Flüchtlingsunterbringung: Enteignung von Privatwohnungen


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Vermietete Privatwohnungen sollen, wenn es nach den Kommunen geht, beschlagnahmt und für die Flüchtlingsunterbringung genutzt werden. Derzeit befinden sich noch viele Flüchtlinge in Erstaufnahmeunterkünften und der Winter steht vor der Tür.

Christian Lindner, FDP-Chef, äußert sich sehr kritisch hierzu: Er halte dieses Vorgehen für eine Kapitulationserklärung Deutschlands und eine große Gefährdung des inneren Friedens der Gesellschaft.

Lindner deutete darauf hin, dass noch nicht alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft seien und will erst ungenutzte Wohnungen und Häuser des Bundes und der Länder nutzen.

Obwohl die Zwangsenteignung rechtlich schwer zu begründen sei, so Lindner, sei sie in Notsituationen erlaubt.

Quelle: http://www.shortnews.de/id/1173847/fluechtlingsunterbringung-enteignung-von-privatwohnungen

Gruß an die, die sich über nichts mehr wundern

TA KI

6 Kommentare zu “Flüchtlingsunterbringung: Enteignung von Privatwohnungen

  1. Das ist eine „Kriegserklärung“ an das Deutsche Volk.
    Sollen sie doch die Grenzen endlich dicht machen und keine Ausländer mehr rein lassen.
    Denken die überhaupt nicht an Konsequenzen dabei?
    Bei der nächsten Bundestagswahl, falls diese denn noch statt finden sollte, wird endlich die NPD einziehen. Und das mit mehr als 5%.

    Auch ein schöne Rede von Conny Arnold aus dem Vogtland in Sachsen vom 27. September 2015 in Plauen.
    Los geht es mit Ihrer Rede ab Minute 14:56.

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  4. Es sollen leerstehende Wohnungen von großen Investoren beschlagnahmt werden. Niemand hat vor irgendwem seine Wohnung wegzunehmen. Es gibt vorallem in Großstädten einen großen Leerstand an Wohnungen die Objekt von Spekulationen sind, dauernd verkauft und gekauft werden und deshalb schon lange leerstehen. Diese Wohnungen sollen beschlagnahmt werden. Wobei Beschlagnahmung und Enteignung nicht das gleiche ist. Bei der Beschlagnahmung können Sie ihr Eigentum wiederbekommen, bei einer Enteignung nicht. Es handelt sich hier um Beschlagnahmung, nicht um Enteignung.

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