Führen Hartz-IV-Sanktionen zu Straftaten?


Im Bundestag haben Experten für eine Entschärfung der Hartz-IV-Sanktionen plädiert. Sie befürchten sozialen Rückzug und Kriminalität. 20.000 junge Menschen seien komplett aus dem System gefallen.

Hartz-IV

Mehr als eine Million Sanktionen wurden im vergangenen Jahr gegen Hartz-IV-Bezieher verhängt – weil sie einen Termin im Jobcenter versäumten, eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme verweigerten oder einen angebotenen Job ablehnten. Kommen Verstöße gehäuft vor, kann die Unterstützung komplett gestrichen werden, bei jungen Arbeitslosen unter 25 Jahren sogar schon bei der zweiten Pflichtverletzung. Von Totalsanktionen waren im vergangenen Jahr 7500 Hartz-IV-Bezieher betroffen, davon knapp 4000 unter 25 Jahren.

Die Opposition im Bundestag findet die Sanktionsregeln zu hart: Die Linke fordert deren komplette Abschaffung; die Grünen wollen ein Sanktionsmoratorium und die Kürzungen künftig auf höchstens zehn Prozent des Regelsatzes begrenzen. So weit ging die überwiegende Zahl der Sachverständigen aber nicht, die am Montag zu einer Anhörung vor dem Arbeitsausschuss im Bundestag geladen waren. Lediglich die Diakonie sprach sich für eine Abschaffung der Sanktionen aus, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) für einen grundlegenden Umbau. Hingegen lehnen Kommunen, Landkreise, Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitgeber und Wirtschaftsverbände eine Abschaffung ab. Für sie gehören Sanktionen zum System des Förderns und Forderns – ohne sie würde Hartz IV zu einer Art bedingungslosem Grundeinkommen.

Viele Experten plädierten aber für eine Entschärfung der Sanktionen – insbesondere für Arbeitslose unter 25 Jahren. Gerade bei Jugendlichen könnten harte Sanktionen dazu führen, dass sie sich vollständig zurückzögen und in die Kriminalität abtauchten, um sich das Lebensnotwendigste zu besorgen. Nach einer aktuellen Studie sind rund 20.000 junge Menschen komplett aus der Betreuung von Jobcenter oder Jugendamt herausgefallen. Über ihren Verbleib weiß man nichts.

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Auch sollten die Gelder für die Unterkunft im Sanktionsfall nicht gekürzt werden, damit die Hartz-IV-Empfänger nicht auch noch ihre Wohnung verlieren und in die Obdachlosigkeit abrutschten, warnten Sozialverbände, Kommunen und Bundesagentur. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vereinfachung des Regelwerks hatte sich ebenfalls für entsprechende Entschärfungen der Sanktionsregelungen ausgesprochen. Eine gesetzliche Umsetzung ist aber bislang am Widerstand der CSU und des Wirtschaftsflügels der Union gescheitert.

Arbeitgeber sprechen von „heilsamem“ Druck

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit ist die Sanktionierung von Hartz-IV-Empfängern kein Massenphänomen. Lediglich rund drei Prozent der Hartz-IV-Bezieher werden jedes Jahr sanktioniert. Dies zeige, „dass sich die Mehrheit der Kunden in der Grundsicherung verantwortungsvoll verhält und die Jobcenter ebenso verantwortungsbewusst mit dem Instrumentarium umgehen“. Dennoch will sie nicht auf die Drohkulisse der Sanktionen verzichten: Wissenschaftliche Befunde wiesen darauf hin, dass die Anreizwirkung der Sanktionen dazu beiträgt, dass Hartz-IV-Bezieher „ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen und mit den Integrationsfachkräften kooperieren“.

Auch die Arbeitgeber halten die Sanktionen für „angemessen und unentbehrlich“: „Sie tragen im Interesse der Arbeitsuchenden zu einer möglichst zügigen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bei.“ Ausdrücklich warnen die Arbeitgeber davor, „die erfolgreichen Reformen der letzten Jahre zurückzudrehen“. Der Rückgang der Arbeitslosenzahl seit Einführung der Reformen von mehr als fünf auf unter drei Millionen sei auch auf die Sanktionen zurückzuführen.

Zur Aktivierung der Arbeitslosen seien sie unverzichtbar, erklärten Vertreter der Arbeitgeber und des Handwerks in der Anhörung. „Heilsamer Druck“ durch Sanktionen auf die Arbeitslosen könne sinnvoll sein. Auch bei den Sonderregelungen für unter 25-Jährige sehen die Wirtschaftsvertreter keinen Änderungsbedarf. Gerade bei jungen Leuten zu Beginn des Berufslebens müsse Langzeitarbeitslosigkeit von vornherein verhindert werden. Der DGB klagte hingegen, bei Hartz IV habe das Fordern die Oberhand über das Fördern gewonnen. Das System sei ein „enges Korsett“. Jeder, der nicht mitspiele, werde in der Folge durch Sanktionen bestraft.

Quelle: http://www.welt.de/politik/deutschland/article143294575/Fuehren-Hartz-IV-Sanktionen-zu-Straftaten.html

Gruß an die, die in diesem System, Ausländer ins Land Be(fördern) und unsere Sozialkassen zugunsten der Kulturbereicherer über(fordern), sodaß zum Schluß für das eigene Volk nichts bleibt, wenn es nicht kuscht!! Diese Systembefürworter werden alsbald gewiss ins Denken kommen!!

TA KI

Das ändert sich am 1. Juli für die Deutschen


Ab dem 1. Juli gelten einige wichtige neue Vorschriften und Gesetze. Die sollten Verbraucher kennen, bevor sie in die Sommerpause gehen. Besonders Eltern, Rentner und Sparer.

Neue Regeln bringen länger Elterngeld

Für Kinder, die ab 1. Juli 2015 geboren werden, gibt es mit dem Elterngeld Plus weitreichende Änderungen: Die neue Variante des einkommensabhängigen Elterngeldes bietet Müttern und Vätern die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten und trotzdem staatliche Unterstützung zu erhalten.

Die Eltern bekommen zwar beim Elterngeld Plus nur halb so viel Geld wie die Bezieher des regulären Elterngeldes. Dafür ist aber der Zeitraum, in dem die Familie Unterstützung erhält, mit 24 Monaten doppelt so lang wie bisher. Genutzt werden kann die Regelung im Zeitraum zwischen dem dritten und dem achten Lebensjahr des Kindes. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht mehr erforderlich.

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Zudem können beide Elternteile ihre Elternzeit in je drei statt bisher in zwei Abschnitte aufteilen. Soll der dritte Block Elternzeit zwischen dem vollendeten dritten und achten Lebensjahr genommen werden, kann der Arbeitgeber dies aus dringenden betrieblichen Gründen dann aber ablehnen.

Die Anmeldefrist für die Elternzeit für den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes wird auf 13 Wochen erhöht. Die für die Elternzeit vor dem dritten Geburtstag beläuft sich nach wie vor nur auf die sieben Wochen davor.

Arbeiten Mutter und Vater beide jeweils zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche, gibt es einen Partnerschaftsbonus. Das heißt, die Unterstützung wird noch für weitere vier Monate bezahlt, sodass sich die Bezugsdauer für Elterngeld auf maximal 28 Monate erhöht.

Pfändungsfreigrenzen werden angehoben

Das Existenzminimum – laut Pfändungstabelle ein monatlicher Grundfreibetrag, der nicht gepfändet werden darf – steigt am ersten Juli von 1045,08 auf 1073,88 Euro. Auslöser ist die Erhöhung des Grundfreibetrages im Einkommensteuergesetz zum ersten Januar von 8130 auf 8354 Euro. Er bildet die Grundlage für die Pfändungstabelle. Erhöht werden entsprechend auch die Freigrenzen bei unterhaltspflichtigen Personen.

Höhere Renten

Ab dem ersten Juli 2015 steigen die Zahlungen aus der Rentenkasse in den neuen Bundesländern um 2,5 Prozent, in den alten Bundesländern sind es 2,1 Prozent. Errechnet wird die Rente aus den im Verlauf des Arbeitslebens angesammelten Entgeltpunkten. Wie viel die wert sind, hängt vom sogenannten Rentenwert ab. Er steigt in den alten Ländern von 28,61 auf 29,21 Euro. Für die neuen Länder klettert er von 26,39 Euro auf 27,05 Euro. Damit steigt er von 92,2 Prozent auf 92,6 Prozent des Westwertes.

Ein versicherter Arbeitnehmer erwirbt in einem Jahr genau einen Entgeltpunkt, wenn er exakt den Durchschnittslohn verdient. Der oft genannte Eckrentner arbeitet 45 Jahre und verdient – unrealistischerweise – in dieser Zeit immer exakt den Durchschnittslohn. Seine Rente beträgt im Westen demnach 1314,45 Euro. Er bekäme 27 Euro mehr. Eine monatliche Rente von 1000 Euro steigt um 20,97 Euro in den alten Bundesländern und um 25,01 Euro in den neuen Bundesländern.

Für Bezieher einer Hinterbliebenenrente oder einer Erziehungsrente steigen am Juli die Freibeträge, die sie verdienen können, ohne dass es zu Kürzungen bei der Rente kommt. Laut der Deutschen Rentenversicherung Bund erhöhen sie sich ab dem 1. Juli in Westdeutschland von 755,30 Euro auf 771,14 Euro und in Ostdeutschland von 696,70 Euro auf 714,12 Euro.

Und bei volljährigen Waisen entfällt ab dem 1. Juli die Anrechnung des eigenen Einkommens auf die Waisenrente. Ihre Waisenrenten werden künftig immer in voller Höhe gezahlt.

Weniger Bürokratie

Deutschlands Wirtschaft leidet unter den bürokratischen Auflagen. Allein die Informationspflichten schlagen bei den Unternehmen laut Statistischem Bundesamt mit jährlich fast 43 Milliarden Euro zu Buche. Aus diesem Grund macht die Bundesregierung Ernst mit dem Bürokratieabbau – ab dem ersten Juli wird eine Bürokratiebremse eingeführt.

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Jedes Bundesministerium muss im gleichen Umfang, mit dem es durch neue Vorschriften und Auflagen weitere Belastungen für die Wirtschaft aufbaut, an anderer Stelle Belastungen abbauen. Außen vor bleiben allerdings Belastungen, die die Bundesregierung nicht selbst zu verantworten hat, etwa die Umsetzung von Verfassungsgerichtsurteilen oder EU-Richtlinien.

Ist bei einem Gesetz der damit ausgelöste bürokratische Aufwand für die Wirtschaft so groß, dass das verantwortliche Ministerium selbst nicht für ausreichende Kompensation sorgen kann, dann soll der Ausgleichsbedarf auf alle Ressorts verteilt werden, so die Vorstellung der Bundesregierung.

Höhere Geldbuße für Schwarzfahrer

Für viele galt es als einzig verständlicher Tarif im öffentlichen Personennahverkehr: Schwarzfahren kostet 40 Euro. Damit ist nun Schluss, das Fahren ohne gültigen Beförderungsschein oder die Beförderungserschleichung, wie es offiziell heißt, wird ab ersten Juli um 20 Euro teurer.

Damit wird das „erhöhte Beförderungsentgelt“ nach zwölf Jahren erstmals angehoben. Durch Fahrgäste ohne Ticket entgehen Nahverkehrsanbietern laut eigenen Berechnungen bis zu 250 Millionen Euro im Jahr.

Bessere Einlagensicherung

Der Notgroschen auf dem Konto ist ab Anfang Juli besser vor dem Verlust bei Bankenpleiten geschützt. Dann tritt das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Einlagensicherungsrichtlinie in Deutschland in Kraft – eine Reaktion auf die weltweite Finanzkrise, die die Pleite der US-Bank Lehman Brothers 2008 ausgelöst hatte.

Wie bisher schon bleibt es im Fall einer Bankenpleite beim gesetzlich garantierten EU-Einlagenschutz von bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank. Dieses Mindestschutzniveau soll ab dem 3. Juli in allen 28 EU-Staaten gelten. Deutsche Banken haben aber ein Einlagensicherungssystem, das in der Regel über die europäischen Garantien hinausgeht. Auch Sparkassen und Volksbanken verfügen über eigene Sicherungssysteme. Relevant sind die neuen Regeln deshalb in erster Linie für deutsche Kunden von ausländischen Banken.

Im kommenden Jahr sollen die hiesigen Sparer zudem schneller an ihr Geld kommen. Kontoinhaber sollen Einlagen innerhalb von sieben Arbeitstagen zurückerhalten – in Deutschland bereits ab dem 1. Juni 2016 und nicht wie EU-weit spätestens 2024. Derzeit gilt eine Frist von 20 Tagen.

Für besonders schutzbedürftige Einlagen – etwa solche aus dem Verkauf einer Privatimmobilie – besteht ein Schutz von bis zu 500.000 Euro. Er gilt für bis zu sechs Monate nach Einzahlung. Die grenzüberschreitende Abwicklung soll zudem vereinfacht werden.

Bei einer Pleite eines Geldhauses in einem anderen EU-Land, das auf dem deutschen Markt mit einer Zweigstelle vertreten ist, arbeiten die jeweiligen Sicherungssysteme automatisch zusammen, so die Finanzexpertin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Dorothea Mohn. Auch für Fremdwährungskonten gilt die gesetzliche Einlagensicherung. Bislang wurden nur Einlagen in Euro oder einer EU-Währung erfasst. Entschädigt wird in Euro.

Lkw-Maut auf mehr Bundesstraßen

Die Lkw-Maut wird zum Monatswechsel für weitere 1100 Kilometer auf Bundesstraßen mit mindestens zwei Fahrspuren je Richtung erhoben. Derzeit gilt die Lkw-Maut auf etwa 12.800 Kilometern Bundesautobahnen und 1200 Kilometern Bundesstraßen, so das Bundesverkehrsministerium.

Zudem sollen ab 1. Oktober 2015 auch Lkw ab 7,5 Tonnen Gesamtgewicht in die Maut einbezogen werden. Bislang sind nur Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von zwölf Tonnen mautpflichtig.

Quelle: http://www.welt.de/finanzen/article143296395/Das-aendert-sich-am-1-Juli-fuer-die-Deutschen.html

Gruß an das Volk- dem Financiere dieser Gesetzesschreiber

TA KI

Israel boykottiert UNO-Untersuchungsbericht zum Gaza-Krieg 2014


pro-israel-demonstranten-am-montag-vor-dem-uno-sitz-in-genf-Israel hat die Vorstellung des UNO-Berichtes über Kriegsverbrechen im Gaza-Krieg vom Sommer 2014 boykottiert. UNO-Botschafter Eviatar Manor blieb der Präsentation durch die Untersuchungskommission im UNO-Menschenrechtsrat am Montag in Genf demonstrativ fern.

Israel hatte den UNO-Bericht zum Gaza-Krieg im Juli und August 2014 – offizielle israelische Bezeichnung: „Operation Protective Edge“ (deutsch etwa: „Operation Schutzlinie“ oder „Operation Fels in der Brandung“) – als voreingenommen und politisch motiviert kritisiert.

Er sei von einer „notorisch einseitigen Institution“ verfasst worden, teilte das Aussenministerium in Jerusalem vergangene Woche mit. Damit ist der UNO-Menschenrechtsrat gemeint. Der palästinensische UNO-Botschafter Ibrahim Khraishi lobte den Bericht am Montag dagegen als ausgewogen.

Deutliche Worte fand die Präsidentin der Untersuchungskommission, die New Yorker Richterin Mary McGowan Davis, die den Bericht vorstellte. Die Feindseligkeiten des vergangenen Jahres hätten im Gazastreifen ein nie da gewesenes Ausmass an Leid erzeugt.

Ein Jahr sei vergangen, aber der Wiederaufbau zerstörter Häuser komme wegen der Blockade des Gazastreifens durch Israel nicht voran. Die Abschottung habe ausserdem katastrophale Auswirkungen auf die Moral der palästinensischen Bevölkerung, wo sich Frustration und Verzweiflung weiter ausbreiteten, sagte McGowan Davis.

Sie prangerte auch die Straflosigkeit bei Verstössen gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte an; dies betreffe alle Ebenen.

Israel setzte nach Erkenntnissen der UNO-Untersuchungskommission Bomben von hoher Sprengkraft und Reichweite in dicht bevölkertem Gebiet ein. Die internationale Gemeinschaft forderte Präsidentin McGowan Davis deshalb auf, Richtlinien zur Begrenzung solcher Waffen durchzusetzen.

Jüdische Organisationen fordern Unparteilichkeit

Der jüdische Weltkongress (WJC) und dutzende pro-israelische Nichtregierungsorganisationen reagierten am Montag und forderten in einer gemeinsamen Erklärung eine gerechtere Behandlung für Israel. Vor dem UNO-Sitz in Genf demonstrierten ausserdem rund tausend Personen und nannten den UNO-Gaza-Bericht „parteiisch“ und „beschämend“.

Quelle: http://www.bzbasel.ch/schweiz/israel-boykottiert-uno-untersuchungsbericht-zum-gaza-krieg-2014-129292148

Gruß an die Palästinenser

TA KI

Ende der Blutspende? Blut aus dem Labor steht kurz vor klinischer Studie


Im Laufe der letzten zehn Jahre hat die Zahl derer, die bereit sind, Blut zu spenden und so Leben zu retten zugenommen. Dennoch herrscht auch weiterhin eine Knappheit an Blutkonserven. Die Lösung könnte in künstlichem Blut liegen. Eine weitere Möglichkeit ist es, menschliche Blutzellen im Labor zu züchten. Im Vereinigten Königreich wird in kürze eine Studie beginnen, mit der die Wirksamkeit von solchen “gezüchteten” Blut überprüft werden soll.

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Blut aus dem Labor: Verhält es sich wie echtes Blut?

Nach Informationen des U.K. National Health Services (NHS) wird in Großbritannien im Jahr 2017 eine entsprechende klinische Studie beginnen. Die Wissenschaftler gehen es vorsichtig an und verabreichen den Probanden lediglich kleine Mengen ihres im Labor hergestellten Bluts. Zum Vergleich wird es eine Kontrollgruppe geben, die normales, gespendetes Blut erhält. Die Forscher hoffen, dadurch Erkenntnisse über die Überlebensrate der künstlichen Zellen im Körper und eventuelle adverse Reaktionen gewinnen zu können. Eine Untersuchung vor ein paar Jahren wies bereits darauf hin, dass derart gewonnene Zellen sich im menschlichen Körper wie echte Blutzellen verhalten können.

Bisher haben die Wissenschaftler des NHS noch keine Details dazu verraten, wie genau sie die roten Blutzellen im Labor züchten. Allerdings gibt es Berichte, dass die Blutzellen mit Hilfe von Differenzierung induzierenden Chemikalien aus pluripotenten Stammzellen gewonnen werden. Die Stammzellen werden aus dem Knochenmark menschlicher Spender gewonnen. Sollte dies zutreffen, käme auch diese Methode nicht ohne eine Spendebereitschaft aus. Die Wissenschaftler planen allerdings angeblich, die Stammzellen dann zukünftig aus gespendeten Nabelschnüren zu entnehmen. Mit dieser Methode könnte aufgrund der hohen Anzahl an Geburten in Krankenhäusern eine gute Versorgung gewährleistet werden.

Zum näheren Verständnis: Was im Volksmund als Blutspende bezeichnet wird, ist genau genommen eine Spende, die lediglich aus roten Blutkörperchen (Erythrozyten) besteht. Die “Blutkonserve” aus roten Blutkörperchen wird als Erythrozyten-Konzentrat bezeichnet.

Probleme mit der Massenherstellung

Es gibt bereits eine solide Studienlage, die darauf hinweist, dass die gezüchteten Erythrozyten sich im menschlichen Körper bewähren werden. Momentan stehen die Forscher aber noch vor einem Problem: Mit dem aktuellen Prozess ist es schwierig, größere Mengen der Zellen zu züchten. Momentan können sie lediglich ein paar Teelöffel der wertvollen Zellen züchten, was für eine Transfusion nicht ausreicht. Auch wenn deshalb ein effektiverer Zuchtprozess recht weit oben auf der Liste des NHS steht, können derartige Mengen bereits sehr hilfreich bei der Behandlung bestimmter Blutkrankheiten wie etwa der Eichelzellen-Anämie sein, was mittelfristig auch erstmal das Ziel des Projekts ist. “The intention is not to replace blood donation but to provide specialist treatment for specific patient groups”, so Dr. Nick Watkins, der beim NHS als Blood and Transplant Assistant Director of Research and Development beschäftigt ist.

Wenn es gelingt, die Zellen in größeren Mengen zu züchten, spräche aber auch nichts dagegen, die so gewonnen Erythrozyten-Konzentrate als Transfusionen bei Operationen oder Notfallpatienten einzusetzen. In jedem Fall wird die Methode, sollte sie sich als erfolgreich erweisen, dabei helfen, den stetigen Mangel an Spenderblut in den Griff zu bekommen.

Quelle: http://www.trendsderzukunft.de/ende-der-blutspende-blut-aus-dem-labor-steht-kurz-vor-klinischer-studie/2015/06/28/

Gruß an die, die ihr Blut nicht spenden, eben weil sie wissen warum sie es lassen

TA KI

Woher die Aufregung? Indizien und Befürchtungen zu den Folgen hochfrequenter Radiowellen


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Gruß an die Erwachenden

TA KI