt niemand aus dem Staunen heraus.
Nach der Vorgängen bürgerkriegsähnlicher Art in Hamburg drängt sich eine zentrale Frage auf: wird dieser Kontrollapparat zur Abwehr der Feinde unserer Rechtsordnung benutzt oder dazu, uns alle zu ducken und nach Möglichkeit mundtot zu machen?

Die Dimension der Hamburger Vorgänge ist so gewaltig, dass Ausrede für das staatliche Fehlverhalten nicht möglich sein dürfte. Das gilt auch vor dem Hintergrund des Umstandes, dass sich tausende Menschen in Deutschland durch die aktive Politik der Bundesregierung aufhalten, über deren Identität wir nichts wissen. Bei dieser Bundesregierung liegt es so nahe wie bei keiner Bundesregierung zuvor, dass Aufschluß über aufzuklärende Tatsachen mit einem Fragezeichen versehen werden müssen.

Gerade dazu legten die Erklärungen führender Vertreter der Europäischen Union anläßlich des Hamburger Gipfels in merkwürdiger Weise die Finger in die offenen Wunden. Scheinbar sind die Schleuser und internationalen Netzwerke, die hinter der Migration stehen, der  Bundesregierung bekannt. Weder die  deutschen Medien noch die  Bundesregierung geben dem deutschen Volk Aufschluss über ihre jeweiligen Erkenntnisse.

Sie kennen die Finanzbeziehungen dieser Kräfte in EU-Europa und sie kennen die Konten, auf denen die riesigen Erlöse dieser Netzwerke gebunkert werden. Auf jeden amerikanischen Wunsch hin wird gegenüber jedem Staat und jeder Personengruppe reagiert, werden Konten gesperrt und Finanzströme trocken gelegt. Das ist seit Jahren bei den Schleppern bekannt und nichts geschieht. Sieht so Komplizenschaft aus?

Alle damit verbundenen Fragen weisen auf einen zentralen Umstand hin, den alle derzeitigen Regierungsparteien aus durchsichtigen Gründen unter jeden möglichen Teppich kehren wollen. Es war die die Bundeskanzlerin höchstselbst, die am 4./5. September 2015 die zum  Grenzübertritt nach Deutschland  bestehenden deutschen und EU-europäischen Rechtsvorschriften außer Kraft gesetzt hatte und Hundertausende die Grenzen nach Deutschland überschreiten konnten.

Das besonders perfide Element in der damit verbundenen deutschen Politik war etwas anderes. Seit Jahren waren die sehr unterschiedlichen Ursachen dieser Entwicklung auf Regierungsebene bekannt. Die Hände wurden dazu sowohl in Berlin als auch Brüssel in den jeweiligen  Schoß gelegt. Jeder, der Aufschluss zu dem haben wollte, was Horst Seehofer als „Unrechtstaat“ bezeichnete, wurde mental niedergeknüppelt. Gezielte staatliche Politik wurde gegen menschliche Solidarität und Anstand ausgespielt. Deutschland ist heute in gewisser Weise gespalten zwischen diejenigen, die dem Recht unterworfen sind und auf den Schutz des Rechtes angewiesen sind. Auf der anderen Seite stehen diejenigen, die mit alle dem nichts zu tun haben. Die Bundeskanzlerin sollte sich fragen, was sie aus politischen Gründen bewogen hat, dem Rechtsfrieden in Deutschland einen zentralen Stoß zu versetzen?

Quelle: https://de.sputniknews.com/kommentare/20170709316521297-wimmer-g20-ausschreitungen-rechtsfrieden-deutschland/

Gruß an die Deutlichen

TA KI

Bundesgerichtshof: Gema kann Ärzte nicht für Radiomusik abkassieren


Radiomusik im Wartezimmer einer Arztpraxis wird nicht öffentlich vorgeführt und ist bei der Gema nicht vergütungspflichtig. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden – mit weitreichenden Folgen.

Ärzte müssen keine Gebühren an den Rechteverwerter Gema zahlen, wenn im Wartezimmer Radiomusik spielt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Aktenzeichen: I ZR 14/14). Der Bundesgerichtshof urteilte, dass die Wiedergabe von Hörfunksendungen in Zahnarztpraxen „nicht öffentlich und damit auch nicht vergütungspflichtig ist“.

„Das hat weitreichende Folgen für alle Wartezimmer“, erklärte Ehssan Khazaeli, wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Rechtsanwaltspartnerschaft Werdermann und von Rüden Golem.de.

Der Zahnarzt und die Gema hatten am 6. August 2003 einen Lizenzvertrag geschlossen, den der Arzt im Dezember 2012 fristlos kündigte. Das hatte er damit begründet, dass die Wiedergabe von Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 15. März 2012 (C-135/10) keine öffentliche Wiedergabe sei.

Die Gema klagte und forderte für den Zeitraum vom 1. Juni 2012 bis zum 31. Mai 2013 eine Vergütung von 113,57 Euro. Ein Amtsgericht hatte den Zahnarzt zur Zahlung von 61,64 Euro plus Zinsen verurteilt und die Klage ansonsten abgewiesen. Eine Berufung der Gema blieb ohne Erfolg.

Gema gab nicht nach

Mit einer von einem Landgericht zugelassenen Revision hatte die Gema versucht, den Beklagten zur Zahlung der Vergütung von 51,93 Euro für die Zeit vom 17. Dezember 2012 bis zum 31. Mai 2013 zu zwingen. Doch ein Gericht entschied, dass der Lizenzvertrag durch die fristlose Kündigung zum 17. Dezember 2012 beendet wurde. Der Arzt war durch das EU-Urteil zu einer fristlosen Kündigung berechtigt, legte auch der Bundesgerichtshof fest.

Quelle: http://www.golem.de/news/bundesgerichtshof-gema-kann-aerzte-nicht-fuer-radiomusik-abkassieren-1506-114763.html

Gruß an die, die sich nicht ausbeuten lassen

TA KI