Jahrelang getrickst: Bundessozialgericht kippt Mietbeihilfe-Kappung mehrerer Jobcenter


Bezieher von Hartz IV und Sozialhilfe leiden unter zu niedrigen Mietbeihilfen. Grund sind Kommunen, die ihre im Werte steigenden Mieten nicht anpassen und schummeln. Für einige Jobcenter in Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein hat das Bundessozialgericht das jetzt gestoppt.

von Susan Bonath

Die Mieten in Deutschland explodieren. Doch bei den Wohnkosten spart die Bundesagentur für Arbeit (BA) besonders kräftig. Laut ihrer eigenen Statistik verwehrte sie Hartz-IV-Beziehern in den vergangenen Jahren insgesamt über 50 Millionen Euro ihrer tatsächlichen Wohnkosten – und zwar pro Monat. Das heißt: Unter den rund 600.000 Betroffenen musste jeder fünfte Haushalt im Leistungsbezug im Schnitt 80 Euro zum mickrigen Regelsatz zuzahlen.

Schuld sind teils realitätsfern niedrige Mietobergrenzen für Menschen mit Sozialhilfe- oder Hartz-IV-Bezügen. Und verantwortlich dafür sind die Kommunen. Vier Konzepte für Mietobergrenzen hat nun das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel vergangene Woche für rechtswidrig befunden und gekippt. Sie alle stammen von der Hamburger Firma „Analyse & Konzepte“, die übrigens damit ihr Geld verdient.

Hamburger Unternehmen hilft beim Drücken der Kosten

Der Streit um zu niedrige Mietobergrenzen grassiert seit langem. Nicht übernommene Wohnkosten sind mit die häufigsten Gründe für Klagen an Sozialgerichten. Hintergrund ist ein unbestimmter Rechtsbegriff im Sozialgesetz. Dort heißt es, die Jobcenter sollen „angemessene“ Kosten für die Unterkunft übernehmen.

Was „angemessen“ ist, legen die Landkreise und kreisfreien Städte selbst fest, schon seit Jahren. Dabei orientieren sie sich wohl vor allem an ihrer eigenen Kassenlage. Seit 2009 urteilte das BSG mehrfach, dass die Kommunen im Zweifelsfall die nach Mietstufen gestaffelten und den Landkreisen zugeordneten Mietobergrenzen im Wohngeldgesetz inklusive eines Aufschlages von zehn Prozent zugrunde legen sollen. Tun sie das nicht, müssen sie es mit einem sogenannten „schlüssigen Konzept“ gut begründen.

An diesen Konzepten verdient sich unter anderem die Firma „Analyse & Konzepte“ mit Sitz in Hamburg jeweils eine fünfstellige Summe. Offenbar nimmt sie das mutmaßliche Ansinnen ihrer Auftraggeber, die Sätze so weit wie möglich zu drücken, über alle Maßen ernst. Zahlreiche Konzepte gerade dieses Unternehmens haben einschlägige Sozialgerichte im Laufe der Jahre schon gekippt.

Langer Weg durch die Gerichtsinstanzen

Die Folge: Die Kommunen ließen neue Analysen mit kaum höheren Sätzen erstellen, gegen die wieder erst geklagt werden muss. Und das kann bekanntlich dauern: In den vorliegenden Fällen dauerte der Weg bis in die höchste Instanz nach Kassel etwa acht Jahre.

Geklagt hatten Betroffene aus den Landkreisen Börde, Harz und Salzlandkreis in Sachsen-Anhalt sowie aus dem Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein. In einem weiteren Fall aus Nienburg in Niedersachsen hatten die Vorinstanzen das Mietkonzept bereits gekippt; das Jobcenter hatte vor der Verhandlung seine Sprungrevision zum BSG zurückgezogen und rechtzeitig selbst noch eingelenkt. Das Fazit: Die beklagten Jobcenter haben teils seit 2011 geschummelt, um die Kosten der Unterkunft zu Lasten der Leistungsbezieher zu drücken.

Konkret bemängelten die Richter die Berechnungsgrundlagen. Die teils sehr großen und ländlichen Kreise hätten nur einen sogenannten Vergleichsraum für die Wohnkosten gebildet, obwohl die Mieten in den Regionen sehr unterschiedlich seien. Letzteres Problem hätten sie rechtswidrig gelöst, indem sie trotzdem mehrere Mietobergrenzen nach selbst definierten „Wohnungsmarkttypen“ festgelegt haben.

Betroffene müssen in schlechten Wohnungen ausharren

Mit diesem Trick verhindern Jobcenter, dass Leistungsbezieher innerhalb das Landkreises in eine teurere Region umziehen dürfen. Das Gesetz regelt nämlich, dass innerhalb eines Vergleichsraums die Miete der neuen Wohnung nicht die der alten übersteigen darf. Ist dies doch der Fall, muss das Amt die Mehrkosten nicht übernehmen. Nur wenn sie in einen anderen Vergleichsraum ziehen, etwa wegen eines Jobs, müssten die Ämter dortige Mietobergrenzen anerkennen. Schon angesichts der generell steigenden Mieten erscheint diese Praxis absurd. Kritiker mahnen, dass Betroffene damit gezwungen würden, in sehr schlechten, etwa sogar feuchten und schimmeligen Wohnungen auszuharren.

Das BSG hat nun die Fälle an die Vorinstanzen, die Landessozialgerichte zurückverwiesen. Diese müssten den beklagten Jobcentern die Gelegenheit geben, neue Konzepte vorzulegen. Laut früherer Rechtsprechung müssten die Jobcenter bis dahin eigentlich höhere Kosten bei allen Leistungsbeziehern übernehmen und sich dabei an den Mietstufen im Wohngeldgesetz orientieren. Da diese weitaus höher liegen, werden sie das wohl nicht tun.

Obergrenzen weitaus niedriger als Mietstufen beim Wohngeld

Dazu ein konkretes Beispiel: Das beklagte Jobcenter Salzlandkreis in Sachsen-Anhalt erlaubt einem Alleinstehenden in der Kreisstadt Schönebeck aktuell eine maximale Bruttokaltmiete von 270 Euro, gesplittet in 219 Euro netto kalt und 51 Euro Betriebskosten. Laut Wohngeldgesetz gilt in Schönebeck die Mietstufe 2. Diese ermöglicht es Alleinstehenden allerdings, bis zu einer Bruttokaltmiete von 351 Euro Wohngeld zu beziehen. Der Unterschied beträgt also 81 Euro. Bei zwei Personen liegt die Differenz zwischen Jobcenter-Richtlinie und Wohngeldtabelle bereits bei 106 Euro, bei Vier-Personen-Haushalten sogar bei knapp 200 Euro.

Ebenso verhält es sich in den anderen beklagten Kommunen. In der Börde-Kreisstadt Haldensleben etwa liegen die kommunalen Obergrenzen je nach Haushaltsgröße mit 61 bis 126 Euro unterhalb der Wohngeldrichtlinien für die Bruttokaltmiete. Auch in Halberstadt im Harz beträgt die Differenz 60 bis rund 200 Euro. Und in Bad Segeberg liegt der Unterschied bei 24 bis 124 Euro. Dabei gilt es zu bedenken, dass die Mietstufen im Wohngeldgesetz 2017 wegen zu niedriger „Höchstpreise“ angehoben wurden.

Differenz zwischen tatsächlichen und bezahlten Wohnkosten wächst

Der Sozialwissenschaftler Stefan Sell beklagt in seinem Blog „aktuelle-sozialpolitik.de„, dass kommunale Jobcenter tendenziell immer höhere Summen bei Erwerbslosen und Aufstockern im Hartz-IV-Bezug auf diese Weise einsparen. Von 2016 auf 2017 stieg die Summe der im gesamten Jahr verweigerten Wohnkosten um 25 Millionen auf 627 Millionen Euro, obwohl sogar die Zahl der betroffenen Haushalte um mehrere  Hunderttausend gesunken war. Sell konstatiert in seinem Artikel:

Zum einen sind die seitens der Jobcenter übernahmefähigen Kosten gedeckelt (und das oftmals unrealistisch niedrig im Kontext der lokalen Wohnungsmärkte), zum anderen aber läuft der Hinweis, durch einen Umzug in eine billigere Bleibe die Kosten wieder voll erstattet zu bekommen, angesichts des eklatanten Mangels auf der Angebotsseite ins Nirwana.

Der Wissenschaftler betonte, dass das BSG mit seiner aktuellen Rechtsprechung bezüglich der Angemessenheit von Wohnkosten einer seit Jahren konstanten Linie folgt. Unterdessen aber habe das Bundesverfassungsgericht schon mehrere Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen.

 

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Jobcenter verlangt Hartz IV-Rückzahlung von Bettler


Die Willkür der Jobcenter kennt keine Grenzen. Selbst von Hartz IV-Beziehern, die bereits auf der Straße leben und ihren Lebensunterhalt mit Betteln verdienen, verlangt das Jobcenter eine Rückerstattung der Hartz IV-Leistung. Ist Betteln nun ein Beruf?

Jobcenter verlangt Rückzahlung in Höhe von 3.200 EUR

Ein Hartz IV-Bezieher, der seinen Lebensunterhalt mit Betteln finanziert, hat nun einen Rückforderungsbescheid vom Jobcenter erhalten. Das Jobcenter will 3.200 EUR an Hartz IV-Leistungen zurückhaben. Grund hierfür ist, dass der Hartz IV-Bezieher in einer Radiosendung erzählt hat, dass er seit 42 Monaten betteln würde.

Betteln zuliebe des Haustieres

Der Grund, warum der Hartz IV-Bezieher auf der Straße betteln muss, ist jedoch sein Hund. Dieser verursacht durch Versicherung, Tierarzt und Verpflegung erhebliche Kosten. Diese Kosten kann ein Hartz IV-Bezieher nicht aus seinem Regelbedarf decken.

Übereifrige Jobcenter-Mitarbeiter am Werk

Von dem Interview in der Radiosendung bekam ein Jobcenter-Mitarbeiter Wind. Die Folge war eine rückwirkende Kürzung der Hartz IV-Leistung. Die Betteleinnahmen wurden als fiktives Einkommen in Höhe von 100,00 EUR angerechnet. Dies ist kein Einzelfall. Auch anderen Hartz IV-Beziehern wurden die Leistungen gekürzt, weil Jobcenter-Mitarbeiter sie beim Betteln erkannt haben.

Sozialminister kritisiert das Vorgehen der Jobcenter

Ein Rückforderungsbescheid soll immer dann ergehen, wenn ein Hartz IV-Bezieher über einen längeren Zeitraum Einkommen erzielt hat, was eine Hartz IV-Regelleistung kürzen würde. Denn Einkommen wird grundsätzlich angerechnet. Das Rückforderungsverlangen gegenüber einem Bettler wirke jedoch unverhältnismäßig. Es würde hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen werden. Gerade „Betteleinnahmen“ fallen ziemlich gering aus.

Zudem werden sie aus einer Notsituation heraus erbeten, denn niemand geht ohne Grund gerne betteln. Grundsätzlich sollten Zuwendungen von bis zu 50 EUR nicht angerechnet werden, denn ansonsten müssten Geldgeschenke zum Geburtstag ebenfalls angerechnet werden.

Stadt nimmt Stellung

Die Stadt nimmt zu den Vorwürfen Stellung. Man würde im Jobcenter nicht aktiv auf die Suche nach Hartz IV-Beziehern gehen, die betteln. Bei den Rückforderungen, welche an Bettlern gerichtet wurden, handele es sich immer um einen Zufallsfund. Zufall hin oder her, Betteleinnahmen mit fiktiv 100 EUR bemessen, ist völlig unangemessen.

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Neues aus den Unterklassen: Hartz-IV-Empfänger härter bestraft als Straftäter


Sozialverbände, Richter, Anwälte und Gewerkschafter halten Hartz-IV-Sanktionen für verfassungswidrig. Der Staat verteidigt dagegen auch harte Strafen vehement. Sie seien nötig, um ein bestimmtes Verhalten zu erzwingen.

von Susan Bonath

Nicht jeder besteht auf dem Arbeitsmarkt, nicht jeden benötigt er. Ungeachtet dessen drangsaliert der Gesetzgeber Erwerbslose und Geringverdiener mit einem riesigen, teuren und strafenden Apparat. Jobcenter sanktionieren jährlich fast doppelt so viele Menschen wie sie und die Arbeitsagenturen zusammen in Arbeit vermitteln. Alleine im Jahr 2016 kürzten oder entzogen sie 416.000 Menschen 940.000 Mal jeweils drei Monate lang das Existenzminimum. Betroffen war damit erneut ein Zehntel aller erwerbsfähigen Leistungsbezieher. Nicht nur Erwerbslosen- und Sozialverbände halten das für verfassungswidrig. Auch Gewerkschafter, Richter und Anwälte teilen diese Ansicht inzwischen.

Das geht aus Stellungnahmen an das Bundesverfassungsgericht hervor, die der Autorin vorliegen. Die Karlsruher Richter hatten sie angefordert. Sie wollen in diesem Jahr entscheiden, ob das seit zwölfeinhalb Jahren praktizierte Hartz-IV-Sanktionsregime mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Sozialgericht im thüringischen Gotha hatte das oberste deutsche Gericht angerufen. Es sieht das Sozialstaatsgebot sowie die Grundrechte auf Menschenwürde, körperliche Unversehrtheit und die freie Berufswahl verletzt.

Härter bestraft als Straftäter

Immerhin weisen 13 der insgesamt 19 stellungnehmenden Institutionen auf bestehende Anhaltspunkte für teils schwerwiegende Verfassungsbrüche hin. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) saß noch vor 15 Jahren selbst in der Kommission unter Peter Hartz, welche die Agenda 2010 zu Papier brachte. Nach bisher zögerlicher Kritik äußert er sich nun erstmals drastisch:

Eine Sanktion, die im Fall eines schweren Verbrechens verfassungswidrig wäre, kann im Fall von Obliegenheitsverletzungen, die nicht einmal Ordnungswidrigkeiten darstellen, unter keinem denkbaren Gesichtspunkt als zulässig oder verhältnismäßig gelten.

Dazu führt der DGB ein Urteil des Höchstgerichts aus dem Jahr 1977 an, wonach der Staat die Pflicht hat, auch Strafgefangenen ein Anrecht auf Obdach, Nahrung, Kleidung, medizinische Betreuung und Teilhabe zu ermöglichen. Selbst das Begehen schwerster Verbrechen führe nicht zum Verlust ihrer Menschenwürde, heißt es darin.

Im Gegensatz dazu ahnde das Sozialrecht missliebiges Verhalten wie einen verpassten Termin, zu wenige Bewerbungen oder die Ablehnung von Maßnahmen oder Jobs mit dem Entzug des Existenzminimums, so der DGB. Letzteres habe der Gesetzgeber aber mit Hartz IV berechnet. Folglich dürfe er es nicht unabhängig vom tatsächlichen Bedarf kürzen. Der von den Machern der Agenda 2010 ins Feld geführte Ausgestaltungsspielraum ende dort, wo die Bedürftigkeit beginnt.

Physischer Grundbedarf gestrichen

Auch der Deutsche Sozialgerichtstag hält „an seiner früheren Einschätzung nicht fest“. Er habe festgestellt, dass es verfassungswidrig sei, den physischen Bedarf zu kürzen. Bei Kürzungen um mehr als 30 Prozent sei dies immer der Fall, betonten die Richter. Die im Gesetz genannten Sachleistungen bei hohen Sanktionen sicherten die Menschenwürde nicht. Denn gerade das sei nie überprüft worden.

Die Sachleistungen bestehen aus Gutscheinen für Lebensmittel, in Einzelfällen auch Hygienebedarf, wie Paul Ebsen von der Bundesagentur für Arbeit (BA) gegenüber der Autorin ausführte. Bei einer Totalsanktion könnten Jobcenter diese maximal bis zum Wert des halben Regelsatzes gewähren. Bei einem Alleinstehenden sind das 205 Euro.

Doch erstens sind die Gutscheine keine Pflichtleistung. Zweitens nimmt sie nicht jeder Supermarkt an. Drittens können Betroffene davon weder Miete und Heizkosten noch Strom bezahlen. Laut einem Karlsruher Urteil aus dem Jahr 2010 gehört dies aber zum physischen Grundbedarf.

Ebsen weicht aus: Strom könne bei angedrohter Stromsperre direkt an den Energieversorger gezahlt werden. Wenn sich Betroffene nachträglich bereiterklärten, „ihre Pflichten zu erfüllen“, könnten Sanktionen abgemildert und die Miete wieder gezahlt werden. Ansonsten sei dies noch bei angedrohter Zwangsräumung möglich – jedoch nur als Darlehen. Das heißt: Betroffene müssen das Geld später abstottern.

In Prostitution und Kriminalität gedrängt

Auch die menschlichen Aspekte erwähnt der Sozialgerichtstag: Viele Sanktionierte seien körperlich und seelisch gar nicht in der Lage, verlangte Auflagen zu erfüllen. Dies aber interessiere die Behörden nicht.

Vielmehr unternehmen Jobcenter in einer äußerst komplexen Lebens- und Problemlage den Versuch, ein bestimmtes Verhalten durch den Einsatz eines Drohszenarios und Zwangs sowie der Inkaufnahme einer Mangelsituation zu bewirken“,

mahnte der Sozialgerichtstag. Vor allem junge Erwerbslose verzweifelten daran. Einige würden obdachlos. Mangelnde Ernährung werde zur Gefahr. Manche glitten auch ab in Prostitution oder Kriminalität, um sich über Wasser zu halten. „Das steht in keinem Verhältnis zum Schutzgedanken für die Gemeinschaft“, appellierten die Richter an ihre Kollegen in Karlsruhe.

Psychisch Kranke häufiger bestraft – Sippenhaftung für Angehörige

Der Deutsche Anwaltsverein sieht es ähnlich. Jobcenter schikanierten vor allem psychisch Beeinträchtigte, Suchtkranke, Jugendliche mit massiven persönlichen Problemen und sogar Schwerbehinderte, konstatierte er. Betroffene seien oft gar nicht in der Lage, ihr Verhalten zu ändern. Die Jobcenter sanktionierten Alleinerziehende, weil sie Schichtarbeit ablehnten oder nötigten Depressive zu einem Job, den sie nicht ausüben können.

Es besteht der Eindruck, dass gerade bei verhaltensauffälligen Menschen nicht selten sachfremde Erwägungen des Sachbearbeiters hinter einer Sanktion stehen“,

rügten die Juristen und betonten: Bedürftige Familien, die sanktionierte Angehörige nicht verhungern lassen wollten, würden immer mit bestraft. Diese Sippenhaftung führe bei allen Beteiligten „regelmäßig zu einer deutlichen Verschlimmerung ihrer Lage“.

Bestimmtes Verhalten erzwingen

Doch Schicksale interessieren weder Bundesregierung und Arbeitsagentur noch Vertreter der Wirtschaft sowie den Landkreis- und Städtetag. Deren Stellungnahmen lassen tief blicken.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) unter Andrea Nahles (SPD) erklärt die Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs zum Beispiel, im Sozialrecht deklarierte Auflagen an Hartz-IV-Bezieher stünden als gleichwertiges Interesse der Menschenwürde gegenüber. Kürzungen des Existenzminimums bis auf null seien legitime

Instrumente, die ein bestimmtes Verhalten des Leistungsberechtigten unterbinden oder erzwingen sollen.

Konkret: Die Regierenden billigen nur gehorsamen Erwerbslosen Grundrechte zu. Beugten sich Betroffene nicht dem Rechtsgehorsam, sei dies ihr eigener Wille, so die BMAS-Anwälte. Denn: „Staatliche Maßnahmen zur Erzwingung eines vorgeschriebenen Verhaltens gehören zum etablierten Normenbestand.“

Minimum vom Minimum?

Zwar hat die Bundesregierung die Hartz-IV-Sätze als Minimum berechnet, die genannte Kanzlei, die im gegenständlichen Verfahren die öffentliche Hand vertritt, verneinte dies aber. Der unabweisbare Bedarf liege weit darunter, meinen sie, ohne eine Summe zu nennen. So sieht es auch die Arbeitsagentur. Sie klopfte sich zudem selbst auf die Schulter. Dass „nur“ 37 Prozent der Widersprüche und rund 40 Prozent der Klagen zugunsten der Leistungsberechtigten entschieden würden, zeuge von einer „erfreulich geringen Fehlerquote“.

Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) lobte darüber hinaus die härteren Sanktionen für 15- bis 24-jährige Erwerbslose. Ihnen droht beim geringsten Fehlverhalten sofort eine 100-Prozent-Kürzung. Gerade diese Gruppe dürfe nicht die Erfahrung machen, dass die Solidargemeinschaft ohne Gegenleistung für sie aufkomme, mimte die BDA die schwarze Pädagogin. Auch der Landkreistag findet den gesamten Strafkatalog „sozialpolitisch notwendig“. Der Städtetag befürchtet lediglich, ein Wohnungsverlust könne am Ende die Vermittlung in Arbeit hemmen.

RT Deutsch bemüht sich um ein breites Meinungsspektrum. Gastbeiträge und Meinungsartikel müssen nicht die Sichtweise der Redaktion widerspiegeln.

Quelle: https://deutsch.rt.com/inland/53518-neues-aus-unterklassen-wie-verfassungskonform/

Gruß an die Erwachenden

TA KI

Keine Fälschung: Kontoauszug mit 1780,35 € für Asylbewerber


Dieses Foto von einem Kontoauszug auf dem eine Zahlung von 1780,35 € für einen Asylbewerber vermerkt ist, geistert zurzeit durch die sozialen Netzwerke.

Selbst die selbsternannten FakeNews-Jäger von “Mimikama” können keine Anzeichen für eine Fälschung erkennen. Wie allerdings die Summe zustande kommt, kann man sich dort nicht erklären:

“… nahezu unmöglich, die Summe von 1780,35 € exakt zu erklären, da die zugehörige Abrechnung nicht vorliegt. Daher kann man lediglich Vermutungen aufstellen, die in etwa die Höhe dieser Summe ergeben. So wäre es beispielsweise möglich, dass diese Summe die monatliche Zahlung für eine Bedarfsgemeinschaft von 4 Personen darstellt, in der die Miete inkludiert ist.”

Eine kurze Google Recherche oder Nachfrage bei Vermietern, die auch Wohnungen an Asylbewerber vermieten, hätte vielleicht folgendes zu Tage gefördert:

“Wenn der Flüchtling auf Sozialleistungen angewiesen ist, zahlt das Amt Wohnung und Heizkosten. In der Regel sind das die Jobcenter oder Sozialämter. Das bedeutet auch, dass nicht jeder Preis gezahlt wird, sondern nur die Höchstsätze der jeweiligen Kommune. Der Mieter kann eine Abtretungserklärung unterschrieben, so dass die Miete direkt von der Behörde überwiesen wird. Jobcenter und Sozialämter zahlen in der Regel auch Zimmer zur Untervermietung” Quelle: Stern

Fast jeder Eigentümer, der gewerbsmäßig Sozialwohnungen vermietet, würde darauf bestehen, dass das die Miete direkt vom Amt überwiesen wird, weil alles andere viel zu riskant ist.

Quelle: https://opposition24.com/keine-faelschung-kontoauszug-asylbewerber/348404

Gruß an die Erkennenden

TA KI

 

Neues aus den Unterklassen: Hartz-IV-Empfänger härter bestraft als Straftäter


Von Susan Bonath von rt.com

Sozialverbände, Richter, Anwälte und Gewerkschafter halten Hartz-IV-Sanktionen für verfassungswidrig. Der Staat verteidigt dagegen auch harte Strafen vehement. Sie seien nötig, um ein bestimmtes Verhalten zu erzwingen.

Nicht jeder besteht auf dem Arbeitsmarkt, nicht jeden benötigt er. Ungeachtet dessen drangsaliert der Gesetzgeber Erwerbslose und Geringverdiener mit einem riesigen, teuren und strafenden Apparat. Jobcenter sanktionieren jährlich fast doppelt so viele Menschen wie sie und die Arbeitsagenturen zusammen in Arbeit vermitteln. Alleine im Jahr 2016 kürzten oder entzogen sie 416.000 Menschen 940.000 Mal jeweils drei Monate lang das Existenzminimum. Betroffen war damit erneut ein Zehntel aller erwerbsfähigen Leistungsbezieher. Nicht nur Erwerbslosen- und Sozialverbände halten das für verfassungswidrig. Auch Gewerkschafter, Richter und Anwälte teilen diese Ansicht inzwischen.Das geht aus Stellungnahmen an das Bundesverfassungsgericht hervor, die der Autorin vorliegen. Die Karlsruher Richter hatten sie angefordert. Sie wollen in diesem Jahr entscheiden, ob das seit zwölfeinhalb Jahren praktizierte Hartz-IV-Sanktionsregime mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Sozialgericht im thüringischen Gotha hatte das oberste deutsche Gericht angerufen. Es sieht das Sozialstaatsgebot sowie die Grundrechte auf Menschenwürde, körperliche Unversehrtheit und die freie Berufswahl verletzt.

Härter bestraft als Straftäter

Immerhin weisen 13 der insgesamt 19 stellungnehmenden Institutionen auf bestehende Anhaltspunkte für teils schwerwiegende Verfassungsbrüche hin. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) saß noch vor 15 Jahren selbst in der Kommission unter Peter Hartz, welche die Agenda 2010 zu Papier brachte. Nach bisher zögerlicher Kritik äußert er sich nun erstmals drastisch:

„Eine Sanktion, die im Fall eines schweren Verbrechens verfassungswidrig wäre, kann im Fall von Obliegenheitsverletzungen, die nicht einmal Ordnungswidrigkeiten darstellen, unter keinem denkbaren Gesichtspunkt als zulässig oder verhältnismäßig gelten.“

Dazu führt der DGB ein Urteil des Höchstgerichts aus dem Jahr 1977 an, wonach der Staat die Pflicht hat, auch Strafgefangenen ein Anrecht auf Obdach, Nahrung, Kleidung, medizinische Betreuung und Teilhabe zu ermöglichen. Selbst das Begehen schwerster Verbrechen führe nicht zum Verlust ihrer Menschenwürde, heißt es darin.

Im Gegensatz dazu ahnde das Sozialrecht missliebiges Verhalten wie einen verpassten Termin, zu wenige Bewerbungen oder die Ablehnung von Maßnahmen oder Jobs mit dem Entzug des Existenzminimums, so der DGB. Letzteres habe der Gesetzgeber aber mit Hartz IV berechnet. Folglich dürfe er es nicht unabhängig vom tatsächlichen Bedarf kürzen. Der von den Machern der Agenda 2010 ins Feld geführte Ausgestaltungsspielraum ende dort, wo die Bedürftigkeit beginnt.

Physischer Grundbedarf gestrichen

Auch der Deutsche Sozialgerichtstag hält „an seiner früheren Einschätzung nicht fest“. Er habe festgestellt, dass es verfassungswidrig sei, den physischen Bedarf zu kürzen. Bei Kürzungen um mehr als 30 Prozent sei dies immer der Fall, betonten die Richter. Die im Gesetz genannten Sachleistungen bei hohen Sanktionen sicherten die Menschenwürde nicht. Denn gerade das sei nie überprüft worden.

Die Sachleistungen bestehen aus Gutscheinen für Lebensmittel, in Einzelfällen auch Hygienebedarf, wie Paul Ebsen von der Bundesagentur für Arbeit (BA) gegenüber der Autorin ausführte. Bei einer Totalsanktion könnten Jobcenter diese maximal bis zum Wert des halben Regelsatzes gewähren. Bei einem Alleinstehenden sind das 205 Euro.

Doch erstens sind die Gutscheine keine Pflichtleistung. Zweitens nimmt sie nicht jeder Supermarkt an. Drittens können Betroffene davon weder Miete und Heizkosten noch Strom bezahlen. Laut einem Karlsruher Urteil aus dem Jahr 2010 gehört dies aber zum physischen Grundbedarf.

 

Ebsen weicht aus: Strom könne bei angedrohter Stromsperre direkt an den Energieversorger gezahlt werden. Wenn sich Betroffene nachträglich bereiterklärten, „ihre Pflichten zu erfüllen“, könnten Sanktionen abgemildert und die Miete wieder gezahlt werden. Ansonsten sei dies noch bei angedrohter Zwangsräumung möglich – jedoch nur als Darlehen. Das heißt: Betroffene müssen das Geld später abstottern.

In Prostitution und Kriminalität gedrängt

Auch die menschlichen Aspekte erwähnt der Sozialgerichtstag: Viele Sanktionierte seien körperlich und seelisch gar nicht in der Lage, verlangte Auflagen zu erfüllen. Dies aber interessiere die Behörden nicht.

„Vielmehr unternehmen Jobcenter in einer äußerst komplexen Lebens- und Problemlage den Versuch, ein bestimmtes Verhalten durch den Einsatz eines Drohszenarios und Zwangs sowie der Inkaufnahme einer Mangelsituation zu bewirken“,

mahnte der Sozialgerichtstag. Vor allem junge Erwerbslose verzweifelten daran. Einige würden obdachlos. Mangelnde Ernährung werde zur Gefahr. Manche glitten auch ab in Prostitution oder Kriminalität, um sich über Wasser zu halten. „Das steht in keinem Verhältnis zum Schutzgedanken für die Gemeinschaft“, appellierten die Richter an ihre Kollegen in Karlsruhe.

Psychisch Kranke häufiger bestraft – Sippenhaftung für Angehörige

Der Deutsche Anwaltsverein sieht es ähnlich. Jobcenter schikanierten vor allem psychisch Beeinträchtigte, Suchtkranke, Jugendliche mit massiven persönlichen Problemen und sogar Schwerbehinderte, konstatierte er. Betroffene seien oft gar nicht in der Lage, ihr Verhalten zu ändern. Die Jobcenter sanktionierten Alleinerziehende, weil sie Schichtarbeit ablehnten oder nötigten Depressive zu einem Job, den sie nicht ausüben können.

„Es besteht der Eindruck, dass gerade bei verhaltensauffälligen Menschen nicht selten sachfremde Erwägungen des Sachbearbeiters hinter einer Sanktion stehen“,“

rügten die Juristen und betonten: Bedürftige Familien, die sanktionierte Angehörige nicht verhungern lassen wollten, würden immer mit bestraft. Diese Sippenhaftung führe bei allen Beteiligten „regelmäßig zu einer deutlichen Verschlimmerung ihrer Lage“.

Bestimmtes Verhalten erzwingen

Doch Schicksale interessieren weder Bundesregierung und Arbeitsagentur noch Vertreter der Wirtschaft sowie den Landkreis- und Städtetag. Deren Stellungnahmen lassen tief blicken.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) unter Andrea Nahles (SPD) erklärt die Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs zum Beispiel, im Sozialrecht deklarierte Auflagen an Hartz-IV-Bezieher stünden als gleichwertiges Interesse der Menschenwürde gegenüber. Kürzungen des Existenzminimums bis auf null seien legitime

„Instrumente, die ein bestimmtes Verhalten des Leistungsberechtigten unterbinden oder erzwingen sollen.“

 

Konkret: Die Regierenden billigen nur gehorsamen Erwerbslosen Grundrechte zu. Beugten sich Betroffene nicht dem Rechtsgehorsam, sei dies ihr eigener Wille, so die BMAS-Anwälte. Denn: „Staatliche Maßnahmen zur Erzwingung eines vorgeschriebenen Verhaltens gehören zum etablierten Normenbestand.“

Minimum vom Minimum?

Zwar hat die Bundesregierung die Hartz-IV-Sätze als Minimum berechnet, die genannte Kanzlei, die im gegenständlichen Verfahren die öffentliche Hand vertritt, verneinte dies aber. Der unabweisbare Bedarf liege weit darunter, meinen sie, ohne eine Summe zu nennen. So sieht es auch die Arbeitsagentur. Sie klopfte sich zudem selbst auf die Schulter. Dass „nur“ 37 Prozent der Widersprüche und rund 40 Prozent der Klagen zugunsten der Leistungsberechtigten entschieden würden, zeuge von einer „erfreulich geringen Fehlerquote“.

Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) lobte darüber hinaus die härteren Sanktionen für 15- bis 24-jährige Erwerbslose. Ihnen droht beim geringsten Fehlverhalten sofort eine 100-Prozent-Kürzung. Gerade diese Gruppe dürfe nicht die Erfahrung machen, dass die Solidargemeinschaft ohne Gegenleistung für sie aufkomme, mimte die BDA die schwarze Pädagogin. Auch der Landkreistag findet den gesamten Strafkatalog „sozialpolitisch notwendig“. Der Städtetag befürchtet lediglich, ein Wohnungsverlust könne am Ende die Vermittlung in Arbeit hemmen.

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TA KI

Bürgen sollen für Flüchtlinge aufkommen


Mindenerin klagt gegen Zahlungsaufforderungen von Sozialämtern oder Jobcentern

Minden (epd). Christine Emmer-Funke (61) aus Minden kann es nicht glauben: 22.000 Euro an Sozialleistungen soll sie zurückzahlen, die ein aus Syrien geflüchtetes Ehepaar bekommen hat. Sie hatte 2014 für das Paar gebürgt, nur dadurch konnte es sich aus dem Krieg nach Deutschland retten.

Wie Emmer-Funke erhalten zurzeit viele Menschen, die in den Jahren 2014/15 Verpflichtungserklärungen für den Lebensunterhalt syrischer Flüchtlinge unterschrieben haben,  Zahlungsaufforderungen von Sozialämtern oder Jobcentern.

»Es kann nicht sein, dass der Staat die Unterstützung für anerkannte Flüchtlinge privatisiert«, sagt Emmer-Funke. Sie und andere Betroffene haben Klage gegen die Bescheide eingereicht, hoffen aber zugleich auf eine politische Lösung.

Ungeklärte Dauer der Bürgschaften

Hintergrund für den Streit ist die damals ungeklärte Dauer der Bürgschaften: In Ländern wie Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen ging man von einer Befristung bis zur Zuerkennung des Asyl- oder Flüchtlingsstatus für die Syrer aus – aus Sicht der Bundesregierung aber galt die Verpflichtung auch danach fort. Das Integrationsgesetz bestimmte schließlich im August 2016 eine Fünf-Jahres-Frist, die für »Altfälle« auf drei Jahre reduziert und durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Januar bestätigt wurde.

Das Ehepaar Emmer-Funke sah 2014 die schrecklichen Bilder aus dem syrischen Bürgerkrieg: »Wir waren erschüttert und wollten helfen.« Auch die deutsche Politik reagierte auf das Leid der Bevölkerung: Bund und Länder ließen über humanitäre Aufnahmeprogramme mehrere Zehntausend Menschen einreisen – noch vor dem großen Flüchtlingszuzug. Wie fast alle Länder beteiligte sich auch NRW. Voraussetzung für die Aufnahme war, dass nahe Verwandte in Deutschland lebten und sich jemand zur Finanzierung von Lebensunterhalt und Unterkunft verpflichtete.

»Der Termin dauerte gerade mal 15 Minuten«

Auf diese »Kontingentlösung« hoffte damals auch der in Minden lebende Syrer Kameran Ebrahim. Der 45-jährige Dolmetscher bangte um seine Schwiegereltern in der Heimat. »Mit drei Kindern konnte ich aber nicht selber für die Kosten bürgen«, berichtet Ebrahim. Christine Emmer-Funke sprang ein. Ebrahim begleitete sie zur Ausländerbehörde.

»Der Termin dauerte gerade mal 15 Minuten«, erinnern sich beide. Sie legte Personalausweis und Gehaltsabrechnung vor. Für zwei Personen könne sie bürgen, hieß es. Dann unterschrieb Emmer-Funke die Verpflichtung.

Das Risiko schien überschaubar, davon sei auch die Mitarbeiterin des Amtes ausgegangen: Mit der so gut wie sicheren Anerkennung der Syrer würde die Zahlungsverpflichtung auslaufen – nach sechs, vielleicht zwölf Monaten.

1000 Verpflichtungserklärungen für Syrer und Iraker

Aufgrund der Erklärung von Emmer-Funke gelangten Ebrahims Schwiegereltern sicher nach Deutschland, erhielten den Flüchtlingsstatus und bezogen dann Grundsicherung im Alter. Diese Leistungen fordert die Stadt Minden nun im Auftrag des Bundes von den Bürgen zurück.

Stefan Straube-Neumann, Eine-Welt-Promotor im »Welthaus Minden«, weiß von 15 Fällen in der Stadt, in denen es um Summen zwischen 9000 und 28.000 Euro geht. Gemeinsam mit dem Kirchenkreis Minden hat das Welthaus einen Rechtshilfefonds für Musterklagen eingerichtet.

Wie viele Verpflichtungserklärungen bundesweit unterschrieben wurden, ist nicht bekannt. Rund 15.000 syrische Flüchtlinge sind nach Angaben von Pro Asyl bis Mitte 2015 allein über die Länderprogramme eingereist, 2.000 davon laut Landessozialministerium nach NRW. Das Land Berlin nannte auf Anfrage die Zahl von 1000 Verpflichtungserklärungen für Syrer und Iraker.

Bürgen verließen sich auf Rechtsauffassungen ihrer Länder

Viele Bürgen verließen sich damals auf die Rechtsauffassungen ihrer Länder. Ob sie von den Ämtern vor Ort auf die abweichende Meinung des Bundes und das damit verbundene Risiko hingewiesen wurden, ist umstritten. »Die Menschen haben vor ihrer Unterschrift eine Belehrung erhalten, dass ihre Verpflichtung zeitlich und in der Höhe unbegrenzt gelten kann«, sagte ein Sprecher des bis zum Regierungswechsel zuständigen NRW-Innenministeriums. Im Welthaus Minden wird bezweifelt, ob das immer so war: Es gebe sogar Erklärungen, in denen handschriftlich auf die Befristung bis zur Flüchtlings-Anerkennung verwiesen worden sei.

In einem Erlass an die Behörden hatte das NRW-Innenministerium 2015 ausdrücklich beide Rechtsmeinungen dargestellt. Etwaige Ansprüche von Bürgen an das Land seien daher unbegründet, bestätigte das nunmehr zuständige Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration. Ähnlich wie NRW verfuhr Niedersachsen.

Einzelfallprüfungen vor Ort

Nicht die Länder, sondern die Bundesbehörden forderten die Sozialleistungen durch Kommunen und Jobcenter zurück und könnten ja auch darauf verzichten, hieß es aus dem NRW-Innenministerium. Für das Bundesarbeitsministerium kommt dies jedoch nicht infrage. Bürgen könnten sich »nicht in jedem Fall« von ihrer Verpflichtung lösen, erklärt ein Sprecher des von Andrea Nahles (SPD) geführten Ministeriums und verweist auf Einzelfallprüfungen vor Ort.

Bessere Karten scheinen Verpflichtungsgeber in Hessen zu haben. Diese hatten aus ihrem Innenministerium wiederholt die Auskunft bekommen, sie könnten sich auf die Position des Landes verlassen. Nach politischem Druck kündigte Innenminister Peter Beuth (CDU) nun eine Einzelfallprüfung »unter wohlwollender Auslegung der Regelungen zur Amtshaftung« an. Darauf hoffen unter anderem mehr als 20 Flüchtlingspaten aus Mittelhessen, die gegen die Zahlungsaufforderung der Jobcenter klagen.

Der Syrer Kameran Ebrahim will seinerseits Familie Emmer unterstützen, sollte diese am Ende doch für seine Schwiegereltern zahlen müssen. Für diese sei es »bedrückend«, dass durch ihren Aufenthalt derartige Probleme auf ihre Bürgen zukommen.

Quelle: http://www.westfalen-blatt.de/OWL/Lokales/Kreis-Minden-Luebbecke/Minden/2901746-Mindenerin-klagt-gegen-Zahlungsaufforderungen-von-Sozialaemtern-oder-Jobcentern-Buergen-sollen-fuer-Fluechtlinge-aufkommen

Gruß an die Erwachenden

TA KI

Jobcenter nimmt Milliarden Euro durch Hartz-IV-Sanktionen ein – Verstoß gegen Grundrecht auf menschenwürdiges Existenzminimum


Hartz-IV-Bezieher, die einen Job ablehnen oder zusätzliches Einkommen verschweigen, werden mit Sanktionen belegt. Dabei kommen über die Jahre hohe Summen zusammen.

In den vergangenen zehn Jahren haben die Jobcenter Hartz-IV-Sanktionen in Höhe von knapp zwei Milliarden Euro verhängt.

Die Summe der Gelder, die Hartz-IV-Beziehern nicht ausgezahlt wurden, beträgt von 2007 bis 2016 insgesamt 1,9 Milliarden Euro, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Sabine Zimmermann hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. Hartz-Empfänger werden etwa wegen der Verweigerung eines Jobangebots, des Verschweigens von zusätzlichem Einkommen oder der Ablehnung einer Fortbildung sanktioniert.

Zuletzt stieg die Jahressumme der Sanktionen um mehr als 4 Millionen auf knapp 175 Millionen Euro 2016. Die Zahl schwankte in den vergangenen Jahren zwischen 204 und 170 Millionen Euro.

Im Jahr 2016 gab es im Jahresdurchschnitt rund 134 000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit mindestens einer Sanktion. 2007 waren es erst 123 000 gewesen. Einen Höchstwert gab es 2012 mit 150 000. Gut 939 000 Sanktionen wurden 2016 neu verhängt, diese Zahl schwankte in den vergangenen Jahren zwischen 783 000 und 1,02 Millionen. Die durchschnittliche Sanktionshöhe betrug im vergangenen Jahr 108 Euro.

3,1 Prozent der erwerbsfähigen Hartz-IV-Bezieher hatten 2016 mindestens eine Sanktion. Diese Sanktionsquote schwankte in den vergangenen zehn Jahren zwischen 2,4 und 3,4 Prozent.

Zimmermann sagte: „Grundrechte kürzt man nicht.“ Die Sanktionen verstießen insbesondere gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, sagte sie der dpa. Anstatt die erwerbslosen Menschen mit Sanktionsinstrumenten permanent unter Druck zu setzen, sollte die Bundesregierung daran arbeiten, wie mehr und fair entlohnte Arbeitsplätze entstehen können. Die Sanktionen müssten abgeschafft werden, forderte die Vize-Fraktionschefin der Linken. (dpa)

Quelle: http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/jobcenter-nimmt-milliarden-euro-durch-hartz-iv-sanktionen-ein-sanktionen-sind-verstoss-gegen-grundrecht-auf-menschenwuerdiges-existenzminimum-a2149326.html

Gruß an die Geprellten

TA KI

Eine halbe Million Asylberechtigte beziehen Hartz-IV


Neue Zahlen zeigen: Von denen, die 2015 nach Deutschland flüchteten, hat bisher nur jeder Zehnte einen Job gefunden. 500.000 Asylberechtigte beziehen Sozialleistungen über Hartz-IV. Die Integration in den Arbeitsmarkt gestaltet sich weiter schwierig.

Wie Bundesregierung und Bundesagentur für Arbeit (BA) beim »Tag der Jobcenter« deutlich machten, beziehen derzeit rund 500.000 Asylberechtigte in Deutschland Hartz-Leistungen.

Dabei zeichne sich eine schnelle Integration in den Arbeitsmarkt weiterhin nicht ab. Dies sei kein Sprint, sondern ein Dauerlauf, erklärte dazu Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD).

Es hätten von denen, die 2015 nach Deutschland geflohen waren, erst jeder Zehnte im vergangenen Jahr einen Job gefunden, wie Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) aufzeigen (Flüchtlingsdeal: Wie Merkel alle hinters Licht führte (Videos)).

BA-Vorstandschef Detlef Scheele gab darum die Prognose für jene Kreise ab, die bei ihrer Ankunft noch den Bundesbürgern als die dringend gesuchten Facharbeiter verkauft wurden: »2020 haben wir die Hälfte derjenigen, die gekommen sind, in Arbeit.«

Allerdings werde die große Gruppe der Flüchtlinge, »die wir jetzt nicht in Ausbildung bekommen«, lediglich Hilfsjobs finden.

Nahles gibt sich ebenso beruhigend: »Ich bin zuversichtlich, aber nicht entspannt, weil ich nicht davon ausgehe, dass irgendetwas, was wir hier prognostizieren, ein Selbstläufer sein wird.«

IAB-Forscher Herbert Brücker gibt zur Erklärung, dass das Bildungsniveau der Flüchtlinge in der Regel deutlich höher als im Schnitt ihrer Herkunftsländer sei, allerdings auch deutlich geringer als im Schnitt der deutschen Bevölkerung (Merkel und das Volk – Eintritt frei – Flüchtlinge sind laut Studie meist keine Fachkräfte).

„Arbeitslose Geflüchtete sind überwiegend jünger als 35 Jahre“, notiert der Bericht im Kapitel „Arbeitsuchende und Arbeitslose Geflüchtete“ der Bundesagentur für Arbeit Ende März.

Für die Mehrheit, etwa drei Fünftel, kämen nur „Helfertätigkeiten“ infrage. Als Gründe werden genannt: mangelnde Deutschkenntnisse, dass sie zu jung sind, um einen Beruf erlernt zu haben, dass sie entsprechend keinen anerkannten formalen Berufsabschluss vorweisen können (Flüchtlings-Deutschkurse-Betrug: BA stellt Strafanzeige).

Jobs, die sie laut der Bundesagentur am häufigsten suchen, sind in der Reinigung, in der Lagerei und Logistik, als Küchenhilfe, im Verkauf sowie im Büro und Sekretariat. Hingewiesen wird auch darauf, dass die Leiharbeit, im Behördenjargon Arbeitnehmerüberlassung, eine beachtliche Rolle bei den Anstellungen spielt.

Rund jeder Fünfte, der aus den „acht zugangsstärksten Asylzugangsländern“ (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Syrien) kommt, hat eine Anstellung über Leiharbeit gefunden, „gefolgt von Beschäftigungsverhältnissen in Unternehmen, die wirtschaftliche Dienstleistungen erbringen und dem Gastgewerbe“.

Anerkannte Asylbewerber können sich in Deutschland nach einer relativ kurzen Wartefrist um Jobs bewerben. Finden sie keine Beschäftigung, haben sie wie jeder andere Anrecht auf Hartz IV.

(…)

Quelle: https://www.pravda-tv.com/2017/05/eine-halbe-million-asylberechtigte-beziehen-hartz-iv/

Gruß an die Erkennenden

TA KI

Politische Verdächtigung – Durch Richterliche Anordnung


Wer die Rechtmäßigkeit der BRD anzweifelt ist sogenannter Reichsbürger und wird somit schnell durch die Justiz kriminalisiert.

Hier wird es ganz OFFEN bei Anforderung einer Amtshilfe durch eine Richterin bestätigt. Somit ist diese Richterin auf jedenfall nicht unparteiisch oder doch ?!

Zum Beweis das diese Behauptungen nicht den Tatsachen entsprechen beweise ich euch gleichzeitig
wie arglistig das Jobcenter euch täuscht.

Frei Geist – Revolution News

Gruß an die Erkennenden

TA KI

Hartz-IV-System anfällig für „Fehler und Willkür“: Fast jede zweite Hartz-IV-Klage erfolgreich


Von 2013 bis 2016 gingen bei den Sozialgerichten im Durchschnitt monatlich rund 10.000 Einwände gegen Hartz-IV-Bescheide ein – bei den Beschwerden ging es vor allem um die Übernahme der Unterkunftskosten, Rückzahlungsforderungen und Untätigkeitsklagen gegen die Jobcenter.

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Die Klagen von Hartz-IV-Beziehern gegen Bescheide der Jobcenter sind immer öfter erfolgreich: In den ersten neun Monaten dieses Jahres gaben die Sozialgerichte bereits fast der Hälfte der Klagen statt, berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwoch) unter Berufung auf Daten der Bundesagentur für Arbeit.

Die Zahlen hatte die Fraktionsvize der Linken im Bundestag, Sabine Zimmermann, von der Behörde angefordert. Demnach liegt die Erfolgsquote der Hartz-IV-Klagen im laufenden Jahr bereits bei 44 Prozent.

Im vergangenen Jahr waren erst 40 Prozent der Klagen erfolgreich, 2014 41 Prozent. Von 2013 bis 2016 gingen bei den Sozialgerichten im Durchschnitt monatlich rund 10.000 Einwände gegen Hartz-IV-Bescheide ein – bei den Beschwerden ging es vor allem um die Übernahme der Unterkunftskosten, Rückzahlungsforderungen und Untätigkeitsklagen gegen die Jobcenter.

Im September 2016 waren den Daten zufolge 189.340 Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide anhängig. „Der anhaltend hohe Prozentsatz an erfolgreichen Klagen belegt, wie anfällig für Fehler und Willkür das ganze System der Leistungsbewilligung im Hartz-IV-Bereich ist“, sagte Zimmermann den Zeitungen.

Die Gesetzgebung sei so kompliziert und werde so oft geändert, dass sie kaum noch jemand verstehe. Antragsteller müssten sich oft wehren, weil die Kosten für ihre Wohnung nicht gedeckt seien oder weil die Jobcenter monatelang nicht tätig würden. „In der Zwischenzeit warten die Menschen auf Geld, das sie für das Notwendigste im Leben brauchen“, sagte Zimmermann. Sie forderte, Hartz IV durch eine bedarfsdeckende und sanktionsfreie Mindestsicherung zu ersetzen. (dts)

Quelle: http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/hartz-iv-system-anfaellig-fuer-fehler-und-willkuer-fast-jede-zweite-hartz-iv-klage-erfolgreich-a1976505.html

Gruß an die Betroffenen

TA KI

2015: Zehntausende Hartz-IV-Empfänger mit Sanktionen belegt – Jobcenter kürzen Familien Leistungen


Medienberichten zufolge gab es 2015 pro Monat durchschnittlich 42.700 Hartz-IV-Empfänger mit Kindern, die mit Sanktionen belegt wurden, etwa, weil sie nicht zu einem Termin beim Jobcenter erschienen sind oder ein Arbeitsangebot abgelehnt haben.

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Die Jobcenter in Deutschland haben im vorigen Jahr jeden Monat rund 43.000 Hartz-IV-Empfängern mit Kindern die Leistungen gekürzt.

Einige der Betroffenen erhielten gar keine Zahlungen mehr, berichtet die Tageszeitung „Neues Deutschland“unter Berufung auf eine Sonderauswertung von Daten der Bundesagentur für Arbeit für das Kooperationsprojekt „O-Ton Arbeitsmarkt“.

Demnach gab es 2015 pro Monat durchschnittlich 42.700 Hartz-IV-Empfänger mit Kindern, die mit Sanktionen belegt wurden, etwa, weil sie nicht zu einem Termin beim Jobcenter erschienen sind oder ein Arbeitsangebot abgelehnt haben.

Damit wurden 2,3 Prozent aller Hartz-IV-Beziehern mit Kindern die Leistungen gekürzt, schreibt die Zeitung weiter. 2007 betrug der Anteil noch 1,7 Prozent. Einem Teil der Betroffenen wurden sämtliche Leistungen gestrichen. Den Daten zufolge gab es im vorigen Jahr monatlich 2.600 Hartz-IV-Empfänger mit Kindern, die gar keine Zahlungen erhielten. In diesen Fällen ist den Angaben zufolge lediglich vorgesehen, dass die Miet- und Heizkosten weiter erstattet werden, etwa durch höhere Zahlungen an andere Haushaltsmitglieder.

Der Sozialforscher Stefan Sell hält die Sanktionspraxis der Jobcenter für fragwürdig. Schließlich gehe es um die Gewährleistung des Existenzminimums, sagte der Direktor des Instituts für Sozialpolitik und Arbeitsmarktforschung der Hochschule Koblenz der Zeitung.

Es werde höchste Zeit, dass das Bundesverfassungsgericht die Zulässigkeit der Sanktionierung abschließend kläre, so Sell, dessen Institut an dem Kooperationsprojekt „O-Ton Arbeitsmarkt“ beteiligt ist. Die Grünen plädierten auf ihrem Parteitag in Münster dafür, Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger abzuschaffen. Auch die Linkspartei und der Paritätische Gesamtverband setzen sich für eine Abschaffung ein. (dts)

Quelle: http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/2015-zehntausende-hartz-iv-empfaenger-mit-sanktionen-belegt-jobcenter-kuerzen-familien-leistungen-a1974894.html

Gruß an die Erwachten

TA KI

Flüchtlingshelferin (SAT1): „Familiennachzug in vollem Gange! Wir schaffen es nicht !“


Flüchtlingshelferin seit 20 Jahren:

Sehr große Teile in Syrien vom Krieg nicht betroffen.
Intransparenter Geldfluss an Flüchlinge. Jobcenter unterliegen Schweigepflicht.

KEINERLEI Straftaten dürfen Einfluss auf das Asylverfahren haben Selbst Mörder haben Recht auf Asyl.

Asylbewerber kommen mit vollkommen falschen Vorstellungen, erwarten eigene bezugsfertige Häuser.
Bereits 2012 hatten wir 825.000 Wohnungen zu wenig.

Man müsste bis 2020 jedes jahr 400.000 neue Wohnungen bauen.
Knapp 80% haben keine Berufsausbildung, nicht mal einen Schulabschluss. Auch im Jahre 2016 wurde ebenfalls überhaupt kein Geld für den sozialen Wohnungsbau im Haushalt berücksichtigt.

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=FBU2YbBMYic

Gruß an die Klardenker

TA KI

Hartz IV: Jobcenter verlangt Führungszeugnis


Drogentests, Psychologische Gespräche und Santionsmaßnahmen zur vermeintlichen „Erziehung“ des erwerbslosen „Delinquenten“. Das alles ist bei Hartz IV mittlerweile „normal“ und wird von Millionen von Leistungsberechtigten schweigend hingenommen. Nun gehen einige Jobcenter dazu über, „erweiterte Führungszeugnisse“ von Arbeitslosengeld II Beziehern zu verlangen. Eine „Verfolgungsbetreuung“ mit immer weitreichenderen Befügnissen, die eine Gewaltteiligung bereits lange missachtet.

Immer mehr Jobcenter gehen offenbar dazu über, sogenannte Führunsgzeugnisse von Hartz IV Beziehern zu verlangen. Die Behörden begründen ihr Verlangen, dass nicht selten mit der Androhung von Geldkürzungen erfolgt, mit der Vermittlung in den Arbeitsmarkt. Dabei greifen die Jobcenter allerdings in das Sozialgeheimnis ein. Darin heißt es nämlich: „Jeder hat Anspruch darauf, daß die ihn betreffenden Sozialdaten (§ 67 Abs. 1 Zehntes Buch) von den Leistungsträgern nicht unbefugt erhoben, verarbeitet oder genutzt werden“ (§ 35 SGB I Sozialgeheimnis). Schon einmal war die Bundesagentur für Arbeit zu weit gegangen, als die Weisungen zur Obsavation von Hartz IV Empfängern heraus gab. Doch durch unsere Intervention musste die BA schließlich die Weisung zurücknehmen. (sb)

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Gruß an die Erwachten,- Flüchtlinge können ohne Identitätsnachweis Europa erstürmen und doppelt und dreifach Sozialleistungen kassieren, während Deutsche im eigenen Land nun erkennen, daß wir offensichtlich in einer Diktatur leben.
TA KI

Hartz IV Bezieher zündet sich im Jobcenter an


Aus Protest oder Verzweiflung? Hartz IV Bezieher zündete sich im Jobcenter an und verletzte sich lebensgefährlich



19.11.2015, update 21.11.2015

Nach mittlerweile bestätigten Angaben übergoss sich am Mittwochnachmittag gegen 15.15 Uhr ein Hartz IV Bezieher aus Protest im Jobcenter an der Weinheimer Straße in Mörlenbach mit einer brennbaren Flüssigkeit und zündete sich selbst an.

+++ Update 21.11.2015: Wie die zuständige Staatsanwaltschaft mitteilte, wurde gegen den schwerverletzten Mann nun auch ein Strafverfahren wegen „versuchten Totschlag“ eröffnet. Das bedeute, dass nun auch noch ein schwerwiegendes Strafverfahren auf den Mann wird wird, falls er sich wieder von seinen schweren Brandverletzungen erholt. Derzeit befindet sich der Betroffene im Krankenhaus und ringt ums Überleben. +++

Die verständigten Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst schilderten folgende Situation: Ein 32-Jähriger Erwerbsloser übergoss sich während seiner Wartezeit mit einem Brandbeschleuniger. Danach ging er in das Büro eines Jobcenter-Sachbearbeiters und zündete sich dort an. Zwei anwesende Mitarbeiter der Behörde und weitere hinzugeeilten Menschen konnten den Mann löschen.

Der Betroffene erlitt schwerste Verbrennungen und musste mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik verbracht werden. Derzeit besteht akute Lebensgefahr. Einer der helfenden Mitarbeiter erlitt durch das Löschen leichte Brandverletzungen. Eine weitere Sachbearbeiterin erlitt einen Schock. Das Jobcenter wurde im Anschluss geräumt.

Über das Motiv herscht noch Unklarheit. Laut Aussagen des Jobcenters hatte der Mann keinen Termin. Allerdings bezog er Hartz IV. Erwerbsloseninitativen gehen daher von einem unmittelbaren Zusammenhang aus. Die Klinik machte zu dem Gesundheitszustand des Mannes keine weiteren Angaben. (sb)

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Gruß an die Aufklärer
TA KI

Gerichtsurteil: Vorzeitige Zwangsverrentung von Hartz-IV-Empfänger ist rechtens


Hartz-IV-Empfänger können von Jobcentern vorzeitig in Rente geschickt werden und müssen dann Abschläge bei der Altersrente akzeptieren. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel fällte ein entsprechendes Grundsatzurteil (AZ: B 14 AS 1/15 R).

Wenn Hartz-IV-Empfänger keine Aussicht mehr auf einen Job haben, müssen sie auch einen vorzeitigen Renteneintritt akzeptieren - und damit Einbußen bei der Altersrente.

Wenn Hartz-IV-Empfänger keine Aussicht mehr auf einen Job haben, müssen sie auch einen vorzeitigen Renteneintritt akzeptieren – und damit Einbußen bei der Altersrente.

Foto: Jens Kalaene/Archiv/dpa

Damit ist eine vorzeitige Verrentung rechtmäßig. Das Gesetz sehe vor, dass die Jobcenter die Hartz-IV-Empfänger auffordern können, eine vorgezogene Altersrente mit 63 Jahren zu beantragen, wenn bei den Beziehern keine Aussicht mehr auf einen Job besteht.

Im konkreten Fall hatte ein Hartz-IV-Empfänger aus Duisburg (Nordrhein-Westfalen) gegen das dortige Jobcenter prozessiert, weil ihn das Jobcenter gegen seinen Willen vorzeitig mit 63 statt mit 65 Jahren in Rente schicken wollte. Seine abschlagsfreie Regelaltersrente von rund 924 Euro reduziert sich dadurch um etwa 77 Euro. Die Vorinstanzen hatten dem Jobcenter Recht gegeben. Die Rente mit 63 sei die Folge, die vom Gesetzgeber als hinnehmbar erachtet werde.

Das Rentenrecht sieht vor: Mit Vollendung des 63. Lebensjahres kann zwar eine vorzeitige Altersrente in Anspruch genommen werden. Diese ist dann aber meist für jeden Kalendermonat um 0,3 Prozent zu kürzen. Erst mit Erreichen der variierenden Regelaltersrente sind bei den meisten Versicherten keine Abschläge zu erwarten.

Nach dem Urteil des BSG gilt der Grundsatz: Die Bezieher von Grundsicherungsleistungen können grundsätzlich von den Jobcentern angewiesen werden, eine vorgezogenen Rente mit 63 Jahren zu beantragen. Dies gilt auch dann, wenn dies bei ihnen mit Abschlägen verbunden ist.

Gerichtssprecherin Nicola Behrend erklärte aber auch: „Ausnahmen sind anerkannt bei besonderen Härten für den Betroffenen. Zum Beispiel, wenn in nächster Zukunft eine Altersrente abschlagsfrei in Anspruch genommen werden kann. Nach dem Urteil des BSG müssen die Jobcenter bei einer Ermessungsentscheidung auch Einzelfallgesichtspunkte berücksichtigen.“ Etwa ob der Verweis auf die vorgezogenen Rente mit 63 Jahren unmittelbar dazuführt, dass ergänzenden Sozialhilfeleistungen in Anspruch genommen werden müssen.

Die Folgen der vorzeitigen Rente sind politisch umstritten. In Berlin war bereits über eine Abschaffung der Zwangsverrentung diskutiert worden. Das Gesetz hat aber nach wie vor Bestand.

Dabei ist die Zahl der Hartz-IV-Bezieher, die mit 63 in Rente gehen in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Gewerkschaften und Sozialverbände hatten deswegen die Abschaffung der Zwangsverrentung gefordert. Da das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre erhöht wurde, werden die Abschläge für die Betroffenen weiter steigen. (dpa/ks)

Quelle: http://www.epochtimes.de/Vorzeitige-Zwangsverrentung-von-Hartz-IV-Empfaenger-rechtens-a1262808.html

Gruß an sie Staunenden

TA KI

Führen Hartz-IV-Sanktionen zu Straftaten?


Im Bundestag haben Experten für eine Entschärfung der Hartz-IV-Sanktionen plädiert. Sie befürchten sozialen Rückzug und Kriminalität. 20.000 junge Menschen seien komplett aus dem System gefallen.

Hartz-IV

Mehr als eine Million Sanktionen wurden im vergangenen Jahr gegen Hartz-IV-Bezieher verhängt – weil sie einen Termin im Jobcenter versäumten, eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme verweigerten oder einen angebotenen Job ablehnten. Kommen Verstöße gehäuft vor, kann die Unterstützung komplett gestrichen werden, bei jungen Arbeitslosen unter 25 Jahren sogar schon bei der zweiten Pflichtverletzung. Von Totalsanktionen waren im vergangenen Jahr 7500 Hartz-IV-Bezieher betroffen, davon knapp 4000 unter 25 Jahren.

Die Opposition im Bundestag findet die Sanktionsregeln zu hart: Die Linke fordert deren komplette Abschaffung; die Grünen wollen ein Sanktionsmoratorium und die Kürzungen künftig auf höchstens zehn Prozent des Regelsatzes begrenzen. So weit ging die überwiegende Zahl der Sachverständigen aber nicht, die am Montag zu einer Anhörung vor dem Arbeitsausschuss im Bundestag geladen waren. Lediglich die Diakonie sprach sich für eine Abschaffung der Sanktionen aus, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) für einen grundlegenden Umbau. Hingegen lehnen Kommunen, Landkreise, Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitgeber und Wirtschaftsverbände eine Abschaffung ab. Für sie gehören Sanktionen zum System des Förderns und Forderns – ohne sie würde Hartz IV zu einer Art bedingungslosem Grundeinkommen.

Viele Experten plädierten aber für eine Entschärfung der Sanktionen – insbesondere für Arbeitslose unter 25 Jahren. Gerade bei Jugendlichen könnten harte Sanktionen dazu führen, dass sie sich vollständig zurückzögen und in die Kriminalität abtauchten, um sich das Lebensnotwendigste zu besorgen. Nach einer aktuellen Studie sind rund 20.000 junge Menschen komplett aus der Betreuung von Jobcenter oder Jugendamt herausgefallen. Über ihren Verbleib weiß man nichts.

Arbeitslos-Dauer-Langzeitarbeitslose-Aufm-Kopie

Auch sollten die Gelder für die Unterkunft im Sanktionsfall nicht gekürzt werden, damit die Hartz-IV-Empfänger nicht auch noch ihre Wohnung verlieren und in die Obdachlosigkeit abrutschten, warnten Sozialverbände, Kommunen und Bundesagentur. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vereinfachung des Regelwerks hatte sich ebenfalls für entsprechende Entschärfungen der Sanktionsregelungen ausgesprochen. Eine gesetzliche Umsetzung ist aber bislang am Widerstand der CSU und des Wirtschaftsflügels der Union gescheitert.

Arbeitgeber sprechen von „heilsamem“ Druck

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit ist die Sanktionierung von Hartz-IV-Empfängern kein Massenphänomen. Lediglich rund drei Prozent der Hartz-IV-Bezieher werden jedes Jahr sanktioniert. Dies zeige, „dass sich die Mehrheit der Kunden in der Grundsicherung verantwortungsvoll verhält und die Jobcenter ebenso verantwortungsbewusst mit dem Instrumentarium umgehen“. Dennoch will sie nicht auf die Drohkulisse der Sanktionen verzichten: Wissenschaftliche Befunde wiesen darauf hin, dass die Anreizwirkung der Sanktionen dazu beiträgt, dass Hartz-IV-Bezieher „ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen und mit den Integrationsfachkräften kooperieren“.

Auch die Arbeitgeber halten die Sanktionen für „angemessen und unentbehrlich“: „Sie tragen im Interesse der Arbeitsuchenden zu einer möglichst zügigen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bei.“ Ausdrücklich warnen die Arbeitgeber davor, „die erfolgreichen Reformen der letzten Jahre zurückzudrehen“. Der Rückgang der Arbeitslosenzahl seit Einführung der Reformen von mehr als fünf auf unter drei Millionen sei auch auf die Sanktionen zurückzuführen.

Zur Aktivierung der Arbeitslosen seien sie unverzichtbar, erklärten Vertreter der Arbeitgeber und des Handwerks in der Anhörung. „Heilsamer Druck“ durch Sanktionen auf die Arbeitslosen könne sinnvoll sein. Auch bei den Sonderregelungen für unter 25-Jährige sehen die Wirtschaftsvertreter keinen Änderungsbedarf. Gerade bei jungen Leuten zu Beginn des Berufslebens müsse Langzeitarbeitslosigkeit von vornherein verhindert werden. Der DGB klagte hingegen, bei Hartz IV habe das Fordern die Oberhand über das Fördern gewonnen. Das System sei ein „enges Korsett“. Jeder, der nicht mitspiele, werde in der Folge durch Sanktionen bestraft.

Quelle: http://www.welt.de/politik/deutschland/article143294575/Fuehren-Hartz-IV-Sanktionen-zu-Straftaten.html

Gruß an die, die in diesem System, Ausländer ins Land Be(fördern) und unsere Sozialkassen zugunsten der Kulturbereicherer über(fordern), sodaß zum Schluß für das eigene Volk nichts bleibt, wenn es nicht kuscht!! Diese Systembefürworter werden alsbald gewiss ins Denken kommen!!

TA KI

Hartz IV könnte bis zu vier Wochen verspätet kommen


Hartz-IV-Klagen vor Brandenburger Sozailgerichten

Auf einige Hartz IV-Empfänger könnten schwierige Zeiten zukommen: Die monatliche finanzielle Stütze droht, verspätet auf dem Konto einzutreffen – und das um bis zu ganze vier Wochen. Das berichtet die „Bild“-Zeitung und beruft sich auf Informationen direkt aus der Bundesagentur für Arbeit. „Unverantwortbar“ nennt Adolf Bauer, Chef des Sozialverbands Deutschland, diesen Zustand. Wer Hartz IV bezieht, müsse ohnehin schon „auf Kante nähen“, da seien Verzögerungen bei der Auszahlung des Arbeitslosengeldes II nicht zumutbar. Und was steckt hinter den drohenden Verzögerungen? Zusätzliche Bürokratie.

Laut „Bild“ wurden die bundesweiten Jobcenter zu Beginn des Jahres 2015 mit neuen Auflagen konfrontiert: Von nun an müssen vor allem Anpassungen bei der Höhe einzelner Hartz IV-Sätze doppelt geprüft werden. Das gilt sowohl für die Erhöhung als auch die Senkung des Satzes. Statt eines Mitarbeiters müssen demnach zwei grünes Licht geben. Damit wolle man vermeiden, dass Willkür und Missbrauch weiter um sich greifen. Es gibt nur ein entscheidendes Problem: Die Jobcenter haben offenbar bei Weitem nicht ausreichend Personal, um diesen neuen Auflagen gerecht zu werden. Mehr als 1.200 zusätzliche Mitarbeiter wären angeblich notwendig, um das Vieraugenprinzip zu bewerkstelligen. Genehmigt wurden 400 – und dabei handle es sich auch nur um befristete Stellen.

 Genau durch diesen Personalmangel könnte es künftig zu starken Verzögerungen bei der Auszahlung von Hartz IV kommen. Eine halbe Million Empfänger von Arbeitslosengeld II müssen angeblich damit rechnen, ihr Geld bis zu einen Monat später zu bekommen als üblich. Beim Bundesarbeitsministerium hingegen scheint man diese Gefahr nicht zu sehen. Laut einem Sprecher seien keine Verzögerungen zu erwarten. Wie es in der Praxis aussieht, werden wohl die kommenden Monate zeigen.

(…)

Quelle: https://de.nachrichten.yahoo.com/hartz-iv-k-nnte-bis-zu-vier-wochen-050133917.html

Gruß an die Bezieher

TA KI

EuGH-Urteil zu Sozialleistungen: Kein Hartz IV bei „Armutszuwanderung“


Der Europäische Gerichtshof gibt dem Jobcenter Leipzig recht: Die Behörde hatte einer Frau aus Rumänien und ihrem Sohn die Zahlung von Hartz IV verweigert. Die Frau habe kein Recht auf einen Aufenthalt in Deutschland.

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Deutschland darf sogenannten Armutszuwanderern aus der EU unter bestimmten Umständen Hartz-IV-Leistungen verweigern. Ein Staat müsse die Möglichkeit haben, Sozialleistungen zu versagen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg und bestätigte mit dem Urteil das geltende nationale Recht.

Im Streitfall hatten eine Frau aus Rumänien und ihr minderjähriger Sohn in Leipzig Hartz IV beantragt, obwohl sie offenbar keine Beschäftigung sucht. Das Jobcenter weigerte sich, zu zahlen. Ein richterlicher Rechtsgutachter des EuGH hatte dies im Mai für rechtmäßig gehalten. Nur so könne Missbrauch verhindert werden.

 

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Die Frau verfüge nicht über ausreichende Mittel zur Existenzsicherung und könne daher kein Recht auf Aufenthalt in Deutschland geltend machen, so das EuGH. In Deutschland war eine Flut von neuen Hartz-IV-Anträgen von EU-Zuwanderern befürchtet worden, wenn der Gerichtshof eine Korrektur der nationalen Regeln gefordert hätte.

Die Debatte um den möglichen Missbrauch von Sozialleistungen durch Zuwanderer aus der EU schwelt schon länger. Dabei geht es vor allem um Migranten aus Bulgarien und Rumänien. Seit Januar gilt für deren Bürger die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU. In Deutschland klagen einige Kommunen über eine wachsende Zahl von Ankömmlingen aus diesen beiden ehemaligen Ostblockstaaten. Gerichte in Deutschland hatten zuletzt gegensätzlich in dieser Frage entschieden.

Wer bedürftig ist, bekommt Hartz IV

Grundsätzlich gilt: Wer bedürftig ist, bekommt Hartz IV. Komplizierter ist die Sachlage für EU-Ausländer, die in Deutschland Hartz IV beantragen. Wer als EU-Bürger schon lange in Deutschland gewohnt und gearbeitet hat, unterscheidet sich nach dem Jobverlust kaum von einem Bürger mit deutschem Pass.

Anders ist dies bei Ausländern, die nach Deutschland einreisen: In den ersten drei Monaten erhalten sie kein Hartz IV, anschließend wird geprüft, ob sie zum Zweck der Arbeitssuche ins Land gekommen sind. Hat der Einreisende eine Arbeit in Deutschland gefunden und verliert sie wieder, kann er Hartz IV beziehen.

Welche Rechte habe ich als EU-Bürger, wenn ich in ein anderes EU-Land ziehe?

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Im Oktober 2014 bekamen in Deutschland 4,314 Millionen erwerbsfähige Menschen Hartz IV. Dazu zählen neben Arbeitslosen auch berufstätige Aufstocker und Menschen, die Kinder bis zum dritten Lebensjahr versorgen oder Angehörige pflegen.

Das Urteil des EuGH ist eine sogenannte Vorabentscheidung, um die das höchste europäische Gericht gebeten worden war, bevor vor einem deutschen Gericht ein endgültiges Urteil fällt. Der Gerichtshof wies ausdrücklich darauf hin, dass kein Aufnahmestaat von EU-Zuwanderern nach EU-Recht verpflichtet sei, während der ersten drei Monate des Aufenthalts Sozialhilfe zu gewähren. Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Monaten, aber weniger als fünf Jahren, mache das EU-Recht das Aufenthaltsrecht davon abhängig, dass nicht erwerbstätige Personen über ausreichende eigene Existenzmittel verfügten.

CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer teilte mit, das Urteil bedeute für ihn ein „ein klares Nein zu Sozialtourismus und Sozialmissbrauch“. Es sei gut, dass der EuGH für Rechtssicherheit sorge. „Dieses Recht muss nun auch konsequent angewandt werden“, forderte Scheuer.

Quelle: http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/eugh-urteil-zu-sozialleistungen-kein-hartz-iv-bei-armutszuwanderung-seite-all/10962692-all.html

Gruß an die wirklich Hilfebedürftigen

TA KI

 

Erste Hartz-IV-App für Rumänen und Bulgaren


HARTZ IV- handytest für bulgarenSo sieht der Startbildschirm der neuen HartzIV-App aus. Mit dem Schnelltest können die User innerhalb von 45 Sekunden herausfinden, ob sie Anspruch auf Sozialleistungen haben

  • Von HENRIK JEIMKE-KARGE und JAN W. SCHÄFER

Bulgaren und Rumänen können künftig noch einfacher Stütze in Deutschland beantragen!

Zwei deutsche Unternehmer haben eine Handy-App entwickelt, mit der die Osteuropäer in Landessprache über ihr Smartphone ganz einfach einen Hartz-Antrag stellen können.

Die App „iSozial“ (iPhone, Android) soll nächste Woche auf den Markt kommen.

Ein Schnelltest zeigt innerhalb von 45 Sekunden an, ob man Anspruch auf Sozialleistungen hat. Prompt wird der Nutzer auf das Antragsformular weitergeleitet.

Dort bietet die App in der Pro-Version für 7,99 Euro den fertig ausgefüllten Stütze-Antrag zum Ausdrucken an. Was normalerweise rund 12 Seiten umfasst und mehr als eine Stunde dauert, geht per „iSozial“ in zehn Minuten, sagt Erfinder Peter König (46).

HARTZ IV- handytest für bulgaren.2jpgBei der kostenlosen App gibt es die Formulare für den Antrag, mit der PRO-Version kann man sie sogar am Smartphone ausfüllen

Besonderheit: Die App übersetzt die in Landessprache (Englisch, Bulgarisch, Rumänisch – Französisch und Türkisch folgen) getätigten Eingaben automatisch ins Deutsche.

Ein Jahr lang hat König gemeinsam mit Frank Massenberg (52) an dem Projekt gearbeitet. 12 Entwickler haben an der Fertigstellung gearbeitet.

Besonders nützlich war jedoch eine Unterstützerin: Sie arbeitet in einem Jobcenter, dort wo über die Ansprüche möglicher Hartz-IV-Empfänger entschieden wird.

Von Hilfe zum Abgreifen von Sozialleistungen will König jedoch nichts wissen. „Die App ist eine Hilfe. Wer betrügen will, macht das sowieso“, sagte König zu BILD.

Grund für die Sparerkennung: „Die meisten Anträge auf Hartz IV werden derzeit u.a. von Bulgaren und Rumänen gestellt.“

Mit der App wollen die beiden Rheinländer, wie sie sagen, Familien aus Osteuropa über den Umfang deutscher Sozialleistungen informieren, damit sie das Risiko einer Umsiedlung besser einschätzen können.

Politiker sind dennoch empört! FDP-Chef Christian Lindner (35) zu BILD: Eine Einladung in unseren Sozialstaat ist schädlich und abgedreht.“

Der FDP-Chef fordert: „Wir brauchen qualifizierte Zuwanderer, die bei uns arbeiten wollen, und keine Hartz-Bewerber, sagte Lindner.

HARTZ IV- handytest für bulgaren.3jpgSchritt für Schritt leitet die App ihre Kunden bis zum fertigen Antrag

HARTZ IV- handytest für bulgaren.4jpgDie kostenpflichtige PRO-Version bietet zusätzliche Vorzüge

Quelle: http://www.bild.de/geld/wirtschaft/hartz-4/app-fuer-rumaenen-und-bulgaren-37723092.bild.html

Gruß an unsere PO-litik

TA KI

Es kracht in unserem Land- Immer mehr Leute bemerken jetzt wie krank dieses Hartz IV ist.


Es kracht:
Mensch Leute,
ich arbeite beim Jobcenter, ich bin zuständig für das ALG 2 unserer Kunden, aber bei uns, aber
auch in anderen Abteilungenkracht es bald. Viele Mitarbeiter werden schon freigestellt,
umgesetzt oder gekündigt wenn Sie bei uns Ihr Maul aufmachenoder vieles hinterfragen.
Wir kommen dann beim Rathaus unter oder in die Wohngeldstelle. Mobbing steht bereits bei uns an
der Tagesordnung, viele sind aber auf Ihren Job angewiesen. Bedenkt bitte, wir sind auf Schulungen,
das ALG II Programm ist überall das gleiche. In vielen Jobcentern regt sich der Widerstand gegen die
Durchführungspraxis von Behörden gegenüber Ihren eigenen Leuten. Vielleicht habt Ihr auch schon
von der Jobcenter Mitarbeiterin Inge Hannemann gehört !
Konkret geht es um folgendes bei uns!
1. Die Anzahl der Arbeitslosen , speziell der ALG 2 Bedarfsgemeinschaften ist bei uns aktuell
( Stand: Juni 2013 ) auf Rekordhoch !
2. Auch die Anzahl der Arbeitslosengeld 1 ( Stand: Juni 2013 ) Bezieher ist auf Rekordhoch, die
bekommen wir ja nach einer bestimmten Laufzeit ins ALG 2.
3. Massive Verdrängung von deutschen Arbeitskräften durch Bewerber aus dem Ausland.
4. Wir haben hier nur noch Scheinselbstständige aus Bulgarien, Rumänien, Polen, Ungarn.
5. Jeden Tag habe ich irgendwelche “ Nicht Deutsche “ Staatsbürger die Leistungen nach
dem SGB IIbeantragen
Für die Leistungen der KDU müssen die Kommunen aufkommen. Der Sozialderzent der Kommune ist schon fassungslos.
Der Staat weiß über alles bescheid und duldet alles ! Wir haben über Hilfsfonds vom
Staat Ausgleichszahlungen erhalten.
Jede Kommune hat für dieses Jahr Ausgleichszahlungen erhalten um die hohen
Kosten der Zuwanderung zu stemmen. Mit der Bedingung, dass die Kommunen die Klappe halten !
Sie sollen es nicht nach außen tragen.
Wir haben jetzt immer mehr das Problem dass deutsche oder generell teure
Arbeitnehmer aus dem Arbeitsmarkt herausgedrängt werden und durch Billigarbeiter
aus Osteuropa ersetzt werden ( Werkverträge usw )
Die Entwicklung ist so rasant , der deutsche Staat muss für 2014 die
Ausgleichszahlungen ( Hilfsfond ) erhöhen !
Ich muss Gelder an Unternehmen anweisen, die bei uns ABM Maßnahmen, Vorträge,
Seminare usw. durchführen. Und das nicht billig.!
Die größte Schweinerei, die von oben noch geduldet wird , ist die Bereitstellung von Arbeitslosen
an Unternehmen, die so schlecht bezahlen, dass wir den Lohn über die Aufstockung quer subventionieren .
Ihr müsst Euch das so vorstellen, es nimmt
schon groteske Züge an ! Die Unternehmen geben uns schon Rechnungen vor wenn Sie arbeitslose aufnehmen.
Sie wollen Förderungen kassieren ! und die Löhne auch noch aufstocken lassen. Wenn Arbeitslose dies verweigern ,
bin ich verpflichtet ( interne Durchführungsverordnungen ) den Arbeitslosen komplett zu sanktionieren.
Ich muss den Arbeitslosen also zwingenunter Androhung den Lohndumping Job anzunehmen.
Immer mehr Leute bemerken jetzt wie krank dieses Hartz IV ist.
Erst heute wieder:
Ein Unternehmen möchte Azubis einstellen, wirbt werbewirksam dass Sie ein Ausbildungsbetrieb sind !
Sie machen dass aber nur wenn wir die Kosten für die gesamte Ausbildung übernehmen.Und dann kommt der Hammer
“ Sie berechnen uns Gebühren für die Einstellung der Azubis „ als wäre es eine Dienstleistung. Ich kann nichts machen,
alle Wege sind versperrt …
Der Hammer ist:Ich muss im ersten Antragsverfahren alles abblocken !
Ich darf nichts bewilligen obwohl jemand Anspruch auf Alg 2 hat.Ich hatte einen deutschen vor mir ,
der 20 Jahre bei Schlecker gearbeitet hat und davor auch lückenlos !Ich musste Seine Anträge ablehnen ,
obwohl er formal Anspruch hatte.Im Gegenzug habe ich für Polen, Afrikaner, Türken Leistungen
bewilligen müssen die erst seit 5oder 10 Jahren hier arbeiten.Im ernst was soll ich machen ?
Das kann doch alles nicht so weitergehen , im Ernst Leute
Gruß Fabian, Dies ist ein Insider Bericht, das schlägt dem Fass den Boden aus. Aber vielleicht ist dies ein Weg,
den Betroffenen auf beiden Seiten zu helfen: liebe Insider, schließt euch zusammen,macht so viel wie möglich öffentlich…..
.sie können euch nicht alle entlassen
(…)
Gruß an Jobcenter Mitarbeiter die erwacht sind
TA KI