Gabriel: „Ich bin jetzt auch ‚Pack’“


Gabriel: „Ich bin jetzt auch ‚Pack'“

Sigmar Gabriel entschuldigt sich für seinen Vorwurf, viele Deutsche seien ein „Pack“. Er gehöre nun selbst dazu, weil er konsequentere Abschiebungen fordert und von der SPD einen scharfen Kurswechsel in der Asylpolitik fordere.

BERLIN (fna) – Noch im September letzten Jahres forderte Sigmar Gabriel, damals noch SPD-Chef, dazu auf, Deutsche wegen ihrer migrationskritischen Haltung einzusperren, weil sie ja nur „Pack“ seien. Heute, nachdem er keine hohe politische Position bekleidet, sieht er das etwas anders und fordert die SPD dazu auf, eine härtere Asylpolitik zu verfolgen.

„Wir haben 400.000 Fälle bei den Verwaltungsgerichten rumliegen. Weil wir uns nicht einfach mal trauen zu sagen: Wir schieben jetzt ab. Wir haben die liberalste Abschiebepraxis in Europa“, sagte Gabriel der „Bild am Sonntag“. Das sei nicht aufgefallen, solange es nur 40.000 Flüchtlinge pro Jahr gab. „Aber jetzt müssen wir wesentlich konsequenter sein.“

„Ja, ich gebe zu, letztes Jahr habe ich das noch ganz anders gesehen“, sagte er zur Nachrichtenagentur fna. „Aber was sollte ich denn machen?“ Der parteiinterne und gesellschaftliche Druck sei zu stark gewesen. „Eigentlich habe ich immer mit dem ‚Pack‘ sympathisiert“, so der ehemalige deutsche Außenminister weiter. „Die AfD hat ja recht wenn sie sagt, dass Deutschland bei der Aufnahmefähigkeit von Migranten eine Grenze hat.“

Und weiter: „Ich bin jetzt auch ‚Pack‘. Ich bin jetzt auch einer, der sagt, dass das so einfach nicht mehr weitergehen kann.“ Die Bundesregierung habe zu lange Probleme ignoriert, „und ich trage als früherer Vizekanzler hier auch eine große Mitverantwortung“, so der ehemalige SPD-Politiker. „Wir haben uns hunderttausende Antisemiten, Homosexuellenhasser, Frauenunterdrücker und Analphabeten ins Land geholt“, kritisiert er die langjährige politische Linie der deutschen Bundesregierung, „und jetzt zahlen wir drauf. Das kann so nicht mehr weitergehen.“

Aus der AfD habe er inzwischen bereits Anfragen bekommen, ob er denn nicht für die Partei als Spitzenkandidat in die Europawahl ziehen möchte. „Klar, die AfD kann auch da die SPD – und damit auch Martin Schulz – überholen“, so Gabriel, „aber ich weiß noch nicht, ob ich dem Bärtigen das wirklich antun möchte. Er hat ja schon bei der Bundestagswahl komplett versagt, nochmal sowas, und er fängt wieder an zu saufen.“ Das könne er „dem Martin nicht antun.“

Bild: Pressedienst des russischen Präsidenten.

Quelle

Gruß an die Erkennenden

TA KI

Österreich- Asyl: 7.083 Flüchtlinge sind untergetaucht


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Das Bundesamt für Asyl (BFA) gibt sich bei der Präsentation der Asylzahlen 2016 optimistisch: Die Zahl der Urteile sei gestiegen, bis Mitte 2018 wolle man alle liegen geblieben Anträge abarbeiten. Dann soll ein Asylverfahren auch nur noch drei statt wie bisher neun Monate dauern, so BFA-Leiter Wolfgang Taucher:

Untergetaucht: Laut Taucher sind 7.083 Flüchtlinge fürs Innenministerium nicht mehr auffindbar. Die meisten dürften in andere Länder weitergereist sein, ohne ihr Verfahren abzuwarten.

Geduldete: Weitere 3.200 beziehen Grundversorgung trotz negativen Asylurteils, 1.200 sind es in Wien.

Urteile: 57.439 Asylentscheidungen wurden 2016 gefällt. 48 Prozent davon, konkret 27.767 Fälle, wurden positiv entschieden.

Anträge: Stärkste Nation bei Anträgen waren Afghanen (11.742), dahinter Syrer (8.845) und Iraker (2.837).

10.677 Rückführungen: 2016 verließen 5.797 freiwillig das Land, 4.880 zwangsweise – mehr als 2015.

Dublin-Fälle: Für 21.000 ist ein anderes EU-Land zuständig, nur 2.582 wurden auch dorthin überstellt.

Neu. Taucher bestä­tigte außerdem, dass es bereits ab März wieder Abschiebungen nach Griechenland geben soll. Die wurden bis jetzt ausgesetzt. (fis)

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Quelle: http://www.oe24.at/oesterreich/politik/Asyl-7-083-Fluechtlinge-sind-untergetaucht/266098391

Gruß an die wahren Flüchtlinge…

TA KI

Deutschland: 34 Asylbewerber ausgeschafft


Die deutsche Bundesregierung hat 34 von insgesamt 700.000 abgelehnten Asylbewerbern ausgeschafft.

Deutschland hat eine Gruppe von 34 gescheiterten afghanischen Asylsuchenden erstmals im Rahmen einer Vereinbarung, die mit Afghanistan Anfang dieses Jahres erzielt wurde, abgeschoben.

Nach offiziellen Angaben leben in Deutschland derzeit ca. 700.000 abgelehnte Asylbewerber. Zu den 100.000 aus dem Jahr 2016, kommen noch einmal 600.000 deren Asylantrag abgelehnt wurde oder deren Flüchtlingsschutz abgelaufen ist aus früheren Jahren.

Viele von ihnen halten sich schon seit mehr als einem Jahrzehnt in Deutschland auf, ohne dass die Regierung unter Kanzlerin Merkel aktiv geworden wäre.

Quelle: http://www.schweizmagazin.ch/nachrichten/ausland/deutschland/28950-Deutschland-Asylbewerber-ausgeschafft.html

Gruß an die Erwachten

TA KI

 

Stopp aller Abschiebungen gefordert: Flüchtlinge demonstrieren vor BAMF in Nürnberg


Die Flüchtlinge und Migranten fordern ein bedingungsloses Bleiberecht, Arbeitsrecht für alle und den Stopp aller Abschiebungen.

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Nach einem zwölftägigen Protestmarsch von München nach Nürnberg wollen etwa 100 Flüchtlinge am Abend vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg demonstrieren.

Sie fordern ein bedingungsloses Bleiberecht, Arbeitsrecht für alle und den Stopp aller Abschiebungen. Initiiert wurde der Marsch über mehr als 200 Kilometer von der Gruppe „Refugee Struggle for Freedom“, die von Flüchtlingen selbst organisiert wird.

Die Menschen kommen aus mehreren afrikanischen Ländern wie etwa dem Senegal, aus Nigeria und Gambia, aber auch aus Afghanistan, Pakistan und dem Iran. (dpa)

Quelle: http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/stopp-aller-abschiebungen-gefordert-fluechtlinge-demonstrieren-vor-bamf-in-nuernberg-a1952912.html

Gruß an die Verantwortlichen, das Ma(a)ss ist voll.

TA KI

„Flüchtlinge“: Norwegen macht Grenzen zur EU dicht – Senkung Asylleistungen, schnelle Abschiebungen


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Norwegen hat eine radikale Verschärfung des Asylrechts angekündigt. Flüchtlinge, die aus dem Nachbarland Schweden oder anderen Staaten des Schengen-Raums einreisen wollen, sollen künftig abgewiesen werden, kündigte die Mitte-rechts-Regierung in Oslo am Dienstag an. Angestrebt werde eine Asylpolitik, „die zu den strengsten in Europa zählen wird“, sagte die Ministerin für Einwanderung und Integration, Sylvi Listhaug, der Nachrichtenagentur NTB. Vorgesehen ist unter anderem auch, die Sozialleistungen für Asylbewerber zu senken und Abschiebungen zu beschleunigen. Zudem sollen die strengere Bedingungen für Familienzusammenführungen und eine ständige Aufenthaltserlaubnis gelten. (Quelle: Deutsche-Wirtschafts-Nachrichten vom 29.12.2015)

Quelle: https://www.netzplanet.net/fluechtlinge-norwegen-macht-grenzen-zur-eu-dicht-senkung-asylleistungen-schnelle-abschiebungen/

Gruß nach Norwegen

TA KI

Nach Todesdrohungen: Hamburg schickt zwölf Asylbewerber zurück nach Serbien


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Sie hatten dem Personal der Flüchtlingsunterkunft mit dem Tod gedroht, das war der Behörde zu viel: Zwölf Serben sind am Wochenende in ihr Heimatland zurückgekehrt.

Vier serbische Familien hatten sich mit der Leitung ihrer Unterkunft angelegt und sie bedroht, sagt Susanne Schwendtke, Pressesprecherin des Unterkunftsbetreibers „Fördern und Wohnen“ zur MOPO. Es habe auch Todesdrohungen gegeben, um die Verlegung in eine andere Unterkunft zu erzwingen.

Als den Tätern daraufhin klargemacht wurde, dass sie nun mit einem Strafverfahren rechnen konnten, meldeten diese sich freiwillig beim Einwohnerzentralamt. Normalerweise werden Strafverfahren vorrangig zum Asylverfahren behandelt. Doch in diesem Fall einigte sich die Staatsanwaltschaft mit den Betroffenen stattdessen auf eine freiwillige Ausreise.

Vier Personen sind daraufhin am vergangenen Donnerstag auf dem Landweg ausgereist, acht weitere am Sonnabend per Flugzeug, teilte das Ausländeramt am Montag mit.

Nach Inkrafttreten eines verschärften Asylrechts will auch Hamburg ausreisepflichtige Ausländer schneller abschieben. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) betonte am Montag erneut die Wichtigkeit von Abschiebungen. Etwa 100.000 Asylbewerber vor allem aus den Balkanstaaten, die in diesem Jahr nach Deutschland gekommen seien und keine Bleibeperspektive hätten, müssten konsequent zurückgeführt werden

Quelle: http://www.mopo.de/nachrichten/nach-todesdrohungen-hamburg-schickt-zwoelf-asylbewerber-zurueck-nach-serbien,5067140,32266548.html

Gruß an die Deutschen-

TA KI

Flüchtlingsdebatte: Erste Kommune erhöht Steuern wegen Asylbewerberkosten!- Politiker wollen Taschengeld für Flüchtlinge streichen – So viel bekommen Asylbewerber wirklich!


GUIDO-KOLUMNE-MIX♦ No.  560 (98/2015) ♦


Letztes Jahr kamen rund 203.000 Flüchtlinge nach Deutschland. Dieses Jahr werden 500.000 erwartet.

Längst ist ein Streit in der EU darüber ausgebrochen, wie viele davon tatsächlich Kriegsflüchtlinge und wie viele Wirtschaftsflüchtlinge sind.

Heute beraten die EU-Innenminister über einen  Verteilungsschlüssel von weiteren 60.000 Flüchtlingen, um Mittelmeerländer wie Italien und Griechenland zu entlasten.

Doch es wird schwer werden, die Flüchtlinge unterzubringen:

Laut ARD-Morgenmagazin will Polen nur noch Christen aufnehmen.

Österreich will keine neuen Asylanträge mehr bearbeiten, sondern sich auf Abschiebungen konzentrieren.

Ungarn baut eine Mauer gegen Flüchtlinge, die über den Kosovo ins Land strömen.

Großbritannien und die osteuropäischen EU-Staaten wollen keine Flüchtlingsquote.

Währenddessen hat Deutschland schon mal vor dem Sondertreffen in Brüssel signalisiert, zusätzlich 9.000 Menschen aufnehmen zu wollen.

Also zu den erwarteten 500.000.

Doch zunächst gilt die Frage: Wohin mit den Menschen? Die Bundesregierung spricht sich dafür aus, immer mehr aufzunehmen und an die Kommunen zu verteilen. Diese platzen jedoch aus allen Nähten. Und auch finanziell sind sie aufgrund dieser Belastung bereits am Ende.

Hier habe ich aufgeführt, was Asylbewerber in Deutschland an Leistungen bekommen:

Der bayrische Finanzminister Markus Söder (CSU) will das monatliche Taschengeld für Flüchtlinge in Höhe von 140 Euro abschaffen.

“Das ist so viel wie ein Monatslohn in Serbien oder im Kosovo”, sagte er. “Für viele Menschen auf dem Balkan ist dieses Taschengeld ein Anreiz, zu uns zu kommen.”

Warum brüllt der Mainstream bei diesen Worten nicht auf? Hätte dies beispielsweise Frauke Petry von der AfD gefordert, hätte sie die Rassismus-,Ausländerkeule medial zerschmettert. Garantiert.

Übrigens: Auch der Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, Manfred Schmidt, hat sich für Leistungskürzungen bei Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsländern ausgesprochen.

Quelle: http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.taschengeld-fuer-fluechtlinge-soeder-will-140-euro-im-monat-abschaffen.98304286-6695-4a63-b277-c776c3d2a762.html

Was aber bekommen Asylbewerber/Flüchtlinge tatsächlich an Leistungen vom deutschen Staat, sprich vom Steuerzahler?

Ich habe mir einmal die Mühe gemacht, mich durch den Wald von Bestimmungen zu wühlen und einige Aspekte herausgegriffen. Ich gebe dazu die Quellen an, damit der Interessierte weiter nachforschen kann (Hervorhebungen durch mich).

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Zum 01.01.2015 sind die Regelbedarfsstufen letztmalig auf der Grundlage der Übergangsregelung des Bundesverfassungsgerichts erhöht worden.

Zum 01.03.2015 sind im Rahmen der Novellierung des Asylbewerberleistungsgesetzes Regelbedarfsstufen gesetzlich festgesetzt und nachfolgend per Bekanntmachung über die Leistungssätze nach § 14 AsylbLG (BGBl. I S. 25)(Externer Link) an die im Änderungsgesetz noch unberücksichtigte Steigerung zum 01.01.2015 angepasst worden.

Die für das Jahr 2015 geltenden Regel- und Mehrbedarfe sind der Anlage zu diesem Rundschreiben zu entnehmen.

1. Zusammensetzung des Bargeldbedarfes bzw. des notwendigen Bedarfes

Der notwendige Bedarf nach § 3 Abs. 2 AsylbLG nF (vgl. BGBl. I S. 2439(Externer Link)) setzt sich aus folgenden Bedarfsabteilungen zusammen:

Abteilung 1: Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke
Abteilung 3: Bekleidung und Schuhe
Abteilung 4: Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung
Abteilung 6: Gesundheitspflege

Abweichend vom Regelbedarf in der Sozialhilfe sind die Bedarfe der Abt. 5 – Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände – nicht berücksichtigt worden, da der Hausrat nach § 3 Abs. 2 AsylbLG nF wie Unterkunft und Heizung zusätzlich zu gewähren ist.

Der Bargeldbedarf nach § 3 Absatz 1 AsylbLG ist wie folgt zusammengesetzt:

Abteilung 7: Verkehr
Abteilung 8: Nachrichtenübermittlung
Abteilung 9: Freizeit, Unterhaltung, Kultur
Abteilung 10: Bildung
Abteilung 11: Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen
Abteilung 12: Andere Waren und Dienstleistungen

Nach § 3 Abs. 4 AsylbLG nF (vgl. BGBl. I S. 2439(Externer Link)) werden Bargeld- und notwendiger Bedarf jährlich zum 1. Januar entsprechend der Veränderungsrate für den Regelsatz in der Sozialhilfe fortgeschrieben.

2. Regelbedarfsstufen

Die Systematik der Regelbedarfsstufen in der Sozialhilfe wird mit der gesetzlichen Neuregelung auf die Grundleistungen im AsylbLG übertragen. Der sogenannte Mischregelsatz für Ehe-/Partner (Regelbedarfsstufe 2) ist nur dann zu bilden, wenn beide Partner denselben Leistungsanspruch haben, also z.B. beide Leistungen nach § 3, beide nach § 1a oder beide nach § 2 AsylbLG erhalten. Erhält hingegen ein Partner Leistungen nach § 2, der andere jedoch nach § 3 AsylbLG, ist kein Mischregelsatz zu bilden, da der Bedarfsgemeinschaft aufgrund der abweichenden Bemessung der Regelbedarfe anderenfalls ein Fehlbetrag entstünde.

3. Haushaltsenergie

In Bezug auf den Abzug von Energiepauschalen gilt das Rundschreiben Soz Nr. 3/2014 entsprechend.

4. Barleistungen in vollstationären Einrichtungen

Bei einer Unterbringung in einer vollstationären Einrichtung treten Barleistungen in sinngemäßer Anwendung des § 27b Abs. 2 SGB XII(Externer Link) an die Stelle der Grundleistungen.

Die Höhe der Beträge ist der Anlage zu diesem Rundschreiben zu entnehmen.

Umsetzung in der Fachsoftware
In der Fachsoftware ist bei Bewilligung von Barleistungen die Gewährung der Grundleistungen zu deaktivieren. Im Menü der sonstigen Leistungen nach § 6 AsylbLG ist der fragliche Betrag manuell einzutragen.
Manuell zu berücksichtigen sind auch hier mögliche Wechsel der Regelbedarfsstufen durch Erreichen von Altersgrenzen oder Einschulung.

5. Mehrbedarfszuschläge

Sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG(Externer Link) können in entsprechender Anwendung der §§ 30 und 31 SGB XII(Externer Link) erbracht werden, wenn sie „im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlässlich, zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten oder zur Erfüllung einer verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflicht erforderlich“ sind.
Dies ist beispielsweise bei Schwangeren nach der 12. Schwangerschaftswoche der Fall, auf die der Mehrbedarf nach § 30 Abs. 2 SGB XII(Externer Link) entsprechend anwendbar ist.

Soweit Leistungsberechtigte in Wohnungen mit dezentraler Warmwassererzeugung wohnen, ist ein Mehrbedarf analog § 30 Abs. 7 SGB XII(Externer Link) zu gewähren.

Die Höhe dieser Mehrbedarfe ist ebenfalls der Anlage zu diesem Rundschreiben zu entnehmen.

Neben den Tatbeständen der §§ 30, 31 SGB XII kommt nach § 6 AsylbLG in der Regel nur die Gewährung folgender Leistungen in Betracht:

  • Übernahme von Kosten für Pässe, Passbeschaffung und aufenthaltsrechtlichen Gebühren,
  • Ersatzbeschaffung von Hausrat (da die Grundleistungen anders als der Regelbedarf keinen Anteil für Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände beinhalten),
  • medizinische Leistungen (z.B. Psychotherapien, Hilfsmittel, Körperersatzstücke),
  • ggf. Übernahme von Beiträgen zur freiwilligen Krankenversicherung.

Zur Anwendung des § 6 AsylbLG(Externer Link) auf den Personenkreis besonders Schutzbedürftiger im Sinne der Richtlinie 2013/33/EU(Externer Link) (Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen) gilt das Rundschreiben Soz Nr. 02/2015 über Leistungen nach § 6 Abs. 1 AsylbLG im Lichte der EU-Aufnahmerichtlinie.

6. Befreiung von Zuzahlungen

Laut Begründung zu § 3 Abs. 2 AsylbLG nF (vgl. BGBl. I S. 2439(Externer Link)) ist in der Abteilung 6 (Gesundheitspflege) der Teilbetrag für Zuzahlungen (Rezeptgebühren, Eigenanteile) nicht berücksichtigt, da diese Aufwendungen allein bei gesetzlich versicherten Personen anfallen.

Daraus folgt, dass die Verfahrensweise entsprechend Nr. 3 des Rundschreibens I Nr. 6/2004, die Behandlungsscheine mit dem Zusatz „Keine Zuzahlung“ zu versehen, beizubehalten ist.

Für die Finanzierung erforderlichen Zahnersatzes ist Nr. 2, dritter Absatz des Rundschreibens I Nr. 8/2005 entsprechend anwendbar (Übernahme des doppelten Festzuschusses).

Quelle: https://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrecht/land/rdschr/2015_03.html


 Ohne Einschränkung müssen erbracht werden:

alle medizinischen und pflegerischen Leistungen bei Schwangerschaft und Entbindung, einschl. Hebammenhilfe (Geburtsvorbereitung, Nachsorge) und Vorsorgeuntersuchungen, § 4 Abs. 2 AsylbLG,

alle von der gesetzlichen Krankenkassen empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen (Zahnvorsorge, Kinderuntersuchungen, Krebsvorsorge, Gesundheitsuntersuchung etc.), § 4 Abs. 3 AsylbLG.

und

alle amtlich empfohlenen Schutzimpfungen (www.rki.de Infektionsschutz Impfen), bei drohender Abschiebung auch im Hinblick auf den nötigen Schutz im Herkunftsland, § 4 Abs. 3 AsylbLG.

Auf Zahnersatz besteht nur Anspruch, wenn dies „aus medizinischen Gründen unaufschiebbar“ ist, § 4 Abs. 1 AsylbLG. Das kann der Fall sein, wenn bei Nichtbehandlung Folgeschäden am Gebiss oder am Magen (wegen unzureichender Kaufähigkeit) einzutreten drohen. Wenn viele Zähne fehlen, muss zumindest ein „Gebiss” in einfacher Ausfertigung zur Verfügung gestellt werden. Die normale Zahnbehandlung (Karies, Wurzelentzündung, Zahnfleischerkrankung usw.) muss ohne Einschränkung gewährt werden, da sie entweder der Behandlung akuter oder schmerzhafter Erkrankungen dient oder zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich ist.

Zu den Leistungen gehören auch Heil- und Hilfsmittel wie Brillen, Hörgeräte, Prothesen, Rollstühle, orthopädische Schuhe, Physiotherapie usw., ggf. als „sonstige zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderliche Leistungen“ (§§ 4 Abs. 1 Satz 1 und 6 Abs. 1 AsylbLG).

Für Brillen, Hörgeräte, orthopädischen Schuhe, Zahnersatz, Dolmetscherkosten, Fahrten zur ambulanten Krankenbehandlung usw. müssen Sie ebenfalls keine Eigenleistungen erbringen, vorausgesetzt die medizinischen und gesetzlichen Voraussetzungen für einen Behandlungsanspruch nach AsylbLG sind gegeben.

 Als zur Sicherung der Gesundheit unerlässliche Leistungen (§ 6 AsylbLG) kommen zudem in Frage:

– Mehrkosten für besonderen Ernährungsbedarf bei Krankheit oder bei Schwangerschaft,

– Leistungen zur Pflege Behinderter,

– Eingliederungsleistungen für behinderte Kinder,

– psychotherapeutische Behandlung,

– zur Diagnostik, ärztlichen Aufklärung sowie Psychotherapie nötige Dolmetscherkosten,

– Schwangerschaftsverhütung und

– Vorsorge gegen sexuell übertragbare Krankheiten.

Das AsylbLG enthält – anders als die gesetzliche Krankenversicherung – keine Rechtsgrundlage für Praxisgebühren und Zuzahlungen. Von Leistungsberechtigten nach AsylbLG dürfen daher keine Zuzahlungen verlangt werden (Ausnahme: Leistungsberechtigte nach § 2 AsylbLG 3.1 ff.).

„Sonstige Leistungen können insbesondere gewährt werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlässlich, zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten oder zur Erfüllung einer verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflicht erforderlich sind.“ (§ 6 AsylbLG)

In Frage kommen Kita- und Klassenfahrten, Schul- und Kitaausflüge, Fahrtkosten zur Schule, Schulmaterialien, Nachhilfe (Bedarfe analog zum Bildungspaket beim Alg II http://www.fluechtlingsratberlin.de/print_neue_meldungen.php?sid=526), Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt, Eingliederungshilfen für behinderte Kinder, Leistungen zur ambulanten oder stationären Pflege Behinderter (in der Regel aber kein pauschales Pflegegeld), Bestattungskosten sowie die (nicht nur im Falle einer Abschiebung, sondern auch die zum Verbleib in Deutschland z.B. für die Aufenthaltserlaubnis nötigen) Kosten der Passbeschaffung einschließlich der Fahrtkosten zur Botschaft (OVG Sachsen 4 A 144/08 v. 03.06.08).

Spätestens nach vier Jahren sollte die Anmietung von Wohnungen genehmigt und die Kosten für Miete und Heizung nach den für die Sozialhilfe geltenden Maßstäben übernommen werden (§ 35ff. SGB XII; Miete). Das Sachleistungsprinzip des § 3 AsylbLG gilt dann nicht mehr.

Während Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis (1.1.4) nach § 2 AsylbLG einen Rechtsanspruch auf Mietkosten haben, ist das bei Ausländern mit Duldung umstritten. Bei Asylbewerbern muss ggf. zunächst beantragt werden, eine in die Aufenthaltsgestattung eingetragene Auflage zur Wohnsitznahme in einer Gemeinschaftsunterkunft aufzuheben.

Die Übernahme der Kosten einer Mietwohnung ist als Ermessensleistung möglich (§ 3 Abs. 2 Satz 2 AsylbLG). In diesen Fällen müssen auch die Heizkosten sowie einmalige Beihilfen für die Ausstattung mit Hausrat und Möbeln (s.o.) übernommen werden.

Quelle: http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/AsylbLG-Leitfaden.pdf


 Sie sehen, dass ein Asylbewerber/Flüchtling sozusagen “rundum versorgt” wird.

Da wo der Bürger zudem bezahlen muss (beispielsweise Zuzahlungen für Medikamente oder Zahnersatz) bleiben Asylbewerber/Flüchtlinge außen vor.

Fassungslos werden Sie wahrscheinlich sein, wenn Sie erfahren WER alles in diesen “Honigtopf” fassen darf:


1.1 Welche Ausländer fallen unter das AsylbLG?

1.1.1 Asylbewerber (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 und 7 AsylbLG)

Asylbewerber mit „Aufenthaltsgestattung“ für die Dauer des Asylverfahrens beim Bundesamt und den Verwaltungsgerichten. Ebenso Asylfolgeantragsteller, auch wenn noch nicht entschieden ist, ob ein neues Asylverfahrendurchgeführt wird, und sie noch keine „Aufenthaltsgestattung“ besitzen.

1.1.2 Ausländer mit „Duldung“ (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 AsylbLG)

Eine „Duldung“ erhalten Ausländer, deren Abschiebung aus rechtlichen, tatsächlichen, politischen (z.B. Abschiebestopp) oder humanitären Gründen derzeit ausgesetzt ist (§ 60a AufenthG).

1.1.3 Ausreisepflichtige Ausländer (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 AsylbLG)

Leistungen nach AsylbLG erhalten auch Ausländer, die “ausreisepflichtig” sind, z.B. wenn

– ihre Duldung abgelaufen ist,

– sie eine „Grenzübertrittsbescheinigung“, „Passeinzugsbescheinigung“ oder ein ähnliches Papier besitzen,

– sie in Abschiebehaft sitzen oder aus der Abschiebehaft entlassen wurden,

– ihr Aufenthaltstitel (oder legaler Touristenaufenthalt) abgelaufen ist, ohne dass eine Verlängerung beantragt

wurde,

– sie (z.B. wegen Straftaten) ausgewiesen wurden und ihre Ausreisefrist abgelaufen ist,

– sie „heimlich“ ohne Kenntnis der Behörden als „Illegale“ in Deutschland leben, und/oder

– “illegal” eingereist sind, sich bei der Ausländerbehörde melden, aber keinen Asylantrag stellen (evtl. findet dann eine Umverteilung nach § 15a AufenthG statt).

Beantragt ein „illegaler“ Ausländer Leistungen nach AsylbLG, muss das Sozialamt die Polizei oder Ausländerbehörde informieren („Denunziationsparagraf” § 87 AufenthG).

Quelle: http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/AsylbLG-Leitfaden.pdf


 Also: sogar Kriminelle, Illegale, Geduldete und Ausreisepflichtige bekommen Leistungen aus deutschen Steuergeldern.

Hier noch die Bedarfssätze für Asylbewerber/Flüchtlinge zusätzlich zu den gesamten kostenlosen Sach- und Dienstleistungen:
Bedarfssätze nach § 3 AsylbLG ab März 2015 gemäß Bekanntmachung (BGBl. 2015 I S. 25)
Stufe 1:
Haushaltsvorstand
Stufe 2:
je 90 % bei Ehepartnern
Stufe 3:
80 % Haushaltsangehörige ab 18 Jahren
Stufe 4:
14–17 Jahre
Stufe 5:
6–13 Jahre
Stufe 6:
0–5 Jahre
Bedarfe § 3 Abs. 2 AsylbLG 216 € 194 € 174 € 198 € 157 € 133 €
Barbetrag § 3 Abs. 1 AsylbLG 143 € 129 € 113 € 85 € 92 € 84 €
Grundleistung § 3 gesamt 359 € 323 € 287 € 283 €

https://guidograndt.wordpress.com/2015/07/10/politiker-wollen-taschengeld-fuer-fluechtlinge-streichen-so-viel-bekommen-asylbewerber-wirklich/

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Doch wer soll das alles letztlich bezahlen?

Der Bürger.

Natürlich, wer sonst, ist man da versucht zu sagen.

Auch wenn versucht wird, dies politisch zu vertuschen, kam nun heraus:

Die erste Kommune erhöht jetzt die Grund- und Gewerbesteuer wegen der Unterbringung von Flüchtlingen. Genauer die NRW-Kommune Mettmann.

Da heißt es in einem Brief der Stadtverwaltung an die Hauseigentümer (Hervorhebung durch mich): “Es sind weitere Belastungen auf die Stadt zugekommen. Die Aufwendungen für Asylbewerber steigen z.B. weiter deutlich an. Inzwischen bezuschusst die Stadt Mettmann diese Aufgabe mit rund 1,5 Mio. Euro”.

Weiter kündigt die Kommune an, den Hebesatz für Grund- und Gewerbesteuer zu erhöhen (zwischen 5% und 15 %)!

Quelle: http://m.bild.de/regional/duesseldorf/steuererhoehungen/erste-stadt-erhoeht-steuern-wegen-fluechtlingen-41852800.bildMobile.html#nogeo

So werden künftig wohl auch andere Häusle- und Eigentumswohnungsbesitzer in der Republik aufgrund der steigenden Kosten durch Asylbewerber zur Kasse gebeten werden. Einstellen können sie sich auf jeden Fall schon mal darauf.

Aufgrund der Kritik der anderen Parteien sah sich die Mettmann-Verwaltung zwischenzeitlich zu einer “political correctness”-Stellungnahme genötigt, weil diese mit ihrem ehrlichen Schreiben “Rechtspopulisten Öl ins Feuer gießt und sozialen Unfrieden schafft (Die Grünen). Darin erklärte die Kommune: “Die Verwaltung räumt ein, dass es besser und besonnener gewesen wäre, auf detaillierte Begründungen im Begleitbrief zur neuen Steuerfestsetzung zu verzichten.

Auf gut deutsch gesagt: Es wäre besser gewesen die Bürger über die wahren Gründe der Steuererhöhungen im Unklaren zu lassen oder gar zu belügen!

Was aber halten Sie von einer Steuererhöhung wegen der ausufernden Flüchtlingskosten?

Sind Sie bereit dafür zu bezahlen?

Diskutieren Sie mit auf diesem Blog.


DENKEN SIE IMMER DARAN:

SIE HABEN EIN RECHT AUF DIE WAHRHEIT!

 Ihr und euer

GUIDO GRANDT

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Quelle: https://guidograndt.wordpress.com/2015/07/10/politiker-wollen-taschengeld-fuer-fluechtlinge-streichen-so-viel-bekommen-asylbewerber-wirklich/

Gruß an die Financiers

TA KI