Rentner in den Knast – Totschläger auf freien Fuß – Luxusvillen für kriminelle minderjährige Flüchtlinge


Bei GEZ-Verweigerern, säumigen Knöllchenzahlern und sogenannten Hasskommentatoren kennt der Staat keine Gnade, besonders wenn sie Rentner sind, wie der Satiriker Uwe Ostertag, schwerbeschädigt, wie der Leipziger Maler „Natango Fietkau“, alleinerziehende Mütter oder aus anderen Gründen finanziell nicht so gut dastehen. Immer häufiger landen Bürger wegen solcher Bagatellen hinter Gittern.

Anders sieht es bei ausländischen Intensivstraftätern aus. Im rot-grünen Bremen hat man viel Verständnis, natürlich auf Kosten der Bürger. „Die Sozialbehörde will in einem Lesumer Wohngebiet eine intensivpädagogische Einrichtung für straffällige Jugendliche schaffen“, schrieb der Weser Kurier Mitte August. Und weiter: „Allein die Investitionskosten wurden auf rund 10 Millionen Euro taxiert, vom finanziellen Aufwand für den laufenden Betrieb ganz zu schweigen.“ Dabei geht es nicht um irgendwelche jugendlichen Straftäter, sondern „junge Wiederholungstäter aus der Gruppe der minderjährigen Flüchtlinge.“

Vergangene Woche Donnerstag wurde der 40-jährige Familienvater „Thomas K.“ in Bergisch-Gladbach von einer „Personengruppe“ angegriffen und verstarb einen Tag später an den schweren Verletzungen. Ein 18-jähriger „Kölner“ hat die Tat gestanden und wurde auf freien Fuß gesetzt. Was die meisten Medien verschwiegen: Bei dem „Kölner“ handelt es sich um einen Türken, gegen den keine Haftgründe vorliegen. Er darf sich frei bewegen, ähnlich, wie es für die kriminellen minderjährigen Flüchtlinge geplant ist.

Ist das das Deutschland, in dem „wir alle gut und gerne leben“?

Foto: O24
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Quelle: https://opposition24.com/rentner-knast-totschlaeger-fuss/351640
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Gruß an die Denkenden
TA KI

Was ist der größere Zivilisationsbruch: Todesstrafe oder freilaufende Mörder, Vergewaltiger und Terroristen?


Mittlerweile ist es amtlich: Nur drei von 100 Migranten sind wirklich Flüchtlinge. Das wussten wir schon lange, wie auch das Märchen über die gut ausgebildeten Fachkräfte nicht mal den Hauch eines wahren Kerns enthält. Täglich neun Sex-Attacken durch Ausländer, diese Zahlen ergeben sich aus dem BKA Bericht. Das wahre Ausmaß der Straftaten von Tätern mit dem sogenannten Migrationshintergrund und einem zu vermutenden Zusammenhang mit der Herkunftskultur lässt sich nur erahnen, da die Dunkelziffer hoch ist.

Deutschlands Straßen sind definitiv unsicherer geworden und der Zusammenhang mit der ungebremsten illegalen Einwanderung ist nicht zu leugnen. Von den Kölner Silvestervergewaltigern wurden gerade einmal zwei Verdächtige vor Gericht gestellt. Die Signalwirkung, die davon ausgeht, ermutigt geradezu weitere Täter, es auch mal zu versuchen, es passiert einem ja doch nichts. Während „Wutbürger“ für „Hasskommentare“ sogar mit Gefängnis bedroht und auch erbarmungslos verfolgt werden, GEZ-Verweigerer schon fast in die Nähe von Terroristen gerückt werden, empört sich die Linksjournaille immer noch über angebliche Rechtsradikale und Ausländerfeinde als das eigentliche Problem der „Gesellschaft“ – Volk sagt man ja nicht mehr.

Es gab in Deutschland keine pogromartigen Ausschreitungen gegen Asylbewerber, wie sie beispielsweise in der Türkei gegen Kurden und sogar Touristen die Regel sind, wenn das politische Tagesgeschehen dazu einen Anlass liefert. Die große Mehrheit der Deutschen zeigt sich entweder beeinflusst durch die Willkommens-Propaganda oder hilflos und hüllt sich bis auf wenige Ausnahmen in ohnmächtiges Schweigen. Das bißchen Zivilcourage reicht vielleicht dazu aus, am Wahltag für die AfD zu stimmen, weil in der Wahlkabine niemand zuschaut.

Lynchmobs steinigen bevorzugt in islamischen Ländern Andersgläubige und zünden deren Häuser an, wenn ihnen die Behörden mit der Verhängung der dort meist geltenden Todesstrafe für „Blasphemie“ nicht schnell genug sind. Mit solchen Ländern unterhält die „BRD“ beste Beziehungen, siehe Saudi Arabien, aber natürlich dürfen in diesem Fall die USA nicht unerwähnt bleiben. Wenn die Wähler solcher Politiker sich empört über die in der Türkei geplante Abstimmung zur Todesstrafe äußern, wird mir schlecht. Noch schlechter wird mir, wenn diese Heuchler, Merkel in den Arsch kriechen und sie für ihre „Flüchtlingspolitik“ loben und hiesige Forderungen nach strengeren Abschieberegeln für kriminelle Migranten als rechte Stammtischparolen diskreditieren.

Wenn dann mal ein „besorgter Bürger“ (Neusprech für Nazi) gar die Todesstrafe für Vergewaltiger fordert, ticken diese aufrechten Demokraten vollends aus, drohen mit Strafanzeigen, Klagen und (!) körperlicher Gewalt: „Dir müsste man die Fresse polieren!“ – „Verpisst euch aus Deutschland, ihr Scheiss deutschen schweine!“ (Zitate aus typischen Hassmails, die an O24 geschickt werden).

Andere drücken sich etwas gewählter aus und sprechen von einem Bruch mit „unseren“ zivilisatorischen Werten, wenn man auch nur über die Todesstrafe, „so verständlich es aus einem Bauchgefühl heraus auch sein mag“ nachdenkt. Echt, jetzt? Stammtischparolen als Zivilisationsbruch, wo die „Kanzlerin“ höchst persönlich die Werte des Grundgesetzes gekänzelt hat und Abertausende Kriminelle aus aller Herren Länder in Deutschland ein und aus gehen können wie es ihnen beliebt? Wer redet von dem zivilisatorischen Bruch der Grünen, die die Legalisierung von Sex mit Kindern, sprich deren Vergewaltigung durch Erwachsene forderten? Diese Psychopathen kamen nicht etwa hinter Gittern oder zumindest in Therapie, sondern wurden in den Bundestag gewählt, wo sie auch heute noch sitzen.

Ein anderer dringend notwendiger zivilisatorischer Bruch wäre zu begrüßen, blieb aber aus Angst vor der ewigen Antisemitenkeule aus. In einer fortschrittlichen Zivilisation gehört die religiös begründete Beschneidung von Mädchen oder Jungen geächtet, ganz gleich welchen kulturellen oder religiösen Hintergrund die Familien haben und ganz gleich, wie gekränkt sich die jüdische Gemeinde dabei auch zeigen mag. Wenn ihre Religion einzig an der Vorhaut von Säuglingen aufgehängt ist, können sie diesen Brauch gerne mit ins gelobte Land nehmen und dort ausleben. Im aufgeklärten Europa gelten angeblich die Menschenrechte, nach denen auch die körperliche Unversehrtheit von Kindern garantiert wird. Dabei muss es bleiben ohne Wenn und Aber oder aber man akzeptiert die Balkanisierung des gesamten Kontinents, wie er in den Großstädten bereits zur traurigen Realität geworden ist.

Und noch ein zivilisatorischer Bruch würde einen immensen Fortschritt für die europäische Kultur bedeuten – der Abschied von der täterorientierten Sichtweise im Umgang mit Gewaltkriminalität. Was interessiert es eine vergewaltigte Frau oder ein „missbrauchtes“ Kind, dass der Täter jetzt angeblich therapiert und nicht mehr gefährlich sein soll? Das Trauma kann ein Leben lang andauern, Beziehungen und Familien können daran zerbrechen und nicht selten sind die Nachkommen von Opfern für eine Opferkarriere prädestiniert. Die gängige Psychologie behauptet oft das Gegenteil, aber das gehört ins Reich der Legenden, wenn es sich nicht um Missbrauch im familiären Umfeld handelt. Die Verhältnisse haben sich gewandelt, früher konnte man bei sogenannten Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung bei einer Mehrzahl der Fälle von einer Tat im direkten Umfeld der Frauen ausgehen, sei es zuhause, am Arbeitsplatz oder im Bekanntenkreis. Heute lauert der große Unbekannte im Gebüsch, hinter der nächsten Bahnhofsunterführung oder mitten auf der Straße. Diese Gefahr ist real, die Täter verletzen nicht mit virtuellen Worten irgendwelche sensiblen Gefühle, sondern oft mit Messern lebenswichtige Organe der Opfer.

Was kümmern uns die Belange solcher Scheusale, die für diese grausamen Verbrechen verantwortlich sind, ob man sie nun aufhängt, vierteilt, kastriert, lebenslang wegsperrt oder abschiebt, wenn es sich um Migranten handelt? An erster Stelle haben die Belange der Opfer zu stehen, ihre Wiedergutmachung gehört in den Mittelpunkt gerückt und es muss alles dafür unternommen werden, dass sich so etwas Unmenschliches nie, nie, nie mehr wiederholt, wozu selbstverständlich gehört, dass die Täter unschädlich gemacht werden, auf welche Weise auch immer, ganz bestimmt jedoch nicht mit der täterorientierten Therapie von heute.

Statt mit „Nie wieder Deutschland“ müssten Tausende von Frauen mit Transparenten durch die Straßen ziehen, auf denen „Nie wieder Vergewaltigung!“ steht – die Realität zeigt, dass mit „unseren“ zivilisatorischen Werten schon lange gebrochen wurde.

Quelle: http://opposition24.com/was-zivilisationsbruch-todesstrafe-moerder/309816

Gruß an die Erwachenden

TA KI

#GEZ: Finanzämter können verweigerte “Rundfunkgebühren” einfach von der Steuer einbehalten


Die Klage einer GEZ-Verweigerin, deren fällige “Beiträge” vom Finanzamt einfach mit der Steuer verrechnet wurden, hat das angerufene Finanzgericht abgewiesen.

Begründung in Kurzform:

  • Es spielt keine Rolle, ob die Einziehung unrechtmäßig ist, weil die Klärung nicht Sache des Finanzgerichtes ist
  • ob Bescheide über die Rundfunkbeiträge zulässig sind oder nicht, müssen Verwaltungsgerichte klären

Möge sich jeder selbst seines gesunden Menschenverstandes bedienen und die Juristerei beiseite lassen. Mussolini beschrieb den idealen Faschismus als Verschmelzung von staatlichen Interessen und denen der Konzerne. Die Gebühreneintreiber sind laut Rundfunkstaatsvertrag keine staatlichen Behörden. Wie also nennt man diese Praxis der “Gebührenerhebung”, die angeblich keine Steuern sein sollen und doch vom Staate notfalls mit allen Mitteln eingetrieben  werden?

In zwei Entscheidungen hat sich das Finanzgericht mit der Beitreibung von Rundfunkbeiträgen im Wege der Zwangsvollstreckung befasst.

In dem Verfahren 11 K 11123/16 hatte die Finanzbehörde die offenen Rundfunkbeiträge bei der Klägerin im Wege der Verrechnung mit Steuerguthaben beigetrieben. Hiergegen wandte sich die Klägerin mit ihrer Fortsetzungsfeststellungsklage, mit der das Gericht feststellen sollte, dass die Pfändungs- und Einziehungsverfügung betreffend die Rundfunkbeiträge rechtswidrig gewesen sei. Der 11. Senat des Gerichts hat mit Urteil vom 24. August 2016 die Klage als unzulässig abgewiesen. Es fehle an einem berechtigten Interesse der Klägerin an einer solchen Feststellung, weil sie selbst bei Feststellung der Rechtswidrigkeit der Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht die Rundfunkbeiträge zurückerhalten könne. Vielmehr sei eine Rückzahlung nur dann möglich, wenn die Rechtswidrigkeit der der Vollstreckung zugrundeliegenden Bescheide über den Rundfunkbeitrag festgestellt worden sei. Dies zu klären sei allerdings nicht Sache des Finanzgerichts, sondern müsse vor den insoweit zuständigen Verwaltungsgerichten mit einer Klage gegen die Beitragsbescheide verfolgt werden. Außerdem könne die Klägerin die Rückzahlung des Rundfundbeitrags nicht vom beklagten Finanzamt, sondern nur vom Gläubiger des Rundfunkbeitrags verlangen. Dieses Urteil ist mittlerweile rechtskräftig, nachdem der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 18.1.2017 (Az. VII B 152/16) die gegen das Urteil erhobene Nichtzulassungsbeschwerde als unbegründet zurückgewiesen hat.

In einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, in dem sich die Antragstellerin gegen die Vollstreckung von Rundfunkeiträgen wandte, hat das Gericht mit Beschluss vom 16. November 2016 (11 V 11240/16) entschieden, dass zwar die Finanzbehörde “im Zweifel” den Zugang von Verwaltungsakten wie einem Rundfunkbeitragsbescheid nachzuweisen hat. Jedoch müssen nach dem Beschluss berechtigte Zweifel erkennbar sein, dass die auf der Erfahrung des täglichen Lebens beruhenden Vermutung, eine gewöhnliche Postsendung habe den Empfänger auch tatsächlich erreicht, nicht zutrifft. Das einfache Bestreiten, gleich mehrere Leistungsbescheide nicht erhalten zu haben, sei im konkreten Fall nicht glaubhaft, da es der Antragstellerin in ihrem gesamten Verhalten ganz offenkundig darum gegangen sei, sich hartnäckig der Verpflichtung zur Zahlung des Rundfunkbeitrags zu entziehen.

Diese Verpflichtung sei, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Grundsatzurteil vom 18. März 2016 (6 C 6/15) ausdrücklich festgestellt habe, rechtmäßig und verstoße insbesondere nicht gegen grundrechtliche Bestimmungen. Da ein Vorgehen gegen die Zahlungspflicht als solche keinen Erfolg verspreche, bestehe der einzige Weg für die Antragstellerin darin, die Vollstreckung möglichst lange aufzuschieben oder zu verhindern. Hierfür biete es sich insbesondere an, den Zugang der Festsetzungsbescheide der Rundfunkanstalt zu bestreiten, worauf in einschlägigen Internetforen ausdrücklich hingewiesen werde. Da die Zahl der sich aktiv gegen die Beitragsentrichtung richtenden Haushalte in Deutschland vergleichsweise gering sei, erscheine es als umso weniger glaubhaft, wenn eine den Beitrag verweigernde Person behaupte, „zufällig“ gleich mehrere Festsetzungsbescheide nicht erhalten zu haben, obgleich vom Regelfall abweichende Umstände wie z.B. ein Umzug im fraglichen Zeitraum oder der Nichtzugang anderer Behördenpost nicht vorgetragen würden. Folglich sei vom Zugang des Bescheides auszugehen. Aus diesem Grunde hat der Senat den Antrag abgewiesen.

Quelle: Finanzgericht Berlin Brandenburg

Quelle: http://opposition24.com/gez-finanzaemter-rundfunkgebuehren-steuer/308721

Gruß an die Erkennenden

TA KI

Begriffe wie #GEZ, “CO2-Lüge” und “Zwangsimpfung” können bereits den Verfassungsschutz aufmerksam machen


Vergangene Woche informierte der Hamburger Verfassungsschutz über eine Nachhilfeschule mit „Reichsbürger“-Bezügen.

Ein paar Tage später erschien auch ein Artikel über die ominöse Nachhilfeschule im Spiegel.

Die Geschichte des Instituts lässt sich schnell zusammenfassen. Die Betreiberin der Nachhilfeschule ist möglicherweise in finanzielle Schwierigkeiten geraten und in die sogenannte “Reichsbürgerszene” abgedriftet, offenbar auf der Suche nach Auswegen aus der Misere. Ein früherer Nachhilfelehrer schilderte, zu seiner Zeit hätten “Verschwörungstheorien” noch keine Rolle gespielt.

Interessanter als der Spiegel-Artikel ist, welche Schlussfolgerungen man beim Verfassungsschutz eventuell zieht und die als heterogen beschriebene “Szene” am Ende doch in einen Topf geworfen wird. Wenn man nicht aufpasst, schwimmt man schon selbst in der Brühe, ohne es zu wissen.

Der Verfassungsschutz informiert über die „Nachhilfeschule Dyck“, auf deren Homepage es Verbindungen zu Inhalten und Vorstellungen der sogenannten „Reichsbürger“- und „Selbstverwalter“-Szene gibt.

Dem Internetauftritt zufolge werden Nachhilfeangebote in zahlreichen Schulfächern angeboten. Darüber hinaus gebe es Angebote wie „Coaching“, „politische Bildung (Aufklärung)“ sowie die „wahre Geschichte“. „In Planung“ seien Fortbildungen in „Germanischer Mythologie“ sowie „natürlicher Klimawandel“ oder „elektromagnetische Strahlung als Waffe“. Zudem tauchen weitere Begriffe auf, wie sie unter anderem in der „Reichsbürger“-Szene verwendet werden, zum Beispiel „C02-Lüge“, „Chemtrails“ oder „Zwangsimpfung“. Geworben wird auch für die ideologisch dem „Reichsbürger“-Spektrum zuzurechnende Internetseite „staatenlos.info“.

Klimawandel und CO2

Wer also mit der CO2-Lüge seine Skepsis an dem vom Menschen gemachten Klimawandel zum Ausdruck bringt, macht sich eventuell bereits verdächtig. Hier ein paar Zahlen zum Nachdenken:

Unsere Luft besteht aus:

von diesen 0,038% CO2 produziert die Natur selbst 96%.
  • 78% Stickstoff
  • Den Rest (also 4%) der Mensch.
  • 21% Sauerstoff
  • Das sind 4% von 0,038%, also 0,00152%.
  • 1% Edelgase und
  • Der Anteils Deutschlands beträgt daran 3,1%.
  • 0,038% CO2
  • Somit beeinflusst Deutschland mit nur 0.0004712% vom CO2 in unserer Umwelt.

Vorsicht Chemtrails

Bei den „Chemtrails“ wird es noch heißer und selbst ein ehemaliger CIA-Direktor stünde demnach nämlich bereits unter Reichsbürgerverdacht, ebenso wie das Planungsamt der Bundeswehr. Der CIA-Bösewicht bestätigte die Experimente in der Luft und bei der Bundeswehr werden zumindest nicht die Pläne solcher Vorhaben bestritten. Kann man hier noch mal zusammengefasst nachlesen.

http://opposition24.com/stimmt-das-cia-direktor-bestaetigt-chemtrail-plaene/290915/embed#?secret=bc9wqdFMz1

Achtung Zwangsimpfung

Auch hier ist höchste Vorsicht geboten. Es gibt in Deutschland zwar keine Impfpflicht, aber gewisse Lobbyverbände würden das gerne ändern, auch in der Politik ist man offen dafür. Publizisten, die sich kritisch zum Sinn von Impfen äußern, landen im berüchtigten Internetpranger “Psiram”. Und obwohl es keine direkte Impfpflicht gibt, werden Eltern, die ihre Kinder nicht impfen lassen wollen, regelmäßig unter Druck gesetzt. Wenn impfgläubige Kinderärzte, Erzieherinnen oder Lehrer das Jugendamt einschalten, wird nicht selten mit dem Entzug des Sorgerechts gedroht, wegen angeblicher Gefährdung des Kindeswohls. Studien über Impfungen werden seit Jahren nicht mehr durchgeführt, wer als anerkannter Impfschaden für sich oder eines seiner Kinder eine Rente bezieht, kann sich auch denken, was wohl die Gründe dafür sind, dass man nicht mehr so genau erforschen will, ob das mit dem Impfen wirklich alles so seine Richtigkeit hat.

Und es geht weiter mit Fakten und Protagonisten, die man als “Klimaleugner” oder “Impfkritiker” gar nicht kennen muss. Pech gehabt, wenn man sich bereits durch ein paar kritische Fragen verdächtig gemacht hat.

Dieses Spektrum, welches Bezüge auch zur rechtsextremistischen Szene aufweist, ist seit dem vergangenen Jahr verstärkt auch in Hamburg aktiv und wird seitdem vom Verfassungsschutz beobachtet.

Auf der Webseite der Nachhilfeschule folgen weitere Aufrufe und Links zu verschiedenen Versammlungen (zum Beispiel gegen die USA, für Russland), zum Boykott der Rundfunk-Gebühren und zum „Reichsbürger“ Rüdiger Hoffmann. Zudem wird dort notiert, dass „für dieses Statement zur aktuellen Lage“ die Leiterin der Nachhilfeschule Dyck „verantwortlich“ zeichne und dass auch viele ihrer Lehrkräfte „sich dieser Meinung“ anschlössen. „Selbstverständlich“ könne man auch anderer Meinung sein, denn in ihrer Schule herrschten „Meinungsfreiheit und Demokratie“. Die Leiterin der Nachhilfeschule ist zudem als Domaininhaberin der Webseite eingetragen.

GEZ-Verweigerer können sich also schon mal darauf einstellen, etwas mehr abgeklopft zu werden, wenn sie sich gegen die Zwangsgebühren zur Wehr setzen. Da hätte der Verfassungsschutz aber viel zu tun.

Interessant ist der vom Verfassungsschutz beschriebene Hintergrund zu “Staatenlos.info” – einige wichtige Fakten, wie Rüdiger Klasens Vorstrafe wurden weggelassen.

Hintergrund zu „staatenlos.de“:

„staatenlos“-Betreiber Rüdiger Hoffmann ist ein ehemaliger NPD-Kader, der die Existenz der Bundesrepublik Deutschland verneint und den Fortbestand des „Dritten Reiches“ behauptet. Die aktuelle gesellschaftliche und politische Realität überzieht Hoffmann mit verschiedenen undifferenzierten und verschwörungstheoretischen Faschismus-Vorwürfen. Auf der „staatenlos“-Seite finden sich unter anderem Sätze wie die folgenden, welche die Heterogenität der verfassungsfeindlichen „Reichsbürger“-Szene belegen: „Der Gipfel der unerträglichen Zustände in Deutschland ist der Rechtsbankrott durch Privatisierung der BRD in Mafia-Strukturen.“ Oder auch: „Die Bedrohungslage für die weltweite Sicherheit gipfelt in der Installation des sog. „islamischen Staates“ (ISIS) durch die Faschisten in Deutschland und Europa.“

Rüdiger Hoffmann, wie er heute heißt, trug nämlich längere Zeit den Nachnamen Klasen. 1995 war er in ein Strafverfahren wegen des versuchten Brandanschlags auf ein Asylbewerber-Heim im Juli 1992 verwickelt. Er wurde  wegen maßgeblicher Planung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt und beschuldigte weitere NPD-Mitglieder, Jugendliche zu dem Überfall auf das Asylheim angestiftet zu haben. Und diese NPD-Mitglieder seien wiederum V-Leute vom Verfassungsschutz gewesen. Auch Klasen/Hofmann wird immer wieder selbst wegen seiner Aktivitäten von Leuten aus der Szene und Gegnern als V-Mann verdächtigt, siehe Video und Kommentare.

 

Und hier noch der Hintergrund zur „Reichsbürger“-Szene, wie der Verfassungsschutz sie sieht:

“Die heterogene „Reichsbürger“- und „Selbstverwalter“-Szene verneint die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und lehnt damit die verfassungsmäßige Ordnung ab. Anhänger dieser Gruppierungen verneinen die Handlungsfähigkeit deutscher Gerichte und Verwaltungen, da es aus ihrer abstrusen Sicht keine gültige Handlungsgrundlage gebe. „Reichsbürger“ treten für die Wiederherstellung des „Deutschen Reiches“ ein und begründen dies häufig mit dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz in seiner Fassung vom 22. Juli 1913 oder mit der Verfassung des „Freistaates Preußen“ vom 30.11.1920. Diese Aktivitäten sind damit als verfassungsfeindliche Bestrebung gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder zu werten.
In Hamburg sind diese Personen seit 2016 verstärkt mit regelmäßigen Stammtischen, Internetauftritten sowie in sozialen Netzwerken aktiv. Nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes weisen einzelne Vertreter der „Reichsbürger“-Szene eine ideologische Nähe zum Rechtsextremismus auf. So sind unter anderem fremdenfeindliche und antisemitische Kommentare festzustellen – dies ist mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar und ein weiterer Anlass für die Beobachtung dieses Spektrums.”

Quelle: http://opposition24.com/reichsbuerger-begriffe-gez-co2/306363

Gruß an die Wahrheit

TA KI