Das Urteil wurde noch nach dem alten Sexualstrafrecht erlassen. Richter Krämer sagte, dass sich diese Taten demnach noch „am unteren Rande der Strafbarkeit“ befanden, was unglaublich sei.
In jener Silvesternacht vor dem Kölner Dom wurde ihr zuerst von einem Unbekannten von hinten an den Po gefasst und anschließend von einem anderen Mann vorne in den Schritt. Ein Dritter griff nach ihrer Handtasche.
Die Einzelhandelskauffrau aus Siegen war mit ihrem Verlobten Michael S. (34) und ihrer Freundin Lena S. (20) am 30. Dezember nach Köln gekommen, um hier Silvester zu feiern.
Wie Tiere über die Frauen hergefallen
Während der Sex-Attacke wurde der Verlobte von Jennifer von dem Mitangeklagten Algerier abgelenkt. Der Richter warf dem verheirateten Mann in der Urteilsbegründung vor: „Sie haben mitbekommen, dass andere Männer wie Tiere über die Frauen hergefallen sind. Sie haben den Zeugen abgelenkt, so dass er den Frauen nicht helfen konnte. Damit haben sie die Taten der anderen gefördert“, so Richter Gerd Krämer. Noch vor der Verhandlung gab Hasan T. über seinen Anwalt an, „unschuldig“ zu sein.
Dem Verlobten wurden von dem 26-Jährigen 5.000 Euro für Sex mit seinen beiden Begleiterinnen angeboten. Doch dann wurde ihm gedroht: „Give me The girls, give me The girls oder Tod.“
Erst durch das beherzte Eingreifen ihrer Freundin Jennifer, sie trat dem Angeklagten mit ihren spitzen Absätzen auf die Füße, konnte sich die jüngere Lena befreien. Die beiden Frauen flüchteten in ihr nahe gelegenes Hostel, lassen den Verlobten in ihrer Panik zurück.
Der Richter sah es dann auch als erwiesen an, dass Hussein A. eine „schädliche Neigung“ habe und die Verurteilung nach §184 a folgerichtig sei. Der Iraker wurde wegen sexueller Nötigung zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Sein Kumpane Hasan T. ebenfalls. Außerdem müssen die beiden jeweils 80 Stunden soziale Arbeit ableisten.
„Freundliche“ junge Männer zeigen wahres Gesicht
Die Dramatik der Kölner Schreckensnacht wird hier im Gerichtssaal 10 des Kölner Amtsgerichts erst so richtig sichtbar. Verzweiflung, Hilflosigkeit und Angst einerseits und das widerwärtige Verhalten der Täter andererseits, seien deutlich in dem von Richter Krämer souverän geführten Prozess zum Ausdruck gekommen, so das Magazin.
Das Kuriose: Kurz zuvor hatten die drei Köln-Touristen mit den beiden späteren Angreifern Husein T. und Hasan A. noch ein Foto gemacht. Zu diesem Zeitpunkt war Deutschland noch weit und breit im Refugee-Welcome-Hype, Flüchtlinge wurden wie Stars behandelt und beklatscht. Für Jennifer, Lena und Michael kam das böse Erwachen schnell, als die „freundlichen“ jungen Männer ihr wahres Gesicht zeigten. Auch in einem Fall einer Vergewaltigung einer Rentnerin (72) in Österreich, zeigte sich der junge afghanische Täter (17) zuerst hilfsbereit und freundlich, bevor er zuschlug.
Probleme bei der Zuordnung der Kölner Straftaten
Doch eine weitere Dimension wurde auch offenbart: Aus den rund 1.200 Strafanzeigen, 500 davon wegen Sexualstraftaten, ergaben sich 180 Beschuldigte. Zwölf der Täter wurden bislang verurteilt, wegen Diebstahl, Hehlerei oder anderer kleinerer Delikte. Hassan T. und Hussein A. sind die ersten beiden, denen sexuelle Nötigung oder Beihilfe dazu nachgewiesen werden konnte.
„An die Taten konnten sich die meisten Zeugen sehr gut erinnern“, so Gerichtssprecher Wolfgang Schorn vor der Verhandlung. Doch da gibt es ein Problem: „Bislang konnten die Täter nur nie zugeordnet werden“, so Schorn, es sei zu dunkel und die Lage vor dem Hauptbahnhof sei zu unübersichtlich gewesen.
Im Mai schon ging ein Prozess ohne echtes Ergebnis über die Bühne. Die sichtlich angeschlagene Zeugin verwechselte die Angeklagten. Doch im Fall von Hussein A. und Hasan T. lieferten sich die Angeklagten selbst ans Messer, indem sie gemeinsame Fotos mit den Frauen vor dem Kölner Dom gemacht hatten, bevor sie nur Minuten später zusammen mit etwa 15 bis 20 anderen Männern über sie herfielen. (sm)
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Gruß an die Abschiebepraxis
TA KI