Nachrichten aus der Hölle


Zugespielte Dokumente zeigen das Leiden der von Australien auf den Pazifikinseln Nauru und Manus internierten Flüchtlinge

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Vergewaltigungen, sexuelle Nötigung, Selbstverletzung bis zum versuchten Suizid, Kindesmisshandlungen – die Liste ist lang. Immer wieder sind Fälle dieser Art aus dem Internierungslager für Flüchtlinge auf Nauru publik geworden. Doch erst seit wenigen Tagen ist das ganze Ausmaß des Leidens bekannt: Dem australischen Ableger der britischen Zeitung The Guardian sind Dokumente zugespielt worden, in denen sich 2.216 registrierte »Vorfälle« aus mehr als zwei Jahren aufgelistet finden. Der Guardian hat nun die »Nauru Files« in einer interaktiven Datenbank aufbereitet.

Die Sammlung beginnt im Mai 2013 mit zunächst einzelnen Vorkommnissen, deren Zahl sich noch im gleichen Jahr auf mehr als 30 monatlich steigerte. Ab 2014 wurden bis zu 200 Vorfälle pro Monat verzeichnet. Eine deutliche Zunahme ist zudem bei der Intensität der Ereignisse zu registrieren: Immer häufiger gibt es Einträge von Übergriffen des Wachpersonals oder von Lagerinsassen, darunter auch Kinder, die Selbsttötungsgedanken äußern. Ein Suizid wurde im April 2014 im Beisein der Person, die der Zeitung das Material zugespielt hat, nur knapp verhindert. Auch ist die Rede von einem einheimischen Mann, der eine junge Flüchtlingsfrau wiederholt verbal sexuell belästigte. Eine andere Frau berichtet, wie sie darum gebeten habe, statt zwei vier Minuten lang duschen zu dürfen. Das angesprochene Mitglied der Wachmannschaft erklärte sich dazu bereit, wenn sie ihm ermöglichte, anderen heimlich beim Duschen zuschauen zu können.

Etwa die Hälfte der aufgezeichneten Fälle betreffen Kinder. Für sie kann das Lager zur Hölle werden. »Ich will den Tod«, kritzelte ein Mädchen in sein Schulheft. Wiederholt ist von sexuellen Übergriffen des Wachpersonals die Rede. Die Zustände im Lager führen unter den Flüchtlinge zu Aggressivität, schon bei Kleinigkeiten kommt es zu Konflikten, besonders Kinder leiden darunter.

Für Schlagzeiten sorgte im April 2016 die versuchte Selbstverbrennung eines jungen Iraners. Der 23jährige hatte sich vor den Augen eines auf Visite befindlichen Teams des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR angezündet. Zwar gab es immer wieder solche Vorkommnisse, die sich seitens der australischen Regierung nicht unter den Teppich kehren ließen. Da aber weder Journalisten noch Nichtregierungsorganisationen (NGOs) die Anlage betreten dürfen, gelangen Informationen nur schwer nach draußen und lassen sich nicht unabhängig überprüfen.

Dass vieles nicht in Ordnung ist, zeigte der bereits im März 2015 veröffentlichte Philip-Moss-Report. Auf 86 Seiten bietet er eine schockierende Sammlung von Berichten unter anderem über sexuelle Übergriffe. Die Untersuchung hatte der damalige australische Einwanderungsminister Scott Morrison auf öffentlichen Druck hin im Oktober 2014 veranlasst. Sein Nachfolger Peter Dutton und der damalige Premierminister Tony Abbott sprachen indes weiter verharmlosend von »Dingen, die durchaus mal passieren«. Immer wieder unterstellten konservative Spitzenpolitiker, dass Flüchtlinge Selbstverletzungen und Suizide »als Druckmittel einsetzen« würden.

Mehrere Mitarbeiter der Organisation »Save the Children«, der einzigen NGO, die in dem Lager präsent war, wurden aus der Einrichtung verbannt, weil sie angeblich »die Insassen aufgestachelt« hätten. Ein haltloser Vorwurf, wie auch der Moss-Report feststellt.
Mit Stand Juli 2016 befinden sich 442 Flüchtlinge in dem Lager auf Nauru, darunter 49 Kinder. Obwohl »Save the Children« mehrfach gewarnt hatte, dass die dortige Anlage gerade für Kleinkinder ein ungeeigneter Ort sei.

Bei der australischen Asylbehörde stoßen solche Mahnungen auf taube Ohren. Sogar Babys werden im Lager geboren. Dass die winzige Inselnation Nauru weder ein ordentliches Krankenhaus noch forensische Einrichtungen besitzt, um angezeigte Fälle von sexuellen Übergriffen genau zu untersuchen, verschärft die Lage zusätzlich. Selbst im Notfall dürfen die Lagerinsassen nicht aufs australische Festland gebracht werden, selbst jenen Flüchtlingen, deren Asylanträge positiv beschieden wurden und die das Lager verlassen dürfen, bleibt der Weg dorthin versagt.

Kritik äußerten vor wenigen Tagen auch die global agierenden Gruppen Human Rights Watch (HRW) und Amnesty International (AI) in einer gemeinsamen Erklärung. Anna Neistat, die für AI eine entsprechende Untersuchung leitete, erklärte, die Internierung von Schutzsuchenden in dieser Form durch Australien sei »extrem grausam«.

Quelle: http://www.jungewelt.de/2016/08-16/012.php

Gruß an die, die wissen, daß es noch „grausamer“ werden könnte

TA KI

 

Nächster Todesfall im NSU-Komplex


Der Verlobte der toten Zeugin Melisa M. soll Suizid begangen haben – Gibt es einen Zusammenhang mit dem Fall Florian H. und dem Kiesewetter-Mord?

Im NSU-Komplex gibt es den nächsten Todesfall. Mit einer Woche Verspätung erfährt man vom Tod des 31jährigen Sascha W. aus Kraichtal in Baden-Württemberg. W. war der Verlobte von Melisa M., die im März 2015 vom NSU-Untersuchungsausschuss in Stuttgart befragt worden war und vier Wochen danach an einer Lungenembolie verstarb, 20 Jahre alt.

Melisa M. wiederum war einmal Freundin von Florian Heilig, einem Neonazi-Aussteiger, der am 16. September 2013 in seinem Auto auf dem Cannstatter Wasen in Stuttgart verbrannte. Am selben Tag sollte er vom Landeskriminalamt zum Thema NSU vernommen werden. Heilig hatte in der Vergangenheit gesagt, er wisse, wer die Polizeibeamtin Michèle Kiesewetter 2007 ermordet hatte. Das sollen aber nicht Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gewesen sein.

Sascha W. ist der dritte in einer Kette von Todesfällen, die mit dem NSU-Komplex zusammenhängen.

Er wurde am Montag vor einer Woche (8. Februar) abends gefunden. Weil keine natürliche Todesursache festgestellt wurde, ordnete die Staatsanwaltschaft Karlsruhe eine Obduktion an. Nach Auskunft von Behördensprecher Tobias Wagner habe man „bislang keine Anhaltspunkte für Fremdverschulden“ gefunden. Man gehe von einem Suizid aus. Zusätzlich gebe es eine Abschiedsnachricht von Herrn W., die elektronisch verschickt wurde.

Keine Angaben zum Suizid

Weitere Angaben wollte die Staatsanwaltschaft zum Todesfall Sascha W. nicht machen. Weder über den Inhalt der Abschiedsnachricht noch über den Adressaten, weder über die Art des Suizids noch über weitere Ergebnisse aus der Obduktion. Auch nicht darüber, wer den Toten gefunden hat.

W. wurde im selben Institut für Rechts- und Verkehrsmedizin in Heidelberg untersucht, wo vor knapp einem Jahr schon seine Lebensgefährtin untersucht worden war. Am Dienstag (16. Februar) soll er in seinem Wohnort beerdigt werden.

Immer noch nicht restlos geklärte Lungenembolie

Sascha W.s Partnerin Melisa M. war am 28. März 2015 gestorben. Er hatte sie abends zuhause mit krampfartigen Anfällen vorgefunden. Ihr Tod ist bis heute nicht restlos geklärt. M. starb an einer Lungenembolie, so die Rechtsmedizin. Die Lungenembolie soll durch „mehrere Blutgerinnsel“ verursacht worden sein, wie die zuständige Staatsanwaltschaft auf Nachfrage erklärte.

Wie diese Gerinnsel zustande kamen oder wo sie herkamen, ist allerdings nicht gesichert. Vermutlich von einem Sturz aufs Knie, so der Sprecher der Behörde. Die Sportlerin war eine Woche zuvor beim Motorradsport leicht gestürzt und hatte eine kleine Verletzung über dem Knie. Melisa und Sascha waren beide im selben Motorsportclub aktiv.

In einer Pressemitteilung über das Ergebnis der Obduktion von Melisa M. hatte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe am 9. Juni 2015 in einer unbestimmten Formulierung mitgeteilt, dass „die Lungenembolie ihre Ursache in der unfallbedingten Knieverletzung der Frau gehabt haben dürfte. [Hervorhebung durch den Verfasser]“ Im Gutachten der Heidelberger Rechtsmedizin lautet die Formulierung: die Blutgerinnsel in der Lunge seien „höchstwahrscheinlich“ durch den Sturz auf das Knie zustande gekommen. Die Rechtsmedizin in Heidelberg wollte sich nicht äußern.

Melisa M. war am 2. März 2015 in nicht-öffentlicher Sitzung von den Abgeordneten des NSU-Ausschusses in Stuttgart befragt worden.

Schutzangaben?

Bis zum September 2013 war die junge Frau die Freundin von Florian Heilig gewesen. In der Nacht vor seinem Tod soll er die Beziehung mit ihr beendet haben. In ihrer Vernehmung vor dem Ausschuss hat Melisa M. laut Abschlussbericht erklärt, Florian habe ihr gegenüber nicht von „NSU“ gesprochen oder davon zu wissen, wer die Polizistin Kiesewetter erschoss. Das können auch Schutzangaben gewesen sein.

Sollte Melisa M. doch etwas von den möglichen Geheimnissen ihres Freundes Florian gewusst haben – hatte sie dann vielleicht auch ihrem neuen Partner Sascha W. davon erzählt?

„Keine Belege gefunden, die gegen einen Suizid sprechen“

Der Tod von Sascha W. führt zum Tod von Florian H. zurück.

Heilig gehörte eine Zeitlang zur Neonazi-Szene in Heilbronn. Er will Wissen über „NSU“ und den Polizistenmord von Heilbronn gehabt haben. Am Tag seines Todes sollte er vom LKA zum NSU-Komplex vernommen werden. Der junge Mann befand sich im Aussteigerprogramm des Staatsschutzes für Rechtsextremisten (BIG REX). Er hatte damit einen konspirativen Status, der dem einer V-Person ähnlich ist.

Morgens um 9 Uhr verbrannte der 21-Jährige in seinem Auto, das auf dem Cannstatter Wasen stand. Zusätzlich hatte er einen tödlichen Medikamentenmix in sich. Für die Staatsanwaltschaft stand schon nach wenigen Stunden fest: Suizid. Man habe keine Belege gefunden, die gegen einen Suizid sprechen, steht im Bericht des NSU-Ausschusses von Baden-Württemberg. Allerdings ist auch ein Suizid nicht belegt. Viele Fragen sind nach wie vor ungeklärt.

Der NSU-Ausschuss hat seine Ermittlungsarbeit im September 2015 demonstrativ eingestellt, nachdem die Familie des Toten bestimmte Gegenstände aus dem abgebrannten Auto nicht herausgab, u.a. einen Laptop und einen Camcorder. Nach dem Brand wollte die Polizei das Auto mitsamt Inhalt (u.a. Laptop, Reisetasche, Handy, Machete) verschrotten. Die Familie Heilig holte das Auto ab und sicherte die Gegenstände.

Neben den Todesfällen Sascha W., Melisa M. und Florian H. gibt es zwei weitere Tote im Zusammenhang mit dem NSU-Komplex:

Thomas Richter, V-Mann Corelli, der am 7. April 2014 tot aufgefunden wurde. Gestorben angeblich an einer nicht erkannten Diabetes. Richter war über 18 Jahre lang V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz in der rechten Szene. Sein Name steht auf der Adressliste von Uwe Mundlos. Zum Zeitpunkt seines Todes befand sich Richter, wie Florian H., im Zeugenschutzprogramm des BKA. Sein Todeszeitpunkt konnte nicht genau bestimmt werden.

Arthur Christ: Seine verbrannte Leiche wurde im Januar 2009 neben seinem Auto auf einem Waldparkplatz nördlich von Heilbronn gefunden. Ob Mord oder Selbstmord konnten die Ermittler nicht klären. Er war 18 Jahre alt. Der Name Arthur Christ taucht in den Ermittlungsakten der Sonderkommission Parkplatz zum Heilbronner Polizistenmord auf. Er soll eine Ähnlichkeit mit einem der Phantombilder haben. Und er befindet sich u.a. auf einer Liste von etwa 20 Personen in den Ermittlungsakten. Was es mit diesen Personen auf sich hat, ist unklar.

Am Donnerstag (18. Februar) debattiert der Landtag von Baden-Württemberg den Abschlussbericht des NSU-Ausschusses.

Quelle: http://www.heise.de/tp/artikel/47/47412/1.html

Gruß an die Inszenierer, die klar in den Reihen der Regierung zu finden sind

TA KI