Viele Menschen glauben, dass Stevia der einzige natürliche Süßstoff ist und, dass das Süßkraut risikoarmes Süßen ermöglicht. Die Redaktion des Gesundheitsportals http://www.imedo.de informiert darüber, dass Stevia mit Vorsicht zu genießen ist, da die süßen Blätter und der daraus gewonnene Süßstoff möglicherweise nicht unschädlich sind.
Viele Menschen glauben, dass Stevia der einzige natürliche Süßstoff ist und, dass das Süßkraut risikoarmes Süßen ermöglicht. Die Redaktion des Gesundheitsportals www.imedo.de informiert darüber, dass Stevia mit Vorsicht zu genießen ist, da die süßen Blätter und der daraus gewonnene Süßstoff möglicherweise nicht unschädlich sind.
Stevia ist die allgemein übliche Kurzbezeichnung für Stevia rebaudiana bertoni. Neben Stevia sind auch die Bezeichnungen Süßkraut, Süßblatt und Honigkraut bekannt. Bei Stevia rebaudiana handelt es sich um eine Pflanze aus der Gattung der Stevien, die zur Familie der Korbblütler gehört. Auch die Bezeichnung Steviosid ist üblich für das Glycosid des Diterpens Steviol, das einen stark süßen Geschmack hat. Es stammt aus den Blättern der Stevia Pflanze. Das aus den Steviablätten gewonnene Süß-Extrakt enthält vorwiegend Steviosid. Die Pflanze ist seit Jahrhunderten bekannt und wird in den Ländern, in denen Stevia vorkommt, auch als natürlicher Süßstoff und Mittel zur Verminderung der männlichen Fruchtbarkeit verwandt. Zu diesen Ländern gehören die südamerikanischen Länder Brasilien und Paraguay. Zur Süßung können die getrockneten Blätter oder die industriell gewonnenen Konzentrate verwendet werden.
Stevia als Zuckerersatz
Die wissenschaftlichen Akten über Stevia sind noch längst nicht geschlossen. Die bisher vorliegenden Untersuchungsergebnisse sind weit weniger positiv als viele Stevia-Verwender glauben. In Asien wird Stevia trotz der wissenschaftlichen Studien und Veröffentlichungen noch als Zuckerersatz verwendet.
Stevia ist noch nicht zugelassen
Momentan ist Stevia in der Europäischen Union weder als Lebensmittel noch als Süßungsmittel (Süßstoff) zugelassen. Studien zeigen, dass Steviol möglicherweise mutagen und gentoxisch sein könnte und die Sicherheit durch weitere Studien nachzuweisen ist. Sicher dagegen ist eine minimale toxische Wirkung von Stevia, die durch Tierversuche an Ratten, Hamstern und Mäusen belegt ist. Daraus lassen sich aber nicht in jedem Falle Empfehlungen für den Menschen ableiten. Von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Welternährungsorganisation Food and Agriculture Organization of the United Nations (FAO) wurde ein ADI-Wert für Stevia von bis zu 4 Milligramm je Körperkilogramm festgelegt. Der ADI-Wert gibt an, wie viel des Zusatzstoffes der Mensch jeden Tag gefahrlos aufnehmen kann. Die Abkürzung ADI steht für Accetable Dialy Intake. Daraus ist zu schließen, dass Stevia nicht grundsätzlich unbedenklich ist. Andernfalls hätte Stevia den GRAS-Status erhalten. Die Abkürzung GRAS steht für Generally Recognized As Safe. Diesen Status vergibt die US-amerikanische Food and Drug Administration (FDA) für Substanzen wie beispielsweise Lebensmittelzusatzstoffe, die allgemein als sicher angesehen werden. Die Süßstoffe Thaumatin und Aspartam-Acesulfam-Salz werden von der WHO und der FAO im Gegensatz zu Stevia als völlig unbedenklich eingestuft und haben die ADI-Bewertung: „Keine Beschränkung“.
Seit Jahrhunderten wird Stevia in südamerikanischen Ländern als Verhütungsmittel eingesetzt. Stevia hat scheinbar Einfluss auf das männliche Reproduktionssystem und in Tierversuchen führt Stevia zur passageren Unfruchtbarkeit der männlichen Ratte. Studien, die Stevia negative Wirkungen zuschreiben, müssen kritisch betrachtet werden. Eindeutige Aussagen zu Stevia lassen sich vor dem momentanen Kenntnisstand nicht machen. Allerdings lässt sich die Aussage, dass Stevia sicher und ungefährlich ist, noch weniger belegen. Vorsichtshalber sollte Stevia kein Bestandteil der menschlichen Ernährung sein. Dies gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Sicherheit und Ungefährlichkeit eindeutig belegt ist. Erst dann ist Stevia den anderen Süßstoffen gleichzustellen und hat eine ähnliche Sicherheit wie die zugelassenen.
Stevia: Ein süßes Pulver
Stevia ist 70 bis 450 mal so süß wie Haushaltszucker und liegt damit im Bereich der Süßkraft anderer Süßstoffe. Lediglich die Süßstoffe Sucralose, Thaumatin und Neohesperidin-Dihydrochalcon weisen eine höhere Süßkraft als Stevia auf. In Ländern, in denen Stevia erlaubt ist, ist das Süßungsmittel in Pulverform erhältlich. Die in Deutschland eingeführten und meist widerrechtlich verkauften Produkte entsprechen häufig nicht den für Lebensmittel grundsätzlich notwendigen Anforderungen an die Hygiene. Rechtlich bewertet ist Stevia in der Europäischen Union ein neuartiges Lebensmittel (Novel Food) und unterliegt daher der Novel Food Verordnung. Stevia kann in der EU erst nach Zulassung in den Handel gelangen. Ein Zulassungsantrag wurde bereits abgelehnt: Steviosid ist in der Europäischen Union nicht als Süßstoff (Lebensmittel-Zusatzstoff) zugelassen, da die Sicherheitsstudien zu Steviosid nicht ausreichen, die Unbedenklichkeit zu belegen. Auch die Pflanze und ihre Blätter selbst wurden von der EU-Kommission aus diesem Grunde nicht als Novel Food zugelassen. In vielen Ländern derWelt (außer Israel, Brasilien, Neuseeland, Australien, China, Südkorea, Thailand und Japan) darf Stevia nicht eingesetzt werden. In den USA ist Stevia als Süßstoff durch die FDA verboten. Es darf dort nur als Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden. In der EU und damit auch in Deutschland ist es untersagt, Stevia in welcher Form auch immer als Süßstoff in den Verkehr zu bringen. Momentan befindet sich die EU-Kommission in der weiteren Entscheidungsphase zu Stevia. Mit einer Zulassung oder einem Verbot von Stevia sollte nicht vor 2010 gerechnet werden.
Stevia Süßpulver aus dem Internet Shop
Grundsätzlich ist Stevia ein praktisch kalorienfreier Süßstoff, der auch für die diabetesgerechte Ernährungsweise geeignet ist. Das aus den Blättern der Pflanze gewonnene Süßmittel ist nicht kariogen und hat einen Geschmack, der dem des Haushaltszuckers (Saccharose) sehr nahe kommt. Für viele Menschen sind andere Süßstoffe wie Aspartam keine Alternative, da sie fälschlicherweise annehmen, dass diese gesundheitsschädlich sind. Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass es keine wissenschaftlichen Beweise und noch nicht einmal Hinweise gibt, dass die acht bisher zugelassenen Süßstoffe eine wie auch immer geartete Schädlichkeit aufweisen. Stevia-Interessenten können momentan in Deutschland nur die Pflanze kaufen oder Stevia Süßpulver im Internet bestellen. Aus hygienischen und rechtlichen Gründen sowie im Sinne des gesundheitlichen Schutzes sollten Verbraucher aber darauf vorsichtshalber verzichten, um ihre Gesundheit nicht zu gefährden.
In der Europäischen Union sind momentan acht Süßstoffe zugelassen:
1. Acesulfam-Kalium (E-950), 130 – 200 x süßer als Zucker, endeckt von Karl Clauß (1967)
2. Aspartam (E-951), 200 x süßer als Zucker, entdeckt von James M. Schlatter (1965)
3. Aspartam-Acesulfam-Salz (E-962), 350 x süßer als Zucker
4. Cyclamat (E-952), 30 – 50 x süßer als Zucker
5. Saccharin (E-954), 300 – 500 x süßer als Zucker, entdeckt von Constantin Fahlberg / Ira Remsen (1878)
6. Sucralose (E-955), 600 x süßer als Zucker, endtdeckt vonShashikant Phadnis (1975)
7. Thaumatin (E-957), 2.000 – 3.000 x süßer als Zucker, Erstbeschreibung 1855
8. Neohesperidin-Dihydrochalcon (E-95, 400 – 600 x süßer als Zucker, entdeckt von Horowitz und Gentili (1963)
(…)
Stevia nicht oder nur mit Vorsicht genießen
Da es eine Reihe anderer natürlicher Süßstoffe gibt, die im Gegensatz zu Stevia nachgewiesenermaßen nicht schädlich sind, können diese bis zur Zulassung von Stevia problemlos verwendet werden. Wer Stevia über Internet Shops oder aus dem Gartenhandel erwirbt, muss sich darüber im Klaren sein, dass es möglicherweise gefährlich ist. Es schädigt wahrscheinlich die Fruchtbarkeit und könnte sogar krebserregend sein. Zudem gibt es Hinweise, dass Stevia gentoxisch sein könnte. Vor diesem Hintergrund sollte Stevia mit Vorsicht oder besser überhaupt nicht verzehrt werden.
Erfahren Sie mehr zu diesem Thema in den imedo-Gesundheitsnews:
In vielen Pflanzen wie Stevia stecken natürliche, süße Inhaltsstoffe
Immer mehr Menschen nutzen Süßkraut Stevia zum Süßen
Zucker oder Süßstoff? Gesund oder gefährlich?
Süßstoff Aspartam besteht aus natürlichen Eiweißbausteinen
Eine wissenschaftlich fundierte Abhandlung zum Thema Süßstoff hat die Redaktion des Gesundheitsportals http://www.imedo.de für Sie in den imedo-Gesundheitsnews unter dem Titel „Mit Süßstoff abnehmen?“ zusammengefasst.
In der imedo-Gruppe „Abnehmen“ finden Sie über 500 Menschen, die sich über das Thema austauschen sowie Erfahrungsberichte und Therapiebewertungen.
Wissenschaftliche Quellen:
http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/8143647?dopt=Abstract
http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/12130868?dopt=Abstract
http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/3887402?dopt=Abstract
Bildquelle: Anita Winkler, pixelio.de
Gefunden bei: http://gesundheitsnews.imedo.de/news/1012960-stevia-ist-mit-vorsicht-zu-geniesen
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.“Stevia, Gesundheitsrisiko oder Heilpflanze?
Das vorher Geschriebene klingt eigentlich nach einem idealen Süßmittel, dass unsere Ernährungsgewohnheiten revolutionieren könnte, wenn es da nicht rechtliche Bedenken gäbe. In Europa konnte man den Steviaextrakt, -sirup oder -pulver bis im Februar 2000 in Naturspeiseläden und Reformhäusern als Zuckerersatz kaufen.
Danach kam die neue Novel-Foodverordnung der EU in Brüssel heraus, diese zog das »Betriebsverbot« der Pflanze nach sich. Eine unglückliche Verkettung der Umstände, denn eben zu dieser Zeit waren Bio- und Kräuterläden auch in Deutschland auf die Vorzüge von Stevia aufmerksam geworden und hatten im Ausland Ware für die gesundheitsbewussten Verbraucher eingekauft. Eine toxische Bedenklichkeit sprach man nicht aus. Verhehlen darf man aber auch nicht, dass sich die Europäische Kommission schon seit 1989 mit der Pflanze beschäftigt und sie den 1997 gestellten Antrag der belgischen Universität Leuven zur Zulassung von Stevia als Süßungsmittel, nicht genehmigte. Die vorgelegten Studien waren nach Ansicht der Kommission, da meist aus dem fernen Ausland, den Experten nicht lückenlos verständlich und gaben Zweifel auf.
Immer wieder gibt es Hinweise, dass Steviol, ein Abbauprodukt, welches bei der Verdauung von Steviosid entsteht, mutagene Aktivitäten zeigt. Des weiteren weisen die Kritiker darauf hin, dass Stevia das männliche Fortpflanzungssystem beeinflusse, wie Rattenversuche bestätigten. Diese wurden für bis zu zwei Monaten unfruchtbar. Die Wirkung des Verhütungsmittels für Männer hielt auch dann für diese Zeit an, wenn diese die Pflanze nicht mehr einnahmen.
Der wissenschaftliche Lebensmittelausschuss veröffentlichte zwei ablehnende Bescheide. Auch Verbraucherschützer warnten vor dem Genuss von Stevia und beriefen sich auf Studien, die eine nicht erklärbare Beeinflussung des Blutzuckerspiegels ergeben hätten; außerdem bestünden Hinweise auf eine erbgutverändernde Wirkung.
Bei den Befürwortern der Pflanze kam die Frage auf, ob mit dem negativen Bescheid verhindert werden sollte, dass ein »alternatives« pflanzliches Produkt zum Konkurrenten der High-TechSüßstoffe der großen Konzerne aufsteigt. Die Sache ist aber vertrackter, denn sie hat mit den gestiegenen Sicherheitsanforderungen an Lebensmittel und der neuen Novel-Foodverordnung zu tun. Unter Novel-Food fällt nicht nur Genfood, sondern alle neuartigen Lebensmittel und Zutaten. Betroffen sind Fettersatzstoffe, Algen und exotische Früchte. Bisher galt für Lebensmittel das Prinzip: Solange sie nicht gegen allgemeine Vorschriften verstoßen, durften sie vermarktet werden. Jetzt sind die Verbraucher berechtigterweise kritischer, langjährig erprobte Lebensmittel können aber dadurch auch vom Markt verdrängt werden. jedoch existieren auch wissenschaftliche Unterlagen, nach der Stevia auf Herz und Kreislauf ausgleichend wirkt, es den Blutzuckerspiegel harmonisiert, das Wachstum von „schädlichen« Bakterien vermindert und die Nerven beruhigt, so die Informationen des Gesundheitsministeriums.“
Quelle: http://www.diabetespartner.de/patientena…suessstoffe.htm.
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Stellungnahme des Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (ALS)
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Stellungnahme des Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachverständigerder Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz undLebensmittelsicherheit (ALS)
Auf der Grundlage von § 8 Nr. 6 der Geschäftsordnung veröffentlicht der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (ALS) die auf der 100. Sitzung am 19. und 20. September 2012 in Berlin beschlossene fachliche Stellungnahme:
Stellungnahme Nr. 2012/41:
Auslobung von Steviolglycosiden
Sachverhalt/Frage:
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1131/2011 vom 11. November 2011 wurden Steviolglycoside als Süßungsmittel E 960 in den Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgenommen. Die Spezifikation dieses Zusatzstoffes ist in der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 vom 9. März 2012 aufgeführt. Danach handelt es sich bei E 960 um ein Gemisch aus verschiedenen Glycosiden, die in einem zweistufigen Verfahren aus den Blättern von Stevia rebaudiana Bertoni gewonnen werden.
Sind aufgrund der Tatsache, dass E 960 aus einer Pflanze isoliert wird, Hinweise auf die natürliche Herkunft des Zusatzstoffes zulässig?
Beschluss:
Bei Steviolglycosiden handelt es sich um Zusatzstoffe im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008. Die Verkehrsbezeichnung lautet
„Steviolglycoside“.
Im Zutatenverzeichnis von Lebensmitteln sind diese gemäß § 6 Absatz 4 Nr. 2 LMKV als
„Süßungsmittel Steviolglycoside“
oder
„Süßungsmittel E 960“
anzugeben. Eine darüber hinausgehende Auslobung, welche den natürlichen Charakter des Süßungsmittels betont,
ist nicht zulässig, da während der Herstellung sowohl Reste des zur Aufreinigung verwendeten Ionenaustauscherharzes in das Fertigprodukt übergehen als auch
—> in der Stevia-Pflanze nicht natürlich vorkommende Steviolglycoside <—
als Nebenprodukt entstehen können.
Das der Spezifikation in der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 entsprechende Stoffgemisch unterscheidet sich von den in der Pflanze vorkommenden Steviolglycosiden und ist deshalb nicht „natürlich“.
Auf den Ausgangsstoff, aus dem das Süßungsmittel gewonnen wird, kann außerhalb des Zutatenverzeichnisses durch Angaben wie zum Beispiel „Steviolglycoside (Süßungsmittel) aus der Steviapflanze (aus Steviablättern)“ und „Steviolglycoside (Süßungsmittel) aus pflanzlicher Quelle“ hingewiesen werden.
Quelle:http://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/01_Lebensmittel/ALS_ALTS/ALS_Stellungnahmen_100_Sitzung_2012.pdf?__blob=publicationFile&v=2
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…danke an TA KI
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(…)Quelle: https://derhonigmannsagt.wordpress.com/2013/05/14/keine-kinder-mit-stevia/