Gutmenschen empört: Ärztin warnt vor „Flüchtlingen“ und Krankheiten


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Eine Information oder eine Warnung an die Hausbewohner ist Hetze? Unglaublich, aus welch wirren Denkmustern die heutige „Presse“ und Gutmenschen überall „Rechtsextremismus“ sehen, wenn ihre Lieblinge im Spiel sind. Die Ärztin hat nichts anderes getan, als Informationen weiterzugeben und damit ihrer Verpflichtung nachzukommen, Patienten möglichst gesund zu halten. Man hat das Gefühl, das in Deutschland mittlerweile ein moralischer Maulkorb existiert, der die Menschen hemmt die notwendige Wahrheit zu sagen, weil man entweder in die rechte Ecke gestellt wird oder es wird einem unterstellt gegen Flüchtlinge zu hetzen.

Wo ist das Problem? Ein Landesamt, sowie ein namhaftes Institut, haben die Ärztin über vorliegende Krankheitsbilder informiert und die Ärztin hat diese Informationen halt weitergegeben. Dies hat also nichts mit Diskriminierung, sondern mit Gefährdungsanalyse zu tun. Und außerdem ist es ein Fakt, dass Kinderwagen, Fahrräder, oder was auch immer, begehrte Objekte sind.

Darf also jetzt die Wahrheit nicht mehr gesagt werden, wenn sie unbequem ist? Wo ist das Problem bei dem Schreiben? Es gibt keinen Hinweis auf Diskriminierung oder Rassismus. Es ist ja eine bestätigte Tatsache, dass die „Flüchtlinge“ vereinzelt Krankheiten einschleppen, die hier lange Zeit gar nicht mehr vorkamen. Und wenn man darauf hinweist, es könnte geklaut werden, ist das doch legitim. In jedem Parkhaus steht „Lassen sie keine Wertsachen im Auto“. Ist das jetzt ein Generalverdacht der kompletten Bevölkerung gegenüber oder einfach nur ein Hinweis darauf, dass, wenn man seine Sachen auf jeden Fall behalten will, so lass dein Kram nicht offen liegen.

Eine Ärztin, die einfach nur die Wahrheit sagt und die Dinge in ihrer Gesamtheit absolut realistisch betrachtet. Das Problem ist, das sie mit ihren eigentlich vernünftigen und notwendigen Hinweisen im Sinne der regierungskonformen Medien und auch im Sinne der Politelite von der vorgegebenen Political Correctness abweicht, was in deren Augen als unanständig und gesellschaftlich nicht mehr vertretbar gilt. Bitte mehr von dieser Art Menschen, die den Mut zur Wahrheit besitzen.

Deutschland wird immer seltsamer: Wirtschaftsflüchtlinge die vergewaltigen, stehlen, prügeln, mit Gewalt Grenzen missachten usw. werden von Politik und Presse gedeckt, die Einwohner Deutschlands, die gegen diese Flüchtlingspolitik und den Folgen sind, stellt man an den Pranger. Diese Gutmenschen werden ihre Güte spätestens dann verlieren, wenn sie durch Ansteckung erkranken an Krankheiten, die es hier so nicht mehr gibt.

U.a. ist auch die Bild Zeitung empört

Quelle: https://www.netzplanet.net/gutmenschen-empoert-aerztin-warnt-vor-fluechtlingen-und-krankheiten/

Gruß an die Aufrichtigen

TA KI

Tuberkulose im Dresdner Sozialamt!


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Dresden – Im Dresdner Sozialamt sind zwei Mitarbeiterinnen an Tuberkulose (TBC) erkrankt. Das berichtet der Sender Radio Dresden

Eine Stadtsprecherin bestätigte die Vorfälle. Ursache ist offenbar der mangelhafte Gesundheitscheck von Asylbewerbern. Diese werden oft ohne vorherige Untersuchung von der Landesdirektion Sachsen der Stadt Dresden zugewiesen.

So sind mindestens zwei Fälle bekannt, in denen Asylbwerber mit offener TBC zum Jugendamt kamen. Der erste stammt aus dem Jahr 2013, der zweite ereignete sich erst vor wenigen Wochen.

Darüber hinaus soll auch auf dem Jugendamt ein erkrankter Flüchtling gewesen sein. Über Ansteckungen dort liegen aber keine Erkenntnisse vor. 

Quelle: https://mopo24.de/#!nachrichten/zwei-faelle-tbc-im-dresdner-sozialamt-25176

Gruß an die Unbelehrbaren- seit Monaten machen wir auf diese Thematik aufmerksam- TBC, Lepra, Ruhr, Cholera, Krätze, Syphillis, Pest, die Immigranten sind Biowaffen auf 2 Beinen…

TA KI

Fahrlässige Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten, Verharmlosung von Seuchen bei Asylanten,Flüchtlingen und Migranten


Eingelangt am 23.09.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr.  Dagmar Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend persönliche Schutzmaßnahmen gegen Seuchengefahr

 

Am 17. September 2015 wurde folgende Mitteilung durch das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht:

Persönliche Schutzmaßnahmen

  1. September 2015

Im Einvernehmen mit HygieneexpertInnen, dem Zentralen Arbeitsinspektorat, dem

Österreichischen Roten Kreuz sowie unter Berücksichtigung der Empfehlungen des

Europäischen Zentrums für Krankheitskontrolle (ECDC) hält das Bundesministerium

für Gesundheit fest, dass derzeit das von großen Flüchtlingsgruppen ausgehende

Infektionsrisiko als nicht größer einzustufen ist, als jenes im Bereich von sonstigen

großen Menschenansammlungen oder in Massentransportmitteln (Straßenbahn, Bus,U Bahn).

Daher besteht für das Tragen von Schutzmasken durch ZugbegleiterInnen, PolizistInnen und Hilfskräfte, die bei der Versorgung von Flüchtlingen im Einsatz sind, zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit! Dringend empfohlen wird jedoch die regelmäßige Durchführung einer gründlichen Händehygiene in Form von Waschen mit warmem Wasser und Flüssigseife sowie Abtrocknen mit Einmalhandtüchern für alle betroffenen Berufsgruppen und für Hilfskräfte.

Davon zu unterscheiden ist jedoch medizinisches Personal, das bei der Versorgung

potenziell infektiöser Personen eingesetzt wird, sowie dabei assistierendes Personal.

Für diese Personen gelten die üblichen medizinischen Schutzmaßnahmen (Handschuhe, Masken, Schutzkleidung).

In der derzeitigen Situation besteht für alle hier genannten Personen nur eine geringe

Ansteckungsgefahr mit Tuberkulose. Gemäß internationalen Richtlinien ist eine

solche dann gegeben, wenn man sich über acht Stunden kontinuierlich in einem

geschlossenen Raum mit Erkrankten, welche an einer sogenannten offenen

Tuberkulose leiden, aufhält.

Nun erhebt sich die Frage, auf welcher tatsächlichen Grundlage diese Mitteilung und „gesundheitspolitische Fachmeinung“ fußt, oder ob es nicht ausschließlich ein Ausfluss einer zu verfolgenden Ideologie ist.

 

Dies ist neben einem möglichen Verstoß gegen das Tuberkulose- und das Epidemiegesetz auch strafrechtlich von Bedeutung, wobei hier folgende Rechtsgrundlage zu zitieren ist:

Vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten

  • 178.Wer eine Handlung begeht, die geeignet ist, die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit unter Menschen herbeizuführen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen, wenn die Krankheit ihrer Art nach zu den wenn auch nur beschränkt anzeige- oder meldepflichtigen Krankheiten gehört.

Fahrlässige Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten

 

  • 179.Wer die im § 178 mit Strafe bedrohte Handlung fahrlässig begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

 

In diesem Zusammenhang richten die gefertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit folgende

 

Anfrage

  1. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde diese Mitteilung verfasst?
  2. Wer ist für den Inhalt verantwortlich?
  3. Haben Sie zum Gegenstand dieser Mitteilung eine Weisung gegeben?
  4. Wenn ja, wie lautet diese?
  5. Hat Ihr Kabinett zum Gegenstand dieser Mitteilung eine Weisung gegeben?
  6. Hat ein Spitzenbeamter ihres Ressorts zum Gegenstand dieser Mitteilung eine Weisung gegeben?
  7. Welche Hygieneexperten wurden im Vorfeld dieser Mitteilung konsultiert?
  8. Wer wurde im Zentralen Arbeitsinspektorat um Vorfeld dieser Mittelung konsultiert?
  9. Wer wurde im Roten Kreuz zu dieser Mitteilung konsultiert?
  10. Wie lautet die Empfehlung des Europäischen Zentrums für Krankheitskontrolle (ECDC)?
  11. Wie werden Sie reagieren, wenn entgegen ihrer Mitteilung trotzdem eine Infektionskrankheit ausbricht?
  12. Welche Haftung wird das BMG bzw. die Republik in diesem Zusammenhang gegenüber den Erkrankten übernehmen?
  13. Können Sie ausschließen, dass Sie bzw. Ihr Ressort gegen die §§ 178, 179 StGB durch diese Mitteilung verstoßen haben

Quelle: http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_06565/fnameorig_470367.html

Seuchengefahr: FPÖ zieht BM Oberhauser zur Rechenschaft

Schutzmasken-Erlass der Gesundheitsministerin könnte Nachspiel haben. Foto: Lilly_M/Wikimedia (CC-BY-SA-3.0)

Schutzmasken-Erlass der Gesundheitsministerin könnte Nachspiel haben.
Foto: Lilly_M/Wikimedia (CC-BY-SA-3.0)

Wegen der potentiellen Seuchengefahr durch die gesundheitspolizeilich unkontrollierten Massen- Zu- und Durchwanderung Österreichs gerät nun Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser ins Visier des Parlaments. Die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Nationalratsabgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ) hat jetzt eine umfangreiche Anfrage betreffend „persönliche Schutzmaßnahmen gegen Seuchengefahr“ im österreichischen Nationalrat eingebracht.

Grundlage dieser Anfrage ist die Mitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit, in der festgehalten wird, dass Schutzmaßnahmen wie Schutzmasken für Zugbegleiter, Polizisten und Hilfskräfte bei der Versorgung von Asylanten nicht notwendig sind.  Aus Sicht der FPÖ widerspricht dies klar den gesetzlichen Grundlagen des Tuberkulose- und Epidemiegesetzes.

Gesundheitsministerium könnte auch gegen Strafgesetzbuch verstoßen

Neben Fragen zu den Grundlagen und den Verantwortlichkeiten im Gesundheitsministerium für diese gegen die gesundheitspolitische Sorgfaltspflicht verstoßende Auskunft, geht die FPÖ auch auf mögliche Verstöße gegen das Strafgesetzbuch ein. So formulieren etwa die §§ 178, 179 Strafgesetzbuch klare Rechtsgrundlagen betreffend vorsätzlicher und fahrlässiger Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten.

Gut möglich, dass bald der Staatsanwalt im Gesundheitsministerium und im Büro von Ressortchefin Sabine Oberhauser einen Besuch abstatten wird, das Strafgesetz sieht nämlich für solche Handlungen gegen die Volksgesundheit Freiheitsstrafen von einem bis zu drei Jahren vor.

Quelle: http://www.unzensuriert.at/content/0018832-Seuchengefahr-FPOe-zieht-BM-Oberhauser-zur-Rechenschaft

Gruß an die Vorbeuger

TA KI

Fall von Lepra in Salzburger Asyl- Zeltlager- Acht Asylbewerber in Eisenhüttenstadt haben Tuberkulose- Düsseldorf: Tuberkulose bei Flüchtling bestätigt


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Entsetzen in Salzburg: Während die Hilfsbereitschaft für die Flüchtlinge grenzenlos ist, wurde am Freitag ein Asylwerber aus der Zeltstadt bei der Polizeidirektion ins Landesspital gebracht. Der 33-jährige Mann hat Lepra. „Die Krankheit ist aber nicht ausgebrochen, er ist nicht ansteckend“, sagen die Ärzte.

Der 33- Jährige gehörte nicht zum großen Flüchtlingsstrom, der seit Tagen über Salzburg hinweg nach Deutschland brandet. Er lebte schon seit Längerem in der Zeltstadt, die das Innenministerium im Juni neben der Polizeidirektion an der Alpenstraße errichten ließ.

„Lepra“ Vermerk in Dokumenten entdeckt

Bei einer Routinekontrolle fiel einem Beamten in den Dokumenten des Asylanten auf: Ein Militärarzt hatte den Vermerk „Lepra“ schriftlich festgehalten. Das war das Alarmzeichen. Der 33- Jährige wurde sofort ins Landeskrankenhaus eingeliefert, wo ihn die Mediziner genau untersuchten.

„Die Ärzte stellten fest, dass die Krankheit bei dem Flüchtling noch nicht ausgebrochen ist. Es besteht daher auch keine unmittelbare Gefahr, weil er nicht ansteckend ist“, erfuhr die „Krone“ Freitagabend. Die Mediziner wollten ihn sogar wieder ins Lager zurückschicken, doch der 33- Jährige muss weiter im Spital bleiben – auch um einen Wirbel in der Zeltstadt zu vermeiden.

Krankheit mittlerweile vollständig heilbar

Lepra ist eine ansteckende, chronische Krankheit, die durch ein Bakterium namens Mycobacterium leprae ausgelöst wird. Eine Übertragung ist aber nur bei längerem Kontakt mit einem Infizierten möglich. Die Inkubationseit beträgt einige Monate, oft Jahre – so lange dauert es, bis die Krankheit ausbricht. In Spanien gibt es ein abgelegenes Dorf, in dem 60 Lepra- Opfer leben – das letzte solche Sanatorium in Europa.

Lepra wird schon in der Bibel erwähnt. Im Alten Testament kommt ein „Aussätziger“ vor, der abgesondert wohnen soll. In Europa wütete die Krankheit vor allem im Mittelalter, als die Menschen in immer größeren Siedlungen zusammenwohnten. In der Neuzeit wurde sie vermutlich durch bessere Hygiene allmählich eingedämmt.

Seit fast 35 Jahren ist Lepra vollständig heilbar. Doch sind oftmals die Nervenbahnen zerstört, wodurch Verletzungen nicht bemerkt werden und sich dann chronisch entzünden. Als Folge treten die typischen Behinderungen an Händen und Füßen auf weltweit leben vier Millionen Menschen damit. Etwa 90 Prozent der Weltbevölkerung sind genetisch immun gegen Lepra.

Quelle: http://www.krone.at/Oesterreich/Fall_von_Lepra_in_Salzburger_Asyl-Zeltlager-Keine_Gefahr-Story-472763

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Acht Asylbewerber in Eisenhüttenstadt haben Tuberkulose

Frankfurt (Oder)/Eisenhüttenstadt (dpa/bb) – Acht Asylbewerber in Eisenhüttenstadt sind an Tuberkulose erkrankt. In der Zentralen Erstaufnahmestelle Brandenburgs seien drei Erwachsene und fünf Kinder betroffen, teilte das Innenministerium am Mittwochabend in Potsdam mit. Alle Patienten befänden sich in einer Spezialklinik in Berlin. Die Fälle seien seit Ende Oktober bekannt. Insgesamt 136 Kontaktpersonen seien untersucht worden. Vorsichtshalber würden sie bis zum 18. Dezember nicht auf Kreise und Städte verteilt – «bis zum sicheren Ausschluss einer ansteckungsfähigen Tuberkulose», hieß es. Erst müsse das Ergebnis weiterer Untersuchungen abgewartet werden.

Quelle: http://www.bild.de/regional/berlin/acht-asylbewerber-in-eisenhuettenstadt-haben-33482312.bild.html

 

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Düsseldorf

Tuberkulose bei Flüchtling bestätigt

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Bei dem 30-jährigen Algerier, der in der Flüchtlingsunterkunft an der Rather Straße untergebracht war und seit Montag in der Uni-Klinik isoliert ist, hat sich der Verdacht auf offene Tuberkulose bestätigt.

Nach Angaben der Stadt werden nun sechs Kontaktpersonen, die mit dem Mann in der Unterkunft in einem abgetrennten Bereich untergebracht waren, untersucht.

Gefahr sei aber nicht im Verzug: Sollten sie akut infiziert worden sein, seien sie erst in einigen Wochen oder Monaten für andere ansteckend. Erst dann lässt sich möglicherweise auch ihre eigene Infektion diagnostizieren. Deshalb soll den städtischen Behörden zufolge in einigen Wochen eine Nachuntersuchung erfolgen.

2014 gab es in Düsseldorf 50 gesicherte Tuberkulosefälle; 2015 war diese Zahl bereits im August erreicht. Es gelten die Routineempfehlungen des Robert-Koch-Institutes und das Infektionsschutzgesetz, das Isolation und Untersuchung vorschreibt. Bestätigt sich der Verdacht, erfolgt die Behandlung mit Antibiotika, bei offener TBC werden auch Kontaktpersonen untersucht.

Ein Erklär-Stück zu einem Tuberkulose-Verdacht finden Sie hier.

Quelle: dr

Gruß an die, die sich mit biologischer Kriegsführung auseinander setzen und erkennen daß das medizinische Personal hier eindeutig die Gefahr verkennt

TA KI