#GEZ: Finanzämter können verweigerte “Rundfunkgebühren” einfach von der Steuer einbehalten


Die Klage einer GEZ-Verweigerin, deren fällige “Beiträge” vom Finanzamt einfach mit der Steuer verrechnet wurden, hat das angerufene Finanzgericht abgewiesen.

Begründung in Kurzform:

  • Es spielt keine Rolle, ob die Einziehung unrechtmäßig ist, weil die Klärung nicht Sache des Finanzgerichtes ist
  • ob Bescheide über die Rundfunkbeiträge zulässig sind oder nicht, müssen Verwaltungsgerichte klären

Möge sich jeder selbst seines gesunden Menschenverstandes bedienen und die Juristerei beiseite lassen. Mussolini beschrieb den idealen Faschismus als Verschmelzung von staatlichen Interessen und denen der Konzerne. Die Gebühreneintreiber sind laut Rundfunkstaatsvertrag keine staatlichen Behörden. Wie also nennt man diese Praxis der “Gebührenerhebung”, die angeblich keine Steuern sein sollen und doch vom Staate notfalls mit allen Mitteln eingetrieben  werden?

In zwei Entscheidungen hat sich das Finanzgericht mit der Beitreibung von Rundfunkbeiträgen im Wege der Zwangsvollstreckung befasst.

In dem Verfahren 11 K 11123/16 hatte die Finanzbehörde die offenen Rundfunkbeiträge bei der Klägerin im Wege der Verrechnung mit Steuerguthaben beigetrieben. Hiergegen wandte sich die Klägerin mit ihrer Fortsetzungsfeststellungsklage, mit der das Gericht feststellen sollte, dass die Pfändungs- und Einziehungsverfügung betreffend die Rundfunkbeiträge rechtswidrig gewesen sei. Der 11. Senat des Gerichts hat mit Urteil vom 24. August 2016 die Klage als unzulässig abgewiesen. Es fehle an einem berechtigten Interesse der Klägerin an einer solchen Feststellung, weil sie selbst bei Feststellung der Rechtswidrigkeit der Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht die Rundfunkbeiträge zurückerhalten könne. Vielmehr sei eine Rückzahlung nur dann möglich, wenn die Rechtswidrigkeit der der Vollstreckung zugrundeliegenden Bescheide über den Rundfunkbeitrag festgestellt worden sei. Dies zu klären sei allerdings nicht Sache des Finanzgerichts, sondern müsse vor den insoweit zuständigen Verwaltungsgerichten mit einer Klage gegen die Beitragsbescheide verfolgt werden. Außerdem könne die Klägerin die Rückzahlung des Rundfundbeitrags nicht vom beklagten Finanzamt, sondern nur vom Gläubiger des Rundfunkbeitrags verlangen. Dieses Urteil ist mittlerweile rechtskräftig, nachdem der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 18.1.2017 (Az. VII B 152/16) die gegen das Urteil erhobene Nichtzulassungsbeschwerde als unbegründet zurückgewiesen hat.

In einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, in dem sich die Antragstellerin gegen die Vollstreckung von Rundfunkeiträgen wandte, hat das Gericht mit Beschluss vom 16. November 2016 (11 V 11240/16) entschieden, dass zwar die Finanzbehörde “im Zweifel” den Zugang von Verwaltungsakten wie einem Rundfunkbeitragsbescheid nachzuweisen hat. Jedoch müssen nach dem Beschluss berechtigte Zweifel erkennbar sein, dass die auf der Erfahrung des täglichen Lebens beruhenden Vermutung, eine gewöhnliche Postsendung habe den Empfänger auch tatsächlich erreicht, nicht zutrifft. Das einfache Bestreiten, gleich mehrere Leistungsbescheide nicht erhalten zu haben, sei im konkreten Fall nicht glaubhaft, da es der Antragstellerin in ihrem gesamten Verhalten ganz offenkundig darum gegangen sei, sich hartnäckig der Verpflichtung zur Zahlung des Rundfunkbeitrags zu entziehen.

Diese Verpflichtung sei, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Grundsatzurteil vom 18. März 2016 (6 C 6/15) ausdrücklich festgestellt habe, rechtmäßig und verstoße insbesondere nicht gegen grundrechtliche Bestimmungen. Da ein Vorgehen gegen die Zahlungspflicht als solche keinen Erfolg verspreche, bestehe der einzige Weg für die Antragstellerin darin, die Vollstreckung möglichst lange aufzuschieben oder zu verhindern. Hierfür biete es sich insbesondere an, den Zugang der Festsetzungsbescheide der Rundfunkanstalt zu bestreiten, worauf in einschlägigen Internetforen ausdrücklich hingewiesen werde. Da die Zahl der sich aktiv gegen die Beitragsentrichtung richtenden Haushalte in Deutschland vergleichsweise gering sei, erscheine es als umso weniger glaubhaft, wenn eine den Beitrag verweigernde Person behaupte, „zufällig“ gleich mehrere Festsetzungsbescheide nicht erhalten zu haben, obgleich vom Regelfall abweichende Umstände wie z.B. ein Umzug im fraglichen Zeitraum oder der Nichtzugang anderer Behördenpost nicht vorgetragen würden. Folglich sei vom Zugang des Bescheides auszugehen. Aus diesem Grunde hat der Senat den Antrag abgewiesen.

Quelle: Finanzgericht Berlin Brandenburg

Quelle: http://opposition24.com/gez-finanzaemter-rundfunkgebuehren-steuer/308721

Gruß an die Erkennenden

TA KI

3 Kommentare zu “#GEZ: Finanzämter können verweigerte “Rundfunkgebühren” einfach von der Steuer einbehalten

  1. Das sind Juristen, merkt sie euch gut für das Jüngste Gericht.

    Schnelle Vorablösung bis dahin:
    Färbt euch die Haare schwarz, braune Kontaktlinsen, vergesst die deutsche Sprache, stammelt mit kehliger Ausdrucksweise wirres Zeugs vor euch hin, nichts arbeiten, I-Phone kaufen, Messer in die Hosentasche und in Nordafrika abholen lassen, nicht vergessen die deutschen Frauen anzugrabschen, mal die eine oder andere zu vergewaltigen und gegen Abschiebung niemals einen Heimatstaat angeben. Ordentlich Cash beziehen und nur Markenklamotten tragen, die Formulare dafür werden von den netten Verwaltungsleuten für euch ausgefüllt.

    Dann habt ihr keine Probleme mit Steuer oder GEZ, dürft umsonst Bus und Bahn fahren, alles nett Eintrittsbefreit. So lässt sich leben.

    Und sowas war einmal ein Land, auf das ich vor langer Zeit stolz war, heute jedoch nur noch darüber kotzen kann. Bekannte von mir sind vor Jahren ausgewandert, eine Frau davon sagte nach zwei Jahren: Sie wird deutschen Boden niemals mehr betreten. Sollte meine seelische Bindung hier deutlich kleiner werden, bin auch ich RatzFatz weg.

    http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/auswanderung-aus-deutschland-neue-studie-zeigt-gruende-a-1022743.html

    Die Zahlen dürften sich seit 2015 deutlich verschoben haben in Richtung Unzufriedenheit mit Deutschland.

  2. Grotesker geht es ja wohl nicht !
    Das ist reine Rechtsbeugung, und das zeigt einmal wieder das wir in einem Willkür-Staat leben.
    Wer nicht gehorcht, der wird zurecht gebogen von den hörigen Biorobotern.
    Das zeigt auch das unsere Justiz mit GERECHTIGKEIT absolut nichts zutun hat !

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