Sven Kleuckling – Wutrede eines Polizisten auf das System


Mutige Mut- und Wutrede des Polizisten Sven Kleuckling auf das kranke System in Deutschland!

Quasir – Alternative Fakten

Gruß an  die Klardenker

TA KI

8 Kommentare zu “Sven Kleuckling – Wutrede eines Polizisten auf das System

  1. 16.06.2017 – 14:35 –
    Gerade habe ich mir diese Rede ( WUTrede ) des Polizeibeamten vollständig angehört und bin verblüfft … aber … nicht überrascht. Der Mann verdient erst einmal Anerkennung für seine harten Worte, die keinerlei POLITICAL COR. beinhaltet. Er ist mutig, offen und ehrlich. Er sagt seine Meinung deutlich und nennt auch Namen. Das ist schon eine Seltenheit !!!
    D I E S E N M A N N M Ö C H T E I C H G E R N E P E R S Ö N L I C H K E N N E N
    L E R N E N und mit ihm reden und diskutieren.
    Ich bin selbst ehemaliger Bundespolizei-Angehöriger und kann mich in die DENKE des Redners recht gut hinein versetzen.
    Vielleicht kann der BLOG eine Kontaktaufnahme zu mir organisieren.
    Ich wäre dankbar !!!
    Günter Grimm

  2. Pingback: Sven Kleuckling – Wutrede eines Polizisten auf das System | Der Honigmann sagt...

  3. Liebe Leute,

    hatte grade am Odeonsplatz in München einen VW Bus, voll mit den Freunden und Helfern in olivgrün erspäht. Wir haben heute Stadtfest. Dachte mir, gehst mal rüber und fragst, wie es der Kollegin geht, die vor ein paar Tagen von so einem Arschloch in den Kopf geschossen wurde.
    Tja, die Antwort haute mich fast um. Da sagt eine Polizistin, sie wüßte gar nicht um was es sich denn handele. Es passiert ja so viel. Dann wurde ich präzieser. Ein Kollege sagte mir dann, daß sie keine Auskünfte geben dürfen und wenn ich was wissen will, soll ich doch mit der Pressestelle sprechen.
    Mein Eindruck, drauf geschissen. Es muß noch viel viel mehr passieren, bis diese Truppe erkennt wo Freund, wo Feind und das Katzbuckeln gegenüber den Vorgesetzten ein Ende hat.

    L. G. H.

  4. Sehr geehrter Herr Polizisten Sven Kleuckling.
    Als gelernter OSSI 61iger Baujahr kenne ich die Polizei als „Dein Freund und Helfer“! Nach siebenjähriger Forschung über den rechtlichen Stand in diesem Land (Wie heißt es staatsrechtlich eigentlich korrekt?) kann ich nur zu einem einzigen Schluß kommen: Die FIRMA POLIZEI ist der Erfüllungsgehilfe einer kriminellen Organisation auf Privat- und Seerecht! Nicht Für uns da – sondern gegen UNS… und ich rede hier vom Volk der Deutschen!!
    Um dieser Täuschung einen Hauch von Legalität zu geben senden die Medien immer neue Folgen über die Arbeit der „Beamten“.
    Selbst nach dem Bundesbeamtengesetz muß die Ernennung durch den Reichsminister für Justiz erfolgen…
    Verstehen Sie mich bitte nicht Falsch! Ich respektiere die Gründe warum Jemand bei der Polizei anfängt. Doch jeder Bedienstete unterliegt der Remonstrationpflicht! Damit sich in Ihrer Firma etwas ändert, kann es nur von den Bediensteten Ihrer Firma ausgehen… auch mit Hilfe der Söldnertruppe Bundeswehr. Erste und zweite Gesetzesbereinigung 2006/2007 auf Anweisung der USA durch das Bundesministerium für Justiz (als FIRMA!) – auf welche Rechtsgrundlage kann sich denn die Judikative und die Exikutive noch berufen… obwohl sie an Recht und Gesetz gebunden sind???
    Anwendung nicht mehr rechtsgültiger Gesetze wird auch als TERROR bezeichnet. Terror gegen das eigene Volk! Glauben Sie mir! Das deutsche Volk wacht langsam auf…
    Rechtsgrundlage:
    Zur grundsätzlich wirksamen Erfüllung hoheitlicher Aufgaben bedarf es eines Amtes und eines beeideten Amtsträgers – entsprechender Ausbildungsmuster. Die Verleihung eines Amtes erfordert einen rechtmäßigen Staat.
    Die BRD, keine Staatsgründungsurkunde besitzend, ist nur eine Anstalt des öffentlichen Rechts – ein Firmenkonstrukt.
    Um als Amtsträger von einem Staat entsprechende Zuständigkeiten – also Verantwortung und Befugnisse – auch ausführen zu dürfen, bedarf es einer rechtswirksamen Bestallungsurkunde und eines rechtswirksamen Amtsausweises, um sich legitimieren zu können.
    Da es seit dem BVerfG vom 17.12.1953 – 1 BvR 147/52 – im Leitsatz 2:
    Auf Befehl der Alliierten Besatzungsmächte: „Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen” keine Beamtenverhältnisse bestehen, können sich Akteure der Exekutive, Verwaltung und Judikative lediglich mit Dienstausweisen ausweisen – dies jedoch nur in Verbindung mit dem bundesrepublikanischen „Personalausweis“. Da sie wegen fehlendem Staatshaftungsgesetz, welches vom BVerfG 1982 bereits als verfassungswidrig deklariert wurde, privat vollumfänglich haftend sind nach § 823 BGB.
    Bedienstete haben lediglich die Eigenschaften als Beamte.
    Der Begriff „Dienst“ kommt von „dienen“, was wiederum einen „zu Dienenden“, einen „Weisungsgebenden“ voraussetzt, was wiederum bedeutet, daß der „Bedienstete“ an Weisungen gebunden ist, was wiederum bedeutet, daß er in seiner Handlung befangen ist. Dies beziehend auf sich in der Funktion “Richter” zugehörigen Akteure.
    Selbiges schließt die “Exekutiv-Akteure” ein. Im Näheren darauf hinweisend, daß die “Polizei” ebenfalls nur ein Privatunternehmen mit eingetragener Marke “Polizei” ist; jeder Bedienstete ebenfalls privat haftbar nach §823 BGB. Angeordnete, gewalttätige Übergriffe sind somit strafbare Handlungen. Ebenfalls den Hinweis in den Raum stellend, daß Artikel 35 GG aufgrund des fehlenden räumlichen Geltungsbereichs des GG keine Wirksamkeit mehr hat.
    Alle polizeiliche Gewalt, wie wir sie aktuell nicht nur auf Demonstrationen wahrnehmen, erfüllen den Tatbestand der Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung, Verfolgung Unschuldiger, Freiheitsberaubung – aufgrund der Anwendung ungültiger Gesetze: Bildung einer kriminellen Organisation, Landes- und Hochverrat, Belohnung und Billigung einer Straftat, Amtsanmaßung, Bildung bewaffneter Gruppen etc.

    Hochachtungsvoll
    Wünsche, Mario aus der Familie Wünsche

  5. Dazu gibt es noch die passende Ergänzung:
    Klares Statement – Antwort auf die Wutrede des Polizisten Sven Kleuckling (21.6.17)

    LG – Dirk

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