CDU will Vätervernichtung mit der Düsseldorfer Tabelle vorantreiben


Für viele Väter sieht die Realität nach einer Trennung düster aus. Wenn es zu Streitigkeiten über Umgang und Sorgerecht kommt, dann ziehen sie oft den Kürzeren. Zahlen sollen sie weiterhin, die Kinder bekommen sie in nicht mehr zu sehen. Warum so viele den Unterhalt angeblich schuldig bleiben, liegt an dem Konstrukt des „fiktiven Einkommens“, das immer dann angesetzt wird, wenn der Unterhaltspflichtige kein Einkommen hat, zum Beispiel wegen Arbeitslosigkeit, Umschulung oder Schwerbehinderung. Was nicht da ist, kann auch kein Gerichtsvollzieher eintreiben, aber es fließt in die Statistiken mit ein. Nun wollen Unionspolitiker die Lage für die Betroffenen noch verschärfen. Dem Kindeswohl ist damit nicht gedient.

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass der Kindesunterhalt an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst wird und Scheidungskinder von ihren unterhaltspflichtigen Elternteilen mehr Geld bekommen. Als Konsequenz steigt auch der Unterhaltsvorschuss und damit die Ausgaben des Staates, der einspringt, wenn Väter und Mütter ihren ehemaligen Partnern keinen Unterhalt zahlen. Die Union steht zu ihrer Verantwortung, Kinder und ihre Eltern, die vom säumigen Elternteil im Stich gelassen werden, nicht im Regen stehen zu lassen.

Dass es so viele Unterhaltspflichtige gibt, die ihrer Verantwortung für den Unterhalt der gemeinsamen Kinder nicht nachkommen, ist ein Skandal. Es gibt Unterhaltspflichtige, die aufgrund ihres niedrigen Einkommen nicht zahlen können, aber eben auch die, die nicht zahlen wollen. Diese müssen wir stärker belangen. Bei der letzten Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes haben wir sie bereits stärker in die Pflicht genommen durch umfassende Nachweispflichten.

Kommunen und Länder sind aufgerufen, den Unterhalt entsprechend einzutreiben. Dazu gilt es, neue Modelle zu entwickeln und voneinander zu lernen. Bayern kann seit vielen Jahren eine höhere Rückholquote aufweisen als andere Länder: In den meisten Bundesländern sind die Sachbearbeiter der Jugendämter nicht nur für die Bewilligung des Unterhaltsvorschusses zuständig, sondern auch für die Durchführung des Regresses. In Bayern übernimmt das Landesamt für Finanzen das Verfahren zur gerichtlichen Geltendmachung der Zahlungsverpflichtung. Manche Fallkonstellationen im Bereich des Regresses sind für Mitarbeiter des Jugendamtes kompliziert, für das Landesamt sind sie Tagesgeschäft und routinierter zu bewältigen. Die CDU/CSU-Fraktion fordert daher die Länder auf zu prüfen, ob sie nicht ähnliche Wege einschlagen können.“

Hintergrund:

Die „Düsseldorfer Tabelle“ des Oberlandesgerichts Düsseldorf dient seit 1962 bundesweit als Richtlinie zur Bemessung des angemessenen Kindesunterhalts.

Quelle: https://opposition24.com/cdu-vaetervernichtung-duesseldorfer-tabelle/367006

Gruß an die Kinder

TA KI

Grüne: Neue Wahlplakate mit brisanten Forderungen


Die Grünen präsentierten am 7. September ihre zweite Plakatwelle zur Nationalratswahl 2017. Sechs Sachthemen werden in Szene gesetzt:

  • das linke Steinzeitthema der Gesamtschule der zehn- bis 14-Jährigen, obwohl Studien aus der Bundesrepublik Deutschland längst belegen: Dort, wo Schüler wie in Österreich in einem differenzierten Schulsystem lernen, sind die Leistungen deutlich besser als bei Kindern aus den Gesamtschulen;
  • „faire Mietpreise”, will heißen die Reglementierung des Wohnungsmarktes, der insbesondere durch die von den Grünen geförderte Einwanderung von mehr als 100.000 Menschen hauptsächlich aus dem Orient und aus Afrika (seit 2015 130.000 Asylanträge in Österreich) massib angespannt ist. Dadurch werden zwangsläufig Wohnungen knapp und dadurch die Preise angetrieben;
  • europäische Solidarität – ein Schwurbelthema;
  • Angstmache Klimawandel mit Forderung für das Aus für Autos mit Verbrennungsmotor ab 2030: Setzen sich die Grünen durch, muss der Großteil der österreichischen Autofahrer in 13 Jahren sein Auto verschrotten;
  • Integration – fraglich, wer in den größeren Städten Österreichs wen integrieren soll: in den jüngeren Jahrgängen stellen Zuwanderer die Mehrheit.
  • Ehe für alle, also Ehe für Homosexuelle – ein Brandthema!

In der letzten Forderung zeigt sich das wahre Gesicht der Grünen: es geht um die Abwertung der Familien, in die die Grünen trotz medialer Dauerunterstützung nach wie vor nicht vorgedrungen sind.

Bisher nur eineinziger Adoptionsantrag

Homosexuelle genießen schon jetzt eheähnliche Rechte. Sie können in einer amtlich anerkannten Partnerschaft leben und sie können sogar Kinder adoptieren. Dies wurde in der Vergangenheit nicht oft durchgeführt: nach Einführung des Adoptionsrechts am 1.1.2016 wurde nur ein einziger Antrag gestellt, obwohl scheinbar zu erwarten war, dass die Schwulen und Lesben nun die Ämter stürmen. 2016 wurde eine Adoption vollzogen.

Ob die Forderung der Grünen das Ende der Fahnenstange ist, ist äußerst fraglich. Denn es wurde wohl nicht nur der Slogan „Ehe für alle“ von ihren bundesdeutschen Schwestern und Brüdern übernommen. Dort fordert die Homo-Lobby mittlerweile die Vielehe: ein Mann mit vier Frauen (Willkommensgeschenk für die einwandernden Moslems mit Potenzial auf neue große Wählerkreise?), eine Frau zwei Männer, zwei Schwule oder drei Lesben – „alles ist möglich“.

Ehe zwischen Mann und Frau wegen Kindern besonders geschützt

Völlig außen vor bleibt die Tatsache, dass eine Familie mehr ist als die Summe von zusammenlebenden Menschen. Deshalb schützt der österreichische Staat die Ehe zwischen Mann und Frau, aus der nach wie vor die meisten Kinder hervorgehen, wenngleich der Schutz immer weiter ausgehöhlt wird, wie die Verpartnerung und vor allem das Adoptionsrecht für Homosexuelle zeigen.

Quelle: https://www.unzensuriert.at/content/0024953-Gruene-Neue-Wahlplakate-mit-brisanten-Forderungen

Gruß an die Klardenker

TA KI

Jugendamt: 7100 Euro monatlich für „Inobhutnahme“


Ennepetal: Über diesen Fall werden wir selbstverständlich unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten ausführlich berichten, sobald wir näheres über die Hintergründe in Erfahrung gebracht haben.

Wird ein Kind in Obhut genommen, dann folgt kurz darauf ein förmliches Schreiben, in dem die Vokabel „Kindeswohl“ keine Verwendung findet, wohl aber Kostenbeträge sehr genau beziffert werden.

Eine erste Fälligkeit gibt es auch schon, das Kindergeld wird vollumfänglich beansprucht:

Der Junge wurde in der letzten Woche vom Kindergarten abgeholt und in ein Kinderheim gebracht. Der Vater beteuert, dass die dafür angeführten Gründe nicht den Tatsachen entsprechen und der Sohn beim ihm in geordneten Verhältnissen lebt.

Quelle: https://opposition24.com/jugendamt-7100-euro-monatlich-fuer-inobhutnahme/351549

Gruß an die Erwachten

TA KI

Causa Dave Möbius: Jo Conrad und Angela Masch verurteilt, aber keine Gerechtigkeit geschehen


Hanno Vollenweider im Interview mit Jo Conrad zum Prozess im Fall „Dave Möbius“ am 15. August und seiner Verurteilung.

Jo, Du hattest ja einen Gerichtstermin am 15. August, wie ist der gelaufen?

Jo Conrad: Interessant. Zunächst sind die Urteile natürlich frustrierend, waren aber zu erwarten. Angela Masch wurde zu sechs Monaten Haft verurteilt und ich zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen. Das ganze Verfahren war aber im Grunde deshalb interessant, weil es aufgezeigt hat, wie groß die Angst des Gerichtes war, dass die Öffentlichkeit dabei war. Es waren nämlich ca. 50 Zuschauer in einem Gerichtssaal, in den eigentlich nur ungefähr 35 passen. Man hatte offenbar große Angst, dass jemand die Verhandlung aufzeichnet. Die Zuschauer wurden zweimal gefilzt. Ich selbst sogar dreimal. Das war so absurd, da der Prozessbeginn um 9 Uhr war, es sehr aber lange dauerte, bis alle Zuschauer durch die strengen Kontrollen durchgeschleust waren. Und trotzdem vermutete man, dass doch irgendjemand Aufzeichnungsgeräte dabei hatte. Also mussten wieder alle den Saal verlassen, und wurden nach erneuter Durchsuchung wieder einzeln nacheinander eingelassen. Wir, das heißt Angela Masch und ich, standen immer noch draußen – da hieß es, es kommt keiner mehr rein. Nach fünf Minuten haben die dann gemerkt, dass die Angeklagten gar nicht da waren und mussten uns beide dann hereinholen. Das war schon witzig. Und zur Urteilsbegründung ließ der Richter den Saal räumen.

Unglaublich. Da kann man doch sicher was machen …

Ja, das prüfen wir, ob man das Urteil nicht komplett anfechten kann wegen Ausschluß der Öffentlichkeit usw. Berufung auf alle Fälle!

Das geschieht ja alles innerhalb des Rechtssystems. Du kennst aber auch ganz andere Ansichten. Es sagen ja viele, dass man sich nicht hinsetzen soll, wenn man vor Gericht steht, weil dann das Verfahren nicht eröffnet werden kann. Wie bist du damit umgegangen?

Jo Conrad: Nun, ich kenne eine Menge solcher Ratschläge, auch viel weitergehende, weil tatsächlich das Gericht ein privates Gericht ist, und eigentlich nicht über uns urteilen kann.

Dennoch haben wir uns gesagt, es nützt nichts, nicht hinzugehen, weil man ja gar nicht ordentlich geladen wurde, oder sich nicht hinzusetzen, oder sonst etwas zu versuchen. Wir haben ja tatsächlich einiges eingebracht aus den Rechtskreisen der des kommerziellen Rechts und des Naturrechts, aber der Richter verwarf das alles.

Wir haben vieles versucht und es läuft auch noch einiges. Aber wir wollten auch zeigen, dass das System fehlerhaft ist.

Meiner Ansicht nach nützt es nichts, zu sagen „die können mir ja nichts, weil ich ein Mensch bin, und nur die Person vorgeladen haben.“ Wenn z.B. jemand bei mir eingebrochen hat, möchte ich natürlich auch, dass die Polizei ermittelt und der Einbrecher vor Gericht gestellt wird. Und was nützt dann, wenn der wiederum sagt „ich bin Mensch, das Gericht hat mir nichts zu sagen.“ Wir brauchen ein funktionierendes Rechtssystem, und wir haben hier, in diesem Fall, sehr schön gesehen, dass dieses System nicht mehr funktioniert.

Das machen wir öffentlich, denn es geht um sehr viele Unrechtsfälle, gerade um Fälle mit dem Jugendamt und um das Wohl der Kinder. Das hat nämlich hier, in der Rechtsprechung, überhaupt keine Rolle gespielt. Hier kam deutlich die allgemein vorherrschende Ansicht des Gerichts zum Vorschein, nur der Staat habe die Hoheit über das Wohl der Kinder.

Kannst du kurz zusammenfassen, was passiert ist?

Jo Conrad: Ja, gern. Vor zwei Jahren ist ein Junge, Dave Möbius, aus einem privat geführten Heim weggelaufen. Offenbar haben sich Menschen bemüht, jemanden zu suchen, wo er unterkommen kann, denn er wollte keinesfalls zurück ins Heim. Er berichtete über schwere Misshandlungen dort. Auch ich wurde online angefragt, und es meldete sich eine Angela Masch online bei mir. Sie war bereit, den Jungen aufzunehmen. Das Angebot habe ich online an den Vater des Jungen weitergegeben. Daraufhin ist der Junge anscheinend zu Angela Masch gekommen. Dort war er drei Wochen. Dass diese Kommunikation mir als Beihilfe zur Entziehung Minderjähriger ausgelegt wird, finde ich schon sehr seltsam. Es war von mir lediglich Hilfe für einen Jungen, damit er nicht auf der Straße landet.

Bei Angela Masch ist Dave aufgeblüht, und es ging ihm sehr gut, davon gibt es Videos, die die Angela gemacht hat. Dass sie nun dafür bestraft wurde, sich nicht ans Jugendamt gewendet zu haben, ist erschreckend. In dem Prozess wurden auch Zeugen vom Jugendamt und der Polizei vorgeladen. Aus dem gesamten Protokoll der Durchsuchung bei Angela Masch, von wo aus der Junge wieder mitgenommen wurde, geht hervor, wie schrecklich das für den Jungen war, von der Polizei abgeholt zu werden.
Er hatte auch von Missbräuchen im Heim berichtet. Überdies auch von Missbräuchen seiner Schwester, dass sie getrennt von ihm in einem anderen Heim misshandelt wird, dass sie beispielsweise nicht alleine duschen durfte oder dass ihr die Betreuer zwischen die Beine gegriffen haben. All diese Dinge haben weder den Richter, noch den Staatsanwalt, noch die Polizisten interessiert. Jeder Antrag wurde abgelehnt. Auch der Antrag zur Vernehmung von Dave Möbius selber wurde abgelehnt, wie auch unsere Anträge, die Zeugen zu vereidigen. Wir konnten aber dennoch deutlich machen, dass es zum Schutz für den Jungen dringend nötig war, ihn nicht dem Jugendamt auszuliefern, da ja die vorigen Missbräuche, auf die sein Verhalten bei Angela Masch hinweist, gerade in der Obhut des Jugendamtes geschehen sind. Es bestand daher ein dringender Bedarf, ihn davor zu schützen.

Wir haben die Polizisten auch gefragt, warum sie nach Kenntnis der Zustände in diesem privaten Heim, ihn dennoch mit fünf Polizisten von Angela Masch weggeholt haben, und ihn wieder der Obhut des Jugendamt überstellt haben. Die Polizisten haben offenbar diese Frage nicht verstanden, das heißt, alle schienen davon auszugehen dass – auch wenn es Fehler im Jugendamt geben kann – trotzdem die Entscheidung den Behörden obliegt, was das Beste für das Wohl des Kindes ist.

In einem idealen Staat, wo das Jugendamt tatsächlich sich um das Kindeswohl kümmert, wäre das vielleicht auch sinnvoll. Aber es liegen so viele Fälle von Missbräuchen des Systems vor und das bei einer unglaublich großen Zahl von Kindern, die ihren Eltern weggenommen werden … es sollen bis zu 70.000 Fällen sein. Es haben sich möglicherweise dadurch eigene Strukturen gebildet, denn mit diesen Heimen, Gutachtern usw. wird eine Menge Geld verdient.

Was wirft man Dir denn genau vor?

Jo Conrad. Sagen wir so: Wenn Du mich fragen würdest: „Jo, meine Tochter hat Neurodermitis, kennst Du da jemanden, der helfen kann?“ Und ich würde sagen, „Ich höre mich mal um. Wo wohnst Du denn, dass man vielleicht jemanden in der Nähe findet?“ Du sagst Köln, ich sage, „ich höre mich mal um, gebe das an ein paar Leute, von denen ich weiß, dass sie sich ein bisschen mit Gesundheit befassen.“ Dann meldet sich ein Fuzzi4711 bei mir und sagt „Hab gehört, da hat jemand Neurodermitis. Also, ich hab meine weggekriegt.“ Ich sage, okay, danke, ich leite das mal weiter. Und schick Dir dann den Kontakt zu Fuzzi4711.
So, das war’s.
Nun werde ich zu 70 Tagessätzen a 60 Euro verurteilt wegen Beihilfe zu einer Falschbehandlung.
Verstehst Du jetzt, was ich getan habe?

Ich kannte ja schon den Fall Antonya, die aus dem Heim floh und in Bewusst.tv darüber berichtet hat. Die Eltern wohnten in Worpswede und ich war dort, in deren moderner, sauberer Wohnung. Nichts von „Asi“. Aber Antonya wurde VON DER RICHTERIN aus der Schule abgeholt und ins Heim gebracht. Es geht darum, daß auch aus einer völlig intakten Familie auf einmal die Kinder weggeholt werden können, und es jeden treffen kann.

Warum hatte der Vater von Dave Möbius kein Sorgerecht?

Wir haben jetzt herausgefunden, dass es wirklich unfassbar ist, warum: Es gab eine Sendung in Frontal 21 über Gutachter in Familienprozessen, und In dieser Sendung wurde ausführliche über Matthias Möbius berichtet. Ihm wird seit Jahren sein Sohn entzogen, weil er aus der DDR stammt! Ernsthaft!
Ein Gutachter schrieb, dass jemand, der in einem autokratischen System aufwächst, psychische Probleme entwickeln könnte. Trotz dieser Absurdität folgte das Familiengericht diesem Gutachten und der Vater erhielt Kontakverbot zu seinen Kindern, weil er aus Karl-Marx-Stadt stammt.

Es gab nichts weiter, als dieses Gutachten aufgrund der DDR-Vergangenheit, um ein totales Kontaktverbot zu seinen Kinder zu beschließen. Der Gutachter war noch nicht einmal staatlich geprüft. Jeder kann Gutachter werden. Das Familiengericht folgte dem Gutachten, Kinder weg, totales Kontaktverbot. Natürlich war es besser formuliert, so, dass es schon so klang, als könne es einen psychologischen Zusammenhang geben. Es ist so unglaublich.

Wie geht es Dir damit?

Jo Conrad: Nun, zuerst dachte ich, okay, bin mit ’nem blauen Auge davon gekommen. Inzwischen bin ich guter Dinge, dass es in der Berufung nicht so leicht werden wird, uns zu verurteilen. Wir können anhand dieses schier unglaublichen Falles schön aufzeigen, dass wir nur helfen wollten. Dass Angela dafür ins Gefängnis soll, das ist für viele kaum nachzuvollziehen. Und je mehr man sich damit befasst, umso mehr zeigt sich, dass sich die Justiz blamiert hat.

Denn, auch wenn sie uns verurteilt haben, ist damit keine Gerechtigkeit gesprochen werden. Und da zeigen sich auch deutlich die Fehler im System:
Gutachter, die aus der Ferne über Familien urteilen, sie auseinanderreißen, Misshandlungen in Obhut, die die Justiz nicht interessieren, und dass Menschen, die menschlich handeln, vor Gericht gezerrt werden. Die Verhandlung selbst war eine Farce, wie im Hochsicherheitstrakt … wovor haben die Angst? Vielleicht vor uns, weil wir uns nicht einschüchtern lassen und alles öffentlich machen.

Quelle: https://dieunbestechlichen.com/2017/08/causa-dave-moebius-verurteilt-aber-keine-gerechtigkeit-geschehen/

Gruß an die Aufklärer

TA KI

Warum ich als Homosexueller gegen die „Ehe für alle“ bin


 

Die Schwulen in Deutschland haben eine große Lobby (Foto: Durch wavebreakmedia/Shutterstock)

Wenn es darum geht, bestimmte Ideologien durchzudrücken, machen unsere Politiker auch nicht vor dem Grundgesetz halt:

Im Streit um die sogenannte „Ehe für alle“ werden die Rufe lauter, wonach das geplante Gesetz verfassungswidrig sein könnte. „Artikel 6 Grundgesetz umfasst nach ständiger Auslegung des Bundesverfassungsgerichtes die Ehe zwischen Mann und Frau“, sagte Günter Krings (CDU), parlamentarischer Staatssekretär im Innenministerium, der „Welt“ (Donnerstagausgabe). Diese Rechtsauffassung könne nicht durch ein einfaches Gesetz außer Kraft gesetzt werden, sondern bedürfe einer Änderung des Grundgesetzes, so Krings weiter.

„Ich halte es für nicht seriös, einen so weitreichenden Entschluss auf so unsicherer Verfassungsgrundlage in einer derartigen Eile zu treffen.“ Die SPD-Fraktion hält eine Verfassungsänderung hingegen nicht für nötig. „Eine Grundgesetzänderung wäre ein starkes Zeichen gewesen, aber darüber war mit der Union nicht zu verhandeln. Ein für uns erstelltes Gutachten der Friedrich-Ebert-Stiftung kommt aber zu dem Schluss, dass eine einfachgesetzliche Regelung ausreicht“, sagte ihr rechtspolitischer Sprecher Johannes Fechner der „Welt“. Aus der Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes lasse sich nicht ableiten, dass der Ehebegriff für alle Zeiten auf ein Verständnis als verschiedengeschlechtliche Partnerschaft festgelegt wäre, heißt es in dem Gutachten. „Vielmehr ist der Ehebegriff des Grundgesetzes offen für einen Wandel der gesellschaftlichen Verhältnisse und Anschauungen.“

Der Bundestag will am Freitag über einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Ehe für alle abstimmen. Um acht Uhr soll es zunächst eine Abstimmung zur Geschäftsordnung geben, um das Thema noch auf die Tagesordnung zu setzen. Danach sind eine 38 Minuten lange Debatte und eine namentliche Abstimmung vereinbart. (dts)

Mein JA zur Lebenspartnerschaft, mein NEIN zur Ehe. 

Hoppla! Jetzt muss es aber plötzlich schnell gehen. Nachdem Schulz mit der Forderung „Ehe für alle“ ein riesiges Ablenkungsmanöver von den wirklichen Problemen im Lande und in der sozialdemokratischen Partei erfolgreich zum Anfahren gebracht hat, ist Frau Merkel gleich auf den Zug aufgesprungen und hat den letzten Rest konservativen ‚Ballast‘ abgeworfen, der die CDU zuletzt noch von der SPD grundlegend unterschieden hat.

Ein Gastbeitrag von Adam Elnakhal 

Auch in Hinblick auf den realistischen Wiedereinzug der FDP in den Bundestag hat Frau Merkel nun von dem Grundsatzprogramm ihrer Partei und der Mehrheitsmeinung der Parteimitglieder Abstand genommen.

Im Prinzip hat sich die CDU damit komplett überflüssig gemacht. Eine sozialdemokratische Familienpolitik kann man auch bei der SPD kaufen – originalverpackt.

Die Homoehebefürworter argumentieren (verständlicherweise) mit der Liebe, die keinen Unterschied im Geschlecht kenne. Das ist richtig. Zwei Männer und zwei Frau könnten sich genauso lieben und Verantwortung füreinander übernehmen wie eine Frau und ein Mann. Auch das ist richtig. Den Staat ginge es nichts an, was zwei mündige, erwachsene Menschen in ihrem Schlafzimmer machen. Sogar das ist richtig und interessiert den deutschen Staat seit 1969 nicht mehr (seit 1994 gleichberechtigt mit heterosexuellen Handlungen). Zwei Mütter und zwei Väter können einem Kind genauso viel Zuwendung schenken, wie ein Elternpaar aus Mutter und Vater. Auch das ist zunächst richtig.

Doch der Reihe nach:Liebe ist ein Gefühl, das viele familiäre und freundschaftliche Banden trägt. So wie sich zum Beispiel Geschwister untereinander lieben (im Idealfall) und füreinander Verantwortung übernehmen (im Idealfall), so ist es auch bei Freundschaften. Bei Freundschaften besteht keinerlei staatlicher Schutz, nicht einmal das Zeugnisverweigerungsrecht wird vor Gericht gewährt und sei die Bande noch so eng. Es ist auch beim besten Willen nicht sinnvoll und nicht möglich, alle Freundschaftsbanden staatlich zu regeln.

Für partnerschaftliche Banden gilt das durchaus.

Um auch gleichgeschlechtlichen Paaren einen staatlichen, gesetzlichen Schutz zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber im Jahr 2001 den eheähnlichen Personenstand der Lebenspartnerschaft geschaffen.

Tatsächlichen und vermeintlichen Diskriminierungen und Ungleichbehandlungen wurde in den vergangenen Jahren durch zahlreiche Gesetzgebungen und Richtersprüchen begegnet. Während es den einen nicht schnell genug ging, traten die anderen verzweifelt auf die Bremsen.

Unvergessen bleibt der Schlagabtausch zwischen David Berger und Erika Steinbach bei Anne Will. Zusammen mit Hedwig von Beverfoerde stritt Steinbach damals gegen Berger, einen homosexuellen FDP-Abgeordneten und die homosexuelle Will für das konservative Eheverständnis. Der auch künstlich durch gezielte Einladungen für das Publikum geschaffene Emotionskessel kochte damals nicht zu knapp und es gleicht an ein Wunder, dass das Verhältnis zwischen Berger und Steinbach heute fast freundschaftlich ist.

Die Eingetragene Lebenspartnerschaft, der etwa 0,1 Prozent der Bundesbürger angehören, berücksichtigt das verständliche und aus staatlicher Sicht auch schützenswerte Bedürfnis nach rechtlicher Absicherung und einem nach außen gesicherten offiziellem Status der Partnerschaft.

Eine Eingetragene Lebenspartnerschaft ist so gut oder schlecht wie lediger Alleinstand. Ein Leben sollte sich an dem messen, was man für die Gemeinschaft, für andere Menschen – im Rahmen seiner Möglichkeiten – geleistet hat.

Eine Ehe ist jedoch das Fundament auf dem idealerweise eine Familie entsteht und die Zukunft durch neues Leben gesichert wird.

Freilich können aus gesundheitlichen Gründen nicht alle Ehepartner Kinder zeugen. Ein Großteil möchte es bedauerlicherweise auch nicht. Die Anzahl kinderloser Ehepaare überwiegt dramatischerweise die Anzahl der Ehepaare mit Kindern. Doch der eine Regelfall (Ehe mit Kindern) steht dem anderen Regelfall (Ehe ohne Kinder) gegenüber.

Man kann es drehen und wenden wie man will: Neues Leben wird durch die Vereinigung von Frau und Mann gezeugt. Ein Mann wird mit einem Mann und eine Frau wird mit einer Frau auch in 100.000 Jahren kein neues Leben zeugen können.

Es ist die Diskriminierung durch die Biologie, die auch der Gesetzgeber nicht beseitigen kann und wenn die Schulz-SPD sämtliche Plätze im Bundestag besetzen würde. Hier gibt es keine Ausnahmefälle. Hier gibt es nur einen Regelfall: Zwei gleichgeschlechtliche Menschen können zusammen kein Kind zeugen.

Ihre Beziehung taugt, wie für viele das Alleinstehend-Sein, als gegenseitige Lebenshilfe und Befruchtung für die unterschiedlichsten Lebenssituationen. Sie erzeugt jedoch kein Leben; genauso wenig wie das Single-Dasein. Die Forderung nach einer „Ehe allein“ würde mit Recht jeder zurechnungsfähige Mensch mit Kopfschütteln oder dem berühmten Vogel strafen.

Der Staat hat ganz primär das zu fördern und zu sichern was ihm das (Über-)Leben sichert und das sind Kinder.

Deutschland stirbt nicht allein aufgrund der offenen Grenzen für andere Kulturkreise. Deutschland stirbt zu einem Großteil auch am Mangel an Nachwuchs. Kinder kommen immer noch überwiegend in der Ehe oder in heterosexuellen, eheähnlichen Lebensgemeinschaften („Ehe ohne Trauschein“) zur Welt. Dazu warten mehr kinderlose Ehepaare auf ein Kind als Kinder zur Adoption vermittelt werden können.

Ein Kind sollte das Recht haben als Leibes- und Liebesfrucht bei seinen natürlichen Eltern aufzuwachsen.

Nicht immer ist das möglich. Ein Elternteil stirbt. Es sterben im Härtefall beide Elternteile. Das Jugendamt muss das Kind wegen Misshandlung oder Verwahrlosung aus der Familie holen. Die Eltern wollen das Kind nicht oder können (aus welchen Gründen auch immer) der Verantwortung nicht gerecht werden und geben das Kind in sorgende Hände. Es gibt zahlreiche Ausnahmen, die dem Idealfall gegenüber stehen. Doch das heißt nicht, dass man den Idealfall über Bord werden sollte. Der Gesetzgeber hat auf alle Ausnahmefälle zu reagieren und tut dies auch recht verantwortlich. Doch der hat von sich aus den Idealfall zu fokussieren und nicht den Ausnahmefall.

Ein Kind, dass bei zwei Vätern oder zwei Müttern aufwächst ist ein Ausnahmefall, den der Staat trotz der verständlichen Selbstverwirklichungstriebe gleichgeschlechtlicher Lebenspartner nicht erfüllen sollte, da er dem Kindeswohl zuwiderläuft.

Bei aller Liebe und Zuwendung können zwei Väter einer Adoptivtochter keine Mutter ersetzen. Ebenso wenig können zwei Mütter einem Adoptivsohn den Vater ersetzen. Man sollte hier weder dramatisieren noch die Unterschiede zwischen den Geschlechtern verschweigen.

Eindeutig mit der Würde des Menschen unvereinbar ist die Leihmutterschaft. Das Kind wird hier als menschliches Individuum wie ein Verleih- und Verkaufsgegenstand behandelt. Die gebärende Frau wird zu einem Kinderproduktionsapparat. Man kann von Glück sprechen, dass so etwas in Deutschland derzeit noch verboten ist.

Zurück zur Ehediskussion: Die „Ehe für alle“ ist überflüssig. Das ist der Hauptgrund warum ich sie ablehne.

Ich glaube, dass es in Deutschland momentan sehr viel dringendere Probleme zu lösen gibt als die Frage, ob gleichgeschlechtliche Paare beim Standesamt eine „Lebenspartnerschaft“ oder eine „Ehe“ schließen.

Die Liste der Probleme ist lang: Massenmigration und Islamisierung, Kindermangel, Bildungsdesaster, hohe Steuern, Staatsüberschuldung, Bürokratie, Kuscheljustiz, Entchristlichung, jahrzehntelanger Linksrutsch…

Es gibt aber auch noch einen anderen Grund, warum ich mich derzeit vehement gegen die gleichgeschlechtliche Ehe ausspreche:

Während die Homoehe-Befürworter immer ganz viel Toleranz für sich und ihre Meinung einfordern, stempeln sie andere Sichtweisen postwendend als menschenverachtend ab, werden beleidigend und brüllen wild herum wie auf einem arabischen Basar.

Die Regenbogenflagge ist längst eine Flagge der Ideologie und der Einbahnstraßenmeinung geworden. Sie befreit nicht. Sie schränkt ein.

Sie schafft eine neue Religion, die LGBT-Religion, die stellenweise ebenfalls (neo-links-)totalitäre Züge trägt und die für sich beansprucht für die Gesamtheit der Homosexuellen, Bisexuellen und Transsexuellen zu sprechen. Das tut sie mitnichten.

Ich bin ein Freund der Freiheit und der freiheitlichen Demokratie. Und dieser Freiheit gehört eben auch, dass ich für den Artikel 6 des Grundgesetzes sein will, der Ehe (und nicht „Ehe für alle“) und Familie unter den BESONDEREN Schutz der staatlichen Ordnung stellt.

Bei der gegenwärtigen Frage um die Ehe geht es nicht um das Privatleben einzelner Menschen, das jeder im Rahmen der Gesetze gestalten kann wie er möchte.

Es geht um die Ideologie von links, welche die Freiheit und den gesunden Menschenverstand zu unterdrücken versucht.

Übrigens habe ich mir sagen lassen, dass sogar homosexuell veranlagte Menschen einer verschiedengeschlechtlichen Verbindung aus Mann und Frau entstammen. Gott sei Dank! Sonst gäbe es Millionen von Menschen nicht und auch nicht den wunderbaren David Berger mit diesem exzellenten Blog.

*) https://philosophia-perennis.com/2017/06/28/warum-ich-als-homosexueller-gegen-die-ehe-fuer-alle-bin/

Quelle: https://www.journalistenwatch.com/2017/06/29/warum-ich-als-homosexueller-gegen-die-ehe-fuer-alle-bin/

Gruß an die Klardenker

TA KI

Die Jugendämter und das Kindeswohl – Wenn Profitinteressen Familien zerreißen (Teil I)


Zwei Geschichten, zwei Dramen. Undurchsichtig arbeitende freie Träger und deutsche Jugendämter entfernen immer öfter Kinder aus ihrem Zuhause, manchmal aus fadenscheinigen Gründen. Allein zwischen 2014 und 2015 ist die Zahl der Inobhutnahmen um rund 30 Prozent auf 77.645 angestiegen. RT Deutsch-Reporterin Maria Janssen stellt betroffene Familien vor.

Viele Jugendämter in Deutschland sind personell unterbesetzt und beklagen Überforderung. Das ist mit ein Grund dafür, dass die Behörden oft Aufträge an freie Träger weiterreichen.

Und hier beginnt oft ein folgenschwerer Interessenkonflikt. Denn die freien Träger sind oft gemeinnützige Vereine oder private Firmen, die für die Betreuung von Kindern aus vermeintlich oder tatsächlich schlechtem Hause vom Jugendamt hoch entlohnt werden.

Ein kurzer Blick in die Tabellen des statistischen Bundesamtes genügt, um festzustellen, dass die Zahl der Inobhutnahmen in den letzten Jahren stark angestiegen ist. Vor allem religiöse Familien und Einwanderer sollen überdurchschnittlich häufig von den weitreichendsten Maßnahmen betroffen sein, die die Ämter ergreifen können.

Doch was bedeutet der Kindesentzug für die betroffenen Familien? RT Deutsch-Reporterin Maria Janssen besuchte Eltern, denen das Jugendamt die Kinder entzogen hat. Die Betroffenen berichteten, dass die freien Träger in ihren Gutachten oft mit Lügen und falschen Tatsachenbehauptungen arbeiten.

Aufgrund dieser mit Fake News oder willkürlichen, oft ideologisch unterfütterten, Hypothesen angereicherten Gefälligkeitsgutachten schreibt das Jugendamt dann Aufenthalte vorgeschrieben oder erteilt Betreuungsaufträge. Regelmäßig an den Träger, der das jeweilige Gutachten organisiert hat.

Reiner Schmitt (Name geändert) hat sich selbst an das Jugendamt gewandt in der Hoffnung, seine Tochter aus einer kindeswohlgefährdenden Umgebung bei ihrer Mutter retten zu können. Doch der freie Träger kam zum Ergebnis, das Kind soll unter Betreuung eines freien Trägers bei der Mutter bleiben. Folglich ging es dem Teenager immer schlechter.

So beschrieb die jahrelange Klassenlehrerin das Mädchen als schwer verwahrlost und auch die Noten rutschten in den Keller. Der Direktor des Psychiatrie-Klinikums in Karlsruhe stellte unter anderem „depressive Verstimmungen“ und „suizidale Gedanken“ bei dem Teenager fest. Kontakt zu seiner Tochter hat der Vater seit mehreren Jahren nicht mehr.

Nach der Trennung von ihrem gewalttätigen Mann zog Andrea Kuwalewsky die vier gemeinsamen Kinder alleine groß. Ihren Ex-Mann hat die damalige Polizeiinspektorin wegen schwerer Körperverletzungen angezeigt. Es dauerte nicht lange, bis dieser das Jugendamt einschaltete mit der Behauptung, Andrea Kuwalewsky sei psychisch krank.

Das Jugendamt in Bad Dürkheim beauftragte einen freien Träger mit der Erstellung eines Gutachtens über die Mutter. Dessen nicht approbierte Gutachterin sprach lediglich eineinhalb Stunden mit Andrea Kuwalewsky und diagnostizierte eine Borderline-Störung. Daraufhin entzog das Jugendamt der Mutter das Sorgerecht über ihre vier Kinder. Nach zehn Monaten in einem katholischen Heim kehrten die Kinder zur Mutter zurück, die ihre geistige Gesundheit mittlerweile erfolgreich belegen konnte.

(…)

RT Deutsch

Gruß an die Kinder

TA KI

Noch mehr Zugriff des Staates auf Familien und deren Kinder?


Der Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) lehnt den Gesetzentwurf mit dem schönklingenden Titel „Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen“ von Familienministerin Manuela Schwesig ab, weil das Kindeswohl durch bestehende Gesetze und die Rechtspraxis abgesichert ist. „Mir erschließt sich die Stoßrichtung dieses Gesetzes nicht. Als Anwalt ist mir bekannt, dass es oft sehr mühselig ist den Umgang der leiblichen Eltern durchzusetzen, auf den Kinder laut UN-Kinderrechtskonvention und Grundgesetz einen Anspruch haben. In der Praxis stehen Gutachter, Jugendamt und Pflegeeltern geschlossen den leiblichen Eltern gegenüber, die entsprechend auch vor Gericht im Nachteil sind“, stellt der ISUV-Vorsitzende, Rechtsanwalt Ralph Gurk fest. Der Verband wendet sich gegen jeden Versuch, dass sich der Staat noch mehr Einfluss und Zugriffsmöglichkeiten auf Familien und Kinder verschafft. „Wir wenden uns gegen jede weitere Verstaatlichung des Kindeswohls und die Verdrängung der leiblichen Eltern“, stellt ISUV-Pressesprecher Josef Linsler fest.

Hintergrund:

Der Entwurf dieses Gesetzes wurde ohne Anhörung der Verbände, ohne Diskussion dem Kabinett vorgelegt, obwohl gerade in dem sensiblen Bereich, wenn der Staat in die Privatsphäre reinregieren will, eine breite gesellschaftliche Diskussion notwendig ist. „Hat die Ministerin was zu verbergen, sollen die ganzen Euphemismen nicht hinterfragt werden“, wendet Linsler ein. Umso enttäuschender ist es, dass das Kabinett diesen Hau-Ruck-Entwurf auch noch abnickt. Angesichts dieses Gesetzentwurfs erscheint der Vorschlag „Kinderrechte ins Grundgesetz“ auch unter einem neuen Aspekt. Dieses Gesetz und Kinderrechte sind die Hebel um Kinder- und Elternrechte gegeneinander auszuspielen und die leiblichen Eltern auszuhebeln, ein Aspekt, den die vielen Kritiker der Ministerin immer wieder anführen.

Kritik:

Die durch das Jugendamt sowieso schon mächtigen Pflegeeltern sollen noch gestärkt werden. Gerichte sollen gleichsam die Rechtfertigung für die Enteignung der Kinder liefern. Deswegen müssen sie die Zukunft prognostizieren, ob das Kindeswohl eher bei den leiblichen Eltern oder bei den Pflegeeltern für immer besser oder am besten aufgehoben ist. „Gerichte werden als Orakel missbraucht“, kritisiert Pressesprecher Josef Linsler.

Die Ministerin stellt Kinderheime und Pflegeeltern als Anker des Kindeswohls dar. Wer die Praxis kennt und einzelne Fälle über Jahre verfolgt, weiß, dass dies ein Zerrbild ist. „Nicht wenigen Pflegeeltern und Heimen geht es mehr ums Geld weniger um pädagogischen Eros. Das erklärt auch, warum viele sich weigern mit den natürlichen Eltern zu kommunizieren, warum sie den Umgang verweigern. Übrigens nicht wenige Kinder durchlaufen mehrere Pflegefamilien oder Heime, von Kontinuität kann keine Rede sein“, kritisiert Linsler.

Quelle:

ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 40 Jahren

Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt.

Quelle: http://opposition24.com/noch-zugriff-staates-familien/308518

Gruß an die Familien

TA KI