ARD: Durchschnittliche Monatsvergütung von 9.400 € höher als bei DAX-Konzernen


Grafik: TP

Werden Gebührenerhöhungen gefordert, um die üppigen Gehälter zu sichern? – Ein Kommentar

In der neuen Debatte um die GEZ-Erhöhung ist es legitim, das „Pekuniäre“ bei ARD-Mitarbeitern zu hinterfragen. Sind die ARD-Gehälter wirklich so extrem hoch, wie vermutet wird? Um mehr darüber zu erfahren, muss der Bürger nicht spekulieren.

Die Analyse der KEF-Berichte (Abk. Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) und der Jahresabschlüsse einzelner Anstalten erlauben Gehaltsvergleiche mit verschiedenen Berufsgruppen (Normalverdiener, Staatsdiener, Beschäftigte bei DAX-Firmen). Das Studium dieser Rapporte verlangt allerdings Vorkenntnisse. Was herauskommt, erstaunt: Bei der durchschnittlichen Gesamtvergütung (Gehalt, Sozialabgaben, Altersversorgung) liegt die ARD tatsächlich vorne.

Stammdaten zur ARD

Wegen seiner marktbeherrschenden Stellung (45% der Einschaltquoten), der Finanzkraft (über 7,8 Mrd. € Gebühreneinnahmen) und der Beschäftigtenzahl wird häufig vom ARD als großem Unternehmen gesprochen. Inklusive Beteiligungsgesellschaften und Freiberufler arbeiten hier fast 42.000 Menschen, so viel wie in einer mittelgroßen Kreisstadt Menschen wohnen. Allein für die Eintreibung und die Verwaltung der Gebühren auf den etwa 44 Mio. Beitragskonten werden in der Gesellschaft Zentrale Beitragsservice knapp 1.000 Mitarbeiter beschäftigt und kosten 168 Mio. €. In Bezug auf die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen ist die ARD größer als die traditionsreiche Beiersdorf oder die DAX-Zwerge Infineon, Vonovia oder ProSieben. Im Unterschied zu diesen muss er sich jedoch nicht im Markt behaupten – er „lebt“ zu 96% aus den GEZ-Gebühren.

Die Landesrundfunkanstalten des ARD (WDR & Co.) sowie das ZDF, die Deutsche Welle und das Deutschlandradio sind verpflichtet, Geschäftsberichte zu veröffentlichen. Sie stellen jährlich Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen auf. Zudem wirken sie im Zwei-Jahres-Rhythmus bei der Erstellung des KEF-Berichts entscheidend mit. Die aktuelle 21. Ausgabe dieses Zahlenwerkes zählt immerhin 420 Seiten, von denen 52 Seiten den Personalbereich betreffen.

Betriebswirtschaftliche Strukturen wie bei der ARD wären bei börsennotierten Privatanbietern kaum vorstellbar. Der Konkurrent ProSiebenSat1 beschäftigt knapp 6.600 Mitarbeiter bei einem Umsatz von 3,8 Mrd. €. Während dessen Personalkostenquote bei 16% liegt, verharrt sie bei der ARD über der Marke von 50% (Personalaufwand und Altersversorgung aller fest angestellten und freien Mitarbeiter). Die Konzentration von ProSiebenSat1 auf die Werbeeinnahmen auf der Ertragsseite wird diese „Kostenlastigkeit“ der ARD nicht ganz erklären.

Was berichtet die Medienwelt über die Rundfunksgehälter?

Die üppigen Gehälter sind nur einer der Kritikpunkte, die zuletzt an die Adresse der Sender geäußert wurden. Über dieses Thema weiß die breite Öffentlichkeit nur sehr wenig und ist meist auf Vermutungen angewiesen. In der Presse findet der Leser sporadisch Einzelartikel mit durchaus spannenden Überschriften. („Was verdient…?). Nach externen Studien und internen Präsentationen wird er vergeblich suchen. Hin und wieder lüftet sich ein Geheimnis über die Höhe der Pensionen. So soll die Leiterin des RBB, Dagmar Reim, neben der gesetzlichen Rente eine betriebliche Pensionszahlung von rund 12.000 € monatlich erhalten – fast so viel wie Ex-Altkanzler Helmut Kohl erhielt (12.800 €).

Solche Presseberichte, die sich auf die Managergehälter beschränken, helfen bei einem Niveauvergleich nicht weiter. Der Durchschnittswert für die Gesamtheit aller Beschäftigten interessiert. Bei dessen Berechnung ist es irrelevant, ob die Star-Moderatorin Marietta Slomka schon ein „Vermögen“ angehäuft hat oder die 399.000 € Jahresgehalt des WDR-Intendanten Tom Burow in 2017 im Vergleich zu den 16 Mio. € des VW-Chefs Martin Winterkorn zu viel oder zu wenig sind.

Werden in seltenen Fällen die TV-Bosse auf das heikle Thema Gehälter angesprochen, bekommt der Zuschauer immer das gleiche Standardargument zu hören: Diese müssen so hoch sein, weil sonst „gute Leute“ in die Privatwirtschaft abwandern. Das behaupten unisono auch Wirtschaftsmanager, wenn sie mit dem Weggang in die USA „drohen“. Es gibt aber nachweislich am deutschen Medienmarkt gar nicht so viele Stellen, zu denen die ARD-Top-Leute wechseln können.

9.422 € monatliche Durchschnittsvergütung deutscher Spitzenwert?

2018 erzielte nach KEF ein ARD-Angestellter im Durchschnitt eine Gesamtvergütung von 113.064 € jährlich oder 9.422 € monatlich (siehe Tabelle zusammengestellt aus KEF-Angaben). Dieser Betrag setzte sich aus 7.717 € Gehalt und 1.705 € Zuführung zu den Pensionsrückstellungen zusammen, aus denen seine zukünftige Betriebsrente gespeist wird.

Grafik: Viktor Heese

Diese Traumvergütung lag deutlich über der Marke vieler Vergleichsgruppen:

1. Sie ist zweimal höher als das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung, das 2018 bei 37.873 € lag. Wird hier aus Gründen der Vereinheitlichung eine monatliche Lohnnebenkostenpauschale des Arbeitgebers von 35% dazugerechnet, kommen wir im Bundesdurchschnitt auf 51.130 € jährlich oder 4.260 € monatlich.

2. Schneller wird sich der Bürger eine Vorstellung über die Angemessenheit der ARD-Gehälter machen, wenn er die Vergütungen einiger Spitzenbeamten (z.B. eines Hochschullehrers oder eines jungen Bundeswehrgenerals) heranzieht. Er muss dabei wissen, dass im öffentlich-rechtlichen Fernsehen nicht nach dem Bundesangestelltentarif (BAT), sondern nach einem eigenen Tarif entlohnt wird.

3. Gehaltsreports von Personalberatungen belegen, dass Fach- und Führungskräfte in der freien Wirtschaft ebenfalls deutlich weniger verdienen. Die Skala bewegt sich hier nach Stepstone beim Gehalt zwischen 4.800 € und 7.000 € (führend bestimmte Mediziner).

4. Der Vergleich mit den Vergütungen der DAX-Konzerne ergibt ebenfalls eine Fehlanzeige. So lagen laut der Geschäftsberichte 2017 die Duchschnittsgehälter ohne Altersvorsorge bei Siemens bei 6.800 € , bei Volkswagen mit 6.800 € und bei der Lufthansa 5.250 € unter der ARD-Vorgabe.

Der errechnete hohe arithmetische Durchschnitt von 9.422 €, der vielleicht zwischen dem Gehalt der Bürokraft und des Intendanten liegt, steht nicht im Widerspruch zur Tatsache, dass auch beim ARD die „Einsteiger“ wesentlich weniger verdienen werden als ältere Kollegen mit „günstigen Verträgen“. Der Median könnte bei einer schiefen Gehaltsverteilung (viele verdienen wenig, wenige verdienen viel – Daten liegen im KEF nicht vor) wesentlich niedriger ausfallen.

Nicht-pekuniäre Vorteile – hohe Arbeitsplatzsicherheit und gedeckte Pensionsrückstellungen

Die Qualität eines Arbeitsverhältnisses wird zusätzlich mit Fluktuationsquoten oder dem Anteil der Zeitverträge bewertet, also mit Angaben, die der ARD nicht öffentlich macht. Dennoch wird die hohe Arbeitsplatzsicherheit unbestritten sein. Bevor Personalfreisetzungen wie in der Wirtschaft in Gang gesetzt würden, dürfte der Riese zuerst auf seine „Reservearmee“ von über 11.000 freien Mitarbeitern und Mitarbeitern mit Arbeitnehmerüberlassung zurückgreifen. Dieser Stamm weist bei geringeren Altersvorsorgezusagen eine im Vergleich zu den Festangestellten nur geringfügig niedrigere Vergütung als die Festangestellten aus.

Zudem sind die Pensionsrückstellungen der ARD-Beschäftigten durch Kapitalanlagen und Wertpapiere unterlegt. Zukünftige Betriebsrenten gelten formal als sicherer, wenn sie nicht nur auf dem staatlichen Erfüllungsversprechen basieren. Aufgrund der geänderten Bilanzierung (BilMoG) wird bei der ARD eine Deckungslücke von 2,2 Mrd. € attestiert. Diese wurde durch die Rückstellungsauflösung zuerst einmal geschlossen, wird sich aber zukünftig wieder bilden. In diesem Kontext wird die GEZ-Erhöhung auf 18,35 € (17,50 €) verlangt.

ARD bekommt Risse: Echter Sparwille oder nur Verteidigung des Status Quo

Geschilderte Gehalts- und Pensionsniveaus wecken nicht nur Begehrlichkeiten. Wenn im Öffentlichen Dienst überall gespart wird, darf auch die ARD nicht abseits stehen. Mehrjahresvergleiche zeigen eine nur leicht sinkende Beschäftigtenzahl. Nur beim WDR wird mehr abgebaut. Auch der Begriff „Rationalisierungsprogramm“ findet in der Rechnungslegung der Anstalten zunehmend Eingang. Im KEF-Rapport findet der Leser ein Kapitel „Bericht zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“.

Dennoch gewinnt der Berichtleser den Eindruck, dass diese „Sparanstrengungen“ Lippenbekenntnisse sind, wie der großzügige Umgang der KEF-Aufsicht mit den Budgetwünschen der Kontrollierten zeigt. Die Genehmigungen (Feststellungen) weichen nur wenig von den (Bedarfs-)Anmeldungen ab, so auch bei den Gehaltsvorstellungen. Ein Vergleich mit dem harten Tarifauseinandersetzungen in der freien Wirtschaft oder Streiks im öffentlichen Dienst stellt sich nicht.

Die Gehaltsprivilegien des ARD befinden sich zunehmend auf dem Prüfstand. Bald könnten auf die Betroffenen weitere unangenehme Fragen zukommen, die auch öffentlich diskutiert werden und Gewicht bekommen: Sind Fragen der Entlohnung im Rundfunksstaatvertrag überhaupt zu finden oder handelt es sich hier um ein Gewohnheitsrecht?

In jedem Unternehmen stehen die Gehaltsstrukturen zur Disposition, wenn ernsthaft restrukturiert wird. Wer definiert eigentlich, was der „öffentliche Auftrag“ ist, der die Kostendimension bestimmt? Spart die Anstalt vielleicht zu viel an der Qualität (wenig Eigenproduktion, viel Wiederholung), um die Traumvergütungen bezahlen zu können? Vielleicht wäre der ARD-Chef Wilhelm besser beraten, nicht mit der Verfassungsklage zu drohen. Sein Vorgehen könnte in der angespannten Diskussion eine Diskussionslawine auslösen.

Update: Bemerkungen zu kritischen Einwänden

Der Beitrag ist einerseits auf beachtliches Leserinteresse gestoßen, hat andererseits aber auch unbeabsichtigt einige Irritationen erzeugt, zu denen mit Hilfe von nachfolgenden Erläuterungen und der Nennung von begrifflichen Abgrenzungen Stellung bezogen wird.

1. Als Quelle für die verwendeten Zahlen dient der 21. Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten vom Februar 2018 (KEF-Bericht) und hier konkret das Kapitel 5.4. Personalaufwand (Seiten 100-152). Für den am Rande erwähnten Beitragsservice sind die Zahlen aus dem Jahresbericht 2017 entnommen.

2. Im KEF-Bericht sind für die ARD in Tab.41 (S. 105) der Personalaufwand (ohne die Altersvorsorge) für 2018 mit 1.768,3 Mrd. €, die Netto-Zuführungen zur Altersvorsorge in Tab. 55 (S. 118) mit 390,7 Mio. € sowie in Tab. 43 (S. 107) die Anzahl der besetzten Planstellen mit 19.096 angegeben. Daraus errechnet sich eine Gesamtvergütung von 9.422 € pro Planstelle und Monat, die als Gesamtpaket für die fundierte Arbeitsleistung des ARD-Personals aufzufassen ist.

3. Die Gesamtvergütung ist als Personalaufwand inkl. Zuführungen zur Altersvorsorge (vgl. Erläuterungen unter Tab. 55 – damit sind nicht die effektiven Pensionszahlungen gemeint!) als Gesamtpaket zu definieren und wird genauso in den Geschäftsberichten der Unternehmen (vgl. Siemens 2018) gehandhabt.

4. Die Anzahl der Beschäftigten bezieht sich nur auf die fest angestellten Mitarbeiter. Sie umfasst nicht die freien Mitarbeiter, die Mitarbeiter aus Arbeitnehmerüberlassung und das sog. GSEA-Personal, deren Personalaufwand in Tab. 62 (S. 132) des KEF-Berichtes (dort aber nur bis 2015) aufgelistet ist. Diese sind im Telepolis-Beitrag nicht genannt worden, da das ein anderes Thema ist.

Die Intention des Telepolis-Beitrages war die Lieferung von Vergütungszahlen für die ARD auf der Basis der KEF-Zahlen. Der KEF-Bericht dürfte der breiten Öffentlichkeit weitgehend unbekannt sein. Es war nicht die Absicht des Verfassers – der sich als Wertpapieranalyst Jahrzehnte lang auch mit der Personalkostenproblematik in den Geschäftsberichten von DAX-Unternehmen auseinandergesetzt hatte – irgendwelche Neiddebatten oder politische Diskussionen zu entfesseln.

In diesem Kontext ist der im Beitrag benutzte Terminus „Staatsfunk“ etwas unglücklich gewählt worden, wenngleich er in Klammern gesetzt wurde. Der Verfasser sieht ein, dass begriffliche Alternativen, wie z.B. „der von zahlreichen Politikern aus den Landesregierungen beaufsichtigte Rundfunk“, sicherlich zutreffender wären. (Viktor Heese)

Quelle

Gruß an die Erkennenden

TA KI

SWR blamiert sich bis auf die Knochen…


Öffentlich rechtliche Sendung fällt mit falschen Anschuldigungen über Mythen Metzger her!


Von Walter Filz und Michael Lissek

Geschafft. Hitler und Eva Braun sind nach Barcelona entkommen. Doch statt von Franco freundlich empfangen zu werden, müssen sie in ein geheimnisvolles Kloster. Hitler verplappert sich. Und die SWR-Redakteure Filz und Lissek stoßen auf den geheimnisvollen Mythen-Metzger …

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Gruß an die Klardenker
TA KI

 

Bewußt Aktuell 22


Jo Conrad macht sich Gedanken über die Hitze und Geoengeneering, das Q-Phänomen, Enthüllungen über rituellen Mißbrauch durch Priester und Papst sowie Tips für die Gesundheit. Original und Links bei http://www.Bewusst.tv Stichpunkte: Macron, Mondlandung, Qanon, Apollo, Buzz Aldrin, Trump, Clinton, Spionageschiff, Syrien, Cottbus, MDR, Gebühren, GEZ, Salvini, Tommy Robinson, Folter, Gefängnis, Strafvollzug, 5G, Mobilfunk, Prister, Pädophilie, ritueller Mißbrauch, katholoische Kirche, Papst, Verhaftung, Common Law Court, Antifa, AfD, Helsinki, Putin, Ozonisator, Ernährung, Sonne, Geoengeneering, Haarp,

Gruß an die Aufmerksamen
TA KI

Millionen von Daten der Einwohnermeldeämter gehen an den Beitragsservice von ARD und ZDF


Ab 7. Mai bekommt der Beitragsservice von ARD und ZDF Daten der Einwohnermeldeämter und gleicht sie mit seinen Angaben ab. Ziel: Beitragspflichtige zu finden, die sich vor der Zahlung drücken. Kosten für den mehrmonatigen Aufwand: mutmaßlich 12 Millionen Euro.

Damit dann auch wirklich jeder zahlt: Ab 7. Mai bekommt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit Sitz in Köln Daten von den Einwohnermeldeämtern, um diese anschließend mit seinen eigenen abzugleichen. Ziel ist es, jene Menschen zu finden, die zwar beitragspflichtig sind, aber keine Rundfunkgebühr überweisen.

Zum ersten Mal seit rund fünf Jahren gibt es einen Abgleich. Seit dem Umstieg auf das neue System der Beitragserhebung 2013 muss jeder Haushalt zahlen, unabhängig von der Anzahl der Radio- und Fernsehgeräte. Derzeit beträgt die monatliche Gebühr 17,50 Euro.

„Mit dem Meldedatenabgleich will der Gesetzgeber sicherstellen, dass der Datenbestand des Beitragsservice aktuell bleibt und sich grundsätzlich alle Bürgerinnen und Bürger an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen“, erklärt die Einrichtung. Gäbe es diesen Vorgang nicht, könne es dazu kommen, dass ein Beitragszahler etwa nach einer Trennung oder der Auflösung einer Wohngemeinschaft (WG) aus einer Wohnung auszieht, der Beitragsservice aber nicht erfährt, wer von den bisherigen Mitbewohnern dort weiterhin lebt.

Die Einrichtung mit Sitz in Köln ist Nachfolger der früheren Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Sie weiß nicht von jedem, der zahlen muss, da es dafür auch keine zentrale Kartei oder Datenbank gibt. Deshalb bekommt der Beitragsservice von den Kommunen die Meldedaten sämtlicher volljähriger, am Stichtag 6. Mai in Deutschland gemeldeter Personen. Dazu gehören Name, Adresse, Familienstand, Geburtsdatum und der Tag des Einzugs in die Wohnung. Die Daten werden mit den Angaben der angemeldeten Zahler abgeglichen – dann lässt sich sehen, für welche Wohnungen noch kein Beitrag gezahlt wird.

Beitragsservice auf telefonische und schriftliche Reaktionen der Betroffenen vorbereitet

Stefan Wolf, Geschäftsführer des Beitragsservice, rechnet damit, dass der Großteil der Meldesätze bis Anfang Juli eingeht und die letzten Nachlieferungen bis Ende des Jahres kommen. Der Abgleich erfolgt vollautomatisch. Die eigentliche Arbeit für den Service beginnt erst danach – ab Juli. Dann müssen alle diejenigen angeschrieben werden, die keinen Beitrag zahlen, ohne dass erkennbar ist, warum nicht.

Und das wird nach Wolfs Erwartung mit einigem Aufwand verbunden sein, schon weil davon auszugehen sei, dass viele der Angeschriebenen Rückfragen und Erläuterungsbedarf hätten. „Wir rechnen mit zahlreichen telefonischen und schriftlichen Reaktionen“, sagte Wolf. Aufgrund der Erfahrungen mit dem ersten Meldedatenabgleich 2013/2014 sei der Beitragsservice aber gut darauf vorbereitet.

Rund 12 Millionen Euro für den kompletten Prozess des Abgleichs

Für den Abgleich und die anschließende Klärung der Frage, wer künftig Beiträge zahlen muss, rechnet der Service mit Kosten von voraussichtlich 12 Millionen Euro. Wie viel das unterm Strich einbringt, ist Wolf zufolge „noch nicht valide abschätzbar“. Ende 2016 waren 39,1 Millionen Wohnungen bei der Einrichtung gemeldet. In dem Jahr haben ARD, ZDF und Deutschlandradio 7,978 Milliarden Euro von den Beitragszahlern bekommen, 153,2 Millionen Euro weniger als 2015. Wie viele Wohnungen neu anzumelden sind, lässt sich dem Beitragsservice zufolge nicht beantworten. Eine erste Prognose ist für Frühjahr 2019 geplant, die abschließenden Ergebnisse gibt es voraussichtlich erst 2022.

Es ist nicht davon auszugehen, dass alle begeistert sind, die in den kommenden Monaten Post vom Beitragsservice bekommen. „Denjenigen, denen nicht bewusst war, dass sie Rundfunkbeitrag zahlen müssen, werden wir ausführlich erklären müssen, warum das so ist“, sagte Wolf. Dann gebe es aber auch eine Reihe von Menschen, die den Rundfunkbeitrag absichtlich nicht zahlten. Die reagierten allerdings meistens sehr nüchtern nach dem Motto – „Na gut, jetzt ist es so weit, jetzt bin ich auch dran“.

„Und sie zahlen dann, wenn auch mit geballter Faust in der Tasche.“ Dass es zu „emotionalen Reaktionen am Telefon oder im Schriftwechsel“ komme, sei allerdings nicht ausgeschlossen.

Quelle

Gruß an die Mainstream- Medienverweigerer

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TA KI

Bundesverfassungsgericht rollt Rundfunkbeitrag auf


Beitragsservice (Bild: JouWatch.org)

Stellt das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag grundlegend auf den Prüfstand? Ja, so zumindest die „Neue Juristischen Wochenschrift“ (NJW), die berichtet, dass die Verfassungsrichter jetzt einen Katalog mit bohrenden Fragen unter anderem an alle Landesregierungen verschickt haben.

Die „Neue Juristische Wochenschrift (NJW), verlegt durch den C.H. Beck Verlag, berichtet auf seiner Homepage, dass das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag grundlegend auf den Prüfstand stellen würde.

 „Die Richter rollen mit ihrem Fragenkatalog das Thema komplett auf“

Die Richter des Bundesverfassungsgerichts hätten einen Katalog an Fragen unter anderem an alle Landesregierungen verschickt.  „Der Zwangsbeitrag wird auf Basis eines von den Ländern geschlossenen „Rundfunkbeitragsstaatsvertrags“ von nahezu sämtlichen Bundesbürgern sowie von etlichen Gewerbetreibenden erhoben, so im betreffenden Artikel. „Die Richter rollen mit ihrem Fragenkatalog das Thema komplett auf“, heiße es aus einer der Staatskanzleien. Zudem habe der Erste Senat unter Vorsitz von Ferdinand Kirchhof eine sehr kurze Frist für die Stellungnahmen gesetzt.

Federführender Berichterstatter in dem Verfahren sie der Richter Andreas L. Paulus. Zugrunde liegen würden eine Reihe von Verfassungsbeschwerden von Privatpersonen und Unternehmen. Zuletzt hatte unter anderem der Autovermieter Sixt vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen die Zahlungspflicht geklagt, dort aber verloren.

Rahmenbedingungen grundlegend geändert

Im Artikel von NJW heißt es weiter, dass sich nun auch Bundestag und Bundesrat, die Landtage sowie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten äußern sollen. Mit besonderer Spannung wird das Urteil der Karlsruher Richter deswegen erwartet, weil die deutsche Rundfunkverfassung weitgehend auf deren Rechtsprechung und nicht auf konkrete Vorgaben im Grundgesetz zurückgeht.

Mittlerweile haben sich aber durch das Aufkommen von Privatsendern und Internet die Rahmenbedingungen geändert: Ursprünglich ging das Gericht von einem Auftrag von ARD und ZDF zur Grundversorgung aus, weil Radio- und Fernsehfrequenzen knapp seien.

Öffentlich-rechtlicher Selbstbedienungsladen 

Am Freitag legten ARD und ZDF eine Strukturreform vor, nach der die beiden Sender bis 2028 mehr als 1,2 Milliarden Euro einsparen wollen, so WO. Bei einem Jahresbudget von über 8 Milliarden Euro, das dem Zwangsgebührenzahler abgepresst wird, nichts Überragendes. Dreister Weise fügen die Verantwortlichen noch hinzu, dass sich so der Rundfunkbeitrag „moderat“ entwickeln könne.

Spätestens, nachdem die ARD die Gehalts- und Honorarstrukturen der Öffentlich-Rechtlichen – allerdings nicht vollumfänglich – offenlegte (JouWatch berichtete), dürfte klar sein, wie obsolet der öffentlich-rechtliche Rundfunk tatsächlich geworden ist.  (SB)

http://www.journalistenwatch.com/2017/09/30/bundesverfassungsgericht-rollt-rundfunkbeitrag-auf/

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Gruß

TA KI

Rentner in den Knast – Totschläger auf freien Fuß – Luxusvillen für kriminelle minderjährige Flüchtlinge


Bei GEZ-Verweigerern, säumigen Knöllchenzahlern und sogenannten Hasskommentatoren kennt der Staat keine Gnade, besonders wenn sie Rentner sind, wie der Satiriker Uwe Ostertag, schwerbeschädigt, wie der Leipziger Maler „Natango Fietkau“, alleinerziehende Mütter oder aus anderen Gründen finanziell nicht so gut dastehen. Immer häufiger landen Bürger wegen solcher Bagatellen hinter Gittern.

Anders sieht es bei ausländischen Intensivstraftätern aus. Im rot-grünen Bremen hat man viel Verständnis, natürlich auf Kosten der Bürger. „Die Sozialbehörde will in einem Lesumer Wohngebiet eine intensivpädagogische Einrichtung für straffällige Jugendliche schaffen“, schrieb der Weser Kurier Mitte August. Und weiter: „Allein die Investitionskosten wurden auf rund 10 Millionen Euro taxiert, vom finanziellen Aufwand für den laufenden Betrieb ganz zu schweigen.“ Dabei geht es nicht um irgendwelche jugendlichen Straftäter, sondern „junge Wiederholungstäter aus der Gruppe der minderjährigen Flüchtlinge.“

Vergangene Woche Donnerstag wurde der 40-jährige Familienvater „Thomas K.“ in Bergisch-Gladbach von einer „Personengruppe“ angegriffen und verstarb einen Tag später an den schweren Verletzungen. Ein 18-jähriger „Kölner“ hat die Tat gestanden und wurde auf freien Fuß gesetzt. Was die meisten Medien verschwiegen: Bei dem „Kölner“ handelt es sich um einen Türken, gegen den keine Haftgründe vorliegen. Er darf sich frei bewegen, ähnlich, wie es für die kriminellen minderjährigen Flüchtlinge geplant ist.

Ist das das Deutschland, in dem „wir alle gut und gerne leben“?

Foto: O24
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Quelle: https://opposition24.com/rentner-knast-totschlaeger-fuss/351640
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Gruß an die Denkenden
TA KI

Indoktrinierte Menschen: Rothschilds Manipulations-Industrie in Deutschland seit 1849 aktiv


„Und denn, man muss das Wahre immer wiederholen, weil auch der Irrtum um uns her immer wieder gepredigt wird, und zwar nicht von einzelnen, sondern von der Masse. In Zeitungen und Enzyklopädien, auf Schulen und Universitäten, überall ist der Irrtum oben auf, und es ist ihm wohl und behaglich, im Gefühl der Majorität, die auf seiner Seite ist.“ (Johann Wolfgang von Goethe)

„Was kann man dem Fernsehen/Medien heute noch glauben?“ – Da stellt der NDR eine wichtige Frage. Es ist jedoch Heuchelei, wenn man nur Privatsender unter die Lupe nimmt: „Haltet den Dieb!“ und rennt dabei aus dem Kaufhaus, lautet der Uralt-Trick. Gerade ARD und ZDF verkaufen uns den identischen GEZ-Schwindel, wenn es um 9/11, das CO2-Märchen oder die Kriegslügen der NATO geht.

Was ist schlimmer?

„Die Freiheit der Presse im Westen, wobei die viel besser ist als anderswo, ist letztlich die Freiheit von 200 reichen Leuten ihre Meinung zu veröffentlichen.“

Peter Scholl Latour

„Wir alle wissen inzwischen, wie gefährlich die normale Wächterfunktion der Medien umgeschlagen ist in eine bedenkenlose Vernichtungsmaschinerie zwecks Pflege des eigenen wirtschaftlichen Erfolgs.“

Edzard Reuter

„Die Manipulationsmöglichkeiten haben sich natürlich im Zeitalter der Massenmedien erheblich erhöht.“

Arthur Miller

„So etwas wie eine freie Presse gibt es nicht. Sie wissen es und ich weiß es. Es gibt keinen unter ihnen, der seine eigene Meinung schreiben kann. Das Geschäft eines Journalisten ist es, die Wahrheit zu zerstören, gegenüber sich selbst, seinem Land und seinem freien Willen, geradewegs zu lügen, zu verdrehen, zu verifizieren in Anbetung der Phase des Mammons für das tägliche Brot. Dies ist unsere Bedeutung, wir sind Werkzeuge, Phase für reiche Männer hinter der Szene, wir sind Marionetten, sie ziehen die Fäden und wir tanzen. Unsere Talente und Möglichkeiten, unser Leben ist das Besitztum dieser Menschen, wir sind intellektuelle Prostituierte. Wir haben eine Struktur der Manipulation, die die Fäden der Politik durch alle politischen Farben, Medien, Geheimdienste, großen Firmen und globalen Bankensystemen ziehen.“

John Swandon

„Die Leute sind gar nicht so dumm, wie wir sie durch das Fernsehen noch machen werden.“

Hans Joachim Kulenkampff

„Es ist so, dass die Presse zur grössten Macht geworden ist in der westlichen Welt, mächtiger als der Gesetzgeber, die Regierung und die Justiz. Man möchte fragen, von wem sie gewählt wurde und wem sie Rechenschaft schuldet?“

Aleksandr Solzhenitsyn

„Nachrichten und Wahrheit sind nicht dasselbe.“

Walter Lippmann

„In früheren Zeiten bediente man sich der Folter. Heutzutage bedient man sich der Presse.“

Oscar Wilde

„Eine Handvoll Menschen kontrollieren die Medien der Welt. Derzeit sind es etwa noch sechs solcher Menschen, bald werden es nur noch vier sein – und es wird dann alles erfassen: alle Zeitungen, alle Magazine, alle Filme, alles Fernsehen. Es gab einmal eine Zeit, da gab es verschiedene Meinungen, Haltungen in den Medien. Heute gibt es nur eine Meinung, die zu formen vier, fünf Tage dauert – dann ist sie jedermanns Meinung.“

Mike Nichols

„Die gefährlichsten Massenvernichtungswaffen sind die Massenmedien. Denn sie zerstören den Geist, die Kreativität und den Mut der Menschen, und ersetzen diese mit Angst, Misstrauen, Schuld und Selbstzweifel.“

M.A.Verick

Das antideutsche Fernsehen


 

GermanDude

Gruß an die, die Fragen haben

TA KI

Von Hungerstreik bis Haft: Widerstand gegen GEZ wächst


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Immer mehr Menschen in Deutschland sehen es nicht mehr ein, Rundfunkgebühren zu bezahlen. Mit ihrem Protest gehen sie an die Öffentlichkeit und Manche sind sogar bereit, für ihre Sache in den Hungerstreik zu treten oder ins Gefängnis zu gehen. Beim Staat stoßen sie bisher aber auf taube Ohren.

Mit einer Gebühr von 17,50 Euro  soll jeder deutsche Haushalt den Öffentlich-rechtlichen Rundfunk unterstützen, der wiederum die „Grundversorgung“ mit Information sicherstellen soll. Aber was ist, wenn man gar keine öffentlich-rechtlichen Medien konsumiert und noch nicht einmal einen Fernseher besitzt? Dann zahlt man trotzdem. Und bei Zuwiderhandlung kann es schlimme Konsequenzen geben.

Für einiges Medienecho hat der Fall der „GEZ-Rebellin“ Sieglinde Baumert letztes Jahr gesorgt. Die 46-jährige wurde im Februar 2016 wegen Nichtzahlung des Rundfunkbeitrags auf ein Vollstreckungsersuchen des MDR hin inhaftiert und verbrachte 61 Tage in der JVA Chemnitz.

Doch die Gefängnisstrafe hat bei der Frau, die weder Fernsehen noch Radio konsumiert, nicht zum Umdenken geführt, im Gegenteil. Mittlerweile formiert sich rund um Baumert eine Widerstandsbewegung. Mit drei weiteren GEZ-Verweigerinnen hat Baumert ein Video veröffentlicht, wo die Frauen ihre Geschichten erzählen.

Sieglinde Baumert, Kathrin Weihrauch, Tetyana Rusina und Mandy Bock sind vereint im Protest gegen die Zwangsabgabe. Sie alle leben fernseh- und radiofrei, bezahlen keine GEZ-Gebühren und gegen alle vier waren Haftbefehle ergangen. Diese wurden mittlerweile zwar zurückgezogen, doch für die Frauen ist klar: Der Kampf geht weiter, denn es geht um die Verteidigung ihrer Grundrechte.

Der Protest werde organisierter, schrieb Kathrin Weihrauch in einer Email an Sputnik und verwies auf die Plattform online-boykott.de. Auf der Seite werden die Geschichten der GEZ-Verweigerer detailliert dargelegt, samt amtlichem Schriftverkehr.

“Es geht nicht um das Geld, sondern um das Prinzip. Es kann nicht sein, dass der Staat einem so etwas auferlegt. Mir geht es darum, dass ich gezwungen werde, für etwas zu bezahlen, was ich nicht haben möchte.  Heute braucht man keine Grundversorgung mehr, wie es vielleicht vor 30 Jahren der Fall war“, erklärt René Ketterer, Betreiber der Plattform. Inhaltlich seien die Öffentlich-rechtlichen oft einseitig und manche Berichte grenzten an Propaganda.

Die Seite verzeichne mittlerweile über  drei Millionen Zugriffe monatlich, fährt er fort. Das zeige deutlich, dass das Thema keine Randerscheinung sei.

Außerdem bietet die Plattform ein Forum an, wo sich Betroffene austauschen können. Darin schildern die User ihre eigenen Geschichten, die es nicht in die Medien geschafft haben. Da ist z.B. Reinhard Dowe. Er ist Rentner und weil er seinen Rundfunkbeitrag nicht gezahlt hat, hat seinen Angaben zufolge die Stadt Gelsenkirchen seine Rente gepfändet. Weil er das nicht in Ordnung findet, ist der Rentner am 6. Februar in einen Hungerstreik getreten. Zur Erklärung schreibt er:

Ich streike für mein Grundrecht! Ich verlange die Achtung und Einhaltung meiner Grundrechte! Basta!

Wie ich dem Oberbürgermeister der Stadt Gelsenkirchen in meinem Widerspruchsschreiben vom 09. 01. 2017 und der Vorsitzenden Frau Dr. Katrin Vernau des Beitragsservice von ARD – ZDF – Deutschlandfunk [vormals GEZ bis 31.12.2012] in meinem Schreiben vom 22. 01. 2017 – beide per Schreiben Einschreiben versandt – angekündigt habe, bin ich seit dem 06. Februar 2017 in den Hungerstreik getreten!

Hier wiederhole ich meine Forderungen:

1. Das umgehende Rückgängig-machen der Pfändung und die Bereitstellung des eingezogenen Betrages von 222,07 € auf mein Bankkonto 

2. Die schriftliche Zusicherung der Stadt Gelsenkirchen, dass weitere Pfändungen für den „Beitragsservice von ARD,…“ (GEZ)    unterbleiben.

3. Die Zusicherung der Übernahme von Anwaltskosten.

Diesen Hungerstreik werde ich – wie ich es auch im Schreiben an die Stadt Gelsenkirchen bereits angedroht habe – solange weiterführen bis die vorgenommene Rentenpfändung bei der Knappschaft einschließlich aller Nebenkosten rückgängig gemacht worden ist und auf meinem Bankkonto gut geschrieben wurde.

Ein Abbruch des Hungerstreikes erfolgt frühestens erst nach Zahlungseingang auf meinem Bankkonto und der schriftlichen Zusicherung der im Schreiben genannten beiden anderen Forderungen aus diesem Streit.

Neben dem Online-Boykott plant die Bürgerinitiative „Grundrechte bewahren“ auch einen Aktionstag gegen den Rundfunkbeitrag, der am 29. April 2017 in Berlin stattfinden soll.

Bericht: Ilona Pfeffer

Quelle: https://de.sputniknews.com/gesellschaft/20170303314768706-deutschland-rundfunk-gez/

Gruß an die Konsequenten!!

TA KI

Der nächste GEZ Überfall mit Haftbefehl


Dieses Mal traf es keinen ganz so Unbekannten, der Besuch von Gerichtsvollzieher und einem Polizeiaufgebot bekam, sondern den ehemaligen Greenpeace-Aktivisten Werner Altnickel.

Da Altnickel seit Jahren als Verschwörungstheoretiker gilt, weil er über Chemtrails aufkkärt, liegt der Verdacht nahe, dass an ihm ein Exempel statuiert werden sollte.

Weder er noch seine Frau würden Fernsehen schauen und deshalb bereits seit vier Jahren keine „Rundfunkgebühr“ bezahlen, schildert Altnickel im Interview mit Kulturstudio. Bisher sei das Verfahren immer wieder im Sande verlaufen, erzählt er weiter, er habe stets auf die rechtmäßigen Unterschriften und ein ordentliches Mahnverfahren bestanden. So seien ihm und seiner Frau u.a. ein Pfändungsersuchen als vollstreckbarer Titel präsentiert worden, was allerdings juristisch nicht haltbar sei. Als er wegen Kundenbesuchen unterwegs war, kam die Staatsmacht zu ihm nach Hause und setzte seine Frau unter Druck. Einen Haftbefehl für Altnickel hielt man ihr vor die Nase, sie durfte das Papier jedoch nicht anfassen, weil man offenbar Angst hatte, sie könne das Schriftstück aufessen oder zerreissen. Als man mit Diensthunden und Hausdurchsuchung drohte, zahlte dann Frau Altnickel den fälligen Betrag.

Von den Behörden wird Altnickel der sog. „Reichsbürgerszene“ zugerechnet, man mag auch von seinen Ansichten halten was man will, in der GEZ-Sache hat er jedoch darauf bestanden, dass geltendes Recht von den Behörden auch eingehalten wird.

Wer dieses Recht bricht und mit der neuen Version der GEZwangsgebühren den Bürgern in die Tasche greift, um vor allem die irrsinnig hohen Pensionsansprüche abgehalfterter Politiker und völlig überbezahlter Moderatoren und Nachrichtensprecher zu erfüllen, ist der Staat, der sich dazu des Gewaltmonopols bedient.

Quelle: http://opposition24.com/der-gez-ueberfall-haftbefehl/302753

Gruß an Werner Altnickel

TA KI

GEZ wirbt fürs Verstecken illegaler Flüchtlinge


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Die GEZ-„Lindenstraße“ treibt die politisch korrekte Umerziehung derzeit auf die Spitze. In der aktuellen Folge 1614 „Fehlkonstruktion“ gibt es drei Handlungsstränge: In einem der Stränge wird Toleranz für Abtreibung beworben, in einem anderen für Transsexualität. Es dominiert allerdings der dritte Strang: Die sympathische „bunte“ Ärztin Iris und ihre Familie verstecken drei illegale Flüchtlinge in der Wohnung.

Die rothaarig-zickige deutsche Nachbarin Iffi Zenker hat herausgefunden, dass einer der drei wohl Tuberkolose hat und möglicherweise das ganze Haus damit ansteckt. Der „Cliffhanger“ handelt davon, dass die Polizei und das Gesundheitsamt vor der Tür stehen. Hier können Sie ab Minute 22 schauen, was die GEZ mit Ihrem Zwangsbeitrag veranstaltet.

Quelle: https://brd-schwindel.org/gez-wirbt-fuers-verstecken-illegaler-fluechtlinge/

Gruß an die Klardenker

TA KI

ARD und ZDF verschweigen erneut US-Massaker an Zivilisten


von

Von propagandaschau

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Titelbild: Opfer eines US-Luftangriffs in Kundus am 3.11.2016 (Telepolis)

Am 20. September ist das Top-Thema in allen abendlichen Nach­­rich­­ten­­sendungen von ARD und ZDF ein vermeintlicher Angriff auf einen Hilfskonvoi in Syrien. Mit fragwürdigen Videos und unter Berufung auf islamistische Terroristen, die mal von russischen Kampfflugzeugen schwadronieren, mal von syrischen Hubschraubern mit „Fassbomben“ und den Rest einer russischen Freifallbombe im Schutt platziert haben, wird in den Staats­sendern Kriegs­propaganda verbreitet, die auch in den darauf folgenden Tagen in ARD und ZDF immer wieder ausgeschlachtet wurde, um Russland und Syrien als Kriegsverbrecher darzustellen.

Letzte Woche Donnerstag starben bei einem Luftangriff der US-Armee in der Region Kundus in Afghanistan 30 Zivilisten, darunter viele Frauen und Kinder. ARD und ZDF berichteten in den abendlichen Hauptnachrichten über dieses Massaker einmal mehr mit keinem Wort.

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Anders als bei dem mit hoher Wahrscheinlichkeit von Islamisten inszenierten Anschlag auf den Hilfskonvoi in der Region Aleppo in Syrien, der von der westlichen Politik und Propaganda weithin ausgeschlachtet wurde, um den verbündeten Terroristen in Aleppo etwas Luft zu verschaffen, sind die Fakten in diesem Fall gesichert und auch die US-Armee hat 2 Tage später ihre Verantwortung eingestanden.

Die ARD veröffentlichte mittags lediglich eine dürre Meldung auf tagesschau.de und damit war das Thema erledigt. Weder in der abendlichentagesschau noch in den tagesthemen wurde die deutsche Öffentlichkeit über dieses neueste NATO-Massaker informiert. Auch der zweite deutsche, GEZ-finanzierte Propagandasender in Mainz hielt es nicht für nötig, in den abendlichen Nachrichten am Donnerstag oder Freitag über das verheerende Bombardement zu berichten. Kein Wort dazu in heute und heute-journal.

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– Bei einer Demonstration nach dem Massaker halten Menschen Plakate „Tod Amerika“ und „Amerika ist ein internationaler Terrorist“ hoch (Twitter)

Die deutsche Bundesregierung – Teil der NATO-Koalition, die für die toten Zivilisten verantwortlich ist – „kann’s nur fürchterlich finden“.

Bild anklicken, YouTube!

Russland verurteilte den Angriff und warf den USA vor, in Afghanistan wahllos zu bombardieren.

Quelle: http://derwaechter.net/ard-und-zdf-verschweigen-erneut-us-massaker-zivilisten

Gruß an die Klardenker

TA KI

Das GEZ-System knickt ein: Kein Knast wegen Nichtzahlung


Es macht immer mehr den Anschein, dass man krampfhaft versucht, die auseinanderbrechenden Säulen des GEZ-Systems mit Tesafilm zusammenzuhalten, schreibt Gastautor Heiko Schrang. Schon Zeit für das Sandmännchen?

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Noch in der letzten Woche hatte man eine junge Mutter aus Brandenburg im Visier, gegen die ein Haftbefehl erlassen wurde, als abschreckendes Beispiel für alle säumigen Zahler. Dazu teilte ein Sprecher des RBB der „Welt“ selbstbewusst mit, der RBB könne nicht einfach auf die Eintreibung des Beitrags bei Einzelnen verzichten. „Wir müssen den Rundfunkbeitrag aus Gründen der Gerechtigkeit von jedem einfordern.“

Dies nahm ich als Steilvorlage für den letzte Woche Freitag erschienen Artikel „Warum nun doch Knast wegen GEZ-Verweigerung ansteht?“, um die Menschen über diesen ungeheuerlichen Vorgang zu informieren.

Nachdem unser Artikel auch von der Epoch Times und anderen Medien übernommen wurde, scheint sich auf einmal das Blatt gewendet zu haben. Jetzt gab der stellvertretende RBB-Sprecher Volker Schreck gegenüber dem Tagesspiegel bekannt: „Niemand muss ins Gefängnis, weil er die Zahlung der Rundfunkbeiträge verweigert.“

Das mit der Vollstreckung beauftragte Amt gab sogar den Titel an den Rundfunk Berlin-Brandenburg zurück, um einen öffentlichen Skandal zu vermeiden.

Es macht immer mehr den Anschein, dass man krampfhaft versucht, die auseinanderbrechenden Säulen des GEZ-Systems mit Tesafilm zusammenzuhalten. Wie im letzten Artikel beschrieben, stehen derzeit 1200 Mitarbeitern, die beim Beitragsservice die Zahlungen eintreiben sollen,  knapp 5 Millionen Beitragsverweigerer gegenüber. Die Zahl derer, die sich den 5 Millionen anschließen, wächst von Tag zu Tag.

Quelle: MSW Verlag

Die Meinung unserer Gastautoren entspricht nicht unbedingt der Meinung der Redaktion von EPOCH TIMES oder der ihrer anderen Gastautoren. Sie dient der Meinungsvielfalt zur Meinungsbildung.

Quelle: http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/das-gez-system-knickt-ein-kein-knast-wegen-nichtzahlung-a1957785.html

Gruß an die Zahlungsverweigerer

TA KI

Gerichtsurteil: GEZ ist Unternehmen, keine Behörde – Verwaltungsvollstreckung unrechtmäßig


Ein Rückschlag für die „GEZ“: Rundfunkanstalten sind Unternehmen, keine Behörden, entschied ein Gericht in Tübingen. „Verwaltungsvollstreckungen“ wegen nicht gezahltem Rundfunkbeitrag seien deshalb rechtlich unzulässig. Die Sender können sich nicht einfach selbst Vollstreckungsbescheide ausstellen, sie müssen den Weg über Mahnung, Mahnbescheid und Vollstreckungsgericht mit richterlicher Unterschrift gehen.

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Im Urteil vom 16. September 2016 geht die 5. Zivilkammer des LG Tübingen ausführlich auf die #GEZ ein.

Grundsätzlich wurde eine vom Beitragsservice angeordnete Zwangsvollstreckung gegen einen Rundfunkgebührenverweigerer als unzulässig erklärt. Geklagt hatte eine GEZ-Gegnerin, die behauptete, niemals Bescheide der Rundfunkanstalt erhalten zu haben, die also die „Vogelstraußmethode“ durchzog.

Das Gericht kommt in der Urteilsbegründung zu dem Schluss, dass der Südwestrundfunk SWR ein Unternehmen ist und dessen Vollstreckungen im Stil eine Verwaltungsvollstreckung nicht zulässig sind. Im Klartext: Der Sender kann nicht einfach so tun, als sei er eine Behörde und selbst Vollstreckungsbescheide wegen nicht geleistetem Rundfunkbeitrag ausstellen.

Zitat: „Auf die Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Amtsgerichts Bad Urach vom 11.7.2016 aufgehoben und die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsersuchen der Gläubigerin vom 4.3.2015 für unzulässig erklärt.“

Die Begründung läuft im wesentlichen darauf hinaus, dass sich „die öffentlich-rechtlichen Sender zwar Behördenbefugnisse anmaßen, tatsächlich aber unverkennbar als Unternehmen auftreten“. Aus dem Urteil:

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Das Vollstreckungsverfahren setzt voraus, dass Bescheide einer Behörde zu vollstrecken sind, auf Ersuchen einer Vollstreckungsbehörde. Der Begriff der Behörde ist in allen gesetzlichen Vorschriften in einem einheitlichen Sinn aufzufassen, und zwar im Sinn des Staats- und Verwaltungsrechts (st. Rechtspr., vgl. BGH, Beschl. v. 12. Juli 1951, IV ZB 5/51, NJW 1951, 799; Beschl. v. 16. Oktober 1963, IV ZB 171/63, NJW 1964, 299). Danach ist eine Behörde eine in den Organismus der Staatsverwaltung eingeordnete, organisatorische Einheit von Personen und sächlichen Mitteln, die mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattet dazu berufen ist, unter öffentlicher Autorität für die Erreichung der Zwecke des Staates oder von ihm geförderter Zwecke tätig zu sein (BGH, Beschl. v. 16. Oktober 1963, aaO; BVerfGE 10, 20, 48; BVerwG NJW 1991, 2980). Es muss sich um eine Stelle handeln, deren Bestand unabhängig ist von der Existenz, dem Wegfall, dem Wechsel der Beamten oder der physischen Person, der die Besorgung der in den Kreis des Amtes fallenden Geschäfte anvertraut ist. (BGH, Beschluss vom 30. März 2010 – V ZB 79/10 –, Rn. 8, juris). Typische Merkmale einer Behörde sind gesetzlich festgelegte Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sowie die transparente Regelung wesentlicher Handlungsabläufe, Gestaltungsmöglichkeiten und Eingriffsbefugnisse durch Gesetz, Verordnung oder Satzung. Erforderlich ist zudem, dass das Handeln der Behörde als Verwaltungshandeln erkennbar ist, dass sich Behörde und Behördenmitarbeiter als solche erkennbar verhalten. Die formale Bezeichnung als Behörde – beispielsweise im Staatsvertrag – kann danach nicht zur Begründung einer materiellen Behördeneigenschaft ausreichen, wenn zugleich alle (materiellen) rechtlichen Voraussetzungen und Vorgaben fehlen.
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a) Gemessen an diesen Maßstäben fehlt es bei der Gläubigerin an der Behördeneigenschaft. Die Gläubigerin tritt nach außen in ihrem Erscheinungsbild nicht als Behörde auf, sondern als Unternehmen. Bereits die Homepage http://www.swr.de ist mit „Unternehmen“ überschrieben, von einer Behörde ist nicht die Rede. Die Rubrik „Der SWR“ führt als Menüpunkt „Unternehmen“, nicht „Behörde“ auf. Die Unterseite Unternehmen bzw. Organisation weist einen Geschäftsleiter und eine Geschäftsleitung aus, ein Management. Eine Behörde oder ein Behördenleiter sind nicht angegeben, statt dessen – behördenuntypisch – unternehmerische Beteiligungen.
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b) Das wesentliche Handeln und Gestalten der Gläubigerin ist unternehmerisch.

 

Zusammenfassung: Rundfunkanstalten sind keine Behörden

Um ein Vollstreckungsverfahren durchführen zu können, muss ein Bescheid einer Behörde vorliegen.

Die Rundfunkanstalten sind keine Behörden (siehe Punkt 29 und folgende). Ihr wesentliches Handeln ist unternehmerisch.

Daraus ergibt sich: Keine Behörde = keine Verwaltungsvollstreckung möglich.

Wer ein Unternehmen ist, kann ohne Vertrag kein Geld einfordern – und zu einem Vertrag gehören mindestens zwei, damit der Vertrag zustande kommt.

Gilt dieses Urteil auch auf Bundesebene?

Es ist notwendig, dass dieses Urteil deutschlandweit anerkannt und angewendet wird. ARD, ZDF und Deutschlandradio müssten danach künftig – wie jedes andere Unternehmen auch – gegen säumige Zahler den üblichen Klageweg beschreiten und könnten nicht mehr zur Parkkralle greifen, um Autos zu beschlagnahmen.

Amtshilfe der Behörden ist nach diesem Urteil nicht mehr möglich, die Vollstreckungsmaßnahmen sind gesetzwidrig. Der Rundfunkbeitragsservice muss den Weg über Mahnung, Mahnbescheid, Vollstreckungsgericht mit richterlicher Unterschrift usw. gehen. Diese Bescheide können nicht von einem Unternehmen erteilt werden.

Urteil / Landesrechtsprechung Baden-Württemberg: LG Tübingen Beschluß vom 16.9.2016, 5 T 232/16

Am 7. Dezember wird das Bundesverwaltungsgericht über den Rundfunkbeitrag für Gewerbebetriebe entscheiden. Die Verhandlung der Klagen des Autovermieters Sixt und des Discounters Netto ist für den 7. Dezember angesetzt, sagte eine Gerichtssprecherin.

Weitere Artikel

„Die GEZ-Lüge“: Heiko Schrang enthüllt brisante Details zum Rundfunk-Beitrag in neuem Buch

GEZ verfolgt Oma (81) trotz Seh- und Hörbehinderung

Quelle: http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/gerichtsurteil-gez-ist-ein-unternehmen-keine-behoerde-zwangsvollstreckungen-sind-unrechtmaessig-a1940654.html

Gruß an alle GEZ-Verweigerer

TA KI

NATO-Verbündete enthaupten in Syrien 10-jähriges Kind – ARD berichtet über Schmetterlinge


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Die heile Welt der ARD: Während in Syrien durch ‚moderate Rebellen‘, die vom Westen, hauptsächlich der USA finanziell unterstützt werden, massenhaft Zivilisten massakriert und Kinder enthaupten werden, sorgt sich Thomas Roth in den Tagesthemen am 20. Juli 2016 über sterbende Schmetterlinge.

 

Vor 14 Tagen erst deckte der Blog Propagandaschau auf, wie die GEZ-zwangsfinanzierten staatlichen deutschen Rundfunkanstalten ARD und ZDF einen Bericht von amnesty international unterdrückten, indem detailliert die Kriegsverbrechen der westlichen NATO-Verbündeten in Syrien dokumentiert sind. Diese seit nunmehr über 5 Jahren betriebene Desinformationskampagne, die überhaupt erst das Fundament für den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg in Syrien darstellt, setzte sich auch in dieser Woche nahtlos fort.

Handarat in Syrien
Ort des Geschehens – Quelle: liveuamap

In Handarat, im Norden Aleppos, haben Terroristen der von den USA und Saudi-Arabien unterstützten „al-Din al-Zenki“-Gruppe einen Jungen in ihre Gewalt gebracht und lebendig enthauptet, der – kaum 12 Jahre alt – laut Angaben der Terroristen ein Kämpfer regierungstreuer, palästinensischer Liwa al-Quds-Brigaden gewesen sein soll. Liwa al-Quds hat diese Behauptung zurückgewiesen und erklärt, das Kind sei entführt worden.

Die Täter von Harakat Nour al-Din al-Zenki, werden der westlichen Öffentlichkeit von den USA – und den von ihnen kontrollierten Medien, darunter ARD und ZDF – als „moderate Rebellen“ verkauft. Sie erhalten umfangreiche Waffenlieferungen und finanzielle Unterstützung in Millionenhöhe aus den USA und Saudi-Arabien:

It is part of the Syrian Revolutionary Command Council and has received U.S.-made BGM-71 TOW anti-tank missiles.[8] As of 2014, it is reportedly one of the most important rebel factions in Aleppo. The group has also received financial aid from the United States, in a CIA run program to support moderate rebel groups. (Wikipedia)

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Die von den USA, Saudi-Arabien und der westlichen Presse unterstützen Terroristen präsentieren ihre Trophäe – Quelle (Twitter)

Der Junge wird von begeisterten Terroristen vorgeführt und auf der Ladefläche des Pickups wird ihm kurz darauf bei lebendigem Leib mit einem Messer der Kopf abgeschnitten.

Die Mörder haben ein Video veröffentlicht, das man sich nicht anschauen sollte und das wir hier auch nicht verlinken. Wir erinnern aber daran, wie exzessiv die öffentlich-rechtliche Anstalten und ihre Kumpane in den transatlantischen Konzernmedien sich immer dann über Enthauptungen durch islamistische Terroristen in Syrien echauffiert haben, wenn es sich bei den Opfern um westliche Bürger handelte und man die Taten für die eigene Kriegspropaganda, beispielsweise den völkerrechtswidriger Kriegseinsatz der Bundeswehr) gnadenlos ausschlachten konnte.

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20. August 2014: Einer von vielen tagesschau-Berichten über die Enthauptung des US-Journalisten Foley.

Susanne Daubner: „Für Entsetzen sorgt indessen ein Video, das die IS-Terrormiliz gestern verbreitet hat. Gezeigt wird die Enthauptung des lang vermissten amerikanischen Reporters James Foley. Die Islamisten bezeichnen den Mord als Vergeltungsakt für die US-Luftangriffe im Irak und sie drohen mit der Ermordung eines weiteren Journalisten. Die Regierung in Washington hat inzwischen bestätigt, dass das Video authentisch ist. In ersten Reaktionen ist von einem schändlichen und barbarischen Verbrechen die Rede….“

Auf der Ladefläche eines Pickups wird dem Kind kurz darauf lebendig der Kopf abgeschnitten
Auf der Ladefläche eines Pickups wird dem Kind kurz darauf lebendig der Kopf abgeschnitten

Zur Enthauptung dieses Kindes haben ARD und ZDF keine Meldung

Was hier in einem Video von den offensichtlich auch noch stolzen Tätern selbst dokumentiert wurde, ist – geht es nach den Terrorunterstützern in ARD und ZDF – anders als beim Mord am US-Bürger Foley kein „schändliches und barbarisches Verbrechen“, weil die USA diese widerwärtigen Mörderbanden bis heute mit Geld und Waffen versorgen. Diese Täter sind „unsere“ Täter. Es sind Verbündete der USA, der EU, der Bundesregierung und von ARD und ZDF!

ARD tagesschau 17. Juli 2016
ARD tagesschau 17. Juli 2016

Statt über diese Verbrechen zu berichten, die nicht nur durch den um Jahre verspäteten amnesty-Bericht, sondern auch massenhaft auf Twitter und YouTube gut dokumentiert sind, empört man sich in der tagesschau, dass die legitime syrische Regierung solche religiösen Fanatiker und Verbrecher mit allen Mitteln bekämpft. Nur zwei Tage zuvor, am 17. Juli, jammerte dieselbe Susanne Daubner – ganz im Sinne dieser Kopfabschneider – in der tagesschau, dass die „Rebellenviertel“ in Aleppo eingeschlossen seien und nun nicht mehr mit „Medikamenten und Lebensmitteln“ versorgt werden könnten.

Susanne Daubner: „In der syrischen Stadt Aleppo haben Regierungstruppen offenbar die von Rebellen gehaltenen Stadtteile eingeschlossen. Eine wichtige Versorgungsroute werde von regimetreuen Truppen kontrolliert, teilten Rebellengruppen sowie die syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte mit. Diese beruft sich auf ein Netzwerk von Informanten in Syrien. Die bis zu dreihunderttausend Menschen im Osten Aleppos könnten nicht mehr mit Medikamenten und Lebensmitteln versorgt werden.“

Toner: “If we can prove indeed what happened and this group [al-Zenki] was involved in it… it would give us pause about any assistance or frankly any further involvement”
Toner: “If we can prove indeed what happened and this group [al-Zenki] was involved in it… it would give us pause about any assistance or frankly any further involvement”

Auch im „Deutschlandfunk“ und im Hörfunk der ARD-Anstalten wurde aus sicherer Entfernung in Kairo von einer WDR-Terrorunterstützerin, Anna Osius, Propaganda für Terroristen und gegen die syrische Regierung verbreitet, die gezwungen ist, ihre Bevölkerung vor diesen religiösen Fanatikern und Verbrechern zu schützen.

Ein Sprecher der US-Regierung hat mittlerweile verkündet, man könnte die Unterstützung für diese Gruppe „pausieren“ oder „einstellen“, wenn sich die Meldungen „bestätigen“ sollten.

ARD und ZDF verschweigen auch nach Mittwoch westliche Massaker und Gräueltaten verbündeter Terroristen in Syrien

„Wenn Ihr Euch das nächste Mal wundert, warum sich so viele junge Menschen einer Terrorgruppe anschließen, die den Westen hasst, dann erinnert Euch an #PrayForSyria„
„Wenn Ihr Euch das nächste Mal wundert, warum sich so viele junge Menschen einer Terrorgruppe anschließen, die den Westen hasst, dann erinnert Euch an #PrayForSyria„

Während die Lügenpresse sich schwer tut, den deutschen Bürgern den Amoklauf eines verzweifelten Flüchtlings aus Afghanistan (oder Pakistan – was faktisch keinen Unterschied macht) zu „erklären“, schweigt sie die neuesten westlichen Massaker und Verbrechen in Syrien tot, gerade weil genau diese westlichen Verbrechen die Taten der Terroristen erklären.

Der Zusammenhang zwischen dem Amoklauf von Würzburg und den neuesten Massakern an Zivilisten in Syrien könnte deutlicher nicht sein. Was wir seit 2001 an Terror angeblicher „Islamisten“ in Europa erleben, ist nichts anderes, als ein Echo auf unendliches Leid, Destabilisierung und Gewalt, die der Westen unter Führung der USA, Großbritanniens und Frankreichs in die islamischen Staaten getragen hat. Dass die Lügenpresse im Auftrag der Täter diesen simplen Zusammenhang aus der Welt verschwinden lassen will, die Terroristen wahlweise zu Psychopathen oder religiösen Fundamentalisten oder irgendwas dazwischen verklärt, sollte niemanden mehr verwundern – es ist reine Propaganda.

Der Hashtag #PrayForSyria, der sich auf französische und US-amerikanische Bombardements mit weit über Hundert Toten in Syrien bezieht, ist zwar seit gestern Abend aus den deutschen Trends verschwunden, steht aber aktuell bereits bei 731.000 Nennungen. Die Propagandamedien Washingtons haben ihn genauso komplett ignoriert, wie die dahinter stehenden Meldungen über den westlichen Massenmord oder die Enthauptung eines Kindesdurch US-finanzierte und aufmunitionierte Terroristen.

In den Hauptnachrichtensendungen der öffentlich-rechtlichen Propagandaanstalten wurde weder das eine noch das andere auch nur in dürren Worten erwähnt. Die Verbrecher von ARD und ZDF, die sonst jede unbestätigte und höchst zweifelhafte „Meldung“ über vermeintliche Opfer russischer oder syrischer Luftwaffe in die Welt krakeelen, weil sie sich politisch-propagandistisch für den eigenen Krieg gegen Syrien ausschlachten lässt, berichteten gestern weder in tagesschau oder tagesthemen, noch in heute oder heute-journal über den Massenmord in Manbij und die Gräueltat ihrer „moderaten Rebellen“ von Handarat.

Dass dieses vorsätzliche Totschweigen mit Journalismus nichts zu tun hat, sollte auch den arglosesten Opfern dieser Propagandaverbrecher langsam dämmern. Die Gniffkes, Roths und Nachrichtenkleber werden ihrerseits auch weiterhin ihr Bestes tun, damit die für dumm verkaufte Öffentlichkeit die zwingenden kausalen Zusammenhänge zwischen westlichem und „islamistischem“ Terror nicht erkennt. So lange die Terroristen sich weiterhin an vollkommen Unschuldigen vergreifen, statt den Verantwortlichen der Lügenpresse den Kopf abzuschneiden, wird sich daran auch nichts ändern.

Gniffke: „Denn mit jedem Verbreiten von grauenhaften Bildern verstärken wir die Wirkung des Terrors und machen uns ungewollt zu Helfershelfern der Terroristen. Bis vor einiger Zeit hatten wir noch große Angst, dass Terroristen unsere Sender besetzen könnten. Heute denken wir: Die werden einen Teufel tun. Weil Nachrichtenredaktionen über terroristische Anschläge sowieso berichten.“ (dwdl)

Die „werden einen Teufel tun“, weil ARD und ZDF ihre beste Waffe sind.

Quelle: http://derwaechter.net/nato-verbuendete-enthaupten-in-syrien-10-jaehriges-kind-ard-berichtet-ueber-schmetterlinge

Gruß an die GANZE Wahrheit

TA KI

GEZ: Erster Zahlungsverweigerer verhaftet


ARD & ZDF schlagen zu: Weil sie sich weigerte die GEZwangsgebühr zu zahlen, landete eine Bürgerin aus Lünen nun im Knast. Niemand weiß wie lange die „Erzwingungshaft“ dauern wird.

 

Offenbar greifen ARD & ZDF nun zum letzten Mittel. Weil sie den „ARD-ZDF Beitragsservice“ verweigerte, landete eine Bürgerin aus Lünen / NRW nun im Knast. Es geht um eine sogenannte „Erzwingungshaft“, die bis zu sechs Monate dauern kann.

 

Es handelt sich um Petra Timmermann, die ihre Erfahrung mit der Justiz in Sachen Verweigerung der Rundfunkgebühr ausführlich im Netz dokumentierte. Mehr auf: www.petra-timmermann.de

 

Ein Bekannter schildert den Hergang so:

„Bisher habe ich nur erfahren, dass Petra Timmermann wegen der Verweigerung der Abgabe der Vermögensauskunft durch den Gerichtsvollzieher (S.) in Begleitung von Polizeibeamten gestern Nachmittag verhaftet und in die JVA Lünen „einquartiert“ wurde. Frau Timmermann hatte stets beteuert, dass die Vermögensabgabe unter Zwang angesichts der unbilligen Umstände rechtswidrig ist.

Der Amtsrichter sowie die Dortmunder Staatsanwältin müssen am 09.Dezember.2015 Frau Timmermann wie eine Schwerverbrecherin behandelt haben, sie wurde nach Zeugenaussagen ohne ersichtliche Gründe mit Gewalt von zwei Justizbeamten in Uniform auf die Anklagebank gezerrt.“

 

Die Frau kämpfte bis zuletzt gegen die Zahlung der GEZwangsgebühr. Im Verlauf des Jahres wurde ihre Wohnung von Gerichtsvollziehern heimgesucht. Sie schilderte den Vorgang als eine Art Überfall, den sie auch per heimlichen Audio-Mitschnitt dokumentierte.

 

MMnews versuchte mit dem Gerichtsvollzieher zu reden um mehr über die Hintergründe der Verhaftung zu erfahren. Dieser verweigerte jedoch die Auskunft und verwies auf die Chefin des Amtsgerichts Lünen.

Quelle: http://www.mmnews.de/index.php/politik/60796-gez-erster-zahlungsverweigerer-verhaftet

…danke an Denise…

Gruß an die Verweigerer

TA KI