Der Islam, das totalitäre Kuckucksei


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Ist es wirklich Dummheit der politischen Klasse, dass sie den totalitären Geist des Islam nicht sieht? Ganz ehrlich: An so viel Dummheit kann man nicht glauben.

Für die politischen und medialen Eliten in Deutschland gehört der Islam ganz selbstverständlich gleichberechtigt in die Reihe der anderen Religionen; wie jede Religion sei auch er durch das Grundrecht der Religionsfreiheit des Grundgesetzes geschützt. Und angesichts der Millionen Muslime im Lande und des unaufhörlich fließenden Zuzugs weiterer Millionen tönt es aus höchstem und allerhöchstem Munde: Der Islam gehört zu Deutschland.

Hamburg und Bremen haben mit den dort ansässigen Islam-Verbänden bereits Staatsverträge geschlossen. In Niedersachsen ist einer in Vorbereitung, der die Erlaubnis islamischer Schulen und die Anerkennung des Rechtes der islamischen Religionsgemeinschaften auf Erteilung des Religionsunterrichts in allen Schulen nach Artikel 7 Absatz 3 Grundgesetz (GG) vorsieht.[1]

Als kürzlich die AfD in ihrem Grundsatzprogramm beschloss, einer islamischen Glaubenspraxis, die sich gegen die freiheitlichdemokratische Grundordnung, unsere Gesetze und gegen die jüdischchristlichen und humanistischen Grundlagen unserer Kultur richtet, entgegenzutreten und feststellte, dassdie Rechtsvorschriften der Scharia mit unserer Rechtsordnung und unseren Werten unvereinbar“ seien und schließlich daraus folgerte:Der Islam gehört nicht zu Deutschland“ [2], ging ein Sturm der Empörung durch die Mainstreammedien. Auch die christlichen Kirchen stimmten volltönend ein. Der stramme Kölner Kardinal Woelki sagte scharf, wer die grundgesetzlich garantierte Glaubens- und Religionsfreiheit infrage stelle, müsse sich selbst fragen, ob er mit seinen „angstschürenden Forderungen den Boden des Grundgesetzes nicht längst verlassen“ habe.[3] Die evangelischen Mennoniten und Methodisten verwiesen auf das in Artikel 4 des Grundgesetzes verankerte Recht auf Religionsfreiheit. Dies gelte auch für Angehörige des Islam, deren Recht auf freie Religionsausübung nicht beschränkt werden dürfe.[4]

Was ist Religionsfreiheit?

Der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht Dieter Grimm hält der AfD entgegen, sie fordere, dass der Islam mit dem Grundgesetz vereinbar sein müsse. Das Grundgesetz verlange das aber nicht.

„Wenn die Glaubensinhalte einer Religion mit dem Grundgesetz vereinbar sein müssten, hätte es auch das Christentum in Deutschland schwer. Wie viele andere Religionen beansprucht es für die gottgegebene Lehre allgemeine, nicht nur religionsinterne Gültigkeit. Dürften die christlichen Konfessionen ihren Anspruch, dem wahren Gott zu dienen, vor dem alle anderen Götter nur Götzen sind, nicht aufrechterhalten, müssten sie dem ersten Gebot abschwören. Der Katholizismus wäre unvereinbar mit dem Grundgesetz, weil die Kirche das Priesteramt Männern vorbehält und die Heirat von Priestern mit einem Berufsverbot belegt. Eine auf göttliche Wahrheit gegründete Religionsgemeinschaft wie das Christentum lässt sich auch nicht auf demokratische Grundsätze festlegen. Weltreligionen wären gar nicht mehr möglich, wenn sie ihren Glaubensinhalt nach den jeweiligen Staatsverfassungen auszurichten hätten.“[5]

Das geht an der Sache vorbei. Die AfD fordert gar nicht, dass „die Glaubensinhalte“ des Islam mit dem Grundgesetz vereinbar sein müssen, auch nicht, dass das Innenleben der islamischen Religionsgemeinschaften nach demokratischen Grundsätzen festzulegen sei. Sie „bekennt sich uneingeschränkt zur Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit, … fordert jedoch, der Religionsausübung durch die staatlichen Gesetze, die Menschenrechte und unsere Werte Schranken zu setzen.“ Zur Religionsausübung gehört für den Islam die Gestaltung des gesellschaftlichen und staatlichen Lebens nach dem göttlichen Recht der Scharia, das eindeutig gegen die Freiheit des Individuums und die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet ist. Politischer Gestaltungs- Anspruch gehört aber nach den Errungenschaften der aufgeklärten Zivilisationsentwicklung des Abendlandes, in dem Religion und Staat, Glaube und Recht strikt getrennt sind, nicht mehr zur Religionsausübung, mag sie auch religiös begründet werden. Das ist der entscheidende Punkt. Und den alleinigen Wahrheits- und Geltungsanspruch, der jeder Religion innewohnt, beansprucht der Islam nicht in der freien geistigen Auseinandersetzung, sondern durch irdisches Recht und weltliche Macht durchzusetzen. Er wendet sich in seinem totalitären Geltungsanspruch gerade gegen die Religionsfreiheit, der er seine Wirkungsmöglichkeit in Deutschland verdankt. Man kann der AfD allenfalls vorwerfen, diese Unterscheidung nicht klar genug formuliert zu haben.

Der Islam unterscheidet sich von allen anderen Religionen dadurch, dass er diesen quasi-theokratischen Gesamtgestaltungswillen aller Lebensbereiche des Menschen hat.[6] Er greift reaktionär zurück in längst überwundene Kulturepochen.

Eine buddhistische theokratische Priesterherrschaft gab es zuletzt noch in Tibet, die von China brutal zerschlagen wurde. Und im Bereich des Christentums bildet der Vatikanstaat den grotesken Rest eines verkrampften theokratischen Gebildes, das noch immer den in der Geschichte mühsam zurückgedrängten Machtanspruch der katholischen Kirche symbolisiert, der mit dem Urchristentum nichts zu tun hat. Der Islam ist aber von vorneherein nicht nur Religion im engeren Sinne, sondern wesentlich ein sich religiös legitimierendes totalitäres Herrschaftssystem.

Man kann daher schwerlich sagen, der Islam sei eine Weltreligion wie andere auch und stehe gleichberechtigt wie diese unter dem Schutz der Religionsfreiheit des Art. 4 GG. Er ist eben nicht eine Religion wie die anderen, die in ihrem Kern einen solch aggressiven politischen Gestaltunganspruch nicht in sich tragen. Er wäre den anderen nur gleich, wenn die Muslime ebenfalls die Trennung von Religion und Staat, das staatliche Gewaltmonopol und die Gleichberechtigung der Frau anerkennen.

Die sich an eine transzendente Welt wendende Religion des Islam selbst ist durch das Grundrecht der Religionsfreiheit geschützt, nicht aber der theokratisch-totalitäre Gestaltungsanspruch des irdischen Lebens, der den Willen zur Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in sich schließt.

„Darüber hilft kein Gleichberechtigungsprinzip hinweg, weil es kein Recht gibt, die Rechtlichkeit des Gemeinwesens, also die freiheitliche demokratische Grundordnung, zu bekämpfen oder auch nur abzulehnen.“ [7]

Die Interpretation des Bundesverfassungsgerichts

Das Grundgesetz formuliert in Art. 4 Abs. 1 und 2 drei allgemeine Religionsgrundrechte: die Freiheit des Glaubens, die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses, die als unverletzlich bezeichnet werden, und die Gewährleistung der ungestörten Religionsausübung. Diese Grundrechte fasst das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung zu dem Grundrecht der Religionsfreiheit zusammen. Es interpretiert dabei den Begriff der Religionsausübung so, dass diese das Recht bedeute, so zu leben und zu handeln, wie die Religion es gebiete. Damit wird der selbstverständliche Schutz des religiösen, also des kultischen, seelsorgerischen, caritativen und lehrenden Handelns aber auch auf das in die gesellschaftlich staatliche Sphäre hineinwirkende Handeln ausgedehnt, das die islamische Religion gebietet. Aber es wird ignoriert, dass die Religion hier gebietet, den Bereich der eigentlichen Religion zu verlassen und in die Sphäre der rechtlichen Gestaltung der irdischen Gesellschaft einzugreifen.

„Dadurch wandelt das Gericht die Grundrechte, welche die religiöse Welt schützen, in ein Grundrecht der politischen Welt. Die vermeintliche Religionsfreiheit wird zur stärksten politischen Bastion des Islam.“[8]

Damit wird aber die Grenze der Religionsgrundrechte, die sich eben nur auf die Religion beziehen, verlassen und die Interpretation des Bundesverfassungsgerichts selbst verfassungswidrig. Zugleich erhebt es diese „Religionsfreiheit“, die prinzipiell auch das Recht beinhaltet, im Namen der Religion in die rechtliche Gestaltung der Gesellschaft hineinzuwirken, zu einem vorbehaltlosen Grundrecht, dem lediglich andere Grundrechte des GG entgegenstehen könnten, mit denen ein abwägender Ausgleich gefunden werden müsse. Nicht aber könne es, da es nach dem Wortlaut des Grundgesetzes „unverletzlich“ sei, durch einfache Gesetze eingeschränkt werden. Damit wird aber die Geltung von Gesetzen eingeschränkt, und das Gericht schiebt – im Gegensatz zum Bundesverwaltungsgericht – Art. 136 Abs. 1 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) einfach beiseite, der durch Art. 140 GG in das Grundgesetz inkorporiert ist und vorschreibt: „Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.“

So schreibt der Ex-Verfassungsrichter Dieter Grimm, Grenzen seien dem Grundrecht, nach den Geboten des Glaubens zu leben, nur durch die unaufgebbaren Grundprinzipien des Grundgesetzes gezogen, allen voran die Menschenwürde. Religiös begründete Verhaltensanforderungen, die mit diesen Prinzipien kollidieren, könnten selbst im Innenverhältnis nicht geduldet werden.

„Außerhalb des Bereichs der unaufgebbaren Prinzipien kann man dagegen nachgiebiger sein, wenn Glaubensanforderungen mit allgemein geltenden Gesetzen kollidieren. Eine solche Kollision kann weder einseitig zugunsten der allgemeinen Gesetze aufgelöst werden, denn die Verfassung anerkennt die Religionsfreiheit; noch kann sie einseitig zugunsten der Religionsfreiheit aufgelöst werden, denn diese ist weder das einzige noch das oberste Grundrecht. Sie unterliegt wie alle Grundrechte gewissen Schranken. Wo glaubensgeleitetes Verhalten in Widerspruch zu den allgemein geltenden Gesetzen gerät, sind daher Abwägungen zwischen den im Gesetz zum Ausdruck kommenden Belangen der Allgemeinheit und dem Grundrecht auf Religionsfreiheit nötig, die manchmal zur Durchsetzung der allgemeinen Gesetze, manchmal zum Dispens von ihnen aus Rücksicht auf die Religion führen.“[9]

Auf dieser herrschenden Lehre ist es begründet, dass deutsche Gerichte, wie jetzt das Oberlandesgericht Bamberg, die in Syrien geschlossene Ehe zwischen einem erwachsenen Mann und einem 14-jährigen Mädchen für rechtsgültig erklären, obwohl sie dem deutschen Recht widerspricht.9 Ebenso werden islamische Ehen mit mehreren Frauen anerkannt. So heißt es in einem Faltblatt des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages: „Nach der Scharia ist die Mehrehe mit bis zu vier Frauen erlaubt. In Deutschland ist es verboten, eine Mehrehe zu schließen. Im Sozialrecht ist sie insofern anerkannt, als eine im Ausland wirksam geschlossene Mehrehe Ansprüche mehrerer Ehegatten auf Witwenrente oder Witwerrente nach dem Sozialgesetzbuch begründet.“ 10 Ausländische Universitätsabschlüsse werden dagegen in Deutschland vielfach nicht anerkannt, wenn das wissenschaftliche Niveau nicht ausreicht. Das niedrige kulturelle Niveau der islamischen Scharia wird aber importiert.

Das Kopftuch im Gericht

Das Verwaltungsgericht Augsburg hob jetzt (aber noch nicht rechtskräftig) das bisher praktizierte Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen im Gerichtssaal auf, da „es für einen solchen Eingriff in die Religions- und Ausbildungsfreiheit … keine gesetzliche Grundlage“ gebe.[10] Vom OLG München hatte die betreffende Referendarin zuvor noch die Auflage erhalten, „dass bei der Ausübung einer hoheitlichen Tätigkeit mit Außenwirkung keine Kleidungsstücke, Symbole oder andere Merkmale getragen werden dürfen, die objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die religiös-weltanschauliche Neutralität der Dienstausübung einzuschränken.“ Nun hat der Islam Vorrang. Und wenn eine Muslimin Richterin wird und mit der Scharia im Hintergrund und dem islamischen Symbol auf dem Kopf deutsches Recht sprechen soll? Es ist grotesk.

Eine Frankfurter Familienrichterin entschied vor Jahren, ein Moslem dürfe von dem im Koran verbürgten Züchtigungsrecht an seinen Frauen auch in Deutschland Gebrauch machen. Diese Entscheidung hatte allerdings damals keinen Bestand, das deutsche Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 GG und die Würde des Menschen waren noch eine zu starke Konkurrenz zur „Religionsfreiheit“. Heute gibt es vielfach mildernde Umstände und mildere Strafen für Muslime. So urteilte das Landgericht Wiesbaden über einen 24 jährigen Afghanen, der seine deutsche Freundin ermordet hatte, weil sie von ihm schwanger war und nicht abtreiben wollte: Der Mann habe sich wegen „seiner kulturellen und religiösen Herkunft in einer Zwangslage befunden.“ 12

Das Recht, seine Religion frei auszuüben und nach seinen Glaubensvorschriften zu handeln, auch auf religiös motiviertes politisches und rechtliches Handeln zuzulassen, halte ich für einen verhängnisvoller Fehler der deutschen Rechtsprechung. Ein einfacher Gesetzesvorbehalt des bürgerlichen Rechts schränkt die Religionsausübung überhaupt nicht ein, wenn diese auf die Religion selbst beschränkt bleibt. Das Recht zur Religionsausübung kann kein Recht sein, das bürgerliche Recht des Staates einzuschränken.

„Nicht nur der Staat hat den Religionen gegenüber Neutralität zu wahren, sondern auch die Gläubigen dem Staat gegenüber. Die Bürger müssen in der Republik bürgerlich sein, und die Republik darf das Religiöse nicht in die Politik eindringen lassen.“[11]

Verfassungswidrige Vereinigungen

Der Islam kennt kein von Menschen geschöpftes Recht und keine vertraglich vereinbarte demokratische Ordnung an. Für ihn gibt es nur das göttliche Recht Allahs, das sein Prophet den Menschen vermittelt hat, und einen Gottesstaat, den seine Beauftragten, wie Mohammed, durchzusetzen und zu verwalten haben. Dieser die Grenzen der Religion überschreitende und in die diesseitige irdische Welt hineinwirkende gesellschaftliche Gestaltungsanspruch ist gegen Freiheit und Demokratie gerichtet. Ihre Beseitigung anzustreben, ist ein dem Islam immanentes Gebot für die Muslime, dessen Realisierbarkeit in dem Maße zunimmt, in dem ihre Anzahl wächst. Bezeichnend ist, dass Erdogan, der eine Unterscheidung von Islamismus und Islam als Beleidigung des Islam bezeichnete, als früherer Bürgermeister von Istanbul sagte:

„Die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind. Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten.“[12]

Man darf doch nicht glauben, das sei nur die Ansicht eines einzelnen fanatischen Sultans.

Dabei hat ja das Grundgesetz weitere Vorsorge getroffen. Vereinigungen nämlich, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung, also die freiheitliche demokratische Grundordnung richten, sind durch Art. 9 Abs.2 GG verboten. Dies gilt auch für religiöse Vereinigungen, die frei zu bilden Art. 140/ Art. 137 WRV ergänzend gewährleisten; sie müssen sich aber „innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes“ bewegen.

„Religionsgesellschaften, welche den Schutz des Grundrechts des Art. 4 Abs. 2 GG genießen, können keine Vereinigungen sein, die durch Art.9 Abs. 2 GG verboten sind; denn derartige Religionsgesellschaften bewegen sich nicht in den Schutzgrenzen des Grundrechts, das die ungestörte Religionsausübung gewährleistet.“[13]

Vereinigungen von Muslimen sind religiöse Vereine, die wegen ihrer Glaubensvorschriften, insoweit sie politisch gegen das deutsche Recht und die freiheitliche Demokratie gerichtet sind, nach Art. 9 Abs.2 GG verboten sind. Und wenn die Muslime eine islamisch ausgerichtete Partei gründen, fällt diese unter den noch spezielleren Art. 21 Abs. 2 GG, nach dem Parteien, „die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen“, verfassungswidrig sind.

Wehrhafte Demokratie

All dies ist Ausdruck einer „streitbaren, wehrhaften Demokratie“, ein Begriff, den das BVerfG. in mehreren früheren Entscheidungen geprägt hat. Das Grundgesetz schütze eine Ordnung, die Gegner dieser Ordnung, sogenannte Verfassungsfeinde, abzuwehren aufgebe. Es „erwartet von den Bürgern die Verteidigung der freiheitlichen Ordnung“ und „nimmt den Missbrauch der Grundrechte zum

Kampf gegen diese Ordnung nicht hin“.[14] Karl Albrecht Schachtschneider fasst diese Rechtsprechung zusammen:

„Unabhängig von den Grundrechtsverwirkungs- und den Parteiverbotsvoraussetzungen ergeben die Verfassungsschutzregelungen ein allgemeines Grundprinzip des Grundgesetzes, nämlich die freiheitliche demokratische Grundordnung. Die Wahrung und Verteidigung dieser Ordnung ist Pflicht des Staates in allen seinen Einrichtungen. Handlungen, richtigerweise auch nur Zielsetzungen, also Politiken, welche darauf gerichtet sind, diese Ordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, sind verfassungswidrig. … Wenn schon ´gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, alle Deutschen das Recht zum Widerstand haben, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist` (Art. 20 Abs. 4 GG), muss der Staat erst recht Abhilfe gegen solche Unternehmen leisten, d.h. diese unterbinden. … Kein Grundrecht vermag in der streitbaren Demokratie den Kampf gegen deren Ordnung zu rechtfertigen.“[15]

Konsequenzen

Es gibt Muslime in Europa, die nicht islamisch leben und gegen eine Säkularisierung nichts hätten, aber die Entwicklung des Islam bestimmen nicht sie, sondern die Umma, die Gemeinschaft aller Gläubigen der Welt. Eine aufklärerische Entwicklung ist hier nicht erkennbar, im Gegenteil. Auf die politische Verbindlichkeit ihrer Religion wird auch von den Islam-Verbänden in Deutschland nicht verzichtet und mit den lügenhaften Phrasen von „Toleranz“ und „Frieden“ davon abgelenkt.

Der rechtliche und politische Gestaltungsanspruch des Islam wird in den Moscheen gepredigt. Und die Gebete sind die stetige Unterwerfung unter den Koran und die Scharia und stellen diese über die freiheitliche demokratische Ordnung. In den Minaretten wird die totale Herrschaft Allahs nicht nur symbolisiert, sondern im Muezzinruf auch laut vom Lande eingefordert. Burka und Naqib machen die gleichheitswidrige Unterordnung der Frau unter den Mann im Islam augenfällig sichtbar.

„Alle diese Bauten, Kleidungen und Handlungen sind Unternehmungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung des Grundgesetzes und finden deswegen keinen Schutz im Grundrecht der ungestörten Religionsausübung des Art. 4 Abs.2 GG, aber auch nicht in anderen Grundrechten. Sie propagieren und postulieren religiös ein politisches System, welches mit der Verfassung der Deutschen … unvereinbar ist.“[16]

Ohne verpflichtende Säkularisierung ist der Islam keine des Grundrechtsschutzes fähige Religion.

Von A. Einstein stammt der Satz:

„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Doch ist es wirklich Dummheit der politischen Klasse, die den totalitären Kuckuck im Ei der Religion des Islam nicht sieht? Auch wenn man schon viel gewöhnt ist, an so viel Dummheit kann man nicht glauben. Doch was ist es dann?

Es zeichnet sich mit der demographischen Entwicklung die Aussicht ab: Der Kuckuck wird, bewusst staatlich gehegt, unaufhörlich wachsen und die Deutschen mitsamt ihrer anfänglichen freiheitlichen Ordnung sukzessive aus dem eigenen Nest drängen. Und ein – obwohl grundgesetzlich garantiert – zu spät kommender Widerstand muss zu permanenten Bürgerkriegszuständen führen. Es ist wie in einem schlechten utopischen Film, aus dem es aber ein furchtbares Erwachen geben wird.

 

Anmerkungen

[1] http://www.rolandtichy.de/meinungen/saekular-statt-privilegien-fuer-islamverbaende/

[2] https://www.alternativefuer.de/wp-content/uploads/sites/7/2016/05/2016-06-27_afd-grundsatzprogramm_web-version.pdf

[3] http://www.express.de/koeln/afd-kritik-kardinal-woelki—solche-alternativen-fuer-deutschland-brauchen-wir-nicht—23941702

[4] http://www.mennonews.de/archiv/2016/05/08/mennoniten-und-methodisten-warnen-vor-spaltung-der-gesellschaft/

[5] http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/islam-vs-grundgesetz-debatte-ueber-religionsfreiheit-14191706.html

[6] file:///C:/Users/Herbert/Documents/F%C3%BCr Fassadenkratzer/Islam und Gewalt – Geh%C3%B6rt der Islamismus zum Islam.docx

[7] Karl Albrecht Schachtschneider: Grenzen der Religionsfreiheit am Beispiel des Islam, Berlin 2011, S. 101

[8] http://www.kaschachtschneider.de/component/content/article/2-aktuelles/23-verfassungswidrigkeit-islamischer-religionsausuebung-in-deutschland.html

[9] s. Anm. 5

[10] http://www.lto.de/recht/studium-referendariat/s/vg-augsburg-au2k15457-referendarinnen-juristischer-vorbereitungsdienst-bayern-kopftuch-referendariat/

[11] s. Anm. 8

[12] Zitiert nach Schachtschneider wie Anm. 7, dort S. 78 u. 88

[13] Anm. 7 a. a. O., S. 46 f.

[14] Zitiert nach Schachtschneider wie Anm.7, S. 93

[15] Schachtschneider S. 94, 95

[16] a. a. O. S. 122

Quelle: http://www.geolitico.de/2016/08/02/der-islam-als-totalitaeres-kuckucksei/

Gruß an die, die die „faulen Eier“ erkennen

TA KI

Bericht: Bei Bundeswehr gehen hunderte Anträge auf Kriegsdienstverweigerung ein


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Auch nach der Umgestaltung der Bundeswehr in eine Freiwilligen-Armee gehen dort noch immer hunderte Anträge auf Kriegsdienstverweigerung ein. Von Mitte 2014 bis Mitte 2016 hätten 62 Soldatinnen und 407 Soldaten aus Gewissensgründen entlassen werden wollen, berichtete die in Düsseldorf erscheinende „Rheinische Post“ (Dienstagsausgabe) unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken.

Das zuständige Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben habe 67 Prozent der Anträge anerkannt und 25 Prozent abgelehnt. Die restlichen Anträge seien als unzulässig eingestuft oder vom Antragsteller zurückgezogen worden.

„Das Risiko des Soldatenberufs, töten zu müssen oder getötet zu werden, wird in konkreten Gefechtssituationen oft als Schlüsselerlebnis erstmals erfahrbar und häufig erst dann in seiner vollen Tragweite begriffen“, sagte die Linken-Bundeswehrexperten Katrin Kunert dem Blatt.

Besonders für Offiziere kann die Verweigerung dem Bericht zufolge eine teure Angelegenheit werden. Von 153 entlassenen Offizieren oder Offiziersanwärtern habe der Bund über 5,6 Millionen Euro Ausbildungskosten zurückgefordert – in einer Spannweite von 1200 Euro bis 69.000 Euro pro Fall.

Die Linksfraktion forderte, die Verfahren zu vereinfachen: Die Begründungspflicht solle durch eine einfache Willenserklärung ersetzt werden. Außerdem müssten die Antragsteller die Gelegenheit bekommen, ihre Beweggründe auch persönlich in einer mündlichen Anhörung zu erläutern.© AFP

Quelle: http://web.de/magazine/politik/bericht-bundeswehr-hunderte-antraege-kriegsdienstverweigerung-31766392

Gruß an die Erwachten

TA KI

 

James Turk: Wiederholt sich die Geschichte im Silbermarkt?


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James Turk im Gespräch mit Eric King von King World News,
veröffentlicht am 01.08.2016


James TurkJames Turk: »Eine Menge der Aufregung, die wir bei Gold und Silber in den vergangenen paar Monaten erlebt haben, löst sich gerade auf, Eric, was an sich eine gute Sache ist. Es erlaubt den Edelmetallen sich neu zu formieren und Unterstützung nach ihren jüngsten Rallyes aufzubauen.

Wir müssen bedenken, dass Gold im laufenden Jahr um 28 % und Silber um 48 % gestiegen ist. Das ist nach allen Maßstäben eine spektakuläre Leistung und obwohl ich erwarte, dass da bis zum Jahresende noch erheblich mehr kommt, so trägt ein kleiner Fluch bei den Edelmetallen in den letzten paar Wochen absolut nichts dazu bei, die Aussichten für Gold und Silber zu mindern.

Wiederholt sich die Geschichte im Silbermarkt?

Die heutigen Umstände erinnern mich tatsächlich an den August 2010. Seinerzeit wurde Silber zu etwa $ 18 die Unze gehandelt. Sie werden sich erinnern, dass wir beide sehr bullisch hinsichtlich des kurzfristigen Potenzials bei Silber waren, aber der August in jenem Jahr war so langweilig, als würde man Farbe beim Trocken zusehen. Nur acht Monate später aber war Silber auf fast $ 50 explodiert, nahe seines Allzeithochs. Vielleicht wird sich die Geschichte wiederholen.

Derweil möchte ich gerne den folgenden Chart mit Ihnen teilen. Ein Freund hat ihn mir kürzlich zugesandt, als der Yen bei 100 zu 1 zum Dollar stand. Dieser Chart war für mich ein Augenöffner:

Bedenken Sie, dass der Yen sich seit Oktober von 124 auf 100 entwickelt hat und aktuell bei rund 102 je Dollar steht. Die Stärke des Yen über die vergangenen 8 Monate war zweifelsohne zum Teil dadurch begründet, dass es zur Abdeckung von Shorts kam und Carry-Trades im Yen abgewickelt wurden. Aber vergleichen Sie das einmal mit der Flutwelle an Geldschöpfung und anderen Schritten, die von der Bank of Japan unternommen wurden, um den Yen zu entwerten. Dazu zählt auch die Bekanntmachung der letzten Woche, dass die ETF-Käufe der BoJ sich nun auf 6 Billionen Yen verdoppeln werden.

Die Welt steht Kopf

Man muss sich fragen, warum die Bank of Japan den Kampf um die Entwertung des Yen einfach nicht gewinnt? Warum ist der Yen trotz all der Geldschöpfung immer noch so stark?

Wir wissen alle, dass Märkte sich nicht gradlinig bewegen, bis es zu einer Fluchtphase kommt. Und die Flucht ins Vergessen, einhergehend mit der Zerstörung der Kaufkraft des Yen, liegt ohne Zweifel auf dem Tisch, sobald die Realität zuschlägt und die Menschen aufwachen und erkennen, was die Bank of Japan der Landeswährung angetan hat. Entsprechend sind durchaus gegenläufige Bewegungen zu erwarten. Aber 20 % Zuwachs über 8 Monate ist angesichts der gewaltigen Anstrengungen zur Entwertung des Yen zweifellos erstaunlich.

Wenn man sieht, in welchem Umfang die Bank of Japan Geld druckt und wie sehr der Yen trotzdem geschätzt wird, dann frage ich mich, ob es möglich sein kann, dass alles was ich in den vergangenen 50 Jahren gelernt habe nicht mehr gültig ist? Natürlich ist es das immer noch, nur manchmal kann es schwierig sein, dies in einer historischen Blase zu erkennen.

Der Yen vorm Abgrund?

Die bizarren Bedingungen heute sind wie ein Kreisel, der es obwohl der Drehmoment abnimmt und er anfängt zu taumeln irgendwie schafft, sich der Schwerkraft entgegenzustellen und sich noch ein letztes Mal aufzurichten, bevor er endgültig umfällt. Ich denke, der Yen hat sich nochmal für eine letzte Rallye aufgerichtet. Ist der Yen dann endgültig fertig? Ich denke ja.

Ich habe die Geldentwertung der Zentralbanken immer wie ein Pferderennen beschrieben. Wird es der Dollar, der Euro, das Pfund oder der Yen sein, der das Rennen gewinnt und als Währung zerstört wird. Es macht den Anschein, als sei der Yen bereit die Führung zu übernehmen und die erste Währung zu sein, welche über den Abgrund geht.

Ungeachtet der Frage aber, ober der Yen dieses Rennen gewinnt, die Geldentwertung der nationalen Währungen durch die Zentralbanken ist heutzutage eine Tatsache. Sie wird dafür sorgen, dass Gold und Silber in den kommenden Wochen und Monaten weiter steigen werden.«

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>>> zum englischsprachigen Original-Beitrag

Übersetzung aus dem Englischen vom Nachtwächter

Quelle: http://n8waechter.info/2016/08/james-turk-wiederholt-sich-die-geschichte-im-silbermarkt/

Gruß an die Durchblickenden

TA KI

Deutschland: Ein Viertel der Hartz-IV-Bezieher sind Ausländer


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Hartz-IV wird immer mehr zu einem Alimentationswerkzeug für die ungezügelte Zuwanderung nach Deutschland. Während insgesamt die Anzahl der deutschen Hartz-IV-Bezieher um 240.000 mit Stichtag Ende April 2016 auf 4,36 Millionen Personen gesunken ist, schnellt sie bei den Ausländern in die Höhe. So stieg die Zahl der ausländischen Hartz-IV-Bezieher auf 1,54 Millionen Personen , also um 170.000 Bezieher gegenüber dem Vergleichszeitpunkt im Vorjahr an.

Auch der Vergleich Inländer/Ausländer in Sachen Hartz-IV macht klar, dass in Deutschland eine fortgesetzte Zuwanderung in den Sozialstaat stattfindet.  Während nämlich unter den deutschen Staatsbürgern lediglich 7,7 Prozent Hartz-IV beziehen, sind es unter den Ausländern immerhin 18 Prozent.

Türken führen Ranking unter Hartz-IV Bezieher an

Unter den ausländischen Hartz-IV-Beziehern führen die Türken das Ranking mit 295.000 Anspruchsberechtigten an, – es folgen die Syrer mit 242.000 und die Polen mit 92.000 Beziehern. Prozentuell sind die Anspruchsberechtigten bei Hartz-IV unter Personen aus Eritrea um 229 Prozent und unter denen aus Syrien um 195 Prozent angestiegen.

Quelle: https://www.unzensuriert.at/content/0021408-Deutschland-Ein-Viertel-der-Hartz-IV-Bezieher-sind-Auslaender

Gruß an die Erwachten

TA KI

Nordkoreas Elite sucht Asyl im internationalen Ausland


Rund 500 Nordkoreaner haben Nordkorea verlassen und in anderen Ländern Asyl beantragt. Das geht aus Berichten der UNO hervor. Der letzte bekannt gewordene Fall ist ein Gewinner der Internationalen Mathematik-Olympiade, der in Hongkong aus seiner Delegation verschwand.

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Immer mehr Menschen aus der Elite Nordkoreas wollen das Land verlassen. Beispielsweise suchte kürzlich einer der Mathematik-Spitzenschüler nach der Teilnahme an der internationalen Mathematik-Olympiade in Hongkong Asyl beim südkoreanischen Konsulat vor Ort.

Laut der Hongkonger Tageszeitung „Apple Daily“ gewann der 18-jährige nordkoreanische Schüler Anfang Juli zwei Goldmedallien bei der Mathe-Olympiade, Mitte Juli verschwand er unerwartet und ohne Spuren zu hinterlassen. Kurz vor der Abreise konnte er durch den Leiter der nordkoreanischen Delegation nicht mehr gefunden werden.

Durch Videos auf dem Campus, wo die Gruppe ihr Quartier hatte, konnte nur festgestellt werden, dass er den Campus verlassen hatte. Zur Zeit befindet er sich im südkoreanischen Konsulat in Hongkong und sucht dort Asyl.

Die Hongkonger Polizei überwacht das Konsulatsgebäude rund um die Uhr mit zusätzlichem Personal.

Das ist nicht der einzige Fall, der bekannt wurde. Nach einem Bericht des südkoreanischem TV-Sender KBS vom 29. Juli sind drei hochrangige Militär-Offiziere Nordkoreas nach China geflüchtet. Sie befänden sich zur Zeit in China und wollten in ein Drittland weiterreisen, heißt es.

Einer der drei war in Nordkorea verantwortlich für das geheime Finanzmanagement des Gebietes Südost-Asien. (ks)

Quelle: http://www.epochtimes.de/china/die-elite-aus-nordkorea-sucht-asyl-im-internationalen-ausland-a1917493.html

Gruß an die Erkennenden

TA KI

Dänemark will erstes 100%-Bio-Land der Welt werden


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Was könnte umweltfreundlicher und sozial vorteilhafter sein, als dass ein ganzes Land 100% Bio wird? Die dänische Regierung hat angekündigt, dass sie die ganze Landwirtschaft des Landes biologisch und dauerhaft umwandeln wird. Sie verkünden Dänemark als das erste Land der Welt, das 100% Bio wird. Dänemark ist führend, was biologische Produkte betrifft und wie es mit der Welt Handel betreibt, doch hat sich die dänische Regierung eine noch größere Herausforderung gesetzt. Die Regierung hat es geschafft, 2015 ganze 53 Millionen Euro aufzubringen im Bemühen, das Land in ein 100% biologisches 2015 Powerhouse zu verwandeln. Dies mag vielleicht der ehrgeizigste Plan des Jahrhunderts sein, doch angesichts der Tatsache, dass Dänemark bereits seine Vorliebe für biologische Produkte bewiesen hat, scheint dies erreichbar zu sein.
Dänemark geht anderen Ländern voran, was die Herstellung von Bio-Nahrungsmitteln betrifft. Dänemarks nationale Bio-Marke werden 25 Jahre Bestehen feiern, was sie zu einer der ältesten Biomarken der Welt macht. Das Ergebnis ist, dass biologische Exporte seit 2007 um sage und schreibe 200% gestiegen sind. Die Regierung hat zwei Standpunkte zur Umsetzung: Der eine ist, traditionelles Ackerland in biologisches umzuwandeln, während der andere ist, die gesteigerte Nachfrage nach Bio-Produkten anzuregen.
Ziel ist es, die mit biologischen Methoden kultivierten landwirtschaftlichen Flächen bis 2020 zu verdoppeln (verglichen mit 2007), wie das 67-Punkte Dokumen, verfasst von Økologiplan Danmark, der Biologische Aktionsplan für Dänemark, erklärt.

Nicht nur werden Flächen, die der Regierung gehören, mit biologischen und biodynamischen Methoden kultiviert, sondern die Regierung wird diejenigen unterstützen und finanzieren, die in diesem Sektor arbeiten und investieren, um neue Technologien und Ideen zu entwickeln, die helfen, Wachstum zu fördern.
Und wir reden hier nicht nur von Obst und Gemüse, sondern auch von lebenden Tiere, insbesondere Schweinen. Wer wird den Wandel in der Dynamik anführen? Das Ministerium, Regionen und Städte haben Kräfte gebündelt und alle Institutionen wurden angeregt, mit Beispiel voranzugehen. Das erste biologische Ziel ist 60% der Speisen, die der Öffentlichkeit angeboten werden. Schulen – angefangen bei Krabbelstuben – als auch Krankenhäusern und auch nicht privatisierte Kantinen müssen es beachten. Nationale öffentliche Institutionen bieten ungefähr 800 000 Mahlzeiten am Tag an, das wird zunehmend “grün” sein.

Quelle:  https://netzfrauen.org/

Quelle: http://zeit-zum-aufwachen.blogspot.de/2016/07/toll-danemark-will-erstes-100-bio-land.html

Gruß an die Erde

TA KI